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Bob O'Neill

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41

Sonntag, 13. Juni 2010, 10:35

Insofern.

Soweit mich meine Rechtskenntnis nicht täuscht, müsste ein Extraordinary Federal Prosecutor übrigens vom Senat bestätigt werden. Ich werde meinem Senator mal einen entsprechenden Brief schreiben.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Frank Levinson

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42

Sonntag, 13. Juni 2010, 10:52

Der Extraordinary Federal Prosecutor ist ein eingesetzter Anwalt, der einen bestimmten Fall bearbeitet und für diese Zeit die Befugnisse eines regulären Federal Prosecutor annimmt. (Section 2, Ssec. 1 FPA). Daher ist eine Bestätigung durch den Senat nicht erforderlich.
Frank Levinson

Bob O'Neill

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43

Sonntag, 13. Juni 2010, 10:59

Nun, dann wissen wir jetzt zumindest, wer den Präsidenten in Ermangelung eines Attorney General in dieser Frage beraten hat. :rolleyes
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Norman Howard Hodges

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44

Sonntag, 13. Juni 2010, 13:20

Zitat

Original von Bob O'Neill
Nun, dann wissen wir jetzt zumindest, wer den Präsidenten in Ermangelung eines Attorney General in dieser Frage beraten hat. :rolleyes


Ja, sein Rechtsberater vermutlich, so eine unheimliche Frechheit aber auch. :rolleyes

Bob O'Neill

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45

Sonntag, 13. Juni 2010, 15:50

Er sollte ihn schnellstens entlassen.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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46

Sonntag, 13. Juni 2010, 16:01

Zitat

Original von Bob O'Neill
Er sollte ihn schnellstens entlassen.


Sie sind Counsel der Republican Party und nicht des Präsidenten, Mr. O'Neill.

Bob O'Neill

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47

Sonntag, 13. Juni 2010, 16:05

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Sie sind Counsel der Republican Party und nicht des Präsidenten, Mr. O'Neill.

Ganz genau. Deswegen weiß ich auch, dass sich der Präsident ungern wie sein Amtsvorgänger der Gefahr eines Amtsenthebungsverfahrens aussetzen will, weil er entgegen der Verfassung Amtsträger ohne Zustimmung des Senats in Eigenregie ernennt.
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48

Sonntag, 13. Juni 2010, 16:39

Zitat

Original von Bob O'Neill
Ganz genau. Deswegen weiß ich auch, dass sich der Präsident ungern wie sein Amtsvorgänger der Gefahr eines Amtsenthebungsverfahrens aussetzen will, weil er entgegen der Verfassung Amtsträger ohne Zustimmung des Senats in Eigenregie ernennt.


Die Ernennung erfolgte zum Extraordinary Federal Prosecutor. Dieser erhält die Befugnisse eines Federal Prosecutors bis zur Erledigung des Falles. Federal Prosecutors sind der United States Solicitor General, die United States Attorneys und die Assistant United States Attorneys. Für keine dieser Gruppen sieht der Federal Prosecutors Act eine Bestätigung durch den Senat vor, im Gegenteil, das Ernennungsprozedere wird unter Auslassung eines Hearings formuliert.

Bob O'Neill

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49

Sonntag, 13. Juni 2010, 16:40

Sie haben die Verfassung offensichtlich nicht gelesen.
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Norman Howard Hodges

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50

Sonntag, 13. Juni 2010, 16:49

Zitat

Original von Bob O'Neill
Sie haben die Verfassung offensichtlich nicht gelesen.


Die Verfassung bestimmt, dass der Kongress für bestimmte Ämter vorsehen kann, dass eine Bestätigung durch den Senat nicht mehr notwendig ist. Das ist hier der Fall. In allen anderen Gesetzen für Ämter, die der Zustimmung des Senates bedürfen, ist der Passus mit der Zustimmung des Senates nämlich enthalten.

Bob O'Neill

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51

Sonntag, 13. Juni 2010, 16:52

Dann lesen Sie nochmal.
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52

Sonntag, 13. Juni 2010, 16:54

Und?

Bob O'Neill

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53

Sonntag, 13. Juni 2010, 16:56

... danach lesen Sie den Federal Prosecutors Act nochmal.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Norman Howard Hodges

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54

Sonntag, 13. Juni 2010, 16:57

Ich passe mich lediglich Ihrem Diskussionsstil an: Und?

Bob O'Neill

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55

Sonntag, 13. Juni 2010, 17:00

... dann werden Sie feststellen, dass Sie die Verfassung wohl nicht verstanden haben. Und beim nächsten "Und" erkläre ich Ihnen auch das Offensichtliche.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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56

Sonntag, 13. Juni 2010, 17:02

Tun Sie sich keinen Zwang an.

