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Lindsey McIlroy

U.S. Ambassador to the Kingdom of Albernia

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41

Samstag, 17. November 2012, 22:33

Madam President,

also für mich ist das jetzt erstmal so in Ordnung. Meine grundsätzliche Linie spiegelt sich in jedem Fall wieder. Sollte es noch juristische Detailfragen zu den Entwürfen geben, überlasse ich die gerne der Klärung zwischen meinen geschätzten Kollegen Senatorin Stackhouse und Representative O'Neill. :)
With kind regards
Lindsey McIlroy (D-FL)
Former Vice-President of the United States


Frankie Carbone

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42

Sonntag, 18. November 2012, 02:20

Madam President,

ich bedanke mich bei Senator Stackhouse, der ursprünglichen Antragsstellerin, sowie Congressman O'Neill, dem Verfasser eines Alternativvorschlages für ihren Willen und den bisher erbrachten Bemühungen bei der Verfolgung des Zieles eines optimalen Gesetzesentwurfes. Es freut mich, dass z.B. eine Fristsetzung zur Einhaltung der vorgeschriebenen Voraussetzungen beim Antrag einer Staatsbürgerschaft berücksichtigt wurden. Der aktuellsten Version kann ich im Grundsatz zustimmen.

Ich erlaube mir an dieser Stelle die Verkürzung der 60-tägigen Frist zur Wiederherstellung einer verlorenen Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ich schlage eine 28-tägige Frist vor. Meine Beweggründe liegen in einer Kalkulation eines möglichen Worst-Case-Szenarios. Dieses sieht vor, dass sich ein Individuum nach einer erfolgreichen Beantragung der astorischen Staatsbürgerschaft erst am 28. Tag nach der Einbürgerung zu Wort meldet, um diese nicht aufgrund Art. IV, Sec. 4.1 wieder zu verlieren. Danach meldet sich das Individuum nicht mehr zu Wort und verliert dementsprechend die Staatsbürgerschaft 56 Tage nach der ersten, erfolgreichen Einbürgerung. 60 Tage nach dem Verlust der Staatsbürgerschaft beantragt dieses Individuum die Wiederherstellung seiner Staatsbürgerschaft und diese wird gemäss Art. III, Sec 4.1 gutgeheissen. Ab diesem Zeitpunkt startet wieder die 28-Tage-Frist. Wenn ich mich nicht allzu sehr verrechnet habe, komme ich auf 144 Tagen zwischen der ersten Erteilung der Staatsbürgerschaft und dem zweiten Verlust ebendieser. Das heisst, dass sich das Individuum während einer 4-Monatigen Legislaturperiode ganze 2 Mal zu Wort melden muss (1 Beitrag und einen Antrag auf Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft), um z.B. an zwei nacheinander folgenden Präsidentschaftswahlen das Stimmrecht ausüben zu können.

Dieser Passivität möchte ich mit der oben genannten Fristverkürzung einen Riegel vorschieben und hoffe auf Ihre Zustimmung oder konstruktiver Kritik an meinem Vorhaben. Desweiteren möchte ich die Antragsstellerin auf eine klitzekleine Unsauberkeit bei der aktuellsten Version Aufmerksam machen:
Sec. 6 The Pledge of Allegiance
(1) [...]
""Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten, und die Repubik, die sie symbolisiert: eine unteilbare Nation, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)

Sookie Stackhouse

U.S. President

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43

Sonntag, 18. November 2012, 02:34

Madam Senator,

ich könnte mich mit dem Vorschlag des ehrenwerten Senators für Assentia aus den von diesem zur Begründung ausgeführten Erwägungen durchaus anfreunden, und würde meinen letzten Entwurf entsprechend anpassen, sofern in dieser Frage Konsens oder zumindest Mehrheit besteht.

Im Übrigen danke ich dem geschätzten Kollegen für seinen redaktionellen Hinweis und weise daraufhin, dass ich meinen Entwurf vor Beginn einer Abstimmung ohnehin noch einmal auf eventuelle sprachliche Fehler, begriffliche Inkonsistenzen und andere Unsauberkeiten hin zu redigieren beabsichtige.

Meine Mitarbeiter haben diesen Entwurf unter immensem, von mir aufgebautem Zeitdruck erstellt, da ich die Debatte nicht durch die Ankündigung eines weiteren Entwurfs, der dann wiederum einige Tage auf sich hätte warten lassen, noch allzu weiter ausdehnen wollte. (Ich muss meinem Stab, wenn ich nach der Sitzung den Saal verlasse, zur Aufmunterung nach dieser Tortur unbedingt etwas aus dem Candy Desk mitbringen, sonst reden die nicht mehr mit mir. ;) )
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

* 04.07.1944, † 08.11.2013

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44

Sonntag, 18. November 2012, 03:30

Mr. Speaker,

ohne der Senatorin für Laurentiana zu nahe treten zu wollen, ist das, was Sie uns nun präsentiert, sicher eine glasklare Liebeserklärung an die Bürokratie. Aber ich glaube, dass das wohl von ihr beabsichtigt war.

Meines Erachtens geht dieser neue Entwurf in die falsche Richtung: Er verkompliziert das Staatsbürgerschaftsrecht an vielen Stellen, aber er verbessert nicht das umständliche System von drei Formen von Identitäten, das ihm zugrunde liegt. Und, das ist für mich das zentrale Argument gegen den Entwurf: Er ist derart kompliziert geschrieben, dass nur eine jurstisch vorgebildete Person ihn verstehen kann. Er liest sich, da muss ich der Senatorin für Freeland widersprechen, eben nicht "gut".

Ich könnte damit leben, ein weit weniger flexibles System für die Nutzung von mehr Identitäten einzuführen, als ich es vorgeschlagen habe. Aber ich kann nicht zustimmen, das Staatsbürgerschaftsrecht an sich derart zu verkomplizieren, dass ein Antragsteller wohl besser einen Gesetzeskommentar beiziehen sollte, damit die Gefahr eines Meineides minimiert werden kann. Alleine, dass ein Antrag beeidet werden muss, wird die überwiegende Anzahl der Antragsteller - ein Blick in das Registration Office wird genügen - schlicht überfordern.

