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Georges Laval

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Donnerstag, 18. November 2010, 14:56

Sie müssen Sich als Prefet / Präfekt für ein Departement melden. 3 von 5 sind frei.

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Georges Laval

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62

Donnerstag, 25. November 2010, 00:42

Ich beantrage eine Änderung der Verfassung von:

Article 13 [Élection / Election]
(1) Der Gouverneur des Freistaates Freeland wird für eine Amtszeit von drei Monaten von den Bürgern von Freeland gewählt, welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Er tritt sein Amt immer am ersten Tag des Monats an, welcher auf seine Wahl folgt. Die Wahlen sind so anzusetzen, dass die Amtszeit des amtierenden Governors am ersten Tag des vierten Monats nach seinem Amtantritt endet.

zu:


Article 13 [Élection / Election]
(1) Der Gouverneur des Freistaates Freeland wird für eine Amtszeit von vier Monaten von den Bürgern von Freeland gewählt, welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Er tritt sein Amt immer am ersten Tag des Monats an, welcher auf seine Wahl folgt. Die Wahlen sind so anzusetzen, dass die Amtszeit des amtierenden Governors am ersten Tag des fünften Monats nach seinem Amtantritt endet.

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63

Donnerstag, 25. November 2010, 20:30

Zitat

Original von Georges Laval
Ich beantrage eine Änderung der Verfassung von:

Article 13 [Élection / Election]
(1) Der Gouverneur des Freistaates Freeland wird für eine Amtszeit von drei Monaten von den Bürgern von Freeland gewählt, welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Er tritt sein Amt immer am ersten Tag des Monats an, welcher auf seine Wahl folgt. Die Wahlen sind so anzusetzen, dass die Amtszeit des amtierenden Governors am ersten Tag des vierten Monats nach seinem Amtantritt endet.

zu:


Article 13 [Élection / Election]
(1) Der Gouverneur des Freistaates Freeland wird für eine Amtszeit von vier Monaten von den Bürgern von Freeland gewählt, welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Er tritt sein Amt immer am ersten Tag des Monats an, welcher auf seine Wahl folgt. Die Wahlen sind so anzusetzen, dass die Amtszeit des amtierenden Governors am ersten Tag des fünften Monats nach seinem Amtantritt endet.


Ich ziehe den Antrag vorerst zurück und beantrage eine Wahl zum Volksratpräsidenten und schlage Bastian Vergnon vor.

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Donnerstag, 25. November 2010, 20:32

Ich würde kandidieren.
Salute
Bastian Vergnon


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65

Donnerstag, 25. November 2010, 20:45

Wunderbar. Da es sonst niemanden gibt (außer mir) der kandideren könnte z.Z. denke ich kann man mit der Wahl beginnen.

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66

Mittwoch, 26. Januar 2011, 17:51

Ich beantrage eine Diksussion zum "Thema Synchronisation der Wahltermine" und eine Diskussion zum Thema "Green Freeland" wobei ich mir letzteres als "laufende" Diskussion vorstelle, in der über alles Relevante mit diesem Thema zusammenhängend diskutiert werden kann, sofern dass die GO zulässt.

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Jeremy Cromwell

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67

Mittwoch, 2. Februar 2011, 13:12

Mr. President,

ich erkläre mich hiermit - als einziger Bürger des Departements Garonnac - zu dessen Präfekten und bitte darum, mich in den Volksrat aufzunehmen.

JEREMY CROMWELL

Vice President of the People's Council
Commissioner of Garonnac


Georges Laval

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68

Samstag, 5. Februar 2011, 13:08

Monisuer President?

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Jeremy Cromwell

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69

Dienstag, 8. Februar 2011, 16:04

Darf ich mich denn nun schon als Mitglied des Rates betrachten oder nicht?

JEREMY CROMWELL

Vice President of the People's Council
Commissioner of Garonnac


Georges Laval

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70

Donnerstag, 10. Februar 2011, 16:27

Meiner Meinung nach und Interpretation der freeländischen Rechtslage schon.

