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Dienstag, 19. Juni 2007, 09:24

2007/06/19 Security Agencies Competences and Organisation Reform Act

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 19th of June 2007



Certificate of Promulgation

Der

Security Agencies Competences and Organisation Reform Act,

gebilligt durch den Congress of the United States am 19.06.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor


Zitat


Security Agencies Competences and Organisation Reform Act

Article I -Fundamentals

Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz nimmt die zur Anpassung an die Bestimmungen des Federal Administration Act notwendigen ƒnderungen an den Rechtsgrundlagen des Bundes-Sicherheitsbehörden vor und führt weitere Reformen durch.
(b) Dieses Gesetz soll als ÑSACOR Act" zitiert werden.

Article II -Modifications of the Federal Investigation Act

Section 1 -Modifications of the Article I
(a) Subsection 3 wird gestrichen.

Section 2 -Modifications of the Artcle II
(a) Subsection 1 wird um den folgenden Satz erweitert: "Es ist dem Department of Justice nachgeordnet.î
(b) Subsection 3 wird wie folgt neu gefasst: ÑDer Director of the FBI wird auf Vorschlag des Attorney General durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten nach den verfassungsmäßigen Vorschriften ernannt."
(c) In Subsection 4 wird die Formulierung ÑSecretary of the Interior" durch ÑAttorney General" ersetzt.
(f) Subsection 16 wird gestrichen.

Section 3 -Modification of the Article III
(a) Der Titel des Article III wird in ÑUnited States Marshals Service" geändert.
(b) Subsection 1 wird wie folgt neu gefasst:
ÑDer United States Marshals Service (USMS) ist eine Sicherheitsbehörde des Bundes zur Sicherung und Förderung des Justizwesens und zur Gewährleistung des Rechts und der öffentlichen Ordnung. Der USMS ist dem Department of Justice nachgeordnet."
(c) Subsection 2 wird wie folgt neu gefasst:
ÑSeine Aufgabe ist die Gewährleistung der ordentlichen Funktion des Justizwesens des Bundes, insbesondere
a) die Durchsetzung und Erzwingung von Entscheidungen der Bundesgerichte,
b) der Schutz von Bundesgerichten und Institutionen der Strafverfolgung und Rechtspflege des Bundes,
c) der Schutz von Richter und Staatsanwälten des Bundes,
d) der Vollzug von Haftbefehlen, welche durch Justizorgane des Bundes ausgestellt wurden
e) der Transport von Gefangenen des Bundes,
f) der Schutz von Zeugen von Justizorganen des Bundes und
g) der Schutz von bedrohten Veranstaltungen, Einrichtungen und Organisationen, sofern sie unter dem Schutz der Justiz des Bundes stehen.
Zudem nimmt der United States Marshals Service die weiteren ihm durch Gesetz zugeordneten Aufgaben wahr."
(d) Subsection 4 wird wie folgt neu gefasst:
ÑDer Director of the United States Marshals Service wird durch den Präsidenten nach den verfassungsmäßigen Vorschriften ernannt."
(e) Subsection 5 wird wie folgt neu gefasst:
ÑDer United States Marshals Service gliedert sich in Districts, welche das gesamte Bundesgebiet der Vereinigten Staaten abdecken und durch den Attorney General mit der Maßgabe, dass auf jeden Bundesstaat mindestens ein District entfällt, festgelegt werden. Jedem District steht ein United States Marshal vor, welcher durch den Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt wird."
(f) Subsection 6 wird wie folgt neu gefasst:
ÑJeder United States Marshal ist bevollmächtigt, in seinem District so viele Deputy US Marshals zu bestellen, wie zur Wahrnehmung der Pflichten des USMS erforderlich und notwendig sind. Für vorübergehende Aufgaben bestellt er befähigte Personen zu Special Deputy US Marshals."

Article III -Modifications of the Central Security Agency Act

Section 1 -Modification of the Title
(a) Der Titel des Gesetzes wird in "National Security Agencies Actî geändert.

Section 2 -Modification of the Article I
(a) Subsection 2 wird wie folgt neu gefasst:
ÑUnited States Secret Service und United States Customs and Border Protection sind dem Department of Intelligence Affairs nachgeordnete Sicherheitsbehörden des Bundes."

Section 3 -Modificaton of the Article II
(a) Der Titel wird wie folgt geändert: ÑSecret Service" wird durch ÑUnited States Secret Service" ersetzt.
(b) Article II wird wie folgt neu gefasst:
Ñ(1) Die Aufgabe des United States Secret Service (USSS) ist der Personen- und Objektschutz sowie die Verfolgung von Finanzkriminalität.
(2) Er ist verantwortlich für die Bereitstellung von Leibwächtern zum Schutz des Präsidenten, des Vizepräsidenten, deren Familien, ehemaligen Präsidenten und deren Ehegatten, bestimmten Kandidaten für das Amt des Präsidenten und Vizepräsidenten sowie die USA besuchende Staatsoberhäupter.
(3) Dem Secret Service steht ein Director of the Secret Service vor.
(4) Er wird durch den Präsidenten der USA auf Vorschlag des Secretary of Intelligence Affairs nach den Bestimmungen des Federal Administration Acts ernannt.
(5) Der Secret Service unterteilt sich in die Abteilungen:
a) Personal Security
b) Uniformed Department
c) Financial Crimes
d) Administration Unit
(6) Die Abteilung Personal Security ist für die Bereitstellung der Leibwächter gemäß Art. 2 zuständig. Die Agenten versehen ihren Dienst in zivil.
(7) Das Uniformed Department stellt die uniformierte Polizeitruppe des United States Secret Service dar. Die Agenten versehen ihren Dienst in Uniform und sind für die Bewachung von Regierungsgebäuden, welche in direkter Beziehung zum Präsidenten der Vereinigten Staaten stehen und ausländischen Vertretungen sowie der Wohnsitze und Residenzen der in Subsection 2 genannten Personen zuständig.
(8 ) Die Abteilung Financial Crimes ist für die Verfolgung und Unterbindung von Finanzkriminalität zuständig, insbesondere für die Fälschung von Geld- und Geldwertzeichen, die Finanz-, Scheck- und Kreditkartenbetrug. Die Abteilung Financial Crimes ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dem Department of the Treasury nachgeordnet.
(9) Die Mitarbeiter der Administration Unit sind Zivilangestellte, die sich um die administrative und technische Verwaltung des Secret Service kümmern.
(10) Die Bereitstellung von Leibwächtern durch den Secret Service erfolgt für alle ehemaligen Präsidenten und Vizepräsidenten sowie deren Familien ein Leben lang."

Section 4 -Modifications of the Article III
(a) Der Titel wird wie folgt geändert: ÑUS Border Control" wird durch ÑUnited States Customs and Border Protection" ersetzt.
(b) Article III wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die United States Customs and Border Protection (CBP) stellt den Zoll und die Grenzschutzpolizei der Vereinigten Staaten da.
(2) Ihre Hauptaufgabe ist die polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande und aus der Luft, die Regelung und Kontrolle des internationalen Handels in und mit den Vereinigten Staaten sowie die Durchsetzung von Einreise- und Handelsgesetzen. Hierzu zählen Tätigkeiten wie:
a) die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
b) die Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt
c) die Verhinderung illegaler Einreise und die Grenzfahndung
d) die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen
e) Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
f) die Kontrolle von Waren, welche in die Vereinigten Staaten ein- oder aus ihnen ausgeführt werden
g) der Einzug von Zöllen aller Art
h) die Verhinderung des Schmuggels von illegalen Drogen und Rauschmitteln in die Vereinigten Staaten
(3) Der U.S. Customs and Border Protection steht der Commissioner of U.S. Customs and Border Protection vor.
(4) Er wird durch den Präsidenten der USA auf Vorschlag des Secretary of Intelligence Affairs nach den Bestimmungen des Federal Administration Acts ernannt.
(5) Die Aufgaben der U.S. Customs and Border Protection beim Grenzschutz zur See wird durch die Coast Guard wahrgenommen."

Article IV -End notes

Section 1 -Entry into force
(a) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten in Kraft.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Robert Waller« (23. Juli 2007, 19:00)


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Montag, 23. Juli 2007, 19:04

2007/07/23 Regulation of Passports Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 23th of July 2007



Certificate of Promulgation

Die

Regulation of Passports Bill,

gebilligt durch den Congress of the United States am 23.07.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor


Zitat


Regulation of Passports Bill

Section 1 -Area of Application and Short Title
(1) Dieses Gesetz behandelt die Bestimmungen zur Ausweispflicht innerhalb der United States.
(2) Dieses Gesetz soll als ÑRegoPa" zitiert werden.

Section 2 -Disclosure
(1) Jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, der dass 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet einen Ausweis zur persönlichen Identifizierung zu besitzen.
(2) Ein Ausweis kann durch einen Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor ab Vollendung des 16. Lebensjahres bei seinem örtlichen Registration Office beantragt werden.
(3) Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, die den Status durch Einbürgerung gemäß dem Citizenship Act erlangt haben, erhalten bei ihrer Einbürgerung einen gültigen Pass ausgehändigt.
(4) Der Ausweis ist staatlichen Behörden auf Verlangen zur Identifikation auszuhändigen.
(5) Wer bei einer Personenkontrolle keinen gültigen Ausweis mit sich führt, kann diesen binnen fünf Tagen der kontrollierenden Behörde vorlegen. Wer innerhalb dieser Frist untätig bleib, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
(6) Ersatzweise kann ein amtlich ausgestellter, gültiger Führerschein , ein anderes Ausweispapier gemäß diesem Gesetz oder eine amtliche Urkunde der Geburt oder der Hochzeit als Ausweis dienen.
(7) Wird auf ein Ersatz als Ausweis zurückgegriffen, muss binnen fünf Tagen der amtlich gültige Ausweis bei der zuständigen Behörde nachgereicht werden.