Das meines Erachtens unzweifelhaft begrüßenswerte am Antrag der Senatorin für Laurentiana ist die formelle Regelung des Bürgerverzeichnisses. Zudem begrüße ich die Aufnahme des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch Abstammung und die klarstellende Formulierung hierzu, die mir überwiegend sinnvoll erscheint und meiner Intention weitgehend nahe kommt. Im Übrigen kann ich die Anregung des Senators für Assentia nachvollziehen und begrüße eine Verkürzung der entsprechenden Frist von 60 Tagen auf 28 Tage. Entsprechende Regelungen nehme ich gerne in meinen Entwurf auf, den ich neben weiteren Passagen, die ich weitgehend schon im Laufe der Debatte benannt habe, daher wie folgt ändern und als Änderungsantrag zum Antrag der Senatorin für Laurentiana im Sinne der Standing Rules verstanden wissen möchte:

Citizenship Reform Bill

Sec. 1 – Citizenship Reform
Der Citizenship Act wird wie folgt neu gefasst:
    Citizenship Act

    ARTICLE I - FUNDAMENTAL PROVISONS

    Sec. 1 – Purpose of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zum Erwerb und zum Verlust der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor sowie die mit der Staatsbürgerschaft verbundenen grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Bürger der Vereinigten Staaten.
    (2) Es soll zitiert werden als Citizenship Act.

    Sec. 2 – The U.S. Registration Office
    (1) Für den Erlass von Bescheiden in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und die Verwaltung des Bürgerverzeichnisses ist das Bundesregisteramt (United States Registration Office) zuständig.
    (2) Es untersteht dem Bundesministerium für Justiz (Department of Justice).
    (3) Der Leiter des Bundesregisteramtes (Director of the United States Registration Office) wird auf Vorschlag des Justizministers (Attorney General) vom Präsidenten ernannt und entlassen. Die Ernennung bedarf der Bestätigung durch den Senat.

    Sec. 3 – The Citizen's Register
    (1) Das Bundesregisteramt führt ein öffentliches Bürgerverzeichnis (Citizen's Register). Im Bürgerverzeichnis werden die Hauptidentität und alle Nebenidentitäten geführt, die nach diesem Gesetz anzumelden sind.
    (2) Identitäten sollen stets mit ihrem Status als Haupt- oder Nebenidentität gekennzeichnet werden. Bei Nebenidentitäten sollen außerdem aufgeführt werden, zu welcher Hauptidentität sie gehört.
    (3) Nebenidentitäten, die keine politischen Rechte ausüben, werden nicht in das Bürgerverzeichnis aufgenommen.

    ARTICLE II – IDENTITIES

    Sec. 1 – Forms of Identities
    (1) In den Vereinigten Staaten kann jeder Bürger Identitäten ohne zahlenmäßige Beschränkung führen.
    (2) Es gibt zwei Formen von Identitäten:
    1. Hauptidentität (Main-ID) und
    2. Nebenidentität (Accessory-ID).

    Sec. 2 – The Main-ID
    (1) Zur Identifikation gegenüber dem Bundesregisteramt soll eine Hauptidentität geführt werden.
    (2) Hauptidentität ist grundsätzlich die Identität, mit der die Staatsbürgerschaft erworben wurde. Eine gemeldete Nebenidentität kann auf öffentliche Anzeige an das Bundesregisteramt als neue Hauptidentität bestimmt werden; die bisherige Hauptidentität erhält damit den Status einer gemeldeten Nebenidentität.

    Sec. 3 – The Accessory IDs
    (1) Alle weiteren Identitäten eines Bürgers neben der Hauptidentität sind dessen Nebenidentitäten.
    (2) Sollen Nebenidentitäten politische Rechte ausüben können, so sind sie durch die Hauptidentität dem Bundesregisteramt unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und des Bundesstaates, in welchem sie ihren Hauptwohnsitz nehmen, öffentlich anzumelden.
    (3) Ein Bürger kann dem Bundesregisteramt öffentlich anzeigen, dass eine Nebenidentität künftig keine politischen Rechte mehr wahrnehmen soll.

    Sec. 4 – Political Rights
    (1) Die politischen Rechte nach diesem Gesetz umfassen das aktive und passive Wahlrecht zu Ämtern, die nach der Verfassung oder den Gesetzen des Bundes und der Bundesstaaten gewählt werden. Für die Wahrnehmung der politischen Rechte, die Beschränkung des Wahlrechtes auf den Wohnort oder die Mindestverweildauer im Wahlgebiet sowie bezüglich einer Mindestdauer der Staatsbürgerschaft, nach der die politischen Rechte ausgeübt werden können, kann das Gesetz weitere Voraussetzungen festlegen.
    (2) Von den politischen Rechten ist zu unterscheiden die Fähigkeit, Ernennungsämter nach der Verfassung und den Gesetzen des Bundes sowie des Bundesstaates, in welchem eine Identität ihren Hauptwohnsitz hat, auszuüben. Diese Fähigkeit soll allen Identitäten eines Bürgers zukommen, auch sofern sie nicht nach diesem Gesetz anzumelden sind.