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71

Donnerstag, 10. Februar 2011, 18:39

Darf ich mich denn nun schon als Mitglied des Rates betrachten oder nicht?
Wenn sie Staatsbürger sind, dann: Ja.
Salute
Bastian Vergnon


Jeremy Cromwell

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72

Donnerstag, 10. Februar 2011, 18:40

Wenn sie Staatsbürger sind, dann: Ja.
Ja, das bin ich. :)

JEREMY CROMWELL

Vice President of the People's Council
Commissioner of Garonnac


Jeremy Cromwell

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73

Donnerstag, 10. Februar 2011, 23:07

Ich beantrage hiermit, gemäß Art. 2, Ssec. 6 der Standing Orders einen stellvertretenden Volksratspräsidenten zu wählen.

JEREMY CROMWELL

Vice President of the People's Council
Commissioner of Garonnac


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74

Montag, 14. Februar 2011, 11:54

Mr. President,

ich beantrage eine Aussprache und Abstimmung zu folgendem Gesetzesentwurf.

2nd Freeland Economic Concessions Act Amendment Act

Section 1 - Purpose
Durch dieses Gesetz werden die Bestimmungen des Economic Concessions Act of Freeland (ECAF) hinsichtlich der Vergabe von Konzessionen geändert.

Section 2 - Changes
(1) Sec. 1 ECAF wird wie folgt neu gefasst:
    (1) Die Berechtigung, die in Appendix I genannten Rohstoffe abzubauen, weiterzuverwenden und weiterzuverkaufen, liegt ausschließlich beim Freistaat. Der Freistaat vergibt Konzessionen an privatwirtschaftliche Unternehmen und staatliche Unternehmen im Besitz eines anderen Bundesstaates oder des Bundes.
    (2) Eine Konzession ist eine durch einen Konzessionsvertrag geregelte, zeitlich befristete Genehmigung zum Abbau einer bestimmten Menge eines in Appendix I genannten Rohstoffes in der dort spezifizierten oder einer niedrigeren Qualitätsstufe.
    (3) Der Freistaat errichtet die Betriebe, die zum Abbau der in Appendix I genannten Rohstoffe notwendig sind. Sie werden für die Gültigkeitsdauer eines Konzessionsvertrages an den Konzessionsnehmer verliehen. Ein Konzessionsvertrag kann bestimmen, dass der Konzessionsnehmer sich an den Kosten für die Errichtung dieses Betriebes beteiligt.
    (4) Ein Konzessionsvertrag beinhaltet mindestens die folgenden Angaben:
    a) Name des Konzessionsnehmers;
    b) Dauer der Konzession;
    c) Konzessionsobjekt mit Angabe des Rohstoffnamens, der höchstens abzubauenden Menge und der Qualitätsstufe, die der Rohstoff höchstens haben darf;
    d) Bestimmungen über die Leistungen des Konzessionsnehmers gegenüber dem Freistaat;
    e) Bestimmungen über eine Beteiligung des Konzessionsnehmers an der Errichtung des Betriebes;
    f) Bestimmungen über den qualitativen oder quantitativen Ausbau des Betriebes im Rahmen der Regelungen von Appendix I zur maximalen Quantität und Qualität des abzubauenden Rohstoffes, sowie Bestimmungen über die Finanzierung eines solchen Ausbaus von Seiten des Freistaates und des Konzessionsnehmers.
    (5) Der Konzessionsvertrag wird vom Gouverneur im Rahmen des Freistaates abgeschlossen. Abgeschlossene Konzessionsverträge sind zu veröffentlichen.

