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Beiträge: 1 997

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41

Freitag, 11. August 2006, 18:13

Also allein der Begriff "humane Hinrichtung" ist doch schon ein Witz.

George W. Hayes

Ruheständler

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42

Freitag, 11. August 2006, 18:17

Zitat

Original von Kristyna Duöanova

Zitat

Original von Ulysses S. Finnegan jr.

Zitat

Original von Ansel Berber - Thayer
Jetzt mal recht unanbhängig von dem Fall: Gibt es in Astor die Todesstrafe?

Zumindest verboten ist sie nach der Verfassung nicht, soweit ich das im Kopf habe.


Doch.

Art. II Section 7 (5): "Es sollen keine übermäßigen Geldstrafen auferlegt sowie keine außergewöhnlichen und grausamen Strafen verhängt werden. Ebenso unzulässig soll sein die Anwendung der Folter sowie die Enteignung von persönlichem Besitz."


*so* Das Argument ist mit Verlaub Blödsinn. Soweit ich weiß, ist dieser Paragraph Teil des achten Zusatzartikels der RL-US-Verfassung - und das hat die USA bekannterweise nicht abgehalten die Todesstrafe wiedereinzuführen *so*

Mrs. Armstorng hat recht, das ist eine absolute Auslegungssache. In meinen Augen ist die Todesstrafe nicht grausamer als lebenlage Haft.

Harriet P. Armstrong

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43

Freitag, 11. August 2006, 18:18

Zitat

Original von Tyler Evans
Also allein der Begriff "humane Hinrichtung" ist doch schon ein Witz.


Es gibt unzweifelhaft Hinrichtungsmethoden, die für den Delinquenten schmerzhafter sind als andere (z.B. Elektrischer Stuhl vs. Giftkapsel).
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
Former Vice President of the United States


Alan Stanliss

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44

Freitag, 11. August 2006, 18:19

Zitat

Original von George W. Hayes
Mrs. Armstorng hat recht, das ist eine absolute Auslegungssache. In meinen Augen ist die Todesstrafe nicht grausamer als lebenlage Haft.

Und damit haben wiederum Sie recht.
Alan Frederic Stanliss, J.D.
Chief Justice of New Alcantara

Harriet P. Armstrong

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45

Freitag, 11. August 2006, 18:21

Um auch meine Position kundzutun: Ich bin keine prinzipielle Gegnerin der Todesstrafe, solange durch Sicherstellung einer gewissenhaften, verantwortlichen Arbeitspraxis der Justiz krasse (in der Regel oft rassistische) Fehlurteile schon von vorn herein ausgeschlossen werden.
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
Former Vice President of the United States


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46

Freitag, 11. August 2006, 18:23

Zitat

Original von Tyler Evans
Sind sie eine Konspirationstheoretikerin oder was ? Dieser Einwurf ist genauso aus der Luft gegriffen wie die Behauptung die F-22 wäre eine Ertschlagswaffe.


Ich darf zitieren: Seit 2002 ist auch eine Bombervariante, die FB-22, im Gespräch, um ab 2015 die technologische Lücke zwischen der heutigen Bomberflotte (B-1, B-2 und B-52) und dem noch nicht näher bestimmten Bomber der nächsten Generation bis 2030 zu schließen.

Soviel zum Thema "aus der Luft gegriffen". Ich bin zwar eine Frau und habe noch nie in meinem Leben eine Waffe in der Hand gehalten, aber ich bin, Sie mögen es kaum glauben, des Lesens mächtig.

Und zu den Verdächtigungen: Ich habe höflich einige Fragen gestellt - denn mir scheint der Zusammenhang zum tchinosischen Geheimdienst zu schnell geknüpft und die Zusammenhänge zum Schwager zu einfach erstellt, das ist alles. Ich möchte keinesfalls die Fähigkeiten unserer Bundespolizei in Frage stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Sahara Senera

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47

Freitag, 11. August 2006, 18:31

Zitat

Seit 2002 ist auch eine Bombervariante, die FB-22, im Gespräch, um ab 2015 die technologische Lücke zwischen der heutigen Bomberflotte (B-1, B-2 und B-52) und dem noch nicht näher bestimmten Bomber der nächsten Generation bis 2030 zu schließen.