    Sec. 5 – Limitations
    (1) Kein Bürger soll auf Ebene des Bundes sowie in einem Bundesstaat jeweils mit mehr als einer Identität die politischen Rechte ausüben können.
    (2) Niemand, der bereits ein Wahlamt auf Ebene des Bundes oder eines Bundesstaates ausübt, soll mit einer anderen Identität auf der selben Ebene in ein weiteres Wahlamt gewählt werden, es sei denn, er tritt von seinem bisherigen Wahlamt unverzüglich und öffentlich zurück.
    (3) Ist für eine Wahl die Auslegung eines öffentlichen Wählerverzeichnisses vorgesehen, so bestimmt der Bürger mit der Eintragung in das Verzeichnis die Identität, mit der er seine politischen Rechte wahrnehmen möchte. In allen übrigen Fällen soll die Identität durch öffentliche Erklärung während der Frist zur Anmeldung von Kandidaturen bestimmt werden. Erfolgt keine Erklärung nach Satz 2, so übt bei Wahlen auf Bundesebene die Hauptidentität, bei allen übrigen Wahlen jene Identität die politischen Rechte aus, die vom Bürger für diesen Bundesstaat ununterbrochen am Längsten für diesen Bundesstaat gemeldet hat.
    (4) Das aktive und passive Wahlrecht soll bei einer Wahl stets nur einheitlich wahrgenommen werden und nicht zwischen den Identitäten eines Bürgers aufgeteilt werden.

    Sec. 6 – Relocation of Identities
    Der Umzug der Hauptidentität und jeder gemeldeten Nebenidentität von einem Bundesstaat in einen anderen ist dem Bundesregisteramt zuvor öffentlich anzuzeigen.

    Sec. 7 – Pending Approval
    Jede Anmeldung einer Nebenidentität, jede Änderung im Status einer angemeldeten Identität und jeder Umzug wird erst mit der unverzüglich zu erteilenden öffentlichen Bestätigung durch das Bundesregisteramtes wirksam.

    ARTICLE III – ACQUISITION OF CITIZENSHIP

    Sec. 1 – Acquisition of Citizenship
    Die Staatsbürgerschaft wird erworben durch
    1. Abstammung,
    2. Verleihung oder
    3. Wiedereinsetzung.

    Sec. 2 – Acquisition by Ancestry
    (1) Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit der Geburt, wenn in diesem Zeitpunkt die Mutter oder der Vater Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist.
    (2) Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung dient allein der biographischen Ausgestaltung der Identität eines Bürgers. Das Verfahren zum Erwerb der Staatsbürgerschaft kann durch Verweis auf die Abstammung einer Identität nicht umgangen, Fristen können nicht verkürzt, Einbürgerungshindernisse nicht ausgeräumt werden.

    Sec. 3 – Acquisition by Naturalization
    (1) Die Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Fremden erfordert einen schriftlichen Antrag an das Bundesregisteramt. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
    1. Vollständiger Name,
    2. Geburtsdatum,
    3. Bundesstaat, in welchem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz nimmt,
    4. andere Staatsbürgerschaften, wenn der Antragsteller diese im Zeitpunkt der Antragstellung noch besitzt.
    Des Weiteren soll der Antragsteller bestätigen, dass er sich im Bürgernetz (Citizen’s Net) registriert und dort die Staatsbürgerschaft beantragt hat.
    (2) Der Eingang des Antrages soll dem Antragsteller unverzüglich durch das Bundesregisteramt bestätigt werden. Ist ein Antrag unvollständig, soll das Bundesregisteramt den Antragsteller darauf hinweisen und ihm ermöglichen, die Angaben innerhalb angemessener Frist zu vervollständigen.
    (3) Sind die Angaben des Antragstellers vollständig und korrekt, soll das Bundesregisteramt ihn zur Ablegung des Flaggengelöbnisses auffordern. Nach Ablegung des Flaggengelöbnisses soll dem Antragsteller unverzüglich die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten mit Wirkung zum Zeitpunkt der Antragstellung verliehen werden.

    Sec. 4 – Acquisition by Reinstatement
    (1) Eine Person, welche die Staatsbürgerschaft gem. Art. IV, Sec. 2, Ssec.1, No. 4 verloren hat, kann innerhalb von achtundzwanzig vollen Kalendertagen ab dem Tag des Verlustes die Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft beantragen. Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 muss der Antragsteller dem Bundesregisteramt gegenüber nachweisen. Im Antrag ist anzugeben, welche Identität die künftige Hauptidentität des Antragsteller sein soll.
    (2) Liegen die Voraussetzungen von SSec. 1 vor, soll das Bundesregisteramt den Antragsteller zur Ablegung des Flaggengelöbnisses auffordern. Nach Ablegung des Flaggengelöbnisses soll dem Antragsteller unverzüglich die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten verliehen werden.
    (3) Gleichzeitig mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft soll festgestellt werden, dass der Antragsteller hinsichtlich des aktiven und passiven Wahlrechtes nach dem Federal Election Act so gestellt wird, als hätte seine Staatsbürgerschaft ununterbrochen weiterbestanden. Eine Wiedereinsetzung in ein durch das Erlöschen der Staatsbürgerschaft verlorenes Amt oder Mandat erfolgt nicht.

    Sec. 5 – Oath of Allegiance
    (1) Das von einem Antragsteller zu leistende Flaggengelöbnis lautet:
    „Ich gelobe Treue an der Flagge der Vereinigten Staaten, und die Republik, die sie symbolisiert: eine unteilbare Nation unter Gott, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.“
    (2) Das Weglassen der Worte „unter Gott“ aus Gründen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses ist zulässig.

    Sec. 6 – Denial of Naturalization or Reinstatement
    Die Staatsbürgerschaft soll nicht verliehen werden, wenn
    1. ein unvollständiger Antrag nicht binnen einer Frist von 120 Stunden ab Aufforderung vervollständigt wird,
    2. das Flaggengelöbnis nicht binnen einer Frist von 120 Stunden ab Aufforderung abgelegt wird,
    3. der Antragsteller bereits mit einer anderen Hauptidentität die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt,
    4. der Antragsteller im Zeitpunkt der Ablegung des Flaggengelöbnisses unter demselben Namen eine andere Staatsangehörigkeit besitzt und ihm deren Aufgabe möglich und zumutbar ist,
    5. der Verdacht besteht, dass die Staatsbürgerschaft zum Zwecke der Spionage oder in sonst feindlicher oder schädlicher Absicht gegen die Vereinigten Staaten beantragt wird,
    6. der Antragsteller nach seinem bisherigen Verhalten nicht die Gewähr dafür bietet, dass er zu den Vereinigten Staaten bejahend eingestellt ist und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.

