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101

Mittwoch, 31. Dezember 2014, 21:40

die die Gesetze der Vereinigten Staaten mit Füßen treten.

Das tut hier keiner
indem sie bewusst gegen das Gesetz verstieß.

:ugly

Jake U. Smith

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102

Mittwoch, 31. Dezember 2014, 21:41

Wie würden sie es sonst nennen dass die Präsidentin einen Kandidaten nicht wie es das Gesetz vorschreibt dem Kongress "vorstellt, sondern dass sie ihn eigenmächtig ernennt?
Jake U. Smith

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103

Mittwoch, 31. Dezember 2014, 21:42

Das Kongresspräsidium wurde benachrichtigt.
Aber mit Ihnen zu Reden bringt nichts... Sie sind Idiotisch und beharren auf Ihrer Meinung. Tschüss

Vincent Brossard

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104

Mittwoch, 31. Dezember 2014, 21:43

Leugnen Sie ruhig, so viel Sie wollen, Mr. Meyer. Fakt ist: Das Kongresspräisidium hat sein Einvernehmen nicht gegeben. Damit wurde gegen das Gesetz verstoßen und zwar einzig und allein von der Präsidentin, die offensichtlich nur mal wieder ihre eigene herrschaftliche Selbstgerechtigkeit ausleben wollte.

Quinn Michael Wells

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105

Donnerstag, 1. Januar 2015, 02:13

Unser Rechtsstaat besteht für manche wohl aus Tortur und Folter, sie wünschen sich, dass die Geliebte Führerin in ihrer Willkür und ihrem autokratischen Führungsstil nicht von außen beeinträchtigt wird. Schockierend.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Martin Ford

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106

Donnerstag, 1. Januar 2015, 16:55

Erneut kann eine Wahl nicht richtig geleitet werden. Und warum? Der Supreme Court verbietet es... :crazy

Vincent Brossard

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107

Donnerstag, 1. Januar 2015, 16:56

Und wieder sind die anderen Schuld...

Die einzige, die das zu verantworten hat, ist die Präsidentin.

Quinn Michael Wells

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108

Donnerstag, 1. Januar 2015, 17:03

Erneut kann eine Wahl nicht richtig geleitet werden. Und warum? Der Supreme Court verbietet es... :crazy


Der Supreme Court verbietet, etwas zu tun, was dem Gesetz zuwider läuft. Wie erschreckend!

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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109

Donnerstag, 1. Januar 2015, 17:04

Dem Gesetz zuwieder läuft gar nichts

Vincent Brossard

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110

Donnerstag, 1. Januar 2015, 17:06

Oh doch, denn Ihre Ernennung geschah ohne das Einverständnis des Kongresspräsidiums. ;)

Quinn Michael Wells

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111

Donnerstag, 1. Januar 2015, 17:12

Mr. Ford, Sie disqualifizieren sich gerade als Leiter des EO, welcher ja juristische Kompetenz haben sollte.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Gaius Libertas

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112

Donnerstag, 1. Januar 2015, 17:45

Ich muss mich doch sehr wundern, was derzeit am Obersten Gerichtshof vorgeht:

"Es wird beantragt, die von der Antragsgegnerin am 31. Dezember 2014 vorgenommene Ernennung des Mr. Martin Ford zum Acting Director of the United States of the Electoral Office im Wege der einstweiligen Verfügung zu suspendieren."

Das ist kein Hauptantrag, sondern nur jener für eine PI, ohne dass es einen Hauptantrag gibt. Die PI hängt also ohne Antrag in Luft.
Aber dann wird der PI auch noch stattgegeben ... Ich muss mich doch schwer wundern.

Darüber hinaus wurde auch keine Frist zur Stellungnahme gesetzt, wie es Article VI SCOTUS Act vorsieht ... nicht einmal 24 Stunden, was in Anbetracht der bereits erfolgten Fristverstreichung ein wenig überzogen anmutet, da ohnehin nur noch rückwirkend agiert wird.

