Mrs. Johnson,
ich erhebe hiermit formell
Zweifel, dass Sie dieser Assembly angehören.
Zur Sache: Ich habe nirgends die Entscheidungsgewalt dieser Assembly als Gesetzgeber des Staates eingeschränkt.
Ich habe allenfalls angemerkt, dass die Assembly ihre Entscheidungsgewalt nicht ausgeübt hat.
Jeder Jurist dürfte Ihnen ebenfalls erläutern, dass ein
lex specialis, was der Senatorial By-Election Act unzweifelhaft in Bezug auf den Federal Elections Act hinsichtlich ist, nicht allgemeiner gehalten werden kann als das
lex generalis. Wie soll denn sonst eine solche Bestimmung schon denklogisch als spezieller als die allgemeine gelten? Folglich hat gelten die allgemeinen Bestimmungen fort, sofern die Spezialbestimmung keine speziellere Regelung trifft. Und da sich der Senatorial By-Election Act über die Anforderungen zu den Kandidaten ausschweigt, gelten jene des Bundesgesetzes. Der Staatsgesetzgeber kann dies ändern - hat er aber mit diesem Gesetz nicht getan.
BTW: Ebenso scheint mir im Bundesgesetzgeber mit der Revision des Federal Elections Act die mir aus früheren Zeiten bekannte Regelung, dass eine Side-ID unter Angabe der Haupt-ID kandidieren darf, abgeschafft zu haben.
Die Hinweise zur Wahl, die der Director des USEO
hierbekannt gegeben hat, entsprechen ebenfalls den Anforderungen des Gesetzes nicht mehr und sind somit - meiner Meinung nach wesentlich - fehlerhaft … was wiederum seinen Rücktritt erklärt.
Ob der Präsident überhaupt im Amt ist, weil seine Kandidatur
fehlerhaft war, da die Anforderungen nach Ch. II Sec. 2 Ssec. 2 FEA nicht erfüllt wurden, müsste der Oberste Gerichtshof klären.
Und ebenso bei allen anderen Amtsträger, die bei der besagten Wahl gewählt wurden.
Sie können mir gerne die Zuneigung dafür entziehen, dass ich im Gesetz nachlese. Aber ich denke nicht, dass ich sehr falsch liege …