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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (24. November 2015, 17:42)
Im Übrigen beantrage ich, von der Befragung des Zeugen bin Tahir, Sharif abzusehen.
Dass kurzfristig ein neuer Experte herangekarrt wird, halte ich für kritisch, denn so besteht für die Anklage keine Möglichkeit, sich mit den bisherigen Veröffentlichungen und der bisherigen Arbeit von Mr. Erzberger auseinanderzusetzen.
Gegen die Benennung der beiden Anwälte des Angeklagten spricht, dass sie im Rahmen ihres Mandats eben nicht an der Wahrheitsfindung, sondern an einem bestmöglichen Interesse für ihren Mandaten interessiert sein müssen. Eine glaubhafte Aussage ist so unwahrscheinlich.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tobias Lawrence Elis« (26. November 2015, 14:10)
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