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61

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 13:25

Die notwendigen Gesetze werden zur Zeit in der National Governer's Conference erarbeitet. Sobald wird dort zu einem Abschluss gekommen sind werde ich diese in die State Assembly einbringen.

Ich bitte Sie also noch um etwas Geduld ;)
Paul T. Franklin
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62

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 13:29

Das wusste ich nicht. Vielen Dank für diese Information.
Ronald Anderson
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Freitag, 24. Oktober 2008, 07:47

Ich bitte um eine Diskussion über folgendem dem Congress vorliegendem Gesetzesentwurfes:

Federal Taxes Reformation Act

ARTICLE I - FEDERAL SALES TAX ACT

Sec. 1. Introducing the Federal Sales Tax Act.
Der folgende "Federal Sales Tax Act" wird Gesetz der Vereinigten Staaten:

    Federal Sales Tax Act

    Sec. 1. Competence.
    Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Department of Trade and Treasury.

    Sec. 2. Sales Tax.
    (1) Steuern nach diesem Gesetz entfallen auf jedes im Rahmen der bsEcoSim im Inland verkaufte Endprodukt.
    (2) Steuerschuldner ist jedes Endprodukte verkaufende Unternehmen mit einem Konto bei einer inländischen Bank.
    (3) Auf den Verkauf eines Endprodukts werden 10 % Steuern erhoben.

    Sec. 3. Final Provisions.
    (1) Steuern nach diesem Gesetz werden erstmalig am 1. Dezember 2008 für den Monat November 2008 eingezogen.
    (2) Eine rückwirkende Erhebung dieser Steuer ist nicht zulässig.

ARTICLE II - FEDERAL WEALTH TAX ACT

Sec. 1. Introducing the Federal Sales Tax Act.
Der folgende "Federal Wealth Tax Act" wird Gesetz der Vereinigten Staaten:

    Federal Wealth Tax Act

    Sec. 1. Competence.
    Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Department of Trade and Treasury.

    Sec. 2. Wealth Tax.
    (1) Steuerschuldner nach dieser Vorschrift ist jede natürliche Person mit einem Konto bei einer inländischen Bank.
    (2) Für das Vermögen (Geldguthaben) auf den Konten natürlicher Personen werden 15 % Vermögenssteuer erhoben.
    (3) Bis zu einer Höhe von 3.000,00 A$ sind natürliche Personen von der Vermögenssteuer befreit.

    Sec. 3. Final Provisions.
    (1) Steuern nach diesem Gesetz werden erstmalig am 1. Dezember 2008 für den Monat November 2008 eingezogen.
    (2) Eine rückwirkende Erhebung dieser Steuer ist nicht zulässig.

ARTICLE III - FINAL PROVISIONS

Sec. 1. Abolishing the Federal Tax on Profit Act.
(1) Der Federal Tax on Profit Act wird aufgehoben.
(2) Steuern nach dem Federal Tax on Profit Act werden letztmalig am 1. November 2008 für den Monat Oktober 2008 eingezogen.

Sec. 2. Entry Into Force.
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Ronald Anderson
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64

Montag, 27. Oktober 2008, 19:52

Mr Chairman,

ich beantrage hiermit, dass die State Assembly über das folgende 1st Amendment zur U.S. Constitution abstimmt.

Zitat

Amendment I [Presidential Succsession]
(1) Fallen aus irgendeinem Grund die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten gleichzeitig vakant, so soll der Kongresspräsident für den Rest der Amtszeit als neuer Präsident vereidigt werden.
(2) Ist auch das Amt des Kongresspräsidenten vakant, so soll der Vizepräsident des Kongresses für den Rest der Amtszeit als neuer Präsident vereidigt werden.
(3) Fallen aus irgendeinem Grund die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten, sowie des Kongresspräsidenten und Kongressvizepräsidenten gleichzeitig vakant, so soll der Kongress der Vereinigten Staaten einen neuen Präsidenten und Vizepräsidenten nach dem selben Verfahren wählen, als hätte kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigen können, mit dem Unterschied, dass Kandidaten von allen Mitgliedern des Kongresses vorgeschlagen werden dürfen. Der so neugewählte Präsident und Vizepräsident sollen ihre Ämter unverzüglich antreten. Während der Vakanz führt die Amtsgeschäfte ein Acting President gemäß einem Bundesgesetz.
(4) Bleiben der Präsident oder der Vizepräsident ihren Amtspflichten mehr als 336 Stunden unentschuldigt fern, soll die Nachfolgeregelung gemäß der Verfassung in Kraft treten.
Paul T. Franklin
CEO of the Franklin Corp.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paul Franklin« (27. Oktober 2008, 19:53)


JVF

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65

Montag, 27. Oktober 2008, 20:06

Mr. Governor,

ich werde die Abstimmung in Kürze einleiten.