    ARTICLE IV – LOSS OF CITIZENSHIP

    Sec. 1 – Loss of Citizenship
    (1) Die Staatsbürgerschaft wird verloren durch
    1. Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit, auch wenn dies durch eine nach diesem Gesetz gemeldete Nebenidentität geschieht,
    2. Entzug,
    3. Verzicht und
    4. Tod.
    (2) Das Bundesregisteramt stellt den Verlust der Staatsbürgerschaft nach Ssec. 1 unverzüglich von Amts wegen fest. Die Feststellung erfolgt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen eingetreten sind.

    Sec. 2 – Withdrawal of Citizenship
    (1) Einem Staatsbürger soll die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn
    1. nachträglich festgestellt wird, dass er den Antrag nach Art. III, Sec. 3, SSec. 1 unvollständig oder falsch ausgefüllt hat und die Staatsbürgerschaft somit unrechtmäßig verliehen wurde,
    2. er wegen einer Mehrfachanmeldung oder wiederholten Mehrfachanmeldung nach diesem Gesetz verurteilt wird,
    3. er wegen einer strafbaren Handlung gegen den Bestand, die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten oder ihre Freiheit von fremder Botsmäßigkeit verurteilt worden ist und das Gericht dabei zu der Überzeugung kommt, dass die Staatsbürgerschaft zum Zwecke der Begehung dieser Handlung erworben wurde,
    4. er seit mindestens 28 vollen Kalendertagen dem öffentlichen Leben ferngeblieben ist und dieses Fernbleiben nicht im Voraus den Behörden öffentlich angekündigt hat.
    (2) Dem öffentlichen Leben im Sinne von Ssec. 1, No. 4 ist ferngeblieben, wer innerhalb der Frist nicht zumindest einen Beitrag im öffentlichen, innersimulativen Teil des Astorian Politics Center geschrieben hat. Bei der Bemessung des Zeitraums bleiben solche Tage außer Betracht, für die der betreffende Bürger öffentlich an der davor vorgesehenen Stelle des Astorian Politics Center unter Angabe der genauen Kalendertage den Beginn und das Ende seiner Abwesenheit mitgeteilt hat.

    Sec. 3 – Renunciation of Citizenship
    Ein Staatsbürger kann gegenüber dem Bundesregisteramt auf die Staatsbürgerschaft verzichten, wenn
    1. er nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe oder zur Todesstrafe verurteilt worden ist,
    2. gegen ihn kein gerichtliches Verfahren eröffnet oder beantragt worden ist und
    3. keine behördlichen Ermittlungen wegen eines Verbrechens, das mit Freiheitsstrafe bedroht ist, anhängig sind.
    Der Verzicht ist öffentlich zu erklären und kann nicht widerrufen .

    Sec. 4 - Penal provisions
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Tagen wird bestraft, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten beantragt, obwohl er
    1. diese im Zeitpunkt der Antragstellung bereits mit einer anderen Hauptidentität besitzt oder
    2. innerhalb der letzten 60 Tage vor Antragstellung wegen einer Mehrfachanmeldung nach No. 1 gerichtlich verurteilt wurde.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer einen Antrag auf Verleihung der oder Wiedereinsetzung in die Staatsbürgerschaft unter Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Umstände stellt.
    (3) Mit Freiheitsstrafe zwischen 30 Tagen und 90 Tagen wird bestraft, wer eine Tat nach SSec. 1 oder 2 begeht und binnen der letzten 180 Tage vor Begehung der Tat bereits wegen einer solchen Tat rechtskräftig verurteilt worden ist.
    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Tagen wird bestraft, wer eine Tat nach SSec. 1 oder 2 fahrlässig begeht.
Sec. 2 – Electoral Roll Reform
Art. I, Sec. 5 des Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    1. Ssec 5 wird wie folgt neu gefasst: „(5) Finden Nachwahlen für das Repräsentantenhaus oder den Senat statt, sind erneut Wahlverzeichnisse gemäß diesem Gesetz auszulegen; SSec. 4 gilt entsprechend.“
    2. Es wird folgende Ssec. 6 angefügt: „(6) In ein Wählerverzeichnis kann sich jeder Bürger nur mit höchstens einer Identität eintragen. Trägt sich ein Bürger mit mehr als einer Identität in das Wählerverzeichnis ein, sind alle Eintragungen mit Ausnahme der ersten zu streichen.“
Sec. 3 – Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


Mr. Speaker, ich möchte ganz davon abgesehen, welchem Antrag die Mehrheit in unseren Kammern grundsätzlich folgen würde, vorschlagen, dass diese wirklich konstitutive Frage dem Volk der Vereinigten Staaten zur Mitbestimmung vorgelegt wird. Das Volk sollte mehrheitlich entscheiden, ob es die Variante der Senatorin für Laurentiana mit drei unterschiedlichen Formen von Identitäten mit festgelegten Rechten möchte oder das von mir vorgeschlagene flexiblere System mit gleichen Rechten für alle Identitäten, die aber zu jeder Wahl immer nur eine Identität ausüben kann. Dafür gibt es, das weiß ich, keine rechtliche Grundlage. Aber diese Angelegenheit ist einfach zu wichtig, als dass das Volk nicht gefragt werden sollte, wie es seine Rechte künftig auszuüben gedenkt.

Denn abseits aller juristischen Feinheiten unterscheiden sich die Vorstellungen von Senator Stackhouse und mir im Kern nur in dieser erheblichen Frage.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Sookie Stackhouse

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45

Sonntag, 18. November 2012, 04:37

Madam President,

ich habe über das von Congressman O'Neill ersonnene System die volksmündliche Nacht geschlafen, und bin zu der Überzeugung gekommen, das unter keinen Umständen verantworten zu können.

Die Vereinigten Staaten sind eine Demokratie und ein Rechtsstaat. Als solche bedürfen sie nun einmal klarer Regeln, die die Fairness und Tranzparenz sowohl bei Wahlen, als auch bei der Ausübung legislativer, exekutiver und judikativer Ämter in Bund wie Staaten gewährleisten.