Section 3 -Volumes
(1) Die Ausweise sind nach einheitlichem Muster auszustellen. Sie enthalten
a) eine Seriennummer in der Form XX-0000-00-XX-000 (Initialen-Geburtsjahr-Geburtsmonat-Länderkürzel-Dreistellige fortlaufende Zahl)
b) einen Computerchip der das Auslesen der auf ihm beschriebenen Daten ermöglicht
c) ein Lichtbild
d) die Unterschrift des Ausweisinhabers
e) Familienname und ggf. Geburtsnamen
f) Vornamen
g) akademische Titel
h) Tag und Ort der Geburt (ggf. Tag und Ort der Einbürgerung)
i) Größe
j) Augenfarbe
k) Anschrift zum Zeitpunkt der Ausweisausstellung
l) Staatsangehörigkeit
(2) Findet ein Wohnortswechsel statt, so ist der Ausweis beim zuständigen Registration Office binnen zwei Wochen umzuschreiben.

Section 4 - Traveling abroad
(1) Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, die das Land aufgrund von Auslandsreisen verlassen, sind verpflichtet einen Reisepass mit sich zu führen.
(2) Ein Reisepass kann beim zuständigen Registration Office beantragt werden.
(3) Ein Reisepass beinhaltet die unter Section 3 (1) genannten Punkte. Zudem ist er um weitere Seiten erweitert, in denen Ein- und Ausreise in die Gastländer und das Heimatland durch die zuständigen Behörden vermerkt werden können.
(4) Ohne gültigen Reisepass darf eine Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten von Astor nicht erfolgen.

Section 5 -Diplomatic passport
(1) Botschafter, sowie durch die Vereinigten Staaten von Astor akkreditierten diplomatischen Gesandten des Diplomatic Corps, erhalten bei Dienstantritt einen Diplomatenpass. Dieser wird durch das Department of State ausgestellt.
(2) Der Diplomatenpass enthält folgende Angaben:
a) eine Seriennummer in der Form XX-0000-00-XX-000-XXX (Initialen-Geburtsjahr-Geburtsmonat-Bundesstaatenkürzel-Dreistellige fortlaufende Zahl-USA)
b) einen Computerchip der das Auslesen der auf ihm beschriebenen Daten ermöglicht
c) ein Lichtbild
d) die Unterschrift des Ausweisinhabers
e) Familienname und ggf. Geburtsnamen
f) Vornamen
g) akademische Titel
h) Funktion innerhalb des Diplomatic Corps
i) Größe
j) Augenfarbe
k) Staatsangehörigkeit
l) weitere Seiten zur Eintragung von Aus- und Einreise
(3) Der Diplomatenpass darf nur für Dienstreisen außerhalb der Vereinigten Staaten von Astor verwendet werden und ersetzt in diesem Fall den Reisepass.

Section 6 -Military passport
(1) Angehörige der Streitkräfte der Vereinigten Staaten erhalten bei Dienstantritt einen Militärausweis. Dieser wird durch das Department of Defence ausgestellt.
(2) Der Militärausweis enthält folgende Angaben:
a) eine Seriennummer in der Form XX-0000-00-XX-000 (Initialen-Geburtsjahr-Geburtsmonat-Dienstgradkürzel-Dreistellige fortlaufende Zahl)
b) einen Computerchip der das Auslesen der auf ihm beschriebenen Daten ermöglicht
c) ein Lichtbild
d) die Unterschrift des Ausweisinhabers
e) Familienname und ggf. Geburtsnamen
f) Vornamen
g) Dienstgrad
h) Funktion innerhalb der Streitkräfte
i) Größe
j) Augenfarbe
(3) Der Militärausweis ersetzt für die Dauer der Zugehörigkeit zu den Streikräften der Vereinigten Staaten den zivilen Ausweis, sowie den Reisepass.

Section 7 -Others
(1) Im Ausland lebende Staatsbürger können sich einen gültigen astorischen Ausweis, sowie gültige Reisepässe, in der astorischen Botschaft beantragen.
(2) Gibt es im Aufenthaltsland keine astorische Botschaft, ist ein gültiger Ausweis auf dem Postwege beim Registration Office zu beantragen.

Section 8 - Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten in Kraft.
XV. President of the United States of Astor
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Montag, 23. Juli 2007, 19:06

2007/07/23 Regulation of Entering the United States Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 23th of July 2007



Certificate of Promulgation

Die

Regulation of Entering the United States Bill,

gebilligt durch den Congress of the United States am 23.07.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor


Zitat


Regulation of Entering the United States Bill

Section 1 -Area of Application and Short Title
(1) Dieses Gesetz behandelt die Bestimmungen zur Ein- und Ausreise in die und aus den United States of Astor.
(2) Dieses Gesetz soll als ÑRegEnt" zitiert werden.

Section 2 -Border control
(1) Die Kontrolle des Grenzüberschreitenden Verkehrs obliegt gemäß dem National Security Agencies Act, der United States Customs and Border Protection (CBP).
(2) Sie zeichnet sich verantwortlich die in diesem Gesetz aufgeführten Kontrollen durchzuführen.
(3) Beim Grenzübertritt werden alle benötigten Reisedokumente durch die Beamten des CBP auf ihre Richtigkeit und Gültigkeit kontrolliert.
(4) Bei der Ein- und Ausreise wird das Gepäck der Reisenden mittels Röntgenstrahlung und Metalldetektoren untersucht.
(5) Bei auffälligen Gegenständen oder anderen Zweifelsfällen darf das Gepäck durch die zuständigen Beamten geöffnet und durchsucht werden.
(6) Der Einreisende selbst ist ebenfalls durch Metalldetektoren und gegebenenfalls mittels einer Leibesvisitation zu überprüfen.

Section 3 -Terms of entry
(1) Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, die das Territorium der USA betreten wollen, müssen bei Überschreiten der Grenze an den vorgesehenen Kontrollen ihren gültigen Reisepass vorlegen.
(2) Einreisende in die Vereinigten Staaten von Astor, die keine Staatsbürger sind, benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepass. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Wochen ist zudem ein gültiges Visum für die Einreise vonnöten.
(3) Ein Visum kann beim Department of State und allen astorischen Botschaften beantragt werden.
(4) Ein Visum umfasst wenigstens die folgenden Daten:
a) Ort der Ausstellung
b) Name des Einreisenden
c) Dauer des Aufenthalts
d) Dauer der Gültigkeit
e) Unterschrift der ausstellenden Behörde
f) Unterschrift des Visuminhabers
(5) Ein Visum ist nicht auf andere Personen übertragbar; es hat eine maximale Gültigkeit von sechs Monaten.
(6) Bestimmungen zur Annahme oder Ablehnung eines Visumantrages werden durch das Department of State herausgegeben.
(7) Bei der Passkontrolle werden die Daten der einreisenden Person gespeichert. Zudem wird der Zweck des Aufenthaltes hinterlegt.

Section 4 -Terms of leave
(1) Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, die das Territorium der USA verlassen wollen, müssen einen gültigen Reisepass mit sich führen.
(2) Ausreisende, die nicht Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor sind, müssen bei ihrer Ausreise einen gültigen Reisepass, sowie bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Wochen, ihr Visum vorlegen.
(3) Die bei der Einreise zur Person gespeicherten Daten werden mit den Ausweisen überprüft. Das Visum wird eingezogen und ungültig gemacht.
(4) Die gespeicherten Personendaten werden maximal 24 Monate aufbewahrt.

Section 5 -Green Card
(1) Eine Green Card stellt als Einwanderungsvisum eine zeitlich unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung innerhalb der United States of Astor dar.
(2) Eine Green Card kann beim Department of State beantragt werden.
(3) Eine Green Card kann beantragt werden von:
a) ausländischen Ehepartnern astorischer Staatsbürger
b) ausländischen Unternehmern
c) ausländischen Studenten zur Absolvierung eines Auslandsstudiums
(4) Spätestens zwei Monate nach Erhalt der Green Card muss der Besitzer in die USA eingewandert sein, andernfalls erlischt die Gültigkeit der Green Card.
(5) Die weiteren Bestimmungen über Gültigkeit, Aushändigung und Einzug der Green Cards regelt das Department of State als zuständige Behörde.
(6) Die Green Card ist bei der Einreise unaufgefordert den zuständigen Beamten vorzulegen.
(7) Verlässt ein Green Card Inhaber für mehr als ein Jahr die Vereinigten Staaten von Astor, benötigt er für seine Rückkehr eine neue Green Card.

Section 6 - Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten in Kraft.
XV. President of the United States of Astor
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Montag, 23. Juli 2007, 19:09

2007/07/23 July 2007 Election Amendement Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 23th of July 2007



Certificate of Promulgation

Die

Election Amendement Bill,

gebilligt durch den Congress of the United States am 23.07.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor


Zitat


July 2007 Election Amendement Bill

Section 1
(1) Dieses Gesetz regelt die Wahl des Repräsentantenhaus und die Senatswahlen in den Bundesstaaten Assentia, Astoria State und Chan-Sen im Juli 2007.
(2) Dieses Gesetz soll als ÑJuly 2007 Election Amendement Act" bezeichnet werden.

Section 2
(1) Für die Wahl des Repräsentantenhauses und die Senatswahlen in den Bundesstaaten Assentia, Astoria State und Chan-Sen im Juli 2007 finden die Bestimmungen von Section 3 (2) des Election Act keine Anwendung.
(2) Die Wahl des Repräsentantenhauses im Juli 2007 wird vom 27. Juli 2007 bis zum 31. Juli 2007 stattfinden.

Section 3
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
(2) Dieses Gesetz verliert am 1. August 2007 seine Gültigkeit.
XV. President of the United States of Astor
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Samstag, 25. August 2007, 15:27

2007/08/25 4th Citizenship Act Amendment Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 25th of August 2007



Certificate of Promulgation

Das

4th Citizenship Act Amendment Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 18.08.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor



Zitat


4th Citizenship Act Amendment Bill

Article I - Changes

Section 1 - Changes in Citizenship Act Section 2
Section 2 (2) des Citizenship Act wird wie folgt neu gefasst:

"Die Staatsbürgerschaft wird 7 Tage nach der Anmeldung erteilt, so der Antragssteller innerhalb von 4 Tagen nach Ablauf dieser Frist seinen Wunsch, Staatsbürger zu werden, im öffentlichen Forum der Vereinigten Staaten durch Ableistung folgenden Eides bestätigt: 'Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."