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66

Montag, 27. Oktober 2008, 20:11

Ich danke Ihnen, Mr Fillmore :)
Paul T. Franklin
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67

Freitag, 31. Oktober 2008, 13:01

Zitat

Original von Paul Franklin
Die notwendigen Gesetze werden zur Zeit in der National Governer's Conference erarbeitet. Sobald wird dort zu einem Abschluss gekommen sind werde ich diese in die State Assembly einbringen.

Ich bitte Sie also noch um etwas Geduld ;)

Hier heißt es, dass Sie kein Interesse zeigen. Wann ist denn mit einer diskutablen Lösung zu rechnen?
Ronald Anderson
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ronald Anderson« (31. Oktober 2008, 13:02)


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68

Freitag, 31. Oktober 2008, 13:45

Deshalb hatte ich Sie ja zu mir ins Büro gebeten, dass wir diese Gesetze selbstständig ausarbeiten können. Auf der National Governors Conference interessiert sich nämlich offensichtlich niemand dafür.

Ich lasse ihnen heute Abend nähere Informationen zu kommen wie ich mir das vorstelle, Mr Anderson.
Paul T. Franklin
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Freitag, 7. November 2008, 23:43

Ich bitte um Diskussion über folgenden Gesetzentwurf:

Exploitation of Resources Act

Section 1: Purpose
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, die Nutzung von Ressourcen, über die in der bsEcoSim das Bundesgebiet Peninsula in den Vereinigten Staaten von Astor verfügt, durch private Initiative zu ermöglichen.
(2) Ressource im Sinne dieses Gesetzes ist jede Ware in der bsEcoSim, die nicht ihrerseits aus einer anderen Ware hergestellt wird, und deren Vorkommen unter der Hoheit und im Eigentum das Bundesgebietes Peninsula der Vereinigten Staaten von Astor steht.
(3) Die Ressourcen des State of Peninsula wurden wie folgt festgelegt:
Schweine (6 Stück,Q4), Rohreis (115 Kg,Q5), Fisch (30 Kg,Q3), Tabak (50 Kg,Q10), Holz (456 kg,Q6), Sand (100 Kg,Q6), Öl (238 Liter,Q4), Kupfer (168 Kg,Q9), Eisenerz (399 Kg,Q , Weintrauben (66 Kg,Q3), Obst (25 Kg,Q3) pro Tag.

Section 2: Means of exploiting resources
Die Nutzung von Ressourcen darf ausschließlich durch private Unternehmer mit gültiger Konzession und bundeseigenen Betriebe erfolgen.

Section 3: Federal undertakings
(1) Die Errichtung von bundeseigenen Betrieben nach Section 2 erfolgt nach der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Astor.

Section 4: Concessions
(1) Auf Antrag eines privaten Unternehmers kann diesem vom Govenor of Peninsula für einen sowohl zeitlich als auch in Hinblick auf die maximale Produktionsmenge pro Runde begrenzte Konzession eingeräumt werden. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Bundesstaat Peninsula.
(2) Die Konzession gestattet es dem Unternehmer, die Vorkommen der betroffenen Ressource nach Maßgabe der Konzession auf eigene Rechnung zu nutzen.
(3) Die zeitliche Begrenzung ist freiwillig. Die mengenmäßige Beschränkung ist so festzusetzen, dass festgesetze Förderquoten nicht missachtet werden.
(4) Für die Konzession ist in dem Vertrag eine angemessene Vergütung, die der Unternehmer an die Staatskasse abzuführen hat, festzusetzen. Die Höhe der Vergütung ist in einem angemessenen Verhältnis zum unternehmerischen Risiko der Nutzung des Vorkommens und zum erwarteten Gewinn aus der konzessionsgemäßen Nutzung zu bestimmen. Sie darf 10 % des Reingewinns nicht überschreiten.
(5) Eine Konzession darf keinem Unternehmer erteilt werden, bei dem aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Gefahr besteht, dass er die Begrenzungen der Konzession missachten oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handeln wird.
(6) Eine erteilte Konzession ist zu entziehen, wenn der Unternehmer die Beschränkungen der Konzession schuldhaft verletzt oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handelt. Der Entzug der Konzession erfolgt durch den Govenor of Peninsula und löst keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Unternehmers gegen den Staat und den Bund aus.
(7) Der für eine Konzession Grundlegende Rahmenvertrag wird im "Contract of Concession Act" in der jeweils aktuellen Fassung geregelt.
(8.) Der Vertrag wird im Peninsula State Archive - Current Acts and Orders öffentlich abgelegt.

Section 5: Rights of State Assembly of Peninsula
(1) Die State Assembly of Peninsula hat das Recht, jederzeit vom Govenor of Peninsula Rechenschaft über seine Tätigkeit nach diesem Gesetz zu verlangen.
(2) Der Govenor of Peninsula hat der State Assembly of Peninsula unverzüglich von der Aufnahme von Verhandlungen über die Erteilung einer Konzession oder über Planungen bezüglich der Errichtung eines staatseigenen Betriebes zu unterrichten. Vor Ablauf von sieben Tagen nach dieser Mitteilung darf die Konzession nicht erteilt bzw. der Betrieb nicht errichtet werden.
(3) Die Verhandlungen oder Planungen nach Absatz 2 sind zu unterbrechen, wenn dies von mindestens einem 2/5 der State Assembly begründet verlangt wird.

Section 6: Consequences of violations
Eine unter Verletzung der sachlichen oder Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes erteilte Konzession ist nichtig.

Section 7: Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.
Paul T. Franklin
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Freitag, 7. November 2008, 23:49

Außerdem bitte ich um eine Diskussion zu diesem Gesetzentwurf


Contract of Concession Act

Section 1: Purpose
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Vertragsrahmen zum Exploitation of Resources Act des Bundesstaates Peninsula in den Vereinigten Staaten von Astorzu regeln.

Section 2: Means of contract
(1) Dieser Rahmenvertrag ist in seiner Formulierung bindend. Eine Änderung der Formulierung ist ausschließlich durch die Änderung dieses Gesetzes möglich.

Section 3: Kinds of contract
(1) Dieser Vertrag ist bei der Vergabe einer Konzession zu verwenden. Die maximale Nutzungsdauer ist durch den Exploitation of Resources Act geregelt.

Section 4: Phrase of contract
(1) Mit der nachfolgenden Formulierung soll jeder Konzessionsvertrag zwischen dem Staat Peninsula und dem Konzessionsnehmer in Kraft treten.

Section 5: Contract of Concession

Vertragspartner:
- Der Bundesstaat Peninsula, vertreten durch den Govenor of Peninsula
- Der Konzessionsnehmer, [Firma], vertreten durch [Vorname Nachname]

Konzessionsobjekt:
- Produktionsstätte: Objekt
- Größe: 1-10
- Qualität: Q1-Q10

Vertragsdauer:
- 1- x Runden

Vergütungsart:
Astor-Dollar
pro Monat

Vergütung:
max. 10 % des Reingewinns

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Paul T. Franklin
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Donnerstag, 22. Januar 2009, 21:57

Ich bitte um eine Diskussion zum

2nd Constitutional Amendment Bill

Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:

Amendment I [Ratification and Incorporation of Constitutional Amendments]

(1) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten Verfahren vom Kongress gebilligt wurden, sollen unverzüglich das ebenda niedergelegte Bestätigungsverfahren in den Bundesstaaten durchlaufen, wobei die Bestätigung stets der gesetzgebenden Körperschaft eines Staates obliegen soll, sofern seine Gesetze keine Volksabstimmung vorsehen. Erfahren sie die Bestätigung in der nach besagtem Verfahren notwendigen Anzahl der Bundesstaaten nicht, so sollen sie als gescheitert und nichtig erachtet werden. Das Bestätigungsverfahren für einen Zusatzartikel soll in jedem Bundesstaat nur einmalig durchgeführt werden; sein Ergebnis ist bindend und endgültig
(2) Zusatzartikel, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Zusatzartikels vom Kongress gebilligt, aber nicht in der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten bestätigt wurden, sollen als gescheitert und nichtig erachtet werden.
(3) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten und durch diesen Zusatzartikel modifizierten Verfahren vom Kongress und der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten gebilligt wurden, sollen der Verfassungsurkunde im Anhang beigefügt werden. Dabei sollen sie – folgend dem Datum ihres Inkrafttretens – fortlaufend mit römischen Ziffern nummeriert und mit in albernischer Sprache abgefassten Titeln in eckigen Klammern versehen werden, die knapp den Inhalt ihrer jeweiligen Bestimmungen zusammenfassen.

Amendment II [Congressional Election of the President and of the Vice President]

(1) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auf den Kongress über, so sollen für die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten stets getrennte Wahlgänge stattfinden, wobei zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt sein soll, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder im Repräsentantenhaus auf sich vereinigt, und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder im Senat auf sich vereinigt.
(2) Repräsentantenhaus und Senat sollen für den Fall, dass bei der Volkswahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigt, nur unter den Kandidaten der beiden Wahlvorschläge mit den meisten Elektorenstimmen oder im Falle des Gleichstandes einer entsprechenden Anzahl wählen dürfen.
(3) Fallen die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gleichzeitig vakant oder ist das Ergebnis der Volkswahl nicht zweifelsfrei feststellbar, so sollen Repräsentantenhaus und Senat gemäß dem in der ersten Sektion dieses Zusatzartikels niedergelegten Verfahren handeln, wobei Kandidaten für die Ämter des Präsidenten und dies Vizepräsidenten von allen Mitgliedern des Kongresses vorgeschlagen werden dürfen.
(4) Fällt das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten vakant, so soll der Senat auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten für dessen verbleibende Amtszeit einen neuen Vizepräsidenten wählen. Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Senats auf sich vereinigt.

Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
Paul T. Franklin
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paul Franklin« (23. Januar 2009, 00:19)


JVF

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Freitag, 23. Januar 2009, 09:59

Die Diskussion wird in Kürze eröffnet, Mr. Franklin!

JVF

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Freitag, 23. Januar 2009, 11:31

Ich beantrage eine Aussprache zu folgendem Antrag:

Standing Orders of the State Assembly of Peninsula



Section I [Generals]
Die Standing Orders regeln die Arbeitsweise der State Assembly.


Section II [Chairman of the State Assembly]

(1) Chairman of the State Assembly ist der amtierende Senator der Vereinigten Staaten aus Peninsula.
(2) Ist der Senator aus dem Amt ausgeschieden oder abwesend, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly vertretungsweise den Vorsitz.


Section III [Rightes and Duties]
(1) In allen Aussprachen und Abstimmungen in der State Assembly haben nur dessen Mitglieder Rederecht.
(2) Der Chairman kann Gästen, in Eigeninitiative oder auf Antrag eines der Mitglieder der State Assembly, befristetes Rederecht verleihen.
(3) Bei wiederholter Missachtung der Standing Orders kann der Chairman Bußgelder in Höhe von bis zu 50 A$ verhängen oder Redeverbot bis zu 48 Stunden verordnen.
(4) Eingehobene Bußgelder gehen an den Staat Peninsula.


Section IV [Motions]
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern der State Assembly eingebracht werden.
(2) Der Chairman muss einen Ort bereitstellen an dem Anträge eingebracht werden können.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag noch nicht eingeleitet wurde.


Section V [Discussions]
(1) Der Chairman eröffnet zu jedem Antrag eine Aussprache.
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden.
(3) Auf Eigeninitiative oder Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der State Assembly kann der Chairman die Aussprache um bis zu 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Chairman, falls nötig, die Abstimmung ein.
(5) Aussprachen sind mit dem folgen Präfix zu kennzeichnen: [Discussion] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.


Section VI [Votes]
(1) Zur Eröffnung der Abstimmung gibt der Chairman eine Liste aller Stimmberechtigten bekannt.
(2) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b) die Mitglieder der State Assembly die Option zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben.

(2) Die Mitglieder der State Assembly stimmen entweder mit Aye oder Nay. Abstention ist zulässig.
(3) Ein Antrag ist angenommen, wenn er eine absolute Mehrheit an Aye-Stimmen erreicht hat. Gewertet werden nur abgegebene Stimmen. Enthaltungen zählen wie nicht abgegebene Stimmen.
(4) Abstimmungen werden vom Chairman eröffnet und beendet und dauern mindestens 48 Stunden.
(5) Der Chairman kann eine Abstimmung um bis zu 48 Stunden verlängern wenn keiner der Stimmberechtigten in der vorgesehenen Zeit seine Stimme abgegeben hat, oder Alternativ die Abstimmung abbrechen.
(6) Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mitglieder der State Assembly abgestimmt haben.
(7) Die Editierung von Stimmabgaben ist verboten. Eine Stimme ist in diesem Fall ungültig und der Betroffene ist mit sofortiger Wirkung von dieser Abstimmung ausgeschlossen.
(8) Abstimmungen sind mit folgendem Präfix zu kennzeichnen: [Vote] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.
(9) Das Ergebnis der Abstimmungen muss vom Chairman bekanntgegeben werden.


Section VII [Coming into Force and Veto of the Governor]
(1) Ein erfolgreich verabschiedetes Gesetz tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft.
(2) Der Gouverneur kann innerhalb von sieben Tagen, nach Verabschiedung durch die State Assembly, ein Veto gegen ein Gesetz einlegen. Ein Veto ist immer zu begründen.
(3) Wurde ein Veto eingelegt, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten, es sei denn, die State Assembly überstimmt das Veto mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
(4) Ein Veto soll durch den Gouverneur als Antrag in die State Assembly eingebracht werden.


Section VIII [Offical Questions]
(1) Jedes Mitglied der State Assembly darf Fragen an den Gouverneur oder andere Amtsträger der Exekutive von Peninsula stellen. Diese sind innerhalb von sieben Tagen in der State Assembly öffentlich zu beantworten.
(2) Der Chairman of the State Assembly leitet die Befragung ein.
(3) Befragungen sind mit folgendem Präfix zu kennzeichnen: [Official Question] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.
(4) Eine Befragung dauert bis alle Fragen des Antragstellers beantwortet wurden, oder der Antrag zurückgezogen wurde. Nachfragen sind zulässig.


Section IX [Final Provisions]
(1) Die Standing Orders erlangen nach Ablauf des Tages Gültigkeit, an dem ihnen mit absoluter Mehrheit der Mitglieder der State Assembly zugestimmt wurde.
(2) Änderungen der Standing Orders erfordern eine absolute Mehrheit der Mitglieder der State Assembly.

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Montag, 26. Januar 2009, 19:54

Ich beantrage eine Aussprache zum Gerichtsverfahren The United States of Astor vs. The State of Peninsula.
Paul T. Franklin
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Montag, 26. Januar 2009, 20:56

Wird in die Wege geleitet.

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Montag, 26. Januar 2009, 21:15

Ich danke Ihnen, Mr Fillmore.
Paul T. Franklin
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JVF

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Montag, 26. Januar 2009, 22:48

Ich beantrage eine Debatte über folgenden Entwurf:


1st Amendment to the Constitution of the State of Peninsula Bill


Section 1 [Ambitions]
Dieses Amendment hat den Zweck, Missstände in der Verfassung von Peninsula bezüglich dem Amt des stellvertretenden Gouverneurs zu beseitigen.

Section 2 [Requirements for Lieutenant-Governor]
(1) Im ersten Satz von Article Two - Section 3 werden die Worte "nach seiner Wahl" durch "nach Amtsantritt" ersetzt.
(2) Der zweite Satz von Article Two - Section 3 wird gestrichen und folgender Teil wird an seiner Stelle eingefügt:
"Scheide der Gouverneur aus dem Amt, soll sich sein Vertreter einem Vertrauensvotum durch die Staatsversammlung stellen. Wird ihm dort mit mindestens einfacher Mehrheit das Vertrauen ausgesprochen, soll er für die restliche Amtszeit als Gouverneur vereidigt werden. Wird ihm das Vertrauen jedoch nicht ausgesprochen, soll er auch aus dem Amt des stellvertretenden Gouverneurs ausscheiden."
(3) An Article Two - Section 3 wird folgender Satz angefügt:
"Für die Ernennung des Vertreters gelten die selben Bedingungen, die auch für die Wählbarkeit des Gouverneurs Geltung haben."

Section 3 [Final Provisions]
Das Amendment soll laut den Bestimmungen der Verfassung von Peninsula in Kraft treten.

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78

Montag, 30. März 2009, 13:01

Ich bitte um eine Diskussion zur Ernennung eines Lieutenant-Governor gemäß Artikel Two Sektion 3 der Constitution.

Außerdem möchte ich Ms Ariel Weizman vorschlagen.
Paul T. Franklin
CEO of the Franklin Corp.


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Montag, 30. März 2009, 15:09

-fp-
John Miles - Politbeobachter
Pressesprecher der Anderson Company
Freier Journalist der "Freeport News Week"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Miles« (30. März 2009, 15:09)


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Montag, 30. März 2009, 15:10

Zitat

Original von Paul Franklin
Ich bitte um eine Diskussion zur Ernennung eines Lieutenant-Governor gemäß Artikel Two Sektion 3 der Constitution.

Außerdem möchte ich Ms Ariel Weizman vorschlagen.

Dann schlage ich Mr. Xerxes vor.
Ronald Anderson
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