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Mr. Speaker,
Ich beantrage die Eröffnung einer Aussprache zu folgender Vorlage:
Alcoholic Beverages Bill
Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit alkoholischen Getränken im Staat Laurentiana.
(2) Es soll zitiert werden als Alcoholic Beverages Act.
Section 2 - Statutory Definition
(1) Alkoholische Getränke im Sinne dieses Gesetzes sind für den menschlichen Verzehr bestimmte Flüssigkeiten mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 0,5 Volumenprozent.
(2) Für den menschlichen Gebrauch bestimmte Arzneimittel und andere medizinische Präparate mit Anteilen Ethylalkohol sind keine alkoholischen Getränke im Sinne dieses Gesetzes.
Section 3 - Basic Rule
Alkoholische Getränke dürfen hergestellt, ausgeschenkt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.
Section 4 - Age Restrictions
(1) Alkoholische Getränke dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.
(2) Alkoholische Getränke mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als zwölf Volumenprozent dürfen nur an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.
Section 5 - On-Premise Sale
(1) Alkoholische Getränke dürfen zum unmittelbaren Verzehr in Betrieben des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, ausgeschenkt werden.
(2) Alkoholische Getränke dürfen zusätzlich zu den in Section 4 genannten Beschränkungen nicht zu bestimmten Uhrzeiten verbilligt oder durch Zahlung eines Pauschalpreises in unbeschränkter Menge abgegeben werden.
(3) Betriebe des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes sind verpflichtet stets mindestens vier alkohlfreie Getränke zu einem tieferen Preis als das günstigste alkoholische Getränk anzubieten.
Section 6 - Off-Premise Sale
(1) Alkoholische Getränke dürfen in Betrieben des Einzelhandels, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, verkauft werden.
(2) Der Verkauf alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Einzelhandels unterliegt keinen anderen Beschränkungen als nach Sec. 4. Insbesondere dürfen alkoholische Getränke mengenmäßig unbeschränkt, in allgemein zugänglichen Verkaufsräumen, an jedem Kalendertag und zu jeder Uhrzeit verkauft, der Verkauf alkoholischer Getränke beworben, und alkoholische Getränke im Rahmen von Sonderangeboten oder anderen Verkaufsaktionen zu verbilligten Preisen verkauft werden.
Section 7 - Labeling and Advertisement
(1) Für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholische Getränke sind durch den Hersteller auf der Verpackung oder dem Etikett, unter Angabe der Volumenprozent des enthaltenen Ethylalkohols, als solche zu kennzeichnen.
(2) In der Werbung für alkoholische Getränke ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem beworbenen Produkt um ein alkoholisches Getränk handelt.
(3) Personen unter 21 Jahren dürfen weder für alkoholische Getränke werben, noch darf Werbung für alkoholische Getränke sich ausdrücklich an Personen unter 21 Jahren wenden.
Section 8 - Open Containers and Public Intoxication
(1) Alkoholische Getränke dürfen von Personen, an die der Verkauf entsprechender alkoholischer Getränke nach diesem Gesetz erlaubt ist, auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Anlagen verzehrt werden, sofern in Folge des Alkoholgenusses keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
(2) Der blosse Aufenthalt auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Anlagen im Rauschzustand in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke ist erlaubt, sofern in Folge des Rauschzustandes keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
(3) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Gebäuden des Staates Laurentiana, seiner Bezirke und Kommunen ist verboten. Zu besonderen Anlässen kann von diesem Verbot abgerückt werden. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Gebäude verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Anwesende stören oder belästigen.
(4) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Verkehrsmitteln des Staates Laurentiana, seiner Bezirke und Kommunen ist erlaubt, so lange und soweit andere Reisende dadurch nicht gestört oder belästigt werden. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Verkehrsmittel verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Reisende stören oder belästigen.
(5) Der Verzehr alkoholischer Getränke in privaten Fahrzeugen und Verkehrsmitteln ist nicht erlaubt.
(6) Das Führen eines Fahrzeuges mit einem Blutalkoholwert über 0,1 Promille ist verboten.
Section 9 - Prevention
Der Staat Laurentiana erhebt auf den Verkaufspreis alkoholischer Getränke eine Steuer von 10%. Die Einnahmen aus dieser Steuer sind zweckgebunden für Massnahmen zur Prävention des Alkoholkonsums zu verwenden.