Section 2 - Changes in Citizenship Act Section 4
Section 4 (1) des Citizenship Act wird wie folgt neu gefasst:

"Mit der astorischen Staatsbürgerschaft erhält der Bürger alle Rechte, die ihm in der Verfassung, den Gesetzen und den Verträgen der Vereinigten Staaten zugesprochen werden."

Article II -End notes

Section 1 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
XV. President of the United States of Astor
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Samstag, 1. September 2007, 15:48

2007/09/01 bsEcoSim Treaty Ratification Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 01th of September 2007



Certificate of Promulgation

Das

bsEcoSim Treaty Ratification Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 26.07.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor



Zitat



bsEcoSim Treaty Ratification Bill

Article 1
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert den Vertrag über Einrichtung und Nutzung der bsEcoSim zwischen der Banosoft Ltd. und den Vereinigten Staaten von Astor in angehangener Fassung und billigt ihn.

Article 2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Vertrag über Einrichtung und Nutzung der bsEcoSim zwischen der Banosoft Ltd., nachfolgend Anbieter genannt, und den Vereinigten Staaten von Astor, nachfolgend Nutzer genannt

ß1 Vertragszweck
Die Vertragspartner schließen diesen Vertrag zur Klärung der rechtlichen Randbedingungen der Nutzung des Produktes bsEcoSim zwischen Anbieter und Nutzer.

ß2 Preise
(1) Zur Einrichtung der Startversion der bsEcoSim ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 200.000 Pound Precious unmittelbar nach erfolgter Inbetriebnahme durch den Nutzer an den Anbieter zu zahlen. Die Zahlung kann in Raten erfolgen, sofern eine entsprechende Zusatzvereinbarung zwischen Anbieter und Nutzer geschlossen wird.
(2) Eine monatliche Nutzungsgebühr entsteht nicht.
(3) Kommt der Nutzer mit der Zahlung der einmaligen Startgebühr bzw. ihrer Raten wesentlich in Verzug, so ist der Anbieter zur Abschaltung des Systems berechtigt.

ß3 Quellcode, Pflichten und Rechte
(1) Der Anbieter gibt den Quellcode an den Benutzer heraus. Der Nutzer darf diesen beliebig und ohne Zustimmung des Anbieters verändern.
(2) Der Quellcode darf nur an Personen weitergegeben werden, die ihn brauchen, um für den Nutzer den Betrieb der bsEcoSim sicherzustellen oder Anpassungen vorzunehmen. Eine anderweitige Verwendung ist nur nach schriftlicher Genehmigung zulässig.
(3) Der Nutzer darf mit dem Quellcode nur eine Installation betreiben.
(4) Der Nutzer stellt dem Anbieter wesentliche funktionale Erweiterungen zur freien Verwendung zur Verfügung.
(5) Der Nutzer hat das Recht, das System den technischen und betrieblichen Möglichkeiten entsprechend nach eigenen Gesichtspunkten einzusetzen.
(6) Der Nutzer führt die Administration selbstständig durch und setzt das System nach technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen ein.

ß4 Disclaimer (RL-Regelungen)
(1) Der Anbieter gibt keine Garantie auf die Vollständigkeit oder korrekte Funktion des Systems. Er kann nicht für Fehlfunktionen und entstehende Sicherheitslücken haftbar gemacht werden.
(2) Der Nutzer erkennt an, dass die Abwesenheit von Fehlern in der Software nicht nachgewiesen werden kann.

ß5 Gültigkeit
Der Vertrag erhält seine Gültigkeit durch die Unterschrift je eines Vertreters des Anbieters und des Nutzers.

XV. President of the United States of Astor
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Montag, 3. September 2007, 21:31

2007/09/03 2nd Election Act Amendment Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 03th of September 2007



Certificate of Promulgation

Das

2nd Election Act Amendment Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 02.09.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor



Zitat



2nd Election Act Amendment Bill

Article 1 -Title of the Act
Der Titel des Election Act wird in "Elections of Congress Act" geändert.

Article 2 - Changes in Section 1
In Section 1 des Election Act wird der Satzteil "sowie die Wahl des Präsidenten." ersatzlos gestrichen.

Article 3 - Changes in Article III
Article III des Election Act wird ersatzlos gestrichen.

Article 4 -Changes in Article IV and V
(1) Article IV des Election Act wird zu Article III.
(2) Article V des Election Act wird zu Article IV.

Article 5 -Final clause
Das vorliegende Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
XV. President of the United States of Astor
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Montag, 3. September 2007, 21:33

2007/09/03 Federal Authority Act Amendment Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 03th of September 2007



Certificate of Promulgation

Das

Federal Authority Act Amendment Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 02.09.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor



Zitat



Federal Authority Act Amendment Bill

Article 1 -Changes in Section 4
Section 4 (3) des Federal Authority Act wird wie folgt geändert:
Ñ(3) Die Leitung des Bundesarchivs obliegt dem Chief-Archivist of the United States. Der Chief-Archivist wird vom Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor ernannt. Seine Amtszeit ist nicht begrenzt.

Article 2 -Final clause
Das vorliegende Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Donnerstag, 13. September 2007, 21:58

2007/09/13 bsEcoSim Seed Capital Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 13th of September 2007



Certificate of Promulgation

Das

bsEcoSim Seed Capital Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 12.09.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor



Zitat



bsEcoSim Seed Capital Bill

Article 1 -Basics
Dieses Gesetz bestimmt ein Startkapital für die Teilnehmer der bsEcoSim innerhalb der Vereinigten Staaten von Astor.

Article 2 -Amount of the Seed Capital
1) Jedem Teilnehmer der bsEcoSim wird auf Antrag bei der Federal Reserve Bank ein Startkapital von 1000$ auf sein Konto überwiesen.
2) Das Startkapital wird nur an astorische Staatsbürger überwiesen.
3) Das Startkapital verteilt die Regierung von ihren eigenen Reserven.
4) Bei einem Wechsel der ID wird ein erneutes Startgeld nicht fällig.
5) Nebenidentitäten wird ein Startgeld gemäß diesem Gesetz nicht ausbezahlt.

Article 3 -Final clause
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Donnerstag, 13. September 2007, 22:02

2007/09/13 Start of the bsEcoSim Account System Bill

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 13th of September 2007



Certificate of Promulgation

Das

Start of the bsEcoSim Account System Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 12.09.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor



Zitat



Zitat

Start of the bsEcoSim Account System Bill

Article 1 -Generals
1) Dieses Gesetz regelt die Einführung des bsEcoSim-Kontensystems in den Vereinigten Staaten von Astor.
2) Die Firma banosoft wird mit der Installierung des Kontensystems durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Astor beauftragt.
3) Zur endgültigen Einführung wird ein Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Firma banosoft abgeschlossen, der die notwendigen Bedingungen festlegt.
4) Der unter dem ersten Amendment zu diesem Gesetz angeführte Vertrag kommt hierbei zur Geltung.

Article 2 -Implementation
1) Nach der Unterzeichnung des Vertrags gilt das Kontensystem als eingeführt.
2) Jeder Staatsangehörige der Vereinigten Staaten besitzt nach seiner Registrierung bei der Federal Reserve Bank ein eigenes Konto. Dieses Konto kann vom Besitzer für die Teilnahme an der bsEcoSim benutzt werden.

Article 3 -Final clause
1) Mit Verabschiedung dieses Gesetzes erkennt der Kongress den in Art. 1 (4) genannten Vertrag an.
2) Ein weiteres Ratifizierungsgesetz für den Vertrag ist nicht notwendig.
3) Die Regierung wird beauftragt das Vertragswerk von Art. 1 (4) mit der Firma banosoft abzuschließen.
4) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Zitat


I. Amendment: Treaty about the Implementation of the bsEcoSim Account System

Treaty about the Implementation of the bsEcoSim Account System

zwischen der banosoft Ltd., nachfolgend Anbieter genannt,
und den Vereinigten Staaten von Astor, nachfolgend Nutzer genannt

ß1 Vertragszweck
Die Vertragspartner schließen diesen Vertrag zur Einführung eines Kontensystems im Zuge der bsEcoSim.

ß2 Einführung
1) Der Anbieter richtet dem Nutzer nach Abschluss des Vertrages ein Kontensystem ein.
2) Die Kosten des Kontensystems sind bereits durch Zahlung der Nutzungsgebühr für die bsEcoSim abgeleistet.

ß3 Verwaltung
1) Die Administration der Konten wird der Federal Reserve Bank übertragen.
2) Die technische Instandhaltung übernimmt die Administration.

ß4 Gültigkeit
Der Vertrag erhält seine Gültigkeit durch die Unterschrift je eines Vertreters des Anbieters und des Nutzers.


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Donnerstag, 13. September 2007, 22:06

2007/09/13 United States Codes of Armed Forces

Zitat


The United States of Astor
The President

Astoria City, 13th of September 2007



Certificate of Promulgation

Das

United States Codes of Armed Forces

gebilligt durch den Congress of the United States am 12.09.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor



Zitat



United States Codes of Armed Forces

Erster Abschnitt
General Provisions


Section 1 - Scope.
(1) Dieses Gesetz gilt für Straftaten, die Soldaten der Streitkräfte der United States of Astor begehen.
(2) Es gilt auch für Straftaten, durch die militärische Vorgesetzte, die nicht Soldaten sind, ihre Pflichten verletzen.
(3) Wegen Anstiftung und Beihilfe zu militärischen Straftaten sowie wegen Versuchs der Beteiligung an solchen Straftaten ist nach diesem Gesetz auch strafbar, wer nicht Soldat ist.

Section 1a - Criminal offense outside the United States of Astor.
(1) Das astorische Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die nach diesem Gesetz mit Strafe bedroht sind und im Ausland begangen werden, wenn der Täter
1. Soldat ist oder zu den in Section1 Abs.2 bezeichneten Personen gehört oder
2. Astorier ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
(2) Das astorische Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für Taten, die ein Soldat während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begeht.

