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601

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 20:38

Dann wäre angezeigt, es zu reformieren oder zu ersetzen.

Zunächst einmal gilt es, den Senat (im Zuge der Staatenfusionen) "gesundzuschrumpfen". Wenn es dort statt gegenwärtig acht in Zukunft nur noch fünf sechsmonatige Pöstchen gibt, die man dann in der Regel auch nicht mehr ohne Gegenkandidaten und Wahlkampf erringen kann, steigt die Attraktivität des Repräsentantenhauses gleich wieder ungemein.

Übrigens, Mr. Langley, wenn ernsthaft der Meinung sind, dass ich den Senat "beschimpft" hätte, dann gucken Sie sich zum Vergleich mal Senator McGarrys Polemik gegen das Haus in den letzten Monaten an. Mein Job als Vorsitzender dieser Kammer gebietet es, sowas nicht unerwidert stehen zu lassen.

Congressman (R-LA)



Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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602

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 22:14

Übrigens, Mr. Langley, wenn ernsthaft der Meinung sind, dass ich den Senat "beschimpft" hätte, dann gucken Sie sich zum Vergleich mal Senator McGarrys Polemik gegen das Haus in den letzten Monaten an. Mein Job als Vorsitzender dieser Kammer gebietet es, sowas nicht unerwidert stehen zu lassen.

Das war keine politische Polemik, sondern eine zutreffende Zustandsbeschreibung. Sie sind der dritte Speaker innerhalb einer Legislaturperiode und so geht das seit Monaten, wenn nicht gar Jahren. Wir gehen gerade in die zweite Nachwahl dieser Legislaturperiode. Bei allem gebotenen Respekt: Ihr Job als vorsitzender wäre es, diese Kammer dauerhaft über ein, zwei Legislaturperioden am Laufen zu halten, damit Stabilität dort reinkommt. Bisher vermisse ich dieses Bekenntnis.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

603

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 22:56

Bei allem gebotenen Respekt: Ihr Job als vorsitzender wäre es, diese Kammer dauerhaft über ein, zwei Legislaturperioden am Laufen zu halten, damit Stabilität dort reinkommt. Bisher vermisse ich dieses Bekenntnis.

Ich ging bisher davon aus, dass dies selbstverständlich wäre, spreche es aber gerne auch öffentlich in aller Deutlichkeit aus: Sollten mir die Wähler im November wieder das Vetrauen schenken und mich die Mitglieder des neuen Hauses erneut zum Speaker wählen, werde ich genau das tun - dafür Sorge tragen, dass die Geschäfte meiner Kammer und des gesamten Kongresses ordnungsgemäß erledigt werden.

Congressman (R-LA)



604

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 23:13

Bei allem gebotenen Respekt: Ihr Job als vorsitzender wäre es, diese Kammer dauerhaft über ein, zwei Legislaturperioden am Laufen zu halten, damit Stabilität dort reinkommt. Bisher vermisse ich dieses Bekenntnis.


Das ist aber eine sehr nebulöse Ausdrucksweise. Was genau hat Mr. Salazar falsch gemacht, oder was hat er unterlassen?
William J. Langley
Governor of Astoria State
Member of The Assembly

605

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 23:20

Das ist aber eine sehr nebulöse Ausdrucksweise. Was genau hat Mr. Salazar falsch gemacht, oder was hat er unterlassen?

Ich nehme stark an, dass Senator McGarry sich damit weniger auf mich als auf meine Vorgänger im Speaker-Amt bezieht.

Congressman (R-LA)



Luciano Marani

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606

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 16:27

Madam President Roberts,
denken Sie nicht, dass dies ein wenig übereilt war?
Section 3 Senate Hearings Procedure Act
(1) Eine kleine Anhörung dauert 48 Stunden.
(2) Werden in dieser Zeit von keinem Senator Fragen gestellt oder Auskünfte verlangt, so endet die Anhörung nach diesem Zeitraum.
Senatorin McGarry: "[...] frage ich [...]"
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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607

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 17:29

Keineswegs. Ich halte mein Vorgehen für durchaus richtig, Mr. Attorney General. Ich sehe in Section 4 keine Verpflichtung, bei einer gestellten Frage - die bis zu diesem Zeitpunkt auch schon offensichtlich beantwortet ist - und wenn offensichtlich kein weiteres Interesse besteht, aus sinnlosem Legislaismus und Bürokratismus heraus eine deutlich längere Anhörung herbei zu führen. Ich denke nicht, dass man Gesetz so auslegen muss, dass dabei überflüssigerweise Zeit durch Hearings, die niemand haben will, verloren geht. Jeder Senator, der etwas hätte fragen wollen, hätte eine solche Frage stellen können.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


608

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 18:24

Ich sehe in Section 4 keine Verpflichtung, (…) eine deutlich längere Anhörung herbei zu führen

Wie wäre es mit “Eine Anhörung endet frühestens 120 Stunden nach Eröffnung der kleinen Anhörung?”