Das ist nebensächlich, denn sie sollten dennoch nicht vergessen das es sich hier um die F-22 handelt, ein Jagdflugzeug, das sich absolut nicht als Bomber eignet und definitiv keine Erstschlagswaffe ist. Bei der F-22 handelt es sich definitiv um einen Luftüberlegenheitsjäger, der zur Verteidigung unseres Landes gebaut wurde.

Zitat


Ich bin zwar eine Frau und habe noch nie in meinem Leben eine Waffe in der Hand gehalten, aber ich bin, Sie mögen es kaum glauben, des Lesens mächtig.


Das halte ich für sehr arglistig, denn sie wollen mir hiermit unterstellen ich hätte sie nicht ernst genommen weil sie keine Frau sind, was ich in keinster Weise auch nur annähernd behauptet habe und auch nicht gedacht habe. Ich halte es für sehr unverschämt mir soetwas in den Mund zu legen.

*so* Wobei ich die Bezeichnung FB nicht Einordnen kann, denn F bedeutet soweit ich weiß Fighter und B steht wahrscheinlich für Bomber und die Verbindung FB kann ich mir nun überhaupt nicht erklären. *so*

George W. Hayes

Ruheständler

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48

Freitag, 11. August 2006, 18:34

Zitat

Original von Tyler Evans
*so* Wobei ich die Bezeichnung FB nicht Einordnen kann, denn F bedeutet soweit ich weiß Fighter und B steht wahrscheinlich für Bomber und die Verbindung FB kann ich mir nun überhaupt nicht erklären. *so*


*so* Steht konsequenterweise für Fighter-Bomber - sprich "Jagdbomber", der seit 2002 ins Auge gefasst wird.*so*

Mr. Evans hat recht, die Presse sprach von Daten über die F-22, nicht die FB-22!

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49

Freitag, 11. August 2006, 18:37

Ich gebe meinen Fehler zu - die Spezifikationen der F-22 lassen keine Bewaffnung mit Bomben zu - jedenfalls nciht solange man nicht bereit ist den Vorteil des Stealth Mode aufzugeben.

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50

Freitag, 11. August 2006, 18:42

Zitat

den Vorteil des Stealth Mode aufzugeben.


Was selbst die Möglichkeit es als Erstschlagwaffe zu verwenden drastisch verringert.

*so* @Hayes Danke für die Aufklärung *so*

51

Freitag, 11. August 2006, 18:44

RE: Spionagefall beim neuen Abfangj‰ger F22

Zitat

Original von Astorian News Network
Hong Nam, Chan Sen

Wie heute morgen bekannt wurde, ist Dean Albright, Stellvertretender Leiter der Elektronikentwicklung für den neuen astorischen Abfangjäger F22 vom FBI verhaftet und verhört worden. Ihm wird vorgeworfen, geheimes Wissen und Konstruktionspläne über den neuen Jäger an den tchinosischen Geheimdienst verkauft zu haben. Der Flugzeugbauer Knifesmith, der den Jäger im Auftrag der Airforce entwickelt, betonte zwar, daß Albright nur Zugang zu auf sein Fachgebiet begrenzten Informationen gehabt habe, doch die Air Force schätzt den Schaden für das Projekt als durchaus gravierend ein.


Die F22 (Computersimulation)


Dies sind überaus schlechte Neuigkeiten. Der Spion muss umgehenst bestraft werden!
Richard D. Coleman
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52

Freitag, 11. August 2006, 18:53

Zitat

Original von Alan Stanliss

Zitat

Original von George W. Hayes
Mrs. Armstorng hat recht, das ist eine absolute Auslegungssache. In meinen Augen ist die Todesstrafe nicht grausamer als lebenlage Haft.

Und damit haben wiederum Sie recht.


Hier kann ich mich ausnahmsweise mal Herrn Stanliss anschließen. Meiner Meinung nach sollte die Todesstrafe in Astor eine anerkannte Vollzugsstrafe werden. Jedoch gehört diese Diskussion hier nicht her.
Best regards,
Ansel Berber-Thayer, Republican
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53