Section 10 - Penal Provisions
(1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
(2) Übertretungen sind: - der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke an Personen unter 18 Jahren, sowie die der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 12 Volumenprozent an Personen unter 21 Jahren (Sec. 4, SSec. 1 und 2);
- das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholischer Getränke (Sec. 7, SSec. 1 und 2);
- die Werbung für alkoholische Getränke mittels Personen unter 21 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 21 Jahren gerichtete Werbung für alkoholische Getränke (Sec. 7, SSec. 3).
Section 11 - Coming into Force
(1) Dieses Gesetz schafft eine Ausnahmeregelung gegenüber dem Narcotics and Psychotropic Substances Act .
(2) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ian Jennings« (17. Februar 2014, 22:07)
Mr. Speaker,
Ich nominiere Ms. Emma Reagan als Senatorin für Laurentiana und bitte um eine Bestätigung durch den General Court.
Mr. Speaker,
ich beantrage die Eröffnung einer Aussprache zu folgendem Entwurf:
Standing Rules Amendment Act (Vacancies)
Rule II der Standing Rules wird wie folgt ergänzt:
5. Vacancies
Steht eine Amtshandlung des amtierenden Vorsitzenden für 48 Stunden aus, so gilt der Vorsitzende als abwesend und eine Vertretung nach den aktuellen Regeln soll erfolgen.
Die Stellvertretung soll andauern, bis der rechtmäßige Vorsitzende die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte erklärt.
The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________
VETO MESSAGE
Mr. Speaker,
Ich setze Sie darüber in Kenntnis dass ich gemäss Article IV, Section 8 of the Constitution of the State of Laurentiana mein Veto gegen
die 5th Constitutional Amendment Bill ,
gebilligt vom General Court of the State of Laurentiana am 1. März 2014,
einlege.
Das durch den General Court verabschiedete Amendment hat das Ziel einen verbindlichen Rahmen für Nachwahlen zum Amt des Senators zu setzten verpasst, da darin auf sämtliche Fristregelungen verzichtet wurde. Auch lässt dam Amendment völlig offen von wem und wie die Nachwahlen organisiert werden sollen und in welchem zeitlichen Rahmen diese stattzufinden haben.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of the State of Laurentiana
5th Constitutional Amendment Bill
Article 1 - Introduction
Artikel IV, Section 9, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt verändert:
"Erledigt sich das Amt des Senators vorzeitig, wählt die bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte Bevölkerung Laurentianas einen neuen Senator für den Rest der Amtszeit."
Article 2 - Final Provision
Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
Mr. Speaker,
Ich ziehe den Antrag zurück.
Mr. Speaker,
ich beantrage die Eröffnung einer Aussprache zu folgendem Entwurf:
Senatorial By-Election Bill
Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt die Nachwahl für das Amt des Senators für Laurentiana.
(2) Es soll zitiert werden als Senatorial By-Election Act.
Section 2 – By-Election
Nachwahlen für das Amt des laurentianischen Senators sollen nach den Bestimmungen des Federal Election Act, des 4th Constitutional Amendment Act (Laurentiana) und unter Leitung der im Federal Election Act beauftragten Behörde stattfinden.
Section 3 - Entry Into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
Diane Black
Former Represantative
Mr. Speaker,
hiermit stelle ich folgende Anfrage an den Lieutenant Governor von Laurentiana:
Questioning of the Lieutenant Governor of Laurentiana
1. Auf welches Bauprojekt bezog sich der Lieutenant Governor bei einem Kommentar am 19.03.2014 auf die Frage von Mr. LeCoeur zur Abwesenheit des Lieutenant von seinen Amtsgeschäften im General Court?
2. In welchem Umfang ist der Lieutenant Governor bei der Planung und Umsetzung dieses Projekts beteiligt?
Helen McCrary
Member of the Liberal Movement
Former Member of the U.S. Foreign Service
Mr. Speaker,
ich beantrage Aussprache über folgenden Entwurf:
Narcotics and Psychotropic Substances Amnesty Bill
Only Section
(1) Alle Maßnahmen die auf Grund des Narcotics and Psychotropic Substances Act eingeleitet wurden,
werden aufgehoben. Bußgelder werden zurückbezahlt.
(2) SSec. 1 ist nur anzuwenden bei Straftaten die inzwischen durch eines der folgenden Gesetze legitimiert wurden:
a) Alcoholic Beverages Act
b) Tobacco Act
Mr. Speaker,
Ich beantrage die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Lieutenant Governor, der
- wiederholt bewusst seine Amtspflichten verletzt hat
- vorsätzlich falsche Abstimmungsergrbnisse festgestellt hat
- keinen Respekt vor dem Volk Laurentianas und dessen Auftrag an ihn zeigt
Josh LeCoeur, B.A.
Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"
The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________
VETO MESSAGE
Mr. Speaker,
Ich setze Sie darüber in Kenntnis dass ich gemäss Article IV, Section 8 of the Constitution of the State of Laurentiana mein Veto gegen
die Narcotics and Psychotropic Substances Amnesty Bill ,
gebilligt vom General Court of the State of Laurentiana am 27. März 2014,
einlege.
Es ist nicht hinnehmbar dass Massnahmen die aufgrund einer rechtlichen Grundlage getroffen wurden im nachhinein für nicht rechtens erklärt werden. Mit einem solchen Vorgehen würden wir Tür und Tor für ungerechtfertigte Forderungen öffnen, da künftig jeder für sich den Anspruch auf Schadenersatz erheben könnte wenn er durch ein Gesetz welches mittlerweile geändert wurde tangiert war.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of the State of Laurentiana
Narcotics and Psychotropic Substances Amnesty Bill
Only Section
(1) Alle Maßnahmen die auf Grund des Narcotics and Psychotropic Substances Act eingeleitet wurden,
werden aufgehoben. Bußgelder werden zurückbezahlt.
(2) SSec. 1 ist nur anzuwenden bei Straftaten die inzwischen durch eines der folgenden Gesetze legitimiert wurden:
a) Alcoholic Beverages Act
b) Tobacco Act
Mr. Speaker,
Ich beantrage die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Lieutenant Governor, der
- wiederholt bewusst seine Amtspflichten verletzt hat
- vorsätzlich falsche Abstimmungsergrbnisse festgestellt hat
- keinen Respekt vor dem Volk Laurentianas und dessen Auftrag an ihn zeigt
*remind*
Josh LeCoeur, B.A.
Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"
Honorable Members of the General Court,
Gemäß Verfassung sind Lieutenant Governor und Speaker pro Tempore aus dem Amt geschieden.
Somit übernehme ich als Acting Speaker pro Tempore die Amtshandlungen des General Court.
Ich werde diese Woche alles anstehende abarbeiten bis der Governor einen Lieutenant nominiert.
Ich stelle fest dass Mr. LeCoeur nicht Mitglied des General Court ist deshalb wird sein Antrag unbearbeitet durch den Reißwolf gezogen.
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
fr. Almighty Congressman from Laurentiana
fr. Almighty Chairman of the Republican Party
fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party
fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana
Mr. Abzianidze,
was veranlasst Sie, zu glauben, dass der Speaker pro tempore aus dem Amt geschieden ist?
Helen McCrary
Member of the Liberal Movement
Former Member of the U.S. Foreign Service
Ms. McCrary,
Zeigen Sie mir das Gegenteil.
Und nicht eine Interpretation sondern den genauen Wortlaut.
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
fr. Almighty Congressman from Laurentiana
fr. Almighty Chairman of the Republican Party
fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party
fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana
Mr. Abzianidze,
ich zitiere die Standing Rules:
2. Speaker pro tempore of the General Court
(a) Gemäß Art. III Sec. 4 wählt der General Court aus seinen Mitgliedern einen Speaker pro tempore of the General Court, welcher für den Fall der Vakanz des Amtes des Lieutenant-Governors, für den Fall der Abwesenheit des Lieutenant-Governors oder auf dessen Anordnung hin ihn als Vorsitzenden vertritt.
(b) Der Speaker pro tempore amtiert für sechs Monate.
(c) Wahlen für das Amt des Speaker pro tempore sind durchzuführen, wenn das Amt vakant ist oder wenn es auf Antrag eines Mitgliedes die Mehrheit des General Court beschließt.
Demnach amtiert ein Speaker pro tempore sechs Monate oder bis ein neuer Speaker pro tempore gewählt wird.
Speaker pro tempore Stone wurde am
15.02.2014 gewählt. Demnach endet die Amtszei des amtierenden Speaker pro tempore spätestens am 14.08.2014 oder wenn er zurücktritt.
Eine Rücktrittsnachricht ist mir nicht bekannt, ebenso wenig ein Antrag auf Neuwahl.
Sie sind dran.