(2) Sec. 2 ECAF wird wie folgt neu gefasst:
    (1) Konzessionen werden vom Gouverneur mit einer vierzehntägigen Frist öffentlich ausgeschrieben. Die Bedingungen des Konzessionsvertrages, soweit bereits feststehend, sind in der Ausschreibung zu nennen.
    (2) Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist hat der Gouverneur die eingegangenen Angebote anhand von Appendix II zu prüfen und zu entscheiden, an welchen Interessenten die Konzession vergeben wird.
    (3) Meldet sich innerhalb der vierzehntägigen Frist kein Interessent für eine Konzession oder entspricht keiner der Interessenten den Anforderungen von Appendix II, so ist erneut öffentlich auf die Ausschreibung hinzuweisen. Die Frist, innerhalb derer sich ein Interessent zu melden hat, wird dann um sieben Tage verlängert.
    (4) Meldet sich auch nach der siebentägigen Frist kein Interessent oder entspricht keiner der Interessenten den Anforderungen von Appendix II, so hat der Gouverneur zu veranlassen, dass der Freistaat gegebenenfalls den Betrieb selbst errichtet und den Rohstoffabbau im Rahmen eines Staatsbetriebes durchführt. Die Ausschreibung der Konzession ist beizubehalten. Meldet sich ein Interessent, der den Anforderungen von Appendix II entspricht, so ist die Förderung im Rahmen des Staatsbetriebes einzustellen und ein Konzessionsvertrag gem. Sec. 1 abzuschließen.
    (5) Alle Ausgaben und Einnahmen, die mit der Förderung von Rohstoffen im Staatsbetrieb oder im Rahmen eines Konzessionsvertrages entstehen, sind dem Volksrat im Rahmen des ordentlichen Haushaltes vorzulegen.


Section 3 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.


Antragsbegründung: Die Vergabe von Konzessionen ist im ECAF zu starr geregelt und macht Freeland für potenzielle Konzessionsnehmer unattraktiv. Eine Änderung der Regelungen dynamisiert die Vergabe von Konzessionen und verbessert so die wirtschaftliche Situation Freelands.

JEREMY CROMWELL

Vice President of the People's Council
Commissioner of Garonnac


Jeremy Cromwell

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75

Montag, 14. Februar 2011, 12:28

Mr. President,

ich beantrage eine Aussprache und Abstimmung zu folgendem Gesetzesentwurf.

Freeland State Budget Bill

Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz regelt die Aufstellung und Verabschiedung des Staatshaushaltes des Freistaates.

Section 2 - Principles
(1) Es ist der Staatsregierung nicht gestattet, ohne Zustimmung des Volksrates Ausgaben zu Lasten der Staatskasse zu tätigen oder Schulden im Namen des Freistaates aufzunehmen.
(2) Die Staatsregierung ist verpflichtet, dem Volksrat regelmäßig Bericht über die Einnahmen und das Vermögen des Freistaates zu erstatten.

Section 3 - Budget Proposal
(1) Der Gouverneur ist verpflichtet, dem Volksrat spätestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beschlossenen Haushaltsplanes einen Vorschlag für einen neuen Haushaltsplan vorzulegen.
(2) Der Haushaltsplan soll für jeden Monat seiner Gültigkeitsdauer die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des Freistaates, aufgeschlüsselt nach den Behörden und Sachzwecken, aus denen die Einnahmen entstehen oder denen die Ausgaben dienen, aufzählen.
(3) Die Einnahmen und Ausgaben sind so weit wie möglich genau zu errechnen und nur hilfsweise zu schätzen. Schätzungen sind entsprechend zu kennzeichnen.

Section 4 - Budget Plan
(1) Der Präsident des Volksrates hat über den Haushaltsplan des Gouverneurs eine Aussprache mit anschließender Abstimmung zu eröffnen. Der Volksrat kann jede Änderung an dem Haushaltsplan vornehmen, die er für geboten hält.
(2) Der beschlossene Haushaltsplan ist dem Gouverneur zur Unterzeichnung zuzustellen. Er erlangt mit der Unterschrift des Gouverneurs Gültigkeit im Gesetzesrang.
(3) Der Volksrat soll den Haushaltsplan bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des zuletzt beschlossenen Haushaltsplanes verabschieden.

Section 5 - Additional Budget
(1) Der Gouverneur ist berechtigt, dem Volksrat jederzeit Nachtragshaushalte vorzulegen, die einen gültigen Haushaltsplan um gewisse Ausgaben erweitern.
(2) Ein beschlossener Nachtragshaushalt ergänzt den gültigen ordentlichen Haushaltsplan und setzt ihn nicht außer Kraft. Der Volksrat darf an dem Nachtragshaushalt jede Änderung vornehmen, die er für geboten hält.
(3) Der Nachtragshaushalt erlangt mit der Unterschrift des Gouverneurs Gültigkeit im Gesetzesrang.