Freitag, 11. August 2006, 19:25

Zu der Todesstrafenproblematik: Das geltende StGB kennt die Todesstrafe nicht (Kunststück, es ist auch eher simoff ausgerichtet - mit Geldstrafen und vorübergehenden Postingsperren; andererseits könnte man vertreten, dass ein Entzug der Staatsbürgerschaft das simoff-Gegenstück zur simon-Todesstrafe darstellt, denn sie beendet die Existenz des Bürgers), daher würde ich sagen, dass es sie in Astor derzeit nicht gibt. Ob das verfassungsrechtliche Verbot der grausamen Bestrafung die Todesstrafe ausschließt, ist schwer zu sagen - ich würde sagen nein; zum Einen aus Parallelen zur RL-Situation, wo weder die RL-USA die Todesstrafe generell als "grausame Bestrafung" ansehen (wohl aber einzelne Hinrichtungsarten)*, zum Anderen ganz einfach aus der Überlegung heraus, dass die Frage nach der Todesstrafe eine sehr fundamentale ist; hätte der Verfassungsgeber sie verbieten wollen, hätte er das klipp und klar reinschreiben können, aber es steht nicht drin.

Die Forderung an Tchino, die Verdächtigen auszuliefern, ist in meinen Augen verfehlt und unrealistisch. Warum sollten sie das tun - immerhin sind die Verdächtigen tchinosische Bürger, und die meisten Staaten weigern sich zu Recht, eigene Staatsangehörige an das Ausland auszuliefern?

------------
*): ƒhnlich ist die Situation in Deutschland: Dort ist die Todesstrafe im GG auddrücklich verboten, Art. 102 GG. Umstritten ist, ob man sie durch Streichung dieses Artikels wiedereinführen könnte; z.T. wird vertreten, sie verstoße gegen die Menschenwürde und sei daher auch durch Verfassungsänderung nicht wiedereinzuführen.

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54

Freitag, 11. August 2006, 19:26

Nunja, die Forderung an sich halte ich nicht für schlimm. Das die Erfüllung unrealistisch ist, ist eine andere Sache.

Harriet P. Armstrong

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55

Freitag, 11. August 2006, 19:29

Zitat

Original von Tyler Evans
Nunja, die Forderung an sich halte ich nicht für schlimm. Das die Erfüllung unrealistisch ist, ist eine andere Sache.


Wieso unrealistisch? Eine Mehrheit von Republikanern - wobei klarzustellen ist, dass es zur Todesstrafe innerhalb der Republican Party keine einheitliche Meinung gibt - und AIDA bzw. Unabhängigen in beiden Kammern des Kongresses wäre bereits heute vorhanden.
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
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56

Freitag, 11. August 2006, 19:29

Es ging um die Forderung nach Auslieferung ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tyler Evans« (11. August 2006, 19:30)


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57

Freitag, 11. August 2006, 19:32

Zitat

Original von Harriet P. Armstrong

Zitat

Original von Tyler Evans
Nunja, die Forderung an sich halte ich nicht für schlimm. Das die Erfüllung unrealistisch ist, ist eine andere Sache.


Wieso unrealistisch? Eine Mehrheit von Republikanern - wobei klarzustellen ist, dass es zur Todesstrafe innerhalb der Republican Party keine einheitliche Meinung gibt - und AIDA bzw. Unabhängigen in beiden Kammern des Kongresses wäre bereits heute vorhanden.


Ich glaube, Mr Evans bezog sich auf die Forderung nach der Auslieferung, nicht auf die Todesstrafen-Diskussion.

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Harriet P. Armstrong

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58

Freitag, 11. August 2006, 19:32

@ Muffley: Der Gedanke kam mir gerade erst, wie wäre Art. II Sec. 7/5 der Verfassung (Verbot grausamer Strafen) Ihrer Meinung nach denn im Lichte von Art. II Sec. 1 auszulegen?

Zitat

Section 1 [Guarantee of Life, Integrity, Property and Personal Liberty]
Alle Menschen sind von Natur aus in gleicher Weise frei und unabhängig und besitzen angeborene Rechte, welche ihnen keine Gewalt rauben oder entziehen kann. Dazu zählen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, der Erwerb und der Besitz von Eigentum sowie die freie Entfaltung zum Erstreben und Erlangen von Glück und Sicherheit.
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
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Harriet P. Armstrong

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59

Freitag, 11. August 2006, 19:33

Zitat

Original von Tyler Evans
Es ging um die Forderung nach Auslieferung ;)


Nun denn, diesbezüglich keine Einwände. ;)
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
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60

Freitag, 11. August 2006, 19:33

Ich möchte ja niemandem Befehle erteilen, oder die Meinungsfreiheit einschränken, aber ich denke doch dass das Thema "Todesstrafe" nicht hierher gehört. Zumindest nicht in diesem Asumaße :)