Helen McCrary
Member of the Liberal Movement
Former Member of the U.S. Foreign Service
Ms. McCrary,
Dass Sie mir auch immer das Macht-an-mich-reißen durchkreuzen müssen
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
fr. Almighty Congressman from Laurentiana
fr. Almighty Chairman of the Republican Party
fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party
fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana
Honorable Members of the General Court,
da der Lt. Governor aus dem Amt geschieden ist, übernehme ich gemäß Standing Rules die Sitzungsleitung.
Mr. Speaker,
Ich beantrage die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Lieutenant Governor, der
- wiederholt bewusst seine Amtspflichten verletzt hat
- vorsätzlich falsche Abstimmungsergrbnisse festgestellt hat
- keinen Respekt vor dem Volk Laurentianas und dessen Auftrag an ihn zeigt
Der Antrag kann nicht bearbeitet werden, da kein Lt. Governor mehr im Amt ist.
Mr. Speaker pro Tempore,
ich beantrage Aussprach über den folgenden Antrag:
1st Parlamentary Questioning Act Amendmend Bill
Only Section
(1) Alle genannten Änderungen beziehen sich auf den Laurentiana Parlamentary Questioning Act .
(2) Sec. 2 wird um eine SSec. 5 sowie eine SSec. 6 erweitert:
(5) Alle Anfragen müssen mit der Regierungsarbeit des befragten Regierungsmitglieds zu tun haben. Anderweitige Fragen sind durch das Präsidium des General Courts abzulehnen.
(6) Scheidet ein Befragter zwischenzeitlich aus dem Amt, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung die Fragen zu beantworten.
(3) Sec. 3 SSec. 4 wird um folgenden Halbsatz erweitert:
[..] zu stellen, maximal jedoch fünf Nachfragen insgesamt.
(4) Sec. 3 wird um eine neue SSec. 8 ergänzt:
(8) Scheidet ein Befragter zwischenzeitlich aus dem Amt, entfallen alle Nachfragen.
(5) Sec. 5 wird zu Sec. 6 umnummeriert.
(6) Eine neue Sec. 5 wird eingefügt, die wie folgt gefasst sein soll:
Section 5 - Sanctions
(1) Weigert sich ein Befragter eine Frage zu beantworten oder beantwortet sie schlicht nicht, ohne dass Sec. 4 SSec. 4 anzuwenden wäre, so soll das Präsidium des General Courts den Befragten erneut dazu auffordern. Hierfür sollen 48 Stunden anberaumt werden.
(2) Bleiben Fragen auch nach SSec. 1 unbeantwortet, soll das Präsidium des General Court Geldbußen in Höhe von 1,000.00 $ pro Frage verhängen. Das Geld ist der Staatskasse zuzuführen, der Befragte ist erneut zur Beantwortung aufzufordern. Hierfür sollen erneut 48 Stunden anberaumt werden.
(3) Bleiben Fragen auch nach SSec. 2 unbeantwortet, gilt dies als mutwillige Vernachlässigung der Pflichten gemäß Art. VI Sec. 1 Constitution of Laurentiana. Dies ist durch das Präsidium des General Court festzustellen, sowie die Anhörung zu beenden.
Mr. Speaker pro tempore,
Ich richte folgende Fragen an den Governor :
Gibt oder gab es innerhalb der Regierung von Laurentiana Bestrebungen, unseren Staat von den USA abzuspalten?
Planen Sie, das Urteil des SCOTUS bzgl ihrer Mitgliedschaft im General Court zu akzeptieren und zu respektieren?
Josh LeCoeur, B.A.
Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"
Mr. Speaker pro tempore,
ich beantrage Aussprache über folgenden Entwurf:
Speaker Amendment Bill
Only Section
(1) Article III, Sec. 4 der Constitution of Laurentiana wird wie folgt neu gefasst:
"Der General Court wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der für sechs Monate die Geschäfte des General Court führt. Der gewählte Vorsitzende führt den Titel "Speaker of the General Court". Bei seiner Abwesenheit soll das dienstälteste verfügbare Mitglied des General Court die Sitzungsleitung übernehmen, ebenso bei Vakanz des Amtes des Vorsitzenden. Die Wahlen zum Vorsitzenden leitet der dienstälteste Angehörige des General Court, sie können bis zu 14 Tagen vor Ende der Amtszeit des Speaker beginnen."
(2) Der bei Inkrafttreten dieses Zusatzes amtierende Speaker pro tempore übt bis zum Ende seiner Amtszeit das Amt als Speaker of the General Court weiter aus.
Josh LeCoeur, B.A.
Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"