Und das sehe ich in höchstem Maße gefährdet bis offensichtlich nicht mehr gegeben, wenn künftig vor jeder Wahl irgendwelche neuen Neben-IDs aus dem Busch springen und sich als wahlberechtigte IDs eines Staatsbürgers melden, und Amtsträger ihre Ämter verlieren, weil sie versehentlich als falsche ID zur falschen Zeit am falschen Ort zur Wählerregistrierung aus dem Busch gesprungen sind.

Das von mir vorgelegte System bewirkt nur zwei begrenzte Änderungen, jedoch mit weitreichenden positiven Effekten:

Erstens, Bund und Staaten werden als politische Ebenen klarer voneinander abgegrenzt, indem Bürger auf ihnen mit unterschiedlichen IDs aktiv sein können. Das ermöglicht es Interessierten, in mehr als nur einem Bundesstaat politisch aktiv sein zu können, sowie vermeidet es, dass eine ID gleichzeitig politische Ämter in Bund und Staaten bekleiden muss, weil sonst unvermeidlich Vakanzen entstünden.

Zweitens, die Möglichkeit, Ernennungsämter mit Neben-IDs zu besetzen wird generalklauselartig geregelt. Auch das vermeidet unschöne Ämterkumulationen in einzelnen IDs und ermöglicht insbesondere eine bessere Ausgestaltung der Gewaltenteilung.

Zugleich stellt es sicher, dass sowohl die Regierungen von Bund und Staaten, als auch jeder Bürger, jederzeit die Übersicht darüber haben bzw. sich auf einen Blick verschaffen können, wer wer ist und wer wo welche politischen Rechte besitzt.

Was Representative O'Neill den Vereinigten Staaten hingegen antun will ist, sie von einem demokratischen Rechtsstaat in ein chaotisches Multi-Character-RPG zu verwandeln, in dem statt Fairness und Transparenz Unübersichtlichkeit, Beliebigkeit, begründetes Misstrauen, Überforderung der Verwaltung und perfide ID-Taktiereien regieren.

Representative O'Neills Entwurf ist nicht einfach nur eine "Liebeserklärung an das Chaos." Er ist eine "United States of Astor Dissolution and Replacement by a Banana Republic Bill."

Dieses Gesetz wäre das Ende der zwölfeinhalbjährigen Geschichte der Vereinigten Staaten, und der Beginn eines neuen "Etwas", das man jedenfalls nicht mehr demokratischer Rechtsstaat nennen könnte.

Geradezu aberwitzig ist die Theorie des Representatives, Antragsteller auf Erteilung der Staatsbürgerschaft seien zu blöd, beeidet zu erklären, ob sie hier schon Bürger sind, mit der antragstellenden ID bereits in einem anderen Staat Bürger sind oder ein Amt innehaben, oder ob sie hier schon mal bei der Einbürgerung gelogen oder zu täuschen versucht haben und dabei erwischt wurden.

Während sie andererseits problemlos sollen durchsteigen können, bei der Registrierung zu welcher Wahl sie sich wann und wo mit welcher ID melden können, ohne Wahlbetrug zu begehen oder Ämter zu verlieren, und den Überblick darüber behalten, wer eigentlich ihr Präsident und Gouverneur ist, wer ihre Kollegen im Kongress oder etwa im Kreise der Gouverneure sind.

Madam President,

den Vereinigten Staaten geht es so schlecht nicht: Der Bürgerbestand entwickelt sich derzeit positiv, es gibt nur wenige Vakanzen in wichtigen Ämtern, es gibt eine größere Anzahl Kandidaten zur laufenden Repräsentantenhauswahl, es gab einen Wahlkampf, es gibt Debatten im Kongress und Diskussionen in der Öffentlichkeit.

Es wäre begrüßenswert und sinnvoll, unser Land mit Vernunft und Augenmaß weiter zu verbessern.

Aber es besteht keinerlei Not oder Anlass, wie panisch das ganze Haus abzureißen und völlig windschief wieder zusammenzuzimmern. Nur mit der Begründung, es sei zu "bürokratisch", wie seit eh und je eine Haupt-ID an- und ggf. umzumelden, und neu fortan auf Wunsch noch (eine) zusätzliche ID(s) zur Wahrnehmung politischer Rechte nur auf bundesstaatlicher Ebene an- und ggf. umzumelden, um die jederzeitige Übersicht zu gewährleisten, wer wer ist, und wer wo an welcher Wahl teilnehmen kann.

Madam President,

ist das von Representative O'Neill ersonnene System nicht eigentlich immer noch viel zu "bürokratisch?"

Warum schaffen wir die Staatsbürgerschaft nicht einfach gleich ganz ab, und ersetzen sie vollständig durch die Wählerregistrierung?

Wer sich auf Bundes- oder Staatenebene in ein Wählerverzeichnis einträgt, ist dort Bürger und bleibt es, bis er sich bei einem folgenden Mal an selber Stelle nicht wieder einträgt. Bumm! Total flexibel und unbürokratisch.

Und keinesfalls "schlimmer", im Sinne von chaotischer und undurchsichtiger, als was Representative O'Neill uns hier aufgetischt hat.

Nur konsequenter in der Demontage der Vereinigten Staaten, wie wir sie seit der micronationalen Ewigkeit von zwölfeinhalb Jahren kennen.
Sookie Stackhouse (D)


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Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

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Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
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46

Sonntag, 18. November 2012, 12:05



Office of the Speaker

Honorable Members of Congress:

Ich setze das Ende der Debatte fest, welches - vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung - in 72 Stunden zu erfolgen hat.


Clark
President of Congress


David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Bob O'Neill

* 04.07.1944, † 08.11.2013

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47

Sonntag, 18. November 2012, 12:54

Mr. Speaker!