Section 2 - Definitions.
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. eine militärische Straftat eine Handlung, die der Zweite Teil dieses Gesetzes mit Strafe bedroht;
2. ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (Section 1 Abs. 5 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt;
3. eine schwerwiegende Folge eine Gefahr für die Sicherheit der United States of Astor, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutenden Wert, die dem Täter nicht gehören.

Section 3 - Appliance Civil Laws.
(1) Die zivile Gesetzgebung ist anzuwenden, soweit Armed Forces Law nichts anderes bestimmt.
(2) Für Straftaten von Soldaten, die Jugendliche oder Heranwachsende sind, gelten besondere Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes.

Section 4 - Military offense against allied Forces.
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auch dann anzuwenden, wenn ein Soldat der US Army eine militärische Straftat gegen Streitkräfte der ISO, eines verbündeten Staates oder eines ihrer Mitglieder begeht.
(2) Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn die Wahrung der Disziplin in der US Army eine Bestrafung nicht erfordert.

Section 5 - Act on orders.
(1) Begeht ein Untergebener eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, auf Befehl, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt, daß es sich um eine rechtswidrige Tat handelt oder dies nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist.
(2) Ist die Schuld des Untergebenen mit Rücksicht auf die besondere Lage, in der er sich bei der Ausführung des Befehls befand, gering, so kann das Gericht die Strafe nach Section 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern, bei Vergehen auch von Strafe absehen.

Section 6 - Fear of personal threat.
Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen.

Section 7 - Personal negligence of drunkenness.
(1) Selbstverschuldete Trunkenheit führt nicht zu einer Milderung der angedrohten Strafe, wenn die Tat eine militärische Straftat ist, gegen das Kriegsvölkerrecht verstößt oder in Ausübung des Dienstes begangen wird.
(2) Der Trunkenheit steht ein Rausch anderer Art gleich.

Section 8 - Confinement.
(1) Das Höchstmaß des Strafarrestes ist zwei Monate, das Mindestmaß eine Woche.
(2) Der Strafarrest besteht in Freiheitsentziehung. In dieser Zeit hat der Arrestierte lediglich das Recht, im Arrestbereich des Defenselink zu kommunizieren bzw. weiterhin an Ausbildungsmaßnahmen im Defenselink teilzunehmen.
(3) Die Vollstreckung des Strafarrestes verjährt nach 10 Monaten.

Section 9 - Penalties.
Bei Straftaten von Soldaten darf Geldstrafe nicht verhängt werden, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung von Freiheitsstrafe zur Wahrung der Disziplin gebieten.

Section 10 - Replace imprisonment.
Ist wegen einer Tat, die ein Soldat während der Ausübung des Dienstes oder in Beziehung auf den Dienst begangen hat, eine Geldstrafe bis zu sechzig Tagessätzen verhängt, so ist die Ersatzfreiheitsstrafe Strafarrest. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Strafarrest.

Section 11 - Confinement or Imprisonment.
Darf auf Geldstrafe nach Section 9 nicht erkannt werden oder ist bei Straftaten von Soldaten die Verhängung einer Freiheitsstrafe, die nach Section 47 des Strafgesetzbuches unerläßlich ist, auch zur Wahrung der Disziplin geboten, so ist, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten nicht in Betracht kommt, auf Strafarrest zu erkennen.

Section 13 - Cooccurrence of criminal offense.
(1) Wäre nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches eine Gesamtstrafe von mehr als vier Monaten Strafarrest zu bilden, so wird statt auf Strafarrest auf Freiheitsstrafe erkannt. Die Gesamtstrafe darf sechs Monate nicht übersteigen.
(2) Trifft zeitige Freiheitsstrafe mit Strafarrest zusammen, so ist die Gesamtstrafe durch Erhöhung der Freiheitsstrafe zu bilden. jedoch ist auf Freiheitsstrafe und Strafarrest gesondert zu erkennen, wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung des Strafarrestes nicht vorliegen, die Vollstreckung der Gesamtstrafe aber zur Bewährung ausgesetzt werden müßte. In diesem Fall sind beide Strafen so zu kürzen, daß ihre Summe die Dauer der sonst zu bildenden Gesamtstrafe nicht überschreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn nach den allgemeinen Vorschriften eine Gesamtstrafe nachträglich zu bilden ist.

Section 14 - Probation on imprisonment.
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens vier Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Wahrung der Disziplin sie gebietet.
(2) Bewährungsauflagen und Weisungen sollen die Besonderheiten des Wehrdienstes berücksichtigen.
(3) Für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses kann ein Angehöriger der US Streitkräfte als ehrenamtlicher Bewährungshelfer bestellt werden. Er untersteht bei der Überwachung des Verurteilten nicht den Anweisungen des Gerichts.
(4) Von der Überwachung durch einen Bewährungshelfer, der nicht Soldat ist, sind für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses Angelegenheiten ausgeschlossen, für welche die militärischen Vorgesetzten des Verurteilten zu sorgen haben. Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten haben den Vorrang.


Section 14a - Probation on confinement.
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Strafarrestes zur Bewährung aus, wenn nicht die Wahrung der Disziplin die Vollstreckung gebietet.
(2) Das Gericht kann die Vollstreckung des Restes eines Strafarrestes zur Bewährung aussetzen.
Zweiter Teil. Militärische Straftaten
Erster Abschnitt. Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung

Section 15 - Absence without admission.
(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der US Army oder einer Behörde der United States of Astor innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden.

Section 16 - Desertation.
(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Stellt sich der Täter innerhalb von zwei Wochen und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so beträgt die Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten.
(4) Die Beteiligung an einer Desertation wird mit Strafarrest von bis zu zwei Monaten bestraft.

Section 17 - Self-mutilation.
(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zum Wehrdienst untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Dies gilt auch dann, wenn der Täter die Untauglichkeit nur für eine gewisse Zeit oder teilweise herbeiführt.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Section 18 - Elude through deceit.
(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften dem Wehrdienst dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder teilweise entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Zweiter Abschnitt.
Indictable Offense against the subalterns duties


Section 19 - Disobidience.
(1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat
1. wenigstens fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die Sicherheit der United States oder die Schlagkraft der Truppe oder
2. fahrlässig den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines anderen verursacht.
(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach Section 30 Abs.1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.

Section 20 - Insubordination.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten wird bestraft,
1. wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
2. wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
(2) Verweigert der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 den Gehorsam gegenüber einem Befehl, der nicht sofort auszuführen ist, befolgt er ihn aber rechtzeitig und freiwillig, so kann das Gericht von Strafe absehen.

Section 21 - Frivolously non-compliance of orders.
Wer leichtfertig einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

Section 22 - Orders commmitment, Misapprehension.
(1) In den Fällen der SectionSection 19 bis 21 handelt der Untergebene nicht rechtswidrig, wenn der Befehl nicht verbindlich ist, insbesondere wenn er nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt ist oder die Menschenwürde verletzt oder wenn durch das Befolgen eine Straftat begangen würde. Dies gilt auch, wenn der Untergebene irrig annimmt, der Befehl sei verbindlich.
(2) Befolgt ein Untergebener einen Befehl nicht, weil er irrig annimmt, daß durch die Ausführung eine Straftat begangen würde, so ist er nach den SectionSection 19 bis 21 nicht strafbar, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte.
(3) Nimmt ein Untergebener irrig an, daß ein Befehl aus anderen Gründen nicht verbindlich ist, und befolgt er ihn deshalb nicht, so ist er nach den SectionSection 19 bis 21 nicht strafbar, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den vermeintlich nicht verbindlichen Befehl zu wehren; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach den SectionSection 19 bis 21 absehen.

Section 23 - Threatening a chief officer.
Wer im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.

Section 24 - Assaulting a chief officer.
(1) Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung einen Vorgesetzten zu nötigen, eine Diensthandlung vorzunehmen oder zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis sech Monaten bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer die Tat gegen einen Soldaten begeht, der zur Unterstützung des Vorgesetzten zugezogen worden ist.
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) herbeiführt.

Section 25 - Aggression against a chief officer.
(1) Wer es unternimmt, gegen einen Vorgesetzten tätlich zu werden, wird mit Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) herbeiführt.

Section 27 - Mutiny.
(1) Wenn Soldaten sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften eine Gehorsamsverweigerung (Section 20), eine Bedrohung (Section 23), eine Nötigung (Section 24) oder einen tätlichen Angriff (Section 25) begehen, so wird jeder, der sich an der Zusammenrottung beteiligt, mit Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe mindestens sechs Monate bis einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter Rädelsführer ist oder durch die Tat eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) herbeiführt.
(4) Wer sich nur an der Zusammenrottung beteiligt, jedoch freiwillig zur Ordnung zurückkehrt, bevor eine der in Absatz 1 bezeichneten Taten begangen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft.

Section 28 - Collusion of insubordination.
(1) Verabreden Soldaten, gemeinschaftlich eine Gehorsamsverweigerung (Section 20), eine Bedrohung (Section 23), eine Nötigung (Section 24), einen tätlichen Angriff (Section 25) oder eine Meuterei (Section 27) zu begehen, so werden sie nach den Vorschriften bestraft, die für die Begehung der Tat gelten. In den Fällen des Section 27 kann die Strafe nach Section 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gemildert werden.
(2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer nach der Verabredung freiwillig die Tat verhindert. Unterbleibt sie ohne sein Zutun oder wird sie unabhängig von seinem früheren Verhalten begangen, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Tat zu verhindern.

Section 29 - Aggression against soldiers with higher rank.
(1) Die SectionSection 23 bis 28 gelten entsprechend, wenn die Tat gegen einen Soldaten begangen wird, der zur Zeit der Tat nicht Vorgesetzter des Täters, aber
1. Offizier oder Unteroffizier ist und einen höheren Dienstgrad als der Täter hat oder
2. im Dienst dessen Vorgesetzter ist,
und der Täter oder der andere zur Zeit der Tat im Dienst ist oder die Tat sich auf die Diensthandlung bezieht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist Section 4 nicht anzuwenden.


