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Das meinte ich. Mitgliedschaft in der Administration per se ist nichts, was für mich dagegen spricht - aber so lange der AG den Bund regelmäßig vor Gericht vertritt, ist in jedem Verfahren, an dem "United States" im Rubrum steht, der entsprechende Richter damit quasi automatisch raus. Ich fände es schon beim Speaker bzw. President of Senate schwierig, die sind ja auch schon des öfteren im Gericht gewesen.Prinzipiell spricht nichts dagegen, in der Administration und in der Rechtsprechung aktiv zu sein, nur beim jeweiligen Attorney General stellt sich in der Tat die Frage, wie effektiv eine Richter-Neben-ID wäre. Der Bund (bzw. eine seiner Behörden) ist in der großen Mehrzahl der Verfahren als Partei involviert und wird in der Regel vom AG vor Gericht vertreten, weshalb seine Richter-Neben-ID von all diesen Verfahren wegen Befangenheit ausgeschlossen bliebe.
Wenn du Befangenheit so weit ziehst, ist in diesem Land jeder befangen, das lässt sich dann einfach nicht vermeiden. Aber es hat eben ne andere Qualität, wenn es um Personen geht, die direkt in einem Verfahren involviert sind.Meiner Meinung nach ist man per se befangen, wenn man politisch tätig ist, aber auch mit einer NID einen Richter stellt.
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