Ich sehe in dem Vorschlag Senator Jamesons offen gesagt keine wirklich befriedigende Lösung der Probleme mit dem
Senat.
Lässt man dessen Zusammensetzung bzw. Wahlverfahren wie es ist, und räumt ihm zugleich zumindest noch ein absolutes Vetorecht gegen Beschlüsse des Repräsentantenhauses ein, können immer noch Personen, die Mandate inne haben um die es jeweils kaum einmal effektiven demokratischen Wettbewerb gibt, Beschlüsse blockieren, die das wirksam demokratisch legitimierte Repräsentantenhaus gefasst hat.
Dabei muss ich auch Speaker Byrds Ansichten ausdrücklich und massiv widersprechen! Ich halte es für völlig verkehrt, die Vereinigten Staaten auf einen bloßen Staatenbund herunterzureden, dessen Herz und Seele allein die Bundesstaaten seien und die darum auch federführend an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sein müssen.
Die Vereinigten Staaten sind ein Bundesstaat, Bund und Staaten sind gleich wichtig. Zwar kann man argumentieren, dass der Bund historisch (nicht juristisch!) aus den Staaten hervorgegangen ist, aber - warum ist das denn so? Weil die Staaten ohne ihn schwächer wären, als sie es gemeinsam unter seinem Dach sind.
Zudem hat unsere Verfassung sich für ein Modell des konkurrierenden Föderalismus entschieden. Die Zuständigkeiten von Bund und Staaten stehen getrennt nebeneinander, sie greifen nicht ineinander. Ohne die Zustimmung einer Mehrheit in drei Vierteln der Staaten können ihnen gegen ihren Willen weder Kompetenzen entzogen, noch zusätzliche Aufgaben aufgezwungen werden. Und innerhalb der bestehenden Aufgabenverteilung erfüllt jede der beiden Ebenen ihre jeweiligen Aufgaben völlig autonom von der anderen.
Warum sollen die Bundesstaaten in die Angelegenheiten des Bundes eingreifen können, während andersherum den Bund die Aufgaben der Bundesstaaten nichts angehen?
Sowohl die Gouverneure, als auch andere Politiker auf der Ebene der Bundesstaaten, können sich jederzeit an Kongressmitglieder ihrer Wahl oder an den Präsidenten oder einen seiner Minister wenden. Umgekehrt können auch Bundespolitiker jederzeit Kontakt zu Politikern auf bundesstaatlicher Ebene aufnehmen. Man kann sich im kleinen Kreis über alles beraten, oder offizielle Konferenzen veranstalten. Verfassungsergänzungen müssen von den Bundesstaaten ratifiziert werden. Sehen sie sich in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt, steht ihnen der Gang vor den Supreme Court offen. Das reicht meines Erachtens völlig aus! Ich sehe überhaupt nicht, warum jeweils einzeln in den Bundesstaaten gewählte Senatoren quasi jeden Beschluss des Repräsentantenhauses - das das Volk vertritt und dies, wenn es nicht gerade zu Pannen bei der Einreichung von Kandidaturen kommt
- auch wirklich repräsentativ und demokratisch legitimiert tut.
Will man die Zusammensetzung des Senats bzw. die Bestellung der Senatoren - ein Senator je Bundesstaat, ausschließlich von der dortigen Bevölkerung gewählt - beibehalten, halte ich folgende Kompetenzverschiebung zu Gunsten des Repräsentantenhauses für zwingend erforderlich:
1. Im Gesetzgebungsverfahren nur noch suspensives Vetorecht des Senats gegen Gesetzesbeschlüsse des Repräsentantenhauses. Dessen Gebrauch kann mit einer Begründung bzw. mit Änderungsvorschlägen versehen werden. Das Repräsentantenhaus kann entscheiden, ob es diese aufgreift oder das Veto mit erneuter Beschlussfassung zurückweist.
2. Billigung von Organisationserlassen, Bestätigung von Ernennungen und Ratifikation von Verträgen ausschließlich durch das Repräsentantenhaus.
3. Evtl. das Recht, Gesetzentwürfe zu verabschieden und dem Repräsentantenhaus zuzuleiten sowie die Fassung des Repräsentantenhauses mit absolutem Vetorecht zu blockieren und die Vorlage somit zu verwerfen, wenn das Repräsentantenhaus eine Senatsvorlage in einer für den Senat inakzeptablen Form annimmt.
4. Ansonsten die Mitwirkung an Verfassungsergänzungen und Amtsenthebungsverfahren wie gehabt.
Allerdings kann ich die von Mr. Hope bereits angesprochene Gefahr nur bestätigen: ein in dieser Form entmachteter Senat wäre mit 8 Mitgliedern immer noch höchst personalintensiv, aber natürlich alles andere als attraktiv. Es bestünde das Risiko, dass zahlreiche Sitze über längere Zeit unbesetzt blieben.