XV. President of the United States of Astor
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Freitag, 14. September 2007, 09:32

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Dritter Abschnitt.
Indictable Offense against the chiefs duties


Section 30 - Maltreatment.
(1) Wer einen Untergebenen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es fördert oder pflichtwidrig duldet, daß ein Untergebener die Tat gegen einen anderen Soldaten begeht.
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Monat.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter sein Verhalten beharrlich wiederholt.

Section 31 - Degrading Treatment.
(1) Wer einen Untergebenen entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es fördert oder pflichtwidrig duldet, daß ein Untergebener die Tat gegen einen anderen Soldaten begeht.
(3) In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe Freiheitsstrafe zwei bis sieben Monate. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter sein Verhalten beharrlich wiederholt.

Section 32 - Misusage of a commanding position.
Wer seine Befehlsbefugnis oder Dienststellung gegenüber einem Untergebenen zu Befehlen, Forderungen oder Zumutungen mißbraucht, die nicht in Beziehung zum Dienst stehen oder dienstlichen Zwecken zuwiderlaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Section 33 - Misusage of rank or position to instigate a crime.
Wer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu einer von diesem begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, wird nach den Vorschriften bestraft, die für die Begehung der Tat gelten. Die Strafe kann bis auf das Doppelte der sonst zulässigen Höchststrafe, jedoch nicht über das gesetzliche Höchstmaß der angedrohten Strafe hinaus erhöht werden.

Section 34 - Unsuccessful misusage of rank or position to instigate a crime.
(1) Wer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu bestimmen versucht, eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, zu begehen oder zu ihr anzustiften, wird nach den für die Begehung der Tat geltenden Vorschriften bestraft. Jedoch kann die Strafe entsprechend dem Civil law gemildert werden.
(2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig den Versuch aufgibt, den Untergebenen zu bestimmen, und eine etwa bestehende Gefahr, daß der Untergebene die Tat begeht, abwendet. Unterbleibt die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden oder wird sie unabhängig von seinem früheren Verhalten begangen, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Tat zu verhindern.

Section 35 - Suppress complaints.
(1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen oder Beschwerden bei der Volksvertretung der United States of Astor oder einem der States, bei dem Secretary of Defense Civil Rights Office, bei einer Dienststelle oder bei einem Vorgesetzten anzubringen, Anzeige zu erstatten oder von einem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine solche Erklärung, zu deren Prüfung oder Weitergabe er dienstlich verpflichtet ist, unterdrückt.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Section 36 - Offense of soldiers with higher rank.
(1) Die SectionSection 30 bis 35 gelten entsprechend für Taten eines Soldaten, der zur Zeit der Tat nicht Vorgesetzter des anderen, aber
1. Offizier oder Unteroffizier ist und einen höheren Dienstgrad als der andere hat oder
2. im Dienst dessen Vorgesetzter ist
und der bei der Tat seine Dienststellung mißbraucht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist Section 4 nicht anzuwenden.

Section 37 - Influencing Judicature.
Wer es unternimmt, durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung unzulässigen Einfluß auf Soldaten zu nehmen, die als Organe der Rechtspflege tätig sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Section 38 - Assume a commanding position.
Wer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft, wenn die Tat nicht in Section 39 mit Strafe bedroht ist.

Section 39 - Misusage of disciplinary authority.
Ein Disziplinarvorgesetzter, der absichtlich oder wissentlich
1. einen Untergebenen, der nach dem Gesetz nicht disziplinarrechtlich verfolgt werden darf, disziplinarrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt,
2. zum Nachteil des Untergebenen eine Disziplinarmaßnahme verhängt, die nach Art oder Höhe im Gesetz nicht vorgesehen ist oder die er nicht verhängen darf, oder
3. ein Dienstvergehen mit unerlaubten Maßnahmen ahndet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei monaten bestraft.

Section 40 - Unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren.
Wer es seiner Pflicht als Vorgesetzter zuwider unterläßt,
1. den Verdacht zu melden oder zu untersuchen, daß ein Untergebener eine rechtswidrige Tat begangen hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, oder
2. eine solche Sache an die Strafverfolgungsbehörde abzugeben,
um den Untergebenen der im Gesetz vorgesehenen Strafe oder Maßnahme zu entziehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.

Section 41 - Inadequate supervision.
(1) Wer es unterläßt, Untergebene pflichtgemäß zu beaufsichtigen oder beaufsichtigen zu lassen, und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Wer die Aufsichtspflicht leichtfertig verletzt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Vierter Abschnitt.
Crimes against other military duties


Section 42 - Untrue reporting.
(1) Wer
1. in einer dienstlichen Meldung oder Erklärung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht,
2. eine solche Meldung weitergibt, ohne sie pflichtgemäß zu berichtigen, oder
3. eine dienstliche Meldung unrichtig übermittelt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Strafarrest bis zu drei Wochen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Wer im Falle des Absatzes 1 leichtfertig handelt und die schwerwiegende Folge wenigstens fahrlässig verursacht, wird mit Strafarrest bis zu einem Monat bestraft.

Section 43 - Default reporting.
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Meuterei (Section 27) oder einer Sabotage zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, unverzüglich Meldung zu machen, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten bestraft.

Section 44 - Breach of guard duties.
(1) Wer im Wachdienst
1. als Wachvorgesetzter es unterläßt, die Wache pflichtgemäß zu beaufsichtigen,
2. pflichtwidrig seinen Postenbereich oder Streifenweg verläßt oder
3. sich außerstande setzt, seinen Dienst zu versehen,
wird mit Strafarrest bis zu einem Monat bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer im Wachdienst in anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Fällen Befehle nicht befolgt, die für den Wachdienst gelten, und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Strafarrest bzw. Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten. Section 19 Abs.3 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Wer in den Fällen der Absätze 1 oder 2 fahrlässig handelt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht (Section 2 Nr. 3), wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
(6) Wird ein Befehl nicht befolgt (Absatz 2), so gelten Section 22 sowie die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach Section 30 Abs.1 des Strafgesetzbuches entsprechend.

Section 45 - Neclect of duties on special missions.
Nach Section 44 Abs.1, 3 bis 6 wird auch bestraft, wer als Führer eines Kommandos oder einer Abteilung, der einen Sonderauftrag selbständig auszufahren hat und auf seine erhöhte Verantwortung hingewiesen worden ist,
1. sich außerstande setzt, den Auftrag pflichtgemäß zu erfüllen,
2. seinen Posten verläßt oder
3. Befehle nicht befolgt, die für die Ausführung des Auftrags gelten,
und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht.

Section 46 - Illegal use of weapons.
Wer von der Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Section 48 - Further penalties.
Wer zu einer Freiheitsstrafe oder Strafarrest verurteilt wurde kann weiterhin oder stattdessen

auf Halbsold gesetzt werden, jedoch nicht für mehr als die doppelte Dauer des Strafarrestes bzw. der Freiheitsstrafe.

im Range degradiert werden, vorübergehend oder auf Dauer.

strafversetzt werden ohne die mit der Versetzung üblichen Zulagen.
XV. President of the United States of Astor
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Mittwoch, 26. September 2007, 20:54

2007/09/22 Federal Salary Bill

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The United States of Astor
The President

Astoria City, 26th of September 2007



Certificate of Promulgation

Das

Federal Salary Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 22.09.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor



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Federal Salary Bill


Article 1 - Generals
1) Das vorliegende Gesetz dient der Festlegung von Löhnen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene und der Festlegung des Solds von Offizieren der Streitkräfte der United States of Astor.
2) Für die Durchführung des Gesetzes ist der Secretary of Trade and Treasury zuständig.

Article 2 -Base salary
1) Sämtliche Löhne und Besoldungen in diesem Gesetz werden prozentual von in diesem Gesetz festgelegtem Grundgehalt berechnet.
2) Das Grundgehalt beträgt 1500 $/month.

Article 3 -Pay scale groups
1) Es gelten die folgenden Tarifgruppen:
a) Tarifgruppe A -Regierungsmitglieder
b) Tarifgruppe B -Abgeordnete und Senatoren
c) Tarifgruppe C -Diplomatisches Personal
d) Tarifgruppe D -Offiziere der Streitkräfte
e) Tarifgruppe E -Angestellte bundespolizeilicher Behörden
f) Tarifgruppe F -Sonstige

Article 4 -Group A
1) Der Tarifgruppe A gehören der Präsident und der Vizepräsident der USA, sowie die Mitglieder des Regierungskabinetts, die Secretarys der Departments, an. Sie zerfällt in die Abschnitte AI-AIII.
a) Besoldung nach AI (80% des Grundgehalts) gilt für: Secretaries, als Leiter der Obersten Bundesbehörden (Departments)
b) Besoldung nach AII (90% des Grundgehalts) gilt für: Vice President of the United States
c) Besoldung nach AIII (100% des Grundgehalts) gilt für: President of the United States
2) Stehen der President oder der Vice President in ihrer Funktion gleichzeitig einem Department vor, so entfällt einer weitere Besoldung nach AI.

Article 5 -Group B
1) Der Tarifgruppe B gehören Abgeordnete des Repräsentantenhauses und die Mitglieder des Senats an. Sie zerfällt in die Abschnitte BI-BIII.
a) Besoldung nach BI (55% des Grundgehalts) gilt für: Abgeordnete des Repräsentantenhauses und Senatoren im Senat
b) Besoldung nach BII (58% des Grundgehalts) gilt für: President of Senate
c) Besoldung nach BIII (60% des Grundgehalts) gilt für: Speaker of the United States House of Representatives
2) Bezieht ein Senator Besoldung nach BII, so entfällt eine Besoldung nach BI.
3) Bezieht ein Abgeordneter Besoldung nach BIII, so entfällt eine Besoldung nach BI.