Section 6 - Extraordinary Expenses
(1) Ist kein ordentlicher Haushaltsplan in Kraft und erfordern besondere Umstände oder bestehende vertragliche Verpflichtungen des Freistaates unverzügliche Ausgaben aus der Staatskasse, so ist der Gouverneur berechtigt, diese ohne die Zustimmung des Volksrates anzuordnen.
(2) Der Volksrat ist unverzüglich über die getätigten Ausgaben sowie deren Grund zu informieren. Ein Nachtragshaushalt ist unverzüglich vorzulegen.
(3) Werden die getätigten Ausgaben nicht im Nachtragshaushalt genehmigt, so sind sie im Rahmen der Möglichkeiten rückgängig zu machen. Ist dies nicht möglich, so hat ein Gericht festzustellen, ob der Entschluss des Gouverneurs, bestimmte Ausgaben ohne Zustimmung des Volksrates zu tätigen, auf Grund besonderer Umstände gerechtfertigt war oder nicht. Der Gouverneur kann zum Schadensersatz gegenüber dem Freistaat verpflichtet werden, wenn die Ausgaben ungerechtfertigt ohne Zustimmung des Volksrates getätigt wurden. Der Schadensersatz soll die Höhe des entstandenen Schadens und höchstens 1.000,00 A$ nicht überschreiten.

Section 7 - Report on Income and Expenses
Der Gouverneur hat am Ende jedes Monats, in dem ein beschlossener Haushaltsplan Gültigkeit hatte, dem Volksrat über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, soweit diese im Haushaltsplan nur geschätzt wurden, Bericht zu erstatten.

Section 8 - Delegation
Der Gouverneur kann alle ihm zukommenden Aufgaben laut diesem Gesetz an einen untergeordneten Amtsträger, im Regelfall an den Minister of Economy, delegieren.

Section 9 - Final Provisions
(1) Dieses Gesetz tritt mit der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.
(2) Der Gouverneur hat binnen einer Woche nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem Volksrat einen Haushaltsplan vorzulegen.


Antragsbegründung: Die Aufstellung des Staatshaushaltes ist nicht per Gesetz geregelt, obwohl dieses Betätigungsfeld der Staatsregierung dringend einer gesetzlichen Regelung bedürfte. Dass die Staatsregierung ohne Zustimmung des Volksrates keine Ausgaben tätigen darf, ergibt sich aus Art. 19, Sec. 1 der Verfassung.

JEREMY CROMWELL

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Bastian Vergnon

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76

Montag, 14. Februar 2011, 18:17

Da beide Anträge ähnliche Bereiche betreffen, würde ich vorschlagen, die Aussprachen zusammenzulegen, sofern der Antragssteller damit einverstanden ist.
Salute
Bastian Vergnon


Jeremy Cromwell

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77

Montag, 14. Februar 2011, 21:39

Damit bin ich einverstanden, Mr. President.

JEREMY CROMWELL

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Aznar Sandoval

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Montag, 28. März 2011, 12:19

Mr. President,

gemäß Section 3 Absatz 4 des Freeland Administration Act in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 der Verfassung des Freistaats Freeland erkläre ich hiermit als einziger aktiver Bürger des Countys Isle of Gareth, dass ich das Amt des Präfekten des Countys übernehme.

Auf der Grundlage von Artikel 9 der Verfassung des Freistaats Freeland übernehme ich damit gleichzeitig das Mandat des Präfekten des Countys Isle of Gareth im Volksrat.

Ich freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Herren Kollegen hier im Parlament des Freistaats.

Aznar Sandoval
Aznar Sandoval
Former President of the US Congress
Former US Senator for Freeland
Former Associate Justice of the US Supreme Court
Former President of the Peoples Council of Freeland

Bastian Vergnon

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79

Montag, 28. März 2011, 12:27

Herzlich Willkommen im Volksrat.
Salute
Bastian Vergnon


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80

Montag, 28. März 2011, 12:31

Wurde aktualisiert in der Übersicht.