Den Senat mit den Gouverneuren zu besetzen hielte ich jedoch aus im Wesentlichen bereits genannten Gründen für keinen gangbaren Weg. Warum sollen die Regierungen der Bundesstaaten am Gesetzgebungsverfahren des Bundes beteiligt werden, während der Bund keinen Einfluss auf die Gesetzgebung der Bundesstaaten hat? Darin sähe ich eine klare "Übergewichtung" der Bundesstaaten gegenüber dem Bund im politischen Gefüge der Vereinigten Staaten. Die Verfassung weist Bund und Staaten getrennt ihre Aufgaben zu, die sie dann jeweils völlig in eigener Regie erfüllen. Es wäre meines Erachtens nicht systemgerecht, den Bundesstaaten ein Mitsprachrecht in Angelegenheiten des Bundes zuzugestehen, aber nicht zugleich auch anders herum.
Und weiter halte ich auch an meiner Kritik an einem bei weitgehender Entmachtung des Senats entstehenden Einkammerparlament fest. Ich teile das Vertrauen, das man insbesondere in Antica in die Parlamente setzt und primär die Regierung als "Gefahrenquelle" für staatsbürgerliche Rechte und Freiheiten sieht, nicht. Meiner Meinung bedarf auch das Parlament einer wirksamen Kontrolle, für die das Vetorecht des Präsidenten nach meinem Dafürhalten nicht ausreicht.
Gerade bei einer Verkürzung der Legislaturperiode des Repräsentantenhauses auf 2 Monate würde in den allermeisten Fällen - oder sogar regelmäßig, da ich nicht weiß, inwiefern es unter dem reformierten Präsidentschaftswahlrecht überhaupt noch dazu kommen kann, dass ein Kandidat die Wahl gewinnt, der bundesweit weniger Stimmen erhalten hat als sein Kontrahent - ein Präsident zumindest in den ersten zwei Monaten seiner Amtszeit auch über eine Mehrheit seiner Partei im Repräsentantenhaus verfügen. Dann übt er keine Kontrolle aus, und der Senat könnte das tatsächlich wirksam auch nicht mehr. Freie Fahrt zum "Durchregieren", verbunden mit der Gefahr, dass kontroverse Entscheidungen wieder revidiert werden, sobald sich die Mehrheitsverhältnisse ändern, was der politischen Kontinuität auch nicht unbedingt gut tut.
Ich möchte aus diesem Grund noch einmal auf das eingangs vorgestellte Modell eines reformierten Senats zurückkommen:
Er bleibt dem Repräsentantenhaus gegenüber grundsätzlich gleichberechtigt, über einzelne Kompetenzmodifikationen könnte man dennoch sicherlich reden. Vor allem aber bedürfen Gesetzentwürfe nach wie vor einer Mehrheit in beiden Kammern.
Die Senatoren werden wie gehabt in drei Staffeln à 3 bzw. 2 Senatoren alle 2 Monate für 6 Monate gewählt, und zwar ein Senator je Bundesstaat. Wahlberechtigt sind jedoch zur Wahl jedes Senators alle US-Bürger, unabhängig davon, in welchem Staat sie wohnen. Die Stimmen der Einwohner des Staates, dessen Senator gewählt wird, erhalten lediglich ein höheres Gewicht. Kandidieren kann als Senator eines Staates auch, wer nicht in diesem wohnt, er muss vor Annahme seines evtl. gewonnen Mandats jedoch dorthin umziehen und seinen Wohnsitz dort behalten, solange er Senator dieses Staates ist.
Der Senat soll dabei gegenüber dem - idealerweise für zwei Monate im Verhältniswahlrecht gewählten - Repräsentantenhaus die persönlichere, d. h. weniger parteipolitisch geprägte, und besonnenere, d. h. nüchterner und pragmatischer abwägende, Kammer sein. Im Repräsentantenhaus hätte jeweils eine der beiden großen Parteien eine Mehrheit, aber eben nur für zwei Monate. Die soll sie zu nutzen versuchen, indem sie im Gesetzgebungsverfahren "Gas gibt" und auf zügige Entscheidungen drängt.
Der Senat soll genau diesem durchaus gewünschten Vorgehen ebenso gewünscht gegensteuern. Da es rechnerisch erfahrungsgemäß keiner Partei gelingen dürfte, beide Kammern zeitgleich durch eine eigene Mehrheit zu kontrollieren, sollen bei den Wahlen der Senatoren verstärkt die Persönlichkeiten der Kandidaten im Mittelpunkt stehen. Die Senatoren sollen durch Wahlverfahren und Amtszeit unabhängiger von den Parteien und auch kurzfristigen Trends und Stimmungen sein, sondern sich aus Persönlichkeiten rekrutieren, die parteiübergreifend für ihre Erfahrung, ihre Charaktereigenschaften oder ihre Sachkompetenz zu einzelnen Themen geschätzt werden. Idealerweise soll der Senat dafür sorgen, dass eine Mehrheit einer Partei im Repräsentantenhaus eben nicht "durchregiert", und ihre Entscheidungen nach dem nächsten Wechsel der Mehrheit wieder gekippt werden, sondern Kompromisse geschlossen werden, die längerfristigen Bestand haben.