Article 6 -Group C
1) Der Tarifgruppe C gehört diplomatisches Personal an. Sie zerfällt in die Abschnitte CI-CIII.
a) Besoldung nach CI (28% des Grundgehalts) gilt für: Botschafter ab Ernennung
b) Besoldung nach CII (33% des Grundgehalts) gilt für: Botschafter mit halbjähriger Dienstzeit
c) Besoldung nach CIII (38% des Grundgehalts) gilt für: Botschafter mit einjähriger Dienstzeit

Article 7 -Group D
1) Der Tarifgruppe D gehören Mitglieder der Streitkräfte an. Sie zerfällt in die Abschnitte DI-DXII.
a) Besoldung nach DI (15% des Grundgehalts) gilt für: 2nd Lieutenant (Army, AirForce, Marines), Ensign (Navy)
b) Besoldung nach DII (17% des Grundgehalts) gilt für: 1st Lieutenant (Army, AirForce, Marines), Lieutenant junior grade (Navy)
c) Besoldung nach DIII (19% des Grundgehalts) gilt für: Captain (Army, AirForce, Marines), Lieutenant (Navy)
d) Besoldung nach DIV (21% des Grundgehalts) gilt für: Major (Army, AirForce, Marines), Lieutenant Commander (Navy)
e) Besoldung nach DV (23% des Grundgehalts) gilt für: Lieutenant Colonel (Army, AirForce, Marines), Commander (Navy)
f) Besoldung nach DVI (24% des Grundgehalts) gilt für: Colonel (Army, AirForce, Marines), Captain (Navy)
g) Besoldung nach DVII (26% des Grundgehalts) gilt für: Brigadier General (Army, AirForce, Marines), Rear Admiral (lower half) (Navy)
h) Besoldung nach DVIII (27% des Grundgehalts) gilt für: Major General (Army, AirForce, Marines), Rear Admiral (upper half) (Navy)
i) Besoldung nach DIX (28% des Grundgehalts) gilt für: Lieutenant General (Army, AirForce, Marines), Vice Admiral (Navy)
j) Besoldung nach DX (30% des Grundgehalts) gilt für: General (Army, AirForce, Marines), Admiral (Navy)
k) Besoldung nach DXI (32% des Grundgehalts) gilt für: Joint Chiefs of Staff, unabhängig vom getragenen Dienstgrad.
l) Besoldung nach DXII (34% des Grundgehalts) gilt für: General of the Army (Army), General of the Air Force (Air Force), Fleet Admiral (Navy) oder General of the Corps (Marines)
2) Bezieht ein Soldat Besoldung nach DXI so entfällt eine weitere Besoldung für den getragenen Dienstgrad.


Article 8 -Group E
1) Der Tarifgruppe E gehören Angestellte bundespolizeilicher Behörden an. Sie zerfällt in die Abschnitte EI-EIII.
a) Besoldung nach EI (15% des Grundgehalts) gilt für: Agenten des FBI, Agenten des Secret Service, Deputy Marshals des US Marshal Service, Agenten der US Customs and Border Protection
b) Besoldung nach EII (20% des Grundgehalts) gilt für: Deputy Directors des FBI, District Marshals des US Marshal Service
c) Besoldung nach EIII (25% des Grundgehalts) gilt für: Director des FBI, Director des US Marshal Service, Director des Secret Service, Commissioner of the US Customs and Border Protection
2) Wird ein Angestellter in einer höheren Abschnittsgruppe besoldet, so entfällt eine weitere Besoldung der niederen Gruppe.

Article 9 -Group F
1) Der Tarifgruppe F gehören alle sonstigen Bezugnehmer von Besoldung an, die nicht unter die Gruppen A bis E fallen. Die Tarifgruppe zerfällt in die Abschnitte FI-FV
a) Besoldung nach FI (8% des Grundgehalts) gilt für: Chief-Archivist of the USA
b) Besoldung nach FII (15% des Grundgehalts) gilt für: Director of the Electoral Office, Director of the FAA, Director of the FRA, Director of the FHA, Commissioner of the FMC
c) Besoldung nach FIII (20% des Grundgehalts) gilt für: Director of the Federeal Reserve Bank
d) Besoldung nach FIV (45% des Grundgehalts) gilt für: Solicitor General
d) Besoldung nach FV (60% des Grundgehalts) gilt für: Chief-Justice

Article 10 -Day of Payment
1) Sämtliche Bezüge sind zum Ersten eines Monats für den vergangenen Monat zu bezahlen. Das Department of Trade and Treasury veröffentlicht zum Ende eines Monats eine Gehaltsliste, die alle Besoldungen desselben Monats aufführt.
2) Bestand ein Anspruch auf Besoldung nicht an jedem Tag des vergangenen Monats, sind die Bezüge wie folgt auszuzahlen:
a) Bestand Anspruch auf Besoldung an weniger als einschließlich 9 Tagen, so wird ein Viertel der zustehenden Besoldung ausbezahlt.
b) Bestand Anspruch auf Besoldung an mehr als einschließlich 10 aber weniger als einschließlich 19 Tagen, so wird die Hälfte der zustehenden Besoldung ausbezahlt.
c) Bestand Anspruch auf Besoldung an mehr als einschließlich 20 Tagen, so wird die komplett zustehende Besoldung ausbezahlt.
3) Die Auszahlung der Besoldung erfolgt ausschließlich auf ein vom Empfänger eingerichtetes Konto der Federal Reserve Bank.
4) Existiert ein Konto am Tage der Auszahlung nicht, so verfällt die Besoldung für den vergangenen Monat ohne Anspruch auf Rückerstattung.
5) Die Auszahlung hat spätestens am siebten Tag des Monats erfolgt zu haben.
6) Ist die Auszahlung nach dem siebten Tag des Monats noch nicht erfolgt, so kann nach einer vorherigen Anfrage an das Department of Trade and Treasury der Sold vor Gericht eingeklagt werden.

Article 11 - Final clause
1) Die erste Zahlung erfolgt nach dem offiziellen Start des bsEcoSim Kontensystems.
2) Die Besoldung beginnt ab dem 01. Oktober 2007
3) Mit Beginn der Zahlung gemäß Article 9 (1) werden alle fälligen Besoldungen ab dem 01. Oktober 2007 rückwirkend überwiesen.
4) Der Secretary of Trade and Treasury veröffentlicht nach dem offiziellen Start gemäß Article 9 (1) die Gehaltslisten und gibt den Termin der ersten Überweisungen bekannt.
5) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Robert Waller« (26. September 2007, 21:01)


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Sonntag, 7. Oktober 2007, 21:00

2007/10/07 National Intelligence Act


The United States of Astor
The President

Astoria City, Datum



Certificate of Promulgation

Das

National Intelligence Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 07.10.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit

gez.
Andrew Madison
President of the United States of Astor



National Intelligence Act

Article I -Fundamentals

Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen über den National Intelligence Council und den National Intelligence Service.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als ÑNational Intelligence Act".

Section 2 -Confidentiality
(a) Sämtliche Angelegenheit der nationalen Sicherheit und der Informationsgewinnung, welche diesem Gesetz unterliegen, sind vertraulich.
(b) Befasst sich der Kongress mit Angelegenheiten, welche unter dieses Gesetz fallen oder eine unter dieses Gesetz fallende Behörde oder Einrichtung betreffen, so darf diese Befassung nur in geheimer Sitzung erfolgen. Die Ergebnisse und Erkenntnisse solcher Befassungen müssen vertraulich behandelt werden.
(c) Die Veröffentlichung von Informationen oder die Freigabe von Dokumenten nach Subsection (a) oder im Rahmen der Befassung nach Subsection (b) darf nur mit der Ermächtigung des Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgen.
(d) Über laufende Operationen und Missionen sowie über Informationen, deren Bekannt werden die Arbeit der Geheimdienst erschweren oder gefährden würden, dürfen beteiligte Personen lediglich mit der Ermächtigung des Präsidenten Aussagen machen, entsprechende Dokumente dürfen nur mit seiner Ermächtigung freigegeben werden.


Article II -National Intelligence Council

Section 1 -Organisation
(a) Das National Intelligence Council ist eine Abteilung des Executive Office of the President.
(b) Die offizielle Abkürzung des National Intelligence Council lautet ÑNIC".
(c) Dem NIC ist ein Stab von Mitarbeitern zugeordnet, welche durch Abordnungen der Mitgliedsdienste des NIC gebildet wird. Mitarbeiter des Stabes des NCI unterstehen während der Zeit ihrer Abordnung an den NIC neben dem Director of National Intelligence lediglich dem Präsidenten.

Section 2 -Functions
(a) Der National Intelligence Council ist das oberste Beratungsgremium des Präsidenten der Vereinigten Staaten in sämtlichen Fragen der Nationalen Sicherheit und der Geheimdienste.
(b) Er koordiniert die Arbeit der entsprechenden Behörden der Vereinigten Staaten, welche die Intelligence Community bilden.
(c) Er ermittelt potenzielle Bedrohungen für die nationale Sicherheit und erarbeitet Vorschläge für ihre Behebung.

Section 3 -Constitution
(a) Dem NIC gehören die Leiter der folgenden Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden der Vereinigten Staaten an:
a) Director of the Central Intelligence Service
b) Director of the Federal Bureau of Intelligence
c) Director of the National Observation Bureau
d) General Commander of the Military Intelligence
(b) Ständige Mitglieder sind zudem:
a) der Präsident der Vereinigten Staaten
b) der Vizepräsident der Vereinigten Staaten
c) der Secretary of Intelligence Affairs
(c) Der Director of the Central Intelligence Service übernimmt als Director of National Intelligence die Koordination der Arbeit des NIC.
(d) Die Behörden, deren Leiter in Subsection (a) aufgeführt sind, bilden die National Intelligence Community.

Section 4 -Privacy
(a) Sämtliche Angelegenheiten des NIC unterliegen der Geheimhaltung. Sie sind als Staatsgeheimnisse zu betrachten.
(b) Die Mitglieder des NIC sind zum Stillschweigen über sämtliche Informationen, Daten und Tatsachen, welche ihnen aufgrund ihrer Funktion als Mitglieder des NIC zur Kenntnis gelangen, verpflichtet.
(c) Die Veröffentlichung von Informationen, Daten, Tatsachen und Dokumenten des NIC kann nicht ohne Ermächtigung des Präsidenten erfolgen.