Zitat


Ich denke nicht, dass man Gesetz so auslegen muss, dass dabei überflüssigerweise Zeit durch Hearings, die niemand haben will, verloren geht. Jeder Senator, der etwas hätte fragen wollen, hätte eine solche Frage stellen können.

Offenbar hat der Gesetzgeber anders gedacht als Sie.
William J. Langley
Governor of Astoria State
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Taylor Kay Roberts

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609

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 21:46

Ich sehe in Section 4 keine Verpflichtung, (…) eine deutlich längere Anhörung herbei zu führen

Wie wäre es mit “Eine Anhörung endet frühestens 120 Stunden nach Eröffnung der kleinen Anhörung?”

Einzelne Gesetzespassagen zitieren kann ich auch. Da steht nämlich in eben dieser Section eine SSec. 1, die besagt:

"(1) Um den Kandidaten auf seine fachliche Kompetenz und seine Eignung für das Amt zu prüfen, dürfen ihm die Senatoren während der Anhörung eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen und Auskünfte verlangen."


Das ist aber nicht passiert - bzw. es wurde nur eine Frage gestellt, die in der kleinen Anhörung auch schon beantwortet wurde - also waren die Voraussetzungen für ein langes Hearing nicht gegeben. Sofern entsprechende Fragen gegeben wären, wäre SSec. 4 anwendbar. So sehe ich die Anwendbarkeit von SSec. 4 aufgrund mangelnder Erfüllung der Voraussetzungen der SSec. 1 nicht als gegeben an.

Zitat

Zitat


Ich denke nicht, dass man Gesetz so auslegen muss, dass dabei überflüssigerweise Zeit durch Hearings, die niemand haben will, verloren geht. Jeder Senator, der etwas hätte fragen wollen, hätte eine solche Frage stellen können.

Offenbar hat der Gesetzgeber anders gedacht als Sie.

Mr. Langley, so lange ich das Gesetz vollziehe, ist es mein Verständnis des Willens des Gesetzgebers, das für seine Auslegung ausschlaggebend ist. Und ich halte mich dabei an die Ziele des Gesetzes - nämlich eine ordnungsgemäße Information des Senates über den Kandidaten vor der Entscheidung über die Zustimmung zu ermöglichen -, die Prinzipien des Supreme Court - nach dem unsere Verfassung und die auf ihr basierenden Gesetze auf maximale Wirksamkeit hin auszulegen sind - und dem Willen, dass wir hier nicht aufgrund von Formalismen die Entscheidung über eine Nominierung sinnlos verzögern. Stupiden Bürokratismus beim Vollzug von Gesetzen werde ich nicht verbreiten. Wenn dem Kandidaten oder einem der Kollegen im Senat meine Auslegung des Gesetzes nicht passt, dürfen diese mich gerne zu einer anderen Entscheidung anhalten oder die letztendliche Entscheidungsinstanz für den Willen des Gesetzgebers anrufen, nämlich die Gerichte. Ansonsten gehe ich vom bekannten aranischen Grundsatz "Qui tacet, consentire sidetur" aus.

Aber ich werde die hier geäußerte Kritik mal zum Anlass nehmen, dem Senat eine Anpassung dieses Gesetzes vorzuschlagen, damit der Senat in solchen Fragen so agieren kann, wie es im Sinne der Verfassung und der Nation am besten ist.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Luciano Marani

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610

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 21:54

Wenn wir schon dabei sind: 3-1 Federal Administration Act ist verfassungswidrig. Er verstößt gegen III-6-2 US.C.

Ich schlage Ihnen die Streichung der Subsection vor, die natürlich vom gesamten Kongress zu beschließen ist, nicht nur vom Senat, da der FAA ein Kongressgesetz ist und kein Senatsgesetz. Ganz anders als der Senate Hearing Procedure Act, der eben die notwendigen Bestätigungsregelungen als Senatsgesetz verfassungskonform regelt.

