Aber gerne zeige ich Ihnen die Grundlagen auf, doch ein Blick in die EOs selbst reicht da meist schon aus.
EXECUTIVE ORDER: 2009/06/06 USAGE OF SEALS,
aufgehoben durch EO 2010/01/31, wieder in Kraft durch EO 2010/01/31-A
EXECUTIVE ORDER: 2010/01/31 USAGE OF SEALS,
aufgehoben durch EO 2010/01/31-A
EXECUTIVE ORDER: 2010/01/31-A USAGE OF SEALS,
hebt EO 2010/01/31 auf, setzt EO 2009/06/06 wieder in Kraft, zwar gültig, aber ohne eigenen Regelungsinhalt und damit gegenstandslos
EXECUTIVE ORDER: 2010/03/02 FIRST STRIKE BAN,
aufgehoben durch EO 2011/03/07
CLEARANCE ORDER vom 23. September 2010,
erledigt seit 01.10.2010 um 11:59 Uhr durch Eintritt der auflösenden Bedingung (Zeitablauf)
CLEARANCE ORDER vom 10. November 2010
auflösende Bedingung: "spätestens aber bis zum Amtsantritt des XXIX. Präsidenten der Vereinigten Staaten"
EXECUTIVE ORDER: 2011/02/06 Clearance Order and access authorization
auflösende Bedingung: "für die Dauer der Beratertätigkeit"
EXECUTIVE ORDER: 2011/03/07 FIRST STRIKE BAN ABROGATION
hebt EO 2010/03/02 auf, kein weiterer Regelungsinhalt und damit gegenstandslos
EXECUTIVE ORDER: 2011/03/23 Clearance Order and access authorization
auflösende Bedingung: "für die Dauer der Beratertätigkeit"
EXECUTIVE ORDER: 2011/03/31 Dismissal of presidential advisors
Hebt vor deren Zeitablauf die Regelungen der EO 2011/02/06 in Bezug auf J. E. Mullenberry auf
Order vom 11. Mai 2011
auflösende Bedingung: "für die Dauer der Beratertätigkeit"
Executive Order: 2012/08/20 Clearance Order and Access Authorization
auflösende Bedingung: "für die Dauer der Beratertätigkeit"
Executive Order: 2012/10/07 Clearance Order and Access Authorization
auflösende Bedingung: "für die Dauer der Beratertätigkeit"
Executive Order 2013/02/02: Clearence Order and Access Authorization Abrogation
hebt EO 2012/08/20 und 2012/10/07 ausdrücklich auf, obwohl diese schon außer Kraft getreten waren, sonst kein Regelungsinhalt und damit gegenstandslos
Für diese Auflistung habe ich mit Stoppuhr 16 Minuten, 22 Sekunden gebraucht. Nach meinem üblichen Beratungshonorar als Namenspartner meiner Kanzlei schulden Sie mir auf 136,39 also rund 140 A$.