Section 5 -National Intelligence Directives
(a) Zur Koordination der Arbeit der Intelligence Community ist der National Intelligence Council im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben und Anweisungen berechtigt, National Intelligence Directives (NID) für die Arbeit der Behörden zu erlassen.
(b) NIDs unterliegen der Geheimhaltung. Sie binden die Behörden der Intelligence Community in ihrer Arbeit unmittelbar.
(c) NIDs binden ebenfalls andere Behörden der Vereinigten Staaten, sofern diese mit Angelegenheiten im Bereich des NIC konfrontiert sind. Ihnen sind die notwendigen Direktiven im erforderlichen Rahmen zur Kenntnis zu bringen.


Article III -Central Intelligence Service

Section 1 -The Central Intelligence Service
(a) Der Central Intelligence Service (CIS) ist eine zivile Behörde der Regierung der Vereinigten Staaten.
(b) Sein Sitz liegt im gemeindefreien Gebiet Eaglefort, El Conjunto County, New Alcantara.
(c) Der Central Intelligence Service ist Behörde im Geschäftsbereich des Department of Intelligence Affairs. Operativ ist der CIS lediglich dem National Intelligence Council nachgeordnet.

Section 2 -Duties and responsibilities of the CIS
(a) Aufgabe des CIS ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Vereinigten Staaten.
(b) Die Erfüllung der Hauptaufgabe nach Subsection (a) erfolgt vorrangig durch das Beschaffen von Informationen mittels Methoden der Human Intelligence, durch Informationsbeschaffung im Ausland zur Vorbeugung von Angriffen auf die Vereinigten Staaten, durch Abwehr terroristischer Aktivitäten durch vorbeugende Aufklärungsmissionen sowie durch Abwehr ausländischer Spionage.
(c) Zudem ist die der Central Intelligence Service für die Zusammentragung und Auswertung aller gesammelten Informationen der astorischen Geheimdienstbehörden und anderer Behörden und die Berichterstattung der zusammengetragenen Informationen an die zuständigen Regierungsstellen zuständig.

Section 3 -Leadership of the CIS
(a) Die Leitung des CIS erfolgt durch den Director of the Central Intelligence Service (D/CIS).
(b) Dem Director steht ein Deputy Director of the Central Intelligence Service (DD/CIS) als Stellvertreter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Seite.
(c) Jedem Directorate des CIS steht ein Associate Director vor. Officies werden durch Amtsträger geleitet, welche in jeder Hinsicht einem Associate Director gleichgestellt sind.
(d) Der Director wird durch den Präsidenten ernannt und entlassen. Der Deputy Director wird auf Vorschlag des Directors durch den Präsidenten ernannt und entlassen. Die Associate Directors werden auf Vorschlag des Directors durch den Secretary of Intelligence Affairs ernannt und entlassen.
(e) Nicht mehr als die Hälfte der Führungspositionen des CIS dürfen mit Angehörigen des Militärs besetzt werden. Lediglich der Director oder der Deputy Director darf ein Angehöriger der Streitkräfte sein, niemals beide Amtsträger zur gleichen Zeit.

Section 4 -Directorates and Offices of the CIS
(a) Das Directorate of Intelligence (DI) übernimmt die Auswertung und Aufbereitung der durch die Dienste der Intelligence Community gesammelten Informationen. Es wird durch den Associate Director of Intelligence (AD/Int) geleitet.
(b) Das Directorate of Operations (DO) ist zuständig für verdeckte Operationen, die Informationsgewinnung mittels menschlicher Quellen und die Terrorabwehr. Es wird durch den Associate Director of Operations (AD/Op) geleitet.
(c) Das Directorate of Technology (DT) entwickelt neue Methoden zur effektiveren Informationsgewinnung und sorgt für ihre technische Realisierung. Es wird durch den Associate Director of Technology (AD/Tech) geleitet.
(d) Das Directorate of Support (DS) übernimmt die Erbringung aller für die Arbeit des CIS notwendigen Maßnahmen, vorrangig der Verwaltung des CIS, der Gewährleistung der Sicherheit und der Regelung der finanziellen Angelegenheiten des CIS. Es wird durch den Associate Director of Support (AD/Sup) geleitet.
(e) Das Office of the Inspector General (OGI) sorgt für die Effizienz, Effektivität und Korrektheit in der Verwaltung von Angelegenheiten des CIS. Das OGI ist unabhängig von sämtlichen anderen Teilen des CIS. Es wird durch den Inspector General (IG/CIS) geleitet, welcher direkt dem D/CIS berichtet.
(f) Das Directorate of Public Affairs (DPA) ist für sämtliche Angelegenheiten im Bezug auf Kommunikation und Medien zuständig. Es wird durch den Associate Director of Public Affairs (AD/PA) geleitet.

Section 5 -Employees of the CIS
(a) Der CIS beschäftigt die zur Erledigung seiner Arbeiten notwendige Anzahl an Mitarbeitern. Sie sind nach den Gesichtspunkten der Geeignetheit und der Sicherheit auszuwählen.
(b) Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über den Inhalt ihrer Arbeit verpflichtet. Mitarbeitern der CIS können, wenn dies als notwendig erachtet wird, auf Anweisung des D/CIS mit der Genehmigung des Secretary of Intelligence Affairs formell als Mitarbeiter anderer Institutionen der Vereinigten Staaten geführt werden.
(c) Sie sind, sofern dies erforderlich ist, zur Führung und zum Einsatz von Schusswaffen berechtigt.
(d) Mitarbeitern der CIS kann, sofern sie eine Tätigkeit im Rahmen der Wahrung der Sicherheit des CIS im DS oder im Rahmen der Spionageabwehr im DO ausführen, durch Anweisung des D/CIS der Status eines United States Special Agents mit sämtlichen einem Special Agent zukommenden polizeilichen Befugnissen verliehen werden. Die für Special Agents vorgesehenen Regelungen und Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn CIS Special Agents nicht in ihrer Funktion als Special Agent agieren.


Article IV -National Observation Bureau

Section 1 -The National Observation Bureau
(a) Das National Observation Bureau (NOB) ist eine zivile Behörde der Vereinigten Staaten.
(b) Sein Sitz liegt in Astoria City, Astoria State.
(c) Das NOB ist dem Department of Intelligence Affairs nachgeordnet. Er berichtet dem Central Intelligence Service und dem National Intelligence Council.

Section 2 -Duties and responsibilities of the NOB
(a) Aufgabe des NOB ist die Überwachung, Entschlüsselung und Auswertung elektronischer Kommunikationsdaten weltweit.
(b) Zudem ist die das NOB für die Überwachung und Auswertung der Fernmeldeaufklärung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten zuständig.
(c) Ferner obliegt dem NOB die Überwachung und Kontrolle der Nationalen Kommunikationssysteme, um schädliche Einwirkungen und Angriffe auf diesen Abzuwehren.
(d) Die Speicherung, Auswertung und weitere Verwendung von Informationen, welche durch Maßnahmen nach den Subsections (a) und (b) gewonnen wurden, ist nur zulässig, wenn die Informationen Erkenntnisse bringen, welche in Verbindung mit einer Gefährdung der Nationalen Sicherheit stehen könnten. Sobald feststeht, dass ein solcher Verdacht unbegründet ist, sind die entsprechenden Daten umgehend zu vernichten und dürfen nicht weiter verwendet werden.

Section 3 -Leadership
(a) Das NOB wird durch einen Director of the National Observation Bureau geführt.
(b) Ihm steht ein Deputy Director of the National Observation Bureau zur Seite.
(c) Der Director wird durch den Präsidenten auf Vorschlag des Secretary of Intelligence Affairs ernannt und entlassen, der Deputy Director wird durch den Secretary of Intelligence Affairs auf Vorschlag des Directors ernannt und entlassen.

Article V -End notes

Section 1 -Entry into force
(a) Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft
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Freitag, 7. Dezember 2007, 11:25

2007/12/07 - Senate Hearings Procedure Act

The United States of Astor
The President

Astoria City, 07.12.2007



Certificate of Promulgation

Das

Senate Hearings Procedure Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 18.10.2007,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit



Senate Hearings Procedure Act

Article I -Fundamentals

Section 1 - Area of Application and Short Title
(a) Das vorliegende Gesetz regelt die Prozedur der Senatsanhörungen im Verlauf der Ernennung neuer Leiter der Obersten Bundesbehörden (Secretaries).
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als ÑSenate Hearings Procedure Act".


Article II -Advice and Consent of the Senate

Section 1 -Principle of Advice and Consent of the Senate
(a) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden werden gemäß den Gesetzen durch den Präsidenten nach Beratung und Bestätigung durch den Senat der Vereinigten Staaten ernannt.

Section 2 -Nommination of Candidates and senatorial Hearings
(a) Nachdem der Präsident einen Kandidaten nominiert hat und der Vorschlag dem Senat mitgeteilt wurde, wird im Senat eine Anhörung des betreffenden Kandidaten durchgeführt.
(b) Die Senatoren dürfen dem Kandidaten eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen, um ihn auf seine fachliche Kompetenz und Eignung für das Amt zu prüfen.
(c) Der Kandidat hat die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Er ist zu Beginn des Hearings zu vereidigen:
ÑIch schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Gottesbezug kann entfallen.