Das kommt davon, wenn man Gesetze gedankenlos aus dem Archiv holt, ohne sie einmal zu lesen und zu verstehen. Aber der Kongress beschließt ja öfter Sachen, von denen er nichts weiß. ;)
Luciano Marani
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611

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 21:58

Warum sollte der Federal Administration Act gegen die Verfassung verstoßen? Ich sehe sein Zustandekommen als sehr verfassungsgemäß an.
Attorney@Law - Marani, Stanliss & Witfield LLP

Last Senator of the Republic of Peninsula &
First Senator of the Republic of Serena
Former U.S. Solicitor General

Luciano Marani

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612

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 21:59

Es ist dem Repräsentantenhaus nicht gestattet, an Regelungen zum Bestätigungserfordernis der Bundesbeamten mitzuwirken, das ist ausschließlich Senatssache. Fehler erkannt?
Luciano Marani
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613

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 22:10

Das ist so nicht richtig, denn Art. III, Sec. 6 der Verfassung sagt:

(2) Die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger bedürfen der Bestätigung ausschließlich durch den Senat. Dieser kann ohne Mitwirkung des Repräsentantenhauses gesetzliche Regelungen erlassen, welche es dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ermöglichen, bestimmte Beamte und Amtsträger in Eigenregie zu berufen.


(Ich hab das in meinen Augen ausschlaggebende Wort mal markiert.) In meinen Augen haben die Verfassungsväter gerade in Ansehung der Möglichkeit, dass ein Gesetz des gesamten Kongresses auch Angelegenheiten der Ernennung von Beamten regelt, eine solche kann-Regelung aufgestellt. Soll heißen: So lange der Senat mitbeschließt (und ohne ihn geht es ja nicht) kann auch der gesamte Kongress Regelungen nach III.6.2. der Verfassung treffen. Allerdings könnte der Senat diese einschlägigungen Regelungen im FAA ohne Mitwirkung des Repräsentantenhaus ändern, wenn er den wollte - er muss es aber nicht tun, kann es also auch mit dem Repräsentantenhaus zusammen machen, wenn er das denn will.

Ich darf deswegen mal frei nach einem hochrangigen Beamten der Administration sagen:
Das kommt davon, wenn man die Verfassung gedankenlos zitiert, ohne die wichtige Passage einmal zu lesen und zu verstehen. Aber die Administration redet ja öfter Sachen, von denen sie nichts weiß. ;)

In diesem Sinne, Mr. Attorney General. Mir zu unterstellen, ich würde Gesetze einbringen, ohne sie gelesen und geprüft zu haben, würde ich bei anderen Menschen als Angriff auf meine Person ansehen. ;)
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614

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 22:22

Verzeihen Sie mir, es ist Mittwoch und damit Gerüchtekochtag. Ich beteilige mich nicht daran, das heißt, ich setzte keine solchen Sätze in die Welt. Beim Weitergeben bin ich jedoch dabei, wenn es politisch nützt ;) Und ich habe beim Plausch mit Freunden am Muffleysquare derartige Bemerkungen gehört, dass der Kongress Dinge beschließt, von denen er keine Ahnung hat.

Was das kann anbelangt, so reißen Sie es aus dem richtigen und rücken es in einem falschen Zusammenhang.
Es heißt nämlich "kann [...] gesetzliche Regelungen erlassen", er muss es aber nicht.
Dass das "ohne Mitwirkung des Repräsentantenhauses" dazwischen steht, liegt an der imperianischen Sprache, der wir uns bedienen, die das konjugierte Verb und den Infinitv bei mehrteiligen Prädikaten weit auseinanderücken kann.

Das "kann" bezieht sich sinnvollerweise nur auf das "erlassen", nicht auf das Repräsentantenhaus.

Ich gebe also den Satz gern und vollumfänglich zurück: Das kommt davon, wenn man die Verfassung gedankenlos zitiert, ohne die wichtige Passage einmal zu lesen und zu verstehen.
Aber die aktuelle oder ehemalige republikanische Kongressführung redet ja öfter Sachen, von denen sie nichts weiß. ;)
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615

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 22:34

Was manche Menschen an anderen Orten sagen, Mr. Attorney General, soll mich nicht weiter stören, das tut es erst, so lange es jemand mir erzählt. ;)

Aber in unserem Diskussionspunkt scheiden sich wieder die Geister an der Auslegung dieses Satzes. Ich halte es für selbstverständlich, dass der Senat entsprechende Gesetze erlassen kann, aber nicht muss, das ergibt sich logischerweise aus den bestimmungen zur Gesetzgebung, was also die Verfassung nicht noch eindeutig sagen muss. Ich halte diese Regel viel eher für ein Sonderrecht des Senates, die dieser ausüben kann, aber nicht muss - im übrigen kann niemand den Senat zwingen, sich nicht mit den Mitgliedern des Repräsentantenhaus zu beraten, selbst wenn er fragen alleine entscheiden müsste. Was ich nicht für sinnvoll halte.
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616

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 22:56

Drehen Sie es um. Angenommen, der Senat will in Zukunft die Leiter der Obersten Behörden gar nicht mehr hören oder er will auch niedere Beamte ausnahmslos bestätigen, dann müsste doch das Gesetz geändert werden. Und angenommen, das Repräsentantenhaus stellt sich quer und lässt die Änderung nicht passieren. Was gilt dann? Sagen Sie es mir.