Und das sehe ich in höchstem Maße gefährdet bis offensichtlich nicht mehr gegeben, wenn künftig vor jeder Wahl irgendwelche neuen Neben-IDs aus dem Busch springen und sich als wahlberechtigte IDs eines Staatsbürgers melden, und Amtsträger ihre Ämter verlieren, weil sie versehentlich als falsche ID zur falschen Zeit am falschen Ort zur Wählerregistrierung aus dem Busch gesprungen sind.


Weder wird das Abend-, noch das Morgenland untergehen, wenn wir uns in den Vereinigten Staaten erlauben, mehr Flexibilität und Freiheit bei der Auswahl der wahlberechtigten Identität durch einen mündigen Bürger an den Tag zu legen. Keine Identität würde unerwartet "aus dem Busch springen", denn sie ist zum einen vorher öffentlich gemeldet worden, zum Anderen weiß jeder, wem diese Identität zuzuordnen ist.
Auch wird es keinen engagierten Amtsträger treffen, wenn er sich nicht oder vielleicht mit der falschen Identität an der Wählerregistrierung beteiligt.

Jeder, der in ein Amt wiedergewählt werden möchte, wird sich mit der betreffenden Identität melden. Jeder, der sich nicht meldet, würde so oder so nicht gewählt werden können. Warum die Senatorin für Laurentiana hier also hemmungslos dramatisiert, ist mir schleierhaft. Und wenn sie meint, eine sich als so dramatisch auswirkende Passage in meinem Entwurf gefunden so haben, so soll sie genau das zur Sprache bringen und nicht mit traumwandlerischer Sicherheit unzutreffende Allgemeinplätze herunterbeten.

Zitat

Zweitens, die Möglichkeit, Ernennungsämter mit Neben-IDs zu besetzen wird generalklauselartig geregelt. Auch das vermeidet unschöne Ämterkumulationen in einzelnen IDs und ermöglicht insbesondere eine bessere Ausgestaltung der Gewaltenteilung.

Weder ist diese Idee neu, noch hat der Entwurf der Senatorin diese Eigenschaft exklusiv. Mein Entwurf beinhaltet eine entsprechende Passage ebenfalls.

Zitat

Zugleich stellt es sicher, dass sowohl die Regierungen von Bund und Staaten, als auch jeder Bürger, jederzeit die Übersicht darüber haben bzw. sich auf einen Blick verschaffen können, wer wer ist und wer wo welche politischen Rechte besitzt.

Genau dies ist auch mit meinem Entwurf gegeben: Jeder kann anhand des Bürgerverzeichnisses nachvollziehen, "wer wer ist". Und jeder kann anhand eine Wählerverzeichnisses nachvollziehen, wer wo welche politischen Rechte besitzt.

Zitat

Was Representative O'Neill den Vereinigten Staaten hingegen antun will ist, sie von einem demokratischen Rechtsstaat in ein chaotisches Multi-Character-RPG zu verwandeln, in dem statt Fairness und Transparenz Unübersichtlichkeit, Beliebigkeit, begründetes Misstrauen, Überforderung der Verwaltung und perfide ID-Taktiereien regieren.

Ich weiß nun nicht, ob die Senatorin ihrem Umgang mit den sich aus meinem Entwurf ergebenden Möglichkeiten beschrieben hat, jedoch steht er weder Fairness noch Transparenz entgegen und auch nicht für mehr Unübersichtlichkeit, Mißtrauen, noch mehr Überforderung der Verwaltung und erheblich anders gestaltete Möglichkeiten des ID-Taktierens im Vergleich zum Entwurf der werten Senatorin Stackhouse.

Denn schauen wir doch genau hin, so erkennen wir:

1. Schon jetzt nehmen etliche Identitäten am öffentlichen Leben Teil. Nicht immer weiß jeder, wer hinter welcher Identität steckt. Das werden weder der Entwurf der Senatorin noch mein Entwurf ändern. Beide Entwürfe jedoch sehen vor, dass, wer das aktive und passive Wahlrecht ausüben möchte, gemeldet sein muss. Beide Entwürfe sorgen daher für das gleiche Maß an mehr Transparenz.

2. Aktuell ist es am übersichtlichsten: Jeder Bürger hat eine Haupt-ID, die das USRO in einer Liste aufführt. Der Entwurf der Senatorin sieht weitere bis zu sechs Bundes-IDs für jeden Bürger vor, die in diese Liste eingepflegt werden. Mein Entwurf sieht eine nicht beschränkte Anzahl an weiteren Identitäten vor, die, wenn sie in einem Bundesstaat oder auf Bundesebene das Wahlrecht ausüben möchten, gemeldet sein müssen. Diese Identitäten werden ebenfalls in die Liste eingepflegt. Beide Entwürfe sehen vor, dass auf den ersten Blick erkennbar sein soll, wem diese zusätzlichen "politischen" Identitäten zugehören. Der einzige merkliche Unterschied ist: Für die Feststellung, wer denn jetzt für eine Wahl wahlberechtigt ist, wird das seit Jahren bestehende Wählerverzeichnis noch wichtiger. Aber es ändert nichts zum heutigen Status: Nur wer im Wählerverzeichnis registriert ist, darf gewählt werden und wählen. Das Bundeswahlamt hat somit den selben Aufwand wie bisher, die Bürger haben den selben Aufwand wie bisher: Sie müssen das Wählerverzeichnis mit dem Bürgerverzeichnis abgleichen, um erkennen zu können, wer wählen und gewählt werden darf.

Wenn die Senatorin behauptet, das wäre weniger übersichtlich, dann sage ich: So etwas kann man mit zwei Blicken begreifen und nachvollziehen. Hingegen einen Wust an eidesstattlichen Erklärungen rechtssicher und behördenfest abzugeben, ist da deutlich anspruchsvoller. Und vor Allem juristisches Kleinklein, das wir überhaupt nicht brauchen! Wie sagte ein berühmter Fußballfachmann unserer Zeit: "Er hat Recht. Das sind Fakten". ;)

3. Die Senatorin meint, mein Entwurf würde zur Beliebigkeit beitragen. Ich sage: Er trägt zur Freiheit des Einzelnen und zu einer größeren Dynamik bei. Wenn beliebig ist, dass ein Bürger jederzeit seine politisch engagierte Identität ändern kann, so sage ich. Das gilt schon jetzt und das gilt genauso auch im Entwurf der Senatorin. Nur muss bei ihr dafür stets noch ein Antrag mehr eingereicht werden, nämlich den der Statusänderung der Identität. Das Ergebnis wäre absolut das selbe. Wenn die Senatorin das für schlecht, für beliebig hält, dann kann ich nur sagen: Bitte an die eigene Nase fassen und den Entwurf schnellstens überarbeiten!