Madam Chief Justice,
was ist da los in Ihrem Gericht?
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Tamara Arroyo

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113

Donnerstag, 1. Januar 2015, 18:06

Mr. Vice President,

dem Antrag war, wie in der Begründung des Gerichts dargelegt, stattzugeben. Ebenfalls wurde die Eilbedürftigkeit berücksichtigt und dieser, begründet dargelegt, stattgegeben. Der Antragsgegnerin steht jederzeit, auch (und trotz) der stattgegebenen einstweiligen Verfügung, ein Stellungnahmerecht zu. Diese Stellungnahme würde, wie man es erwarten düfte, in die Überlegungen des Gerichts in Gänze einfließen. Auch das hat das Gericht in seiner Ausführung dargestellt.

Das dem Antrag auf einstweilige Verfügung kein Antrag auf Eröffnung eines Hauptverfahrens zugrunde liegt, ist richtig. In den Augen des Gerichtes ist dies jedoch kein wesentlicher Bestandteil für oder gegen die Erteilung einer einstweiligen Verfügung. Denn, dass sagt schon der Name, handelt es sich um eine einstweilige Verfügung, die, wie bereits oben gesagt, dafür sorgen soll, dass, aufgrund der schwebend ungeklärten Rechtslage diesbezüglich, keine potentiell rechtswidrige Handlung vorgenommen werden kann. Man beantragt also eine vorübergehende Regelung einer Angelegenheit und keine endgültige Regelung. Natürlich muss dem Antragsteller, der lediglich eine Verfügung dieser Form beantragt, klar sein, dass, wenn keine Klage im Hauptsachverfahren eingereicht wird (oder sich die Angelegenheit auch sonst nicht klärt), die Antragsgegner mit einem Antrag auf Aufhebung der Verfügung aufgrund mangelendem Rechtsschutzbedürfnisses des Antragstellers mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben werden.



Sen. Tamara Arroyo (I-SE)
President of the United States Senate

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Gaius Libertas

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114

Donnerstag, 1. Januar 2015, 18:09

Und für diese PI brauch es die Anrufung des Supreme Courts? Bei einer Verfassungbeschwerde muss man sich auf den Rechtsweg verweisen lassen, aber für eine hauptantragsloge PI ist der Oberste Gerichtshof auf einmal zuständig?
Gaius Libertas
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115

Donnerstag, 1. Januar 2015, 20:36

Der Unterschied ist, Mr Vice President, dass zwei Verfassungsorgane Parteien sind. ;)
edit:
Ansonsten bin ich übrigens noch immer gerne bereit, mit Ihnen über die Änderung des FJA zu sprechen. ;)

David J. Clark (D-NA)

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Aznar Sandoval

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116

Samstag, 3. Januar 2015, 00:15

Also auf dem Muffley Square ist ja in letzter Zeit richtig etwas los. Manche Verfahren sind in meinen Augen zwar einfach nur kindisch oder albern. Aber wenn unser Oberstes Gericht angerufen wird, und das auch noch in einem Streitfall zwischen zwei Verfassungsorganen, sollte man schon etwas genauer hinschauen und -hören. Sind die Entscheidungen dieses Gerichts doch meist recht grundsätzlicher Natur. Und dabei sind meiner Meinung nach auch die verfahrensrechtlichen Vorschriften zu beachten und vom Gericht durchzusetzen.

Und bei letzterem habe auch ich, neben unserem Vice President, im Verfahren Congress gegen President, größte Bedenken. Da wird vom Supreme Court ohne ein ordentliches Verfahren und ohne einen ordentlichen Klageantrag des Klägers, ja nicht einmal ohne Einräumen einer gesetzlich vorgeschriebenen angemessen Frist für die Stellungnahme der Beklagten, entschieden und das endgültig und ohne Berufungsmöglichkeit. Für mich ist das regelrecht erschreckend.