Bob O'Neill

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57

Sonntag, 13. Juni 2010, 17:16

Sie haben die Verfassung zwar nach eigenem Bekunden schon gelesen, ich zitiere zur Sicherheit aber trotzdem noch einmal Art. III, Sec. 6/2:

Section 6 [Exclusive Competences of the Chambers]
[...]
(2) Die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger bedürfen der Bestätigung ausschließlich durch den Senat. Dieser kann ohne Mitwirkung des Repräsentantenhauses gesetzliche Regelungen erlassen, welche es dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ermöglichen, bestimmte Beamte und Amtsträger in Eigenregie zu berufen.

Im Federal Prosecutors Act ist dazu rein gar nichts gerelegt. Da es also an einer gesetzlichen Bestimmung fehlt, die den Präsidenten ermächtigt, greift die Verfassungbestimmung. Wo es eine gesetzliche Bestimmung gibt, die den Zustimmungsvorbehalt des Senats (nochmals) festlegt oder auf die Verfassung verweist, so ist das übrigens nur eine deklaratorische Regelung.

Ich weise an dieser Stelle übrigens gerne darauf hin, dass sämtliche Gesetze, die einem anderen als dem Präsidenten das Recht einräumen, Amtsträger in Eigenregie zu ernennen, verfassungswidrig sind.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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58

Sonntag, 13. Juni 2010, 17:22

Zitat

Original von Bob O'Neill
Im Federal Prosecutors Act ist dazu rein gar nichts gerelegt.


Genau das sehe ich eben anders.

Zitat

Ich weise an dieser Stelle übrigens gerne darauf hin, dass sämtliche Gesetze, die einem anderen als dem Präsidenten das Recht einräumen, Amtsträger in Eigenregie zu ernennen, verfassungswidrig sind.


Das ist schlichtweg falsch, denn Article IV, Sec. 1, Ssec. 6 der Verfassung bestimmt:

(6) Der Präsident ernennt, soweit durch die Verfassung oder die Gesetze nichts Abweichendes bestimmt ist, alle Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger, und fertigt deren Ernennungs- und Entlassungsurkunden aus. Er kann von jedem Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger des Bundes jederzeit eine schriftliche Stellungnahme zu dessen Tätigkeit verlangen.


Während die von Ihnen zitierte Passage nur sagt:

Die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger bedürfen der Bestätigung ausschließlich durch den Senat.

Bob O'Neill

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59

Sonntag, 13. Juni 2010, 17:34

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Genau das sehe ich eben anders.

Dann haben Sie Halluzinationen.

Zitat

Das ist schlichtweg falsch, denn Article IV, Sec. 1, Ssec. 6 der Verfassung bestimmt:

(6) Der Präsident ernennt, soweit durch die Verfassung oder die Gesetze nichts Abweichendes bestimmt ist, alle Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger, und fertigt deren Ernennungs- und Entlassungsurkunden aus. Er kann von jedem Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger des Bundes jederzeit eine schriftliche Stellungnahme zu dessen Tätigkeit verlangen.

Es ist nicht schlichtweg falsch, es ist nur eine der vielen Passagen der Verfassung, die anderen Passagen widerspricht.

Ich interpretiere diese Passage eher so, dass der Präsident nicht jeden Amtsträger zu ernennen hat, da z.B. die Inamtsetzung eines Speaker oder eines Vizepräsidenten nicht vom diesen Akt oder einer Ernennungsurkunde abhängig ist. Die Regelung des Art. III, Sec. 6/2 wäre ansonsten durch ein einfaches Gesetz auszuhebeln, was ich wiederum für nicht verfassungskonform halten würde.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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60

Sonntag, 13. Juni 2010, 18:07

Zitat

Original von Bob O'Neill
Dann haben Sie Halluzinationen.


Nein, eine andere Rechtsauffassung.

Zitat

Es ist nicht schlichtweg falsch, es ist nur eine der vielen Passagen der Verfassung, die anderen Passagen widerspricht.

Ich interpretiere diese Passage eher so, dass der Präsident nicht jeden Amtsträger zu ernennen hat, da z.B. die Inamtsetzung eines Speaker oder eines Vizepräsidenten nicht vom diesen Akt oder einer Ernennungsurkunde abhängig ist. Die Regelung des Art. III, Sec. 6/2 wäre ansonsten durch ein einfaches Gesetz auszuhebeln, was ich wiederum für nicht verfassungskonform halten würde.


Wieso sollte das nicht verfassungskonform sein? Der Kongress kann festlegen, dass bestimmte Personalien keines Hearings bedürfen, warum sollte er da nicht bestimmen können, dass untergeordnete Amtsträger auch Beamte ernennen dürfen.

Übrigens besagt die Verfassung ausdrücklich, dass der Senat alleine Regelungen erlassen kann, die die Senatsbestätigung in bestimmten Fällen aushebeln. Bedeutet das nicht, dass alle vom gesamten Kongress beschlossenen Gesetze, die die Senatsbestätigung aushebeln, verfassungswidrig sind?