4. Mein Entwurf nun öffnet begründetem Mißtrauen Tor und Tür, möchte die Senatorin Ihnen weiß machen. Dafür muss ich mich nur wiederholen: "Nicht mehr als jetzt schon, möchte ich meinen. Die Senatorin für Laurentiana wird genau wissen, was ich meine. Es hat schon etliche Beispiele gegeben, in denen der Wechsel der Hauptidentität gleichzeitig einen Wechsel der politischen Registrierung mit sich gebracht hat. Ich habe weder von den Demokraten noch aus meiner Partei jemanden gehört, der dies verbieten möchte oder effektiv verbieten könnte."

Und ich halte für die Parteien durchaus für intelligent und anpassungsfähig genug, hier eine Lösung zu finden, dass ein Bürger nicht mit mehreren Identitäten in verschiedenen, nach Ansicht der Senatorin wohl mit hochsensiblen und streng geheimen Daten gefüllten Parteizentralen am Werk ist. Wofür gibt es schließlich erste Bemühungen, eigenständige Landesverbände aufzubauen, wie es meine Partei bereits in Laurentiana erfolgreich getan hat?

Mr. Speaker, wäre es ein ehrliches Anliegen der Senatorin, "Geheimnisverrat" oder dergleichen zu verhindern, sie wäre nach allzu kurzer Zeit der Abwesenheit nicht plötzlich einer anderen politischen Gruppierung beigetreten und hätte ihr Wissen, das sie bei der einen politischen Gruppierung erworben hat, dort nicht mit eingebracht. Solch ein Vorgehen würde ich für unendlich viel schlimmer halten als die Senatorin hier jedem Bürger grundsätzlich unterstellt, würde mein Entwurf geltendes Recht.

5. Die Verwaltung wäre, das wiederhole ich nochmals, nicht überfordert. Jede Behörde, das Bundesregisteramt und das Bundeswahlamt, hätte keine anderen Aufgaben zu erledigen als bisher und als nach dem Entwurf der Senatorin für Laurentiana. Und wenn sie das nach Aussage der amtierenden Attorney General gut erledigen könnten, dann sage ich. Sie werden es auch weiterhin gut erledigen. Wobei ich mir da in Hinsicht auf die aktuelle Führung des USEO nicht ganz sicher bin, so viele Wahlen wie zwischenzeitlich verspätet oder irgendwie garnicht durchgeführt worden sind... Aber ich schweife ab, dieses Problem zu lösen ist bekanntlich nicht meine Aufgabe.

6. Die Unterstellung, mein Entwurf würde "perfide ID-Taktierungen" begünstigen, ist sowas von lächerlich, ich hatte eigentlich vorgehabt, nicht darauf einzugehen. Aber da die Senatorin später in ihrem Redebeitrag darauf eingegangen ist, was in den letzten zwölfeinhalb Jahren in Astor so gewachsen sei: Perfide, werte Congressmen und Senatoren, ist, wie früher diverse Politiker mit unserem politischen System umgegangen sind. Ich nenne da als prominentes Beispiel nur den ehemaligen Präsidenten McGarry und die ehemalige Präsidentin McGarry, die an einem anderen Ort bereits zugaben, dass Vertrauensbruch und "perfide" Absprachen früher wohl Gang und Gäbe waren. Heute erwarte ich so etwas nicht. Die Zeiten eines Wahlbetrügers Ashcroft sind ein für allemal vorbei.

Das einzige, was man meinem Entwurf ankreiden könnte, verkehre ich voller Überzeugung wie folgt ins Gegenteil: Die Freiheit, stets neu und mit wenig bürokratischem Aufwand entscheiden zu können, mit welcher Identität ich ein Amt oder Mandat verteidigen oder neu gewinnen möchte. Ich hasse überflüssige Anträge, es widerstrebt mir, Behördengänge zu machen, die Entscheidung abwarten zu müssen und dann vielleicht meine Freiheit nicht mehr ausüben zu können, weil eine Behörde mal wieder nicht "unverzüglich" tätig geworden ist. Das kennen wir vom Bundeswahlamt, das kennen wir aus der Vergangenheit auch vom Bundesregisteramt. Als mündiger Bürger möchte ich die Gewissheit haben, das meine Entscheidung, eine gemeldete und für jeden transparent mit mir in Verbindung zu bringende Identität als Wähler und potentieller Kandidat nur davon abhängig ist, dass ich sie treffe und öffentlich mache. Auf ein Okay von Beamten zu warten, so dass es für eine Entscheidung möglicherweise zu spät ist, möchte ich nicht.

Die Senatorin stilisiert hier einen erheblichen Vorteil, ein Mehr an Entscheidungsfreiheit für den Bürger in einen verqueren Angriff auf die Demokratie und den Rechtsstaat. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss doch schon zeigen, dass es ihr nicht um die Sache geht, sondern um unsachliche Diskreditierung. Auf ein solches Niveau sollten wir uns aber nicht begeben.

Zitat

Geradezu aberwitzig ist die Theorie des Representatives, Antragsteller auf Erteilung der Staatsbürgerschaft seien zu blöd, beeidet zu erklären, ob sie hier schon Bürger sind, mit der antragstellenden ID bereits in einem anderen Staat Bürger sind oder ein Amt innehaben, oder ob sie hier schon mal bei der Einbürgerung gelogen oder zu täuschen versucht haben und dabei erwischt wurden.