Das Gericht schreibt zwar in seiner Begründung, dass eine einstweilige Anordnung, also der vorläufige Rechtsschutz für einen Hauptsacheantrag der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorgreift. In diesem Fall gibt es jedoch bisher aber gar kein Hauptsacheverfahren dem die PI-Entscheidung nicht vorgreifen soll, da kein entsprechender Antrag seitens des Klägers gestellt wurde. Und wenn der Kläger dies auch nicht tut, was nach dem Obsiegen im PI-Verfahren zu erwarten ist, hat der Oberste Gerichtshof in der Sache, und zwar in der Hauptsache, entschieden und dies ohne ein ordentliches Verfahren. Hier hat sich der Supreme Court of the United States in einer einzigartigen Art und Weise über geltendes Recht hinweggesetzt, indem es der beklagten Präsidentin die verfassungsmäßigen und gesetzlichen Verfahrensrechte verweigerte und ohne Gerichtsverfahren über eine Klageantrag, denn als solchen kann und muss man einen PI-Antrag ohne Hauptsacheantrag werten, entschieden. Wie ich schon sagte, erschreckend.
Aznar Sandoval
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117

Samstag, 3. Januar 2015, 03:31

Also auf dem Muffley Square ist ja in letzter Zeit richtig etwas los. Manche Verfahren sind in meinen Augen zwar einfach nur kindisch oder albern. Aber wenn unser Oberstes Gericht angerufen wird, und das auch noch in einem Streitfall zwischen zwei Verfassungsorganen, sollte man schon etwas genauer hinschauen und -hören. Sind die Entscheidungen dieses Gerichts doch meist recht grundsätzlicher Natur. Und dabei sind meiner Meinung nach auch die verfahrensrechtlichen Vorschriften zu beachten und vom Gericht durchzusetzen.

Und bei letzterem habe auch ich, neben unserem Vice President, im Verfahren Congress gegen President, größte Bedenken. Da wird vom Supreme Court ohne ein ordentliches Verfahren und ohne einen ordentlichen Klageantrag des Klägers, ja nicht einmal ohne Einräumen einer gesetzlich vorgeschriebenen angemessen Frist für die Stellungnahme der Beklagten, entschieden und das endgültig und ohne Berufungsmöglichkeit. Für mich ist das regelrecht erschreckend.

Das Gericht schreibt zwar in seiner Begründung, dass eine einstweilige Anordnung, also der vorläufige Rechtsschutz für einen Hauptsacheantrag der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorgreift. In diesem Fall gibt es jedoch bisher aber gar kein Hauptsacheverfahren dem die PI-Entscheidung nicht vorgreifen soll, da kein entsprechender Antrag seitens des Klägers gestellt wurde. Und wenn der Kläger dies auch nicht tut, was nach dem Obsiegen im PI-Verfahren zu erwarten ist, hat der Oberste Gerichtshof in der Sache, und zwar in der Hauptsache, entschieden und dies ohne ein ordentliches Verfahren. Hier hat sich der Supreme Court of the United States in einer einzigartigen Art und Weise über geltendes Recht hinweggesetzt, indem es der beklagten Präsidentin die verfassungsmäßigen und gesetzlichen Verfahrensrechte verweigerte und ohne Gerichtsverfahren über eine Klageantrag, denn als solchen kann und muss man einen PI-Antrag ohne Hauptsacheantrag werten, entschieden. Wie ich schon sagte, erschreckend.


Lesen Sie nochmal. Scheinbar haben Sie den Kern nicht erfasst.
Btw. wurde bis dato kein irgendwie gearteter Antrag des Weißen Hauses gestellt. Auch das lässt tief blicken und zeugt sehr davon, dass das WH einfach weiß, das es hier Bullshit hoch zehn gebaut hat.

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118

Samstag, 3. Januar 2015, 05:13

Der Unterschied ist, Mr Vice President, dass zwei Verfassungsorgane Parteien sind.

Mr. Speaker,
die beiden Parteien mögen zwar Verfassungsorgane sein, doch streiten sie nicht über Rechte und Pflichten, die sich aus der Verfassung ergeben, sondern einzig aufgrund eines einfachen (Parlaments-) Gesetzes. Die nach Ch. 2 Art. II Sec. 2 Ssec. 1 FJA gebotene doppelte Verfassungsunmittelbarkeit ist nicht gegeben.
Gaius Libertas
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Aznar Sandoval