Dabei ist es doch so einfach: Streichen Sie einfach diesen Absatz und alles passt und niemand kann sich aufregen.
Es ändert sich durch die Streichung nichts, außer dass der Senat mit dem SHPA die Sache wieder allein in den Händen hält.
Doch solange dieser Absatz besteht, könnte es zu Missverständnissen kommen. Und ich kenne Anwälte, die mit soetwas ihr Geld verdienen.
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617

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 22:59

Zurück zum Anfang:

Meine Ansicht, dass Sie überstürzt gehandelt haben, was das Ende der Anhörung angeht, bekommt Unterstützung durch den Kandidaten für den Chief Justice, welcher durch eigene Angabe gleich zum Anfang der Anhörung jede Frage zumindest in dieser Hinsicht überflüssig machte. Doch Senatorin McGarry hat eine Frage gestellt. Sie haben also mich und den Chief Justice gegen sich. Wollen Sie es nicht endlich einsehen? ;)
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618

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 23:20

Nein, Mr. Attorney General, denn ich bin Präsidentin des Senates. Nehmen Sie mir das nicht übel, aber die einzigen Personen, deren Meinung in solchen Fragen für mich von Relevanz ist, ist die meiner Kollegen im Senat - denn es handelt sich hier im Endeffekt um eine Frage der Geschäftsordnung des Senates und der Rechte der Senatoren, Fragen zu stellen. Niemand sonst. Wenn einer der Senatoren Ihre Meinung teilt und dementsprechend der Ansicht ist, ich hätte ihn durch die vorzeitige Beendigung des Hearings in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt, dann gehe ich davon aus, dass er sich dementsprechend äußern und mein Verhalten entsprechend rügen wird (bisher zumindest hatten Senatoren mit solchen Dingen noch nie Probleme) und notfalls eine gerichtliche Klärung herbei führen wird. Dann wird höchst wahrscheinlich auch die Ansicht des Chief Justice relevant, und er darf mir dann gerne, ebenso wie die weiteren Justices, die richtige Auslegung dieser Geschäftsordnungsfrage - und als solche betrachte ich sie - erklären.
Die übrigen Meinungen sind Meinungen, die ich als anderslautende Meinung anderer Bürger und Amtsträgers dieses Staates zur Kenntnis nehme und respektiere, die aber für mich für die Führung der Geschäfte im Senat nicht von Bedeutung sind. Mein Job als Senatspräsidentin ist es, den Senat gemäß dem Willen der dort versammelten Senatoren und im Sinne einer größtmöglichen Funktionalität und Effektivität zu führen und nicht, es anderen Menschen recht zu machen. Ich halte es aus, wenn meine Ansichten nicht allseits geteilt werden.

Also, langer Rede kurzer Sinn: Nein, ich will nichts einsehen, denn ich habe nichts einzusehen. ;)
Taylor Kay Roberts
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619

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 23:44

Doch, das haben Sie ...
Denn es ist die Geschäftsordnung des Kongresses, nicht des Senates. Es sei denn natürlich, Sie verstehen "Geschäftsordnung" genau so verquer wie "kann erlassen", doch dann ist es nicht die Geschäftsordnung sonder der SHPA, womit Ihr Ausdruck dennoch falsch bleibt, bis Sie ihn editieren. ;)
Luciano Marani
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620

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 00:38

Nach meinem Verständnis, Mr. Attorney General, ist alles, was das Verfahren des Senates regelt - egal unter welchem Titel - eine Frage der Geschäftsordnung im weiteren Sinne. Das halte ich nicht für "verquer" - im Gegensatz zu ihren offensichtlich völlig unverqueren Interpretationen der Verfassung, mit denen Sie nach sechs Jahren erfolgreich gelebter Verfassungspraxis als konträre Einzelmeinung um die Ecke kommen und versuchen, sie als der Weisheit letzter Schluss zu verkaufen (was uns solche Einzelmeinung einbringen, wissen wir seit President v. Congress ja sehr gut) -, sondern schlicht dem Wortlaut geschuldet: Die Regelungen mögen im SHPA stehen, aber sie sind inhaltlich Fragen der Geschäftsordnung, denn sie ordnen den Geschäftsgang des Senates in diesem besonderen Falle. Nur das dieser Teil der Senatsgeschäftsordnung eben in den SHPA geschrieben ist (meiner Meinung nach in völlig sinnfreier und systemwidriger Weise, aber das nur am Rande), während sich der Rest eben aus die Geschäftsordnung des Kongresses, den Traditionen des Senates, etc. etc. ergibt. Es ändert nichts dran, dass Geschäftsordnung Geschäftsordnung bleibt.
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