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Original von Nathan S. Abizad
Und damit sollte auch klargestellt werden, dass es egal ist, wie das Gesetz interpretiert wird, denn als letzte Instanz bei der Interpretation zählt der genaue Wortlaut, der eben dies nicht vollständig gewährleistet.
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Original von Kimberly C. Wellington
Ich sehe das genau so wie Sie: die Verfassung der Vereinigten Staaten trennt Staat und Religion strikt voneinander, und gewährleistet die Religionsfreiheit jedes einzelnen Menschen. Die Einbürgerung kann und darf unmöglich davon abhängig gemacht werden, dass jemand einen religiösen Eid ablegt!
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"Die Staatsbürgerschaft wird 14 Tage nach der Anmeldung erteilt, so der Antragssteller innerhalb von 4 Tagen nach Ablauf dieser Frist seinen Wunsch, Staatsbürger zu werden, im öffentlichen Forum der Vereinigten Staaten durch Ableistung folgenden Eides bestätigt:'Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.'"
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Original von Kimberly C. Wellington
Im Bedarfsfall kann ich Ihnen eine gute Rechtsanwältin vermitteln, die nicht nur fachlich sehr kompetent, sondern als engagierte Baptistin auch persönlich von der Trennung zwischen Staat und Religion überzeugt ist![]()
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Original von George W. Hayes
So lange dies nicht geschieht - tja, so lange gilt dieser Gesetzeszusatz.
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Original von George W. Hayes
Aber zum einen bezieht sich "Gott" in diesem Eid nicht auf den Eidleistenden, sondern auf Astor. Es hat mit dem Eidleistenden wenig bis gar nichts zu tun und kann so also auch seine Religionsfreiheit nicht einschränken.
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Hinzu kommt "unter Gott", da steht nicht "christlicher Gott" oder sonstwas, sondern "unter Gott". Auch das schränkt für mich die Religionsfreiheit also nicht ein. Denn ein jüdischer, muslimischer oder idigener Gott kann damit genauso gemeint sein.
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Original von Kimberly C. Wellington
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Original von George W. Hayes
So lange dies nicht geschieht - tja, so lange gilt dieser Gesetzeszusatz.
Aber denken Sie daran: wenn der Supreme Court entscheidet, dass dieser Eid verfassungswidirg ist, dann war es es schon immer, nicht erst ab dieser Entscheidung! Und nicht der, der ihn verweigert hat, hat Unrecht getan, sondern der, der demjenigen, der ihn verweigert hat, z. B. die Einbürgerung verwehrt hat! Das kann verheerende Konsequezen haben, Stichwort: Wahlrecht...
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Als Nicht-Jurist mal aus Interesse und Doofheit gefragt: Kann Mr. Abizad denn als nicht-Bürger dagegen eigentlich klagen? Dürfte ja eigentlich nicht sein, oder? Würde ja bedeuten, ich könnte auch durch die Welt ziehen und munter gegen irgendwelche Gesetze anderer Staaten klagen.
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Original von Nathan S. Abizad
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Original von George W. Hayes
Und was sehen wir daraus. Es wäre einfacher, wenn der Supreme Court das Ganze absegnet.![]()
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Original von Nathan S. Abizad
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Original von George W. Hayes
Und was sehen wir daraus. Es wäre einfacher, wenn der Supreme Court das Ganze absegnet.![]()
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... sprach der Republikaner und sagte: AMEN!![]()
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Original von George W. Hayes
Ich glaube nicht, dass wir beide bei diesem Thema noch auf einen grünen Zweig kommen. Ich kann und werde Ihre Ansicht nicht teilen. Ich halte sie vermutlich für genauso falsch, wie Sie meine.
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Original von George W. Hayes
... eine Nation unter Gott ...
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Original von George W. Hayes
Als Nicht-Jurist mal aus Interesse und Doofheit gefragt: Kann Mr. Abizad denn als nicht-Bürger dagegen eigentlich klagen? Dürfte ja eigentlich nicht sein, oder? Würde ja bedeuten, ich könnte auch durch die Welt ziehen und munter gegen irgendwelche Gesetze anderer Staaten klagen.
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Original von George W. Hayes
Mr. Abizad, freundlich aber bestimmt darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich trotz meines Avatars kein Republikaner bin.Recht haben Sie trotzdem
.
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Aus rechtsstaatlicher Sicht kann jeder gegen eine Obrigkeit klagen, gegen die er ein konkretes Rechtsschutzbedürfnis hat. Ich kann nicht einfach herumreisen und jede Regieurng der Welt wegen irgendetwas, das ich meine in ihren Gesetzen gefunden zu haben verklagen, aber wenn ich die Staatsbürgerschaft eines Landes beantrage, die Verfassung dieses Landes mir Religionsfreiheit gewährt, ich aber zur Erlangung dieser Staatsbürgerschaft einen religiösen (s. o.) Eid ablegen soll, dann habe ich ein Rechtsschutzbedürfnis und kann klagen, ja.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (29. August 2006, 01:36)
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Original von George W. Hayes
Ich würde behaupten, dann müßte das Gericht gleich wieder entscheiden, ob und wie mit denjenigen, die den Eid verweigert haben in Bezug auf das Wahlrecht verfahren wird.
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Es wäre einfacher, wenn der Supreme Court das Ganze absegnet.![]()
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Im RL gibt es das traurigerweise: Gerichte sprechen Unrecht, weil es bequemer ist und den Frieden bewahrt. Ich habe Vertrauen in die astorische Justiz, dass sie nach Recht und Gesetz, und nicht nach Opportunität urteilt!![]()
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Original von Kimberly C. Wellington
... wird ihm Unrecht getan, Punkt! ...
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Original von George W. Hayes
*so* Ich meine, RL ist das klar. Die Frage für mich ist - wenn wir so etwas nicht explizit in Astor geregelt haben - können wir dann überhaupt davon ausgehen, dass dieses "Rechtsschutzbedürfnis" überhaupt existent bzw. anwendbar ist. Denn, wenn dies nicht deutlich bezeichnet wurde, worauf kann man dann diese Aussage bauen? *so*
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Constitution of the United States of Astor, Art. I, Sec. 1
Auf dem Gebiet des astorischen Bundes soll das Volk allein durch das Volk zum Besten des Volkes herrschen. Die Vereinigten Staaten konstituieren sich daher als demokratische, rechtstaatliche, freiheitliche und föderale Republik.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kimberly C. Wellington« (29. August 2006, 01:47)
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