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119

Samstag, 3. Januar 2015, 11:45

Mister President Scriptatore, Sie können sich darauf verlassen, dass ich die öffentlich zugänglichen Urkunden zu diesem Vorgang gelesen, die öffentliche Stellungnahme von Madam Chief Justice Arroyo vernommen und den Kern der Sache erfasst habe. Inhaltlich will ich mich zu dem PI-Antrag des Congress garnicht äußern. Das maße ich mir nicht an. Was mich, wie gesagt erschreckt, ist dieser massive Verstoß unseres Supreme Court gegen das geltende Verfahrensrecht. Der Supreme Court entscheidet in einer verfassungsrechtlichen Sache ohne ordentliches Gerichtsverfahren innerhalb von nicht einmal 24 Stunden endgültig und ohne Berufungsmöglichkeit über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, dem keinerlei ordentlicher Hauptsacheantrag zugrunde liegt. Damit verstößt der Supreme Court in meinen Augen gegen die Section 7 des Artikels 2 unserer Verfassung, welcher die Verfahrens- und Prozessrechte eines jeden in unserem Land als Teil der verfassungsmäßigen Menschen- und Zivilrechte festschreibt.

Und selbst gegen sein eigenes, nennen wir es mal Grundgesetz des Supreme Court, nämlich gegen den Supreme Court of the United States Act hat meiner festen Überzeugung nach unser oberstes Gericht grundlegend verstoßen. Danach gibt es nämlich überhaupt nur zwei Möglichkeiten, ein Verfahren vor dem Supreme Court anhängig zu machen, als da wären ein Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus im Erstinstanzverfahren oder ein Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari im Appellationsverfahren. Und die Eröffnung eines Verfahrens kann nur und ausschließlich durch die Erteilung des jeweiligen Writs erfolgen.

Über die Erteilung eines Writs of Mandamus, wie er in dem vorliegenden Fall notwendig gewesen wäre kann der Supreme Court auch kurzfristig und mit voller Souveränität ohne Anhörung oder Stellungnahmen der Verfahrensparteien entscheiden. Entscheidet er positiv, ist das Hauptverfahren eröffnet, und keinesfalls irgendwann eher. Und erst an dieser Stelle ist es möglich über den Antrag auf eine Preliminary Injunction zu entscheiden, da sich diese immer auf einen Hauptklageantrag oder Teile davon beziehen muss. Section 1 des Artikels 6 des SCOTUS-Act bestimmt daher auch richtigerweise "IN allen Verfahren kann das Gericht auf Antrag im Wege einer Preliminary Injunction vorläufige Anordnungen erlassen". Grundlage ist also erst einmal das Bestehen eines Verfahrens, welches, wie bereits gesagt, nur durch die Erteilung eines Writs of Mandamus oder Certiorari eröffnet wird. Im vorliegenden Verfahren wurde jedoch kein Writ of Mandamus beantragt, somit auch keiner erteilt, somit kein Verfahren vor dem Supreme Court eröffnet und es bestand somit keinerlei Möglichkeit über Preliminary Injunctions zu entscheiden, da es für diese keine Antragsgrundlagen gab. Der Supreme Court hat sich also eine Entscheidung angemaßt, die ihm so nicht zustand. Und das ist, wie auch schon gesagt, für mich erschreckend.

Und Mister President, was für einen Antrag erwarteten Sie denn seitens des Weißen Hauses in diesem Verfahren? Für die Stellung irgendwelcher Gegenanträge oder auch nur für die Abgabe irgendwelcher Stellungnahmen zu dem Verfahren wurde der Präsidentin nach Aussage des Gerichts vor der Verkündung der Entscheidung keine Möglichkeit eingeräumt. Und ich sehe für das Weiße Haus auch keine Veranlassung mehr, eine Stellungnahme abzugeben oder andere Anträge zu stellen, da es keine Hauptanträge des Klägers gibt, auf welche zu erwidern wäre. Der Supreme Court hat mit dem gewählten Verfahrensablauf und der Entscheidung demonstriert, dass er ein ordnungs-, gesetz- und verfassungsgemäßes Verfahren als entbehrlich ansieht. Und das ist, da der Supreme Court die höchste gerichtliche Instanz im Lande ist, so erst einmal hinzunehmen.