Genauso aberwitzig ist es, dass potentielle Neubürger trotz etlicher Hinweisschilder es in den Meisten Fällen nicht zustande bringen, einen Antrag auf Anhieb vollständig, richtig und zeitnah zu stellen. Und, ganz ehrlich: Die aktuellen Hinweisschilder kann man jedenfalls als Nichtjurist verstehen.

Zitat

Während sie andererseits problemlos sollen durchsteigen können, bei der Registrierung zu welcher Wahl sie sich wann und wo mit welcher ID melden können, ohne Wahlbetrug zu begehen oder Ämter zu verlieren, und den Überblick darüber behalten, wer eigentlich ihr Präsident und Gouverneur ist, wer ihre Kollegen im Kongress oder etwa im Kreise der Gouverneure sind.

Ich gebe zu, dass es schwer ist, Hinweise des Bundeswahlamtes zu lesen und anzunehmen, aber das kam fürher schon vor und das wird weiterhin vorkommen.

Aber wie ich bereits sagte: Wer ein Amt oder Mandat inne hat, der weiß, was er tun muss, um es verteidigen zu können. Jeder Mensch weiß schließlich, dass er nur wählen kann, wenn er im Wählerverzeichnis steht. Künftig weiß jeder, dass dies auch für das passive Wahlrecht von Bedeutung ist. Mehr nicht. Die Gefahr eines Meineides ist hier übrigens ausgeschlossen. ;)

Zitat

Warum schaffen wir die Staatsbürgerschaft nicht einfach gleich ganz ab, und ersetzen sie vollständig durch die Wählerregistrierung?

Wer sich auf Bundes- oder Staatenebene in ein Wählerverzeichnis einträgt, ist dort Bürger und bleibt es, bis er sich bei einem folgenden Mal an selber Stelle nicht wieder einträgt. Bumm! Total flexibel und unbürokratisch.

Damit würde die Senatorin einen Vorschlag ihrer Kollegin aus Freeland aufgreifen und ich sehe in dieser Variante auch einen gewissen Reiz. Es gibt jeden keinen Grund, diese Vorstellung von vornherein zu diskreditieren und auszuschließen.

Zitat

Nur konsequenter in der Demontage der Vereinigten Staaten, wie wir sie seit der micronationalen Ewigkeit von zwölfeinhalb Jahren kennen.

Hört, hört: Es sprach die Verteidigerin des Althergebrachten, die Vorkämpferin des progressiven Flügels der Demokratischen Partei.

Mr. Speaker, ich kann nur mit dem Wunsch schließen, dass nicht jeder der Tirade der Senatorin für Laurentiana unreflektiert Glauben schenkt, sondern für sich selbst abwägt, welchen Weg er im Staatsbürgerschaftsrecht gehen möchte. Und, nochmals, ich bin der Ansicht, dass wir das Volk unbedingt beteiligen müssen, denn diese Entscheidung ist konstituierend für unsere Gesellschaft, und das nicht nur im politischen Sinne.
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Sonntag, 18. November 2012, 13:28

Madam President,

ich persönlich hatte eigentlich gehoff, daß wir das hier bald zum Abschluß bringen können, denn für mich liegen die beiden Entwürfe in der Praxis nicht so weit auseinander. Der letzte Entwurf der ehrenwerten Senatorin aus Laurentia würde meine Zustimmung finden, doch ich habe auch nichts gegen den O'Neill Entwurf, solange sicher gestellt wird, daß man sich nicht zu jeder Wahl auf Bundesebene mit einer beliebigen ID eintragen kann. Denn da mögen wir noch so an Anstand und Verantwortungsgefühl appellieren: Die Verlockung zum Missbrauch wäre doch zu groß.

Und ich sehe derzeit keine sinnvolle Grundlage, auf der wir das Volk (nach welchem Verfahren) befragen könnten.
With kind regards
Lindsey McIlroy (D-FL)
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49

Sonntag, 18. November 2012, 13:46

Mr. Speaker,

ich sehe keine Potential für einen Mißbrauch, denn es wäre ein gewollter Gebrauch. Ich kann nicht nachvollziehen, wie man es schlecht reden kann, dass die politisch engagierte Identität eines Bürgers ohne den bisher notwendigen Zwischenschritt einer Ummeldung beim Bundesregisteramt gewechselt werden kann. Es ergibt sich einfach keine andere Ausgangslage als heute schon: Wer will, kann schon jetzt kurz vor Schließung einer Kandidaturenliste oder eines Wählerverzeichnisses seine handelnde Identität ändern. Aber, wie überraschend: Es tut so gut wie niemand.

Was dagegen häufiger eintritt und sich nach meinem Entwurf nicht ändern würde: Wer die politisch handelnde Identität wechselt, verliert sein bisheriges Amt. So ist es bei Mr. Hope und Mr. Butterfly geschehen, so erging es im Laufe der Zeit auch anderen Volksvertretern.

Und das wird sich weder mit dem aktuellen Gesetz, noch mit dem Entwurf von Senator Stackhouse noch mit meinem Entwurf ändern. Was mein Entwurf hingegen bewirken würde, wäre ein Weniger an Bürokratie in diesem Zusammenhang.
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50

Sonntag, 18. November 2012, 18:16

Mr. Speaker,

ich bin zwischenzeitlich mit Senator Stackhouse überein gekommen, dass ich meinen Änderungsantrag zugunsten einer gemeinsamen Neufassung zurücknehmen werde. Daher ziehe ich meinen Änderungsantrag hiermit zurück.
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51

Sonntag, 18. November 2012, 18:26

Madam President,

ich ziehe unter Verweis auf die von Representative O'Neill gegebene Begründung meinen Antrag ebenfalls zurück.
Sookie Stackhouse (D)


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Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
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52

Sonntag, 18. November 2012, 18:48



Office of the Speaker

Honorable Members of Congress:

Die Antragsteller haben ihre Anträge zurückgezogen, damit ist die Debatte beendet.


Clark
President of Congress


David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC