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Und was hat der Mörder gemacht, als er mordete? Über das Leben und den Tod Einzelner gerichtet. Obwohl er es nicht durfte.
Ich stimme der Präsidentin zu, dass eine Debatte legitim ist, aber einen Mörder zum Opfer zu machen geschmacklos und absolut nicht hinnehmbar ist.
Gut, darüber lässt sich streiten. Dieselbe Argumentation funktioniert mit lebenslanger Freiheitsstrafe nämlich auch. Der verurteilte ist Opfer des Staates, der ihm sein höchstes Gut, seine Freiheit genommen hat.
Wenn aber Freiheitsentzug den Zweck erfüllt, muss die Todesstrafe eben nicht sein, v.a. weil sie - verglichen mit Ländern die sie nicht
haben - nicht abschreckend wirkt.
Zitat
Ein wichtiger Aspekt ist dazu, daß auch unser Rechtssystem nicht unfehlbar ist: Es gibt genügend Fälle, in denen noch nach Jahrzehnten - z.B. im Zuge neuer Methoden wie der DNA Analyse - Fehlurteile aufgedeckt werden konnten. Wenn jemand 20 Jahre unschuldig im Gefängnis sitzt ist das schon schlimm genug. Die Todesstrafe ist aber unumkehrbar.
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