Section 3 -Length of Hearings
(a) Eine Anhörung dauert mindestens 48 Stunden.
(b) Werden innerhalb der ersten 48 Stunden keine Fragen gestellt, erklären die Senatoren lediglich, keine Fragen an den Kandidaten zu haben, so endet das Hearing nach diesem Zeitraum.
(c) ƒußern die Senatoren Fragen an den Kandidaten, so verlängert sich das Hearing automatisch mindestens um weitere 72 Stunden nach den Bestimmungen der Subsection d.
(d) Geht der Kandidat bereits innerhalb der 48 Stunden-Frist auf die Fragen ein, so schließt sich die 72-Stunden-Frist direkt an die 48 Stunden Frist an. ƒußert er sich zu den Fragen erst nach Ablauf der 48-Stunden-Frist, so beginnt die weitere 72-Stunden-Frist erst mit dem Zeitpunkt, wo der Kandidat sich zum ersten Mal auf die Fragen eingelassen hat.
(e) Endet die Anhörung, bevor der Kandidat sämtliche Fragen beantwortet hat, so ist durch den Vorsitzenden auf eine zeitnahe Beantwortung der noch offenen Fragen zu drängen. Erst wenn diese Fragen ordnungsgemäß beantwortet sind, kann die Anhörung beendet und die Abstimmung über die Bestätigung eingeleitet werden.

Section 4 -Consent of the Senate
(a) Nach dem Ende der Anhörung entscheidet der Senat durch Abstimmung über die Bestätigung des Kandidaten.
(b) Die Bestätigung ist erteilt, wenn der Kandidat die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, sofern keine anderen Mehrheiten gemacht sind.

Section 5 -Approval and denial of a nominee
(a) Wurde ein durch den Präsidenten nominierter Kandidat durch den Senat bestätigt, kann er durch den Präsidenten offiziell ernannt und gemäß den Gesetzen vereidigt werden.
(b) Wurde ein durch den Präsidenten nominierter Kandidat durch den Senat abgelehnt, so erlangt eine eventuelle Ernennung keine Wirksamkeit.


Article III -Exceptional rule by the President-elect

Section 1 -Naming of candidates by the president-elect
(a) Der zum neuen Präsidenten gewählte President-elect kann bereits vor seiner Vereidigung zum Präsidenten gegenüber dem Senat die Kandidaten benennen, welche er nach seiner Vereidigung als Minister zu nominieren gedenkt.
(b) Für die durch den President-elect nach Subsection 1 benannten Personen wird ebenfalls eine Anhörung nach den Bestimmungen des Article II Sections 2 und 3 durchgeführt. Die Person wird für die Dauer der Anhörung als ein Kandidat im Sinne des Artikels II betrachtet.
(c) Nach dem Ende der Anhörung werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.

Section 2 -Consent in case of already heard nominees
(a) Nominiert der Präsident nach seiner Vereidigung eine Person, welche bereits nach Section 1 Subsection a als Kandidat für dieses Amt benannt wurde und welche bereits durch den Senat angehört wurde, so kann der Senat umgehend zur Bestätigung des Kandidaten schreiten.
(b) Eine erneute Anhörung wird nur durchgeführt, wenn mindestens ein Drittel der Senatoren dies unter Angabe eines schwerwiegenden Grundes innerhalb von 24 Stunden verlangen.
(c) Ist dies nicht der Fall, so schreitet der Senat unmittelbar zur Bestätigung gemäß den Bestimmungen des Artikels II, Sections 4 und 5.

Section 3 -Area of Application of this Article
(a) Die Bestimmungen dieses Artikels finden nur auf Personen Anwendung, welche als Kandidat für ein festgelegtes Ministerium durch den President-elect benannt und nach dessen Amtsantritt unmittelbar für dieses Amt nominiert werden.
(b) Nominiert der Präsident nach seinem Amtsantritt zuerst andere Person für das Amt oder nominiert er die Person für ein anderes als das zuvor angegebene Amt, so finden die Bestimmungen dieses Artikels keine Anwendung.


Article IV -End Notes

Section 1 - Entry into force
(a) Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
Andrew Madison
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Andrew Madison« (7. Dezember 2007, 11:25)


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Mittwoch, 6. Februar 2008, 13:00

2008/02/01 - Senate Hearings Procedure Act Amendment Bill

The United States of Astor
The President

Astoria City, February 6th 2008



Certificate of Promulgation

Das

Senate Hearings Procedure Act Amendment Bill

gebilligt durch den Senate of the United States am 29.01.2008,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.

gez.
Shana A. Jefferson
President of the United States


Senate Hearings Procedure Act Amendment Bill

[b]Article 1

Article III des Senate Hearings Procedure Act wird um eine Subsection 4 ergänzt:
"Section 4 - Exception rule
a) Leiter der Obersten Bundesbehörden, die, nach einer Präsidentenwahl, ihrer Bundesbehörde weiterhin vorstehen sollen, müssen kein Hearing im Sinne dieses Gesetzes absolvieren und können nach der Vereidigung des Präsidenten sofort ernannt werden.
b) Soll ein Leiter einer Obersten Bundesbehörde zusätzlich ein weiteres Ressort übernehmen, so ist für dieses ein separates Hearing durchzuführen.
c) Diese Ausnahmeregel findet nur Anwendung, wenn ein Präsident unmittelbar in eine zweite Amtszeit wiedergewählt wird. Andernfalls müssen alle zu berufenen Leiter der Obersten Bundesbehörden ein Hearing im Sinne dieses Gesetzes absolvieren.

Article 2
Dieses Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
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Donnerstag, 28. Februar 2008, 20:31

2008/02/02 February 2008 Abrogation Bill

The United States of Astor
The President

Astoria City, February 28th 2008



Certificate of Promulgation

Die

February 2008 Abrogation Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 22.02.2008,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.

gez.
Shana A. Jefferson
President of the United States


February 2008 Abrogation Bill

Section 1

Der „Rusania Treaty Ratification Act“ vom 03.10.2006 wird Außerkraft gesetzt.

Section 2
Dieses Gesetzt tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündigung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
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Donnerstag, 28. Februar 2008, 20:36

2008/02/03 5th Citizenship Act Amendement Bill

The United States of Astor
The President

Astoria City, February 28h 2008



Certificate of Promulgation

Die

5th Citizenship Act Amendment Bill

gebilligt durch den Senate of the United States am 24.02.2008,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.

gez.
Shana A. Jefferson
President of the United States


5th Citizenship Act Amendement Bill

Section 1 – Changes of Citizenship Act, Section 5 (2)

Die Section 5 - National Censuses – Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

Eine bundesweite Volkszählung soll nicht weniger als 96 Stunden und nicht mehr als 144 Stunden dauern und endet am ersten Sonntag des Monats zur Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten.


Section 2 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
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XII. Vice President of the United States
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Donnerstag, 6. März 2008, 10:15

2008/03/01 Moncao Treaty Ratification Bill

The United States of Astor
The President

Astoria City, March 6th 2008



Certificate of Promulgation

Die

Moncao Treaty Ratification Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 04.03.2008,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.

gez.
Shana A. Jefferson
President of the United States


Moncao Treaty Ratification Bill

Article 1

Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen dem Königreich Moncao und den Vereinigten Staaten von Astor vom 13. Januar 2008 in angehangener Fassung und billigt es.

Article 2
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und bei der Regierung des Königreiches Moncao zu hinterlegen.

Article 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich Moncao

Artikel I - Ziel

1. Dieser Vertrag dient zur diplomatischen Grundlagenbildung zwischen
den unterzeichnenden Staaten.
2. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten
sich keine militärischen Handlungen gegeneinander zu starten bzw.
durchzuführen, solange dieser Vertrag besteht.
3. Dieser Vertrag löst den bisher bestehenden Friedenssicherungsvertrag zwischen den Unterzeichnerstaaten aus dem Jahr 2001 ab. Weitergehende Vereinbarungen aus diesem Vertrag als in dem hier vorliegenden bleiben jedoch in bis zur Unterzeichnung eines Friedensvertrages in Kraft.

Artikel II - Botschaftertausch
1. Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrages bekräftigen die
unterzeichnenden Staaten den Wunsch, Botschafter oder bevollmächtigte
Diplomaten auszutauschen, die vom jeweiligen Staatsoberhaupt
akkreditiert sein müssen. Ein Zwang zum Austausch besteht nicht.

Artikel III - Unterstützungspflicht
1. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich hiermit nicht zu einer
Unterstützung des anderen im Konflikt mit Drittstaaten.

Artikel IV - Konfliktregelung
1. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem,
diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder
einer Internationalen Organisation geregelt

Artikel V - Einstufung der Beziehungen
1. Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung Ihre
diplomatischen Beziehungen mindestens als "neutral" oder dem
sinnverwandt ein.
2. Eine Abstufung der diplomatischen Beziehungen im Konfliktfall unter
das Mindestmaß ist zulässig, nicht jedoch die Einstufung auf "Krieg"
oder dem sinnverwandt. Missachtung bedeutet Vertragsbruch.

Artikel VI - Kündigung des Vertrages
1. Dieser Vertrag kann einseitig mit Begründung und einer zweiwöchigen
Kündigungsfrist gekündigt werden.

Artikel VII - Laufzeit
1. Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.

Artikel VIII - Inkrafttretung
1. Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft.
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60

Donnerstag, 6. März 2008, 10:18

2008/03/02 Democratic Union Treaty Ratification Bill

The United States of Astor
The President

Astoria City, March 6th 2008



Certificate of Promulgation

Die

Democratic UnionTreaty Ratification Bill

gebilligt durch den Congress of the United States am 04.03.2008,

erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.

gez.
Shana A. Jefferson
President of the United States


Democratic Union Treaty Ratification Bill

Article 1

Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen der Demokratischen Union und den Vereinigten Staaten von Astor vom 13. Januar 2008 in angehangener Fassung und billigt es.

Article 2
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und bei der Regierung der Demokratischen Union zu hinterlegen.

Article 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union

Artikel I - Ziel

1. Dieser Vertrag dient der diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den unterzeichnenden Staaten.
2. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.

Artikel II - Einstufung der Beziehungen
1. Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen als "neutral" oder dem Sinnverwandt ein.

Artikel III - Botschafteraustausch
1. Die vertragschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.

Artikel IV - Konfliktregelung
1. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem,
diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation geregelt.

Artikel V - Kündigung des Vertrages
1. Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.

Artikel VI - Schlussbestimmungen
1. Die Vertragspartner kommen überein, daß Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
2. Der Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.
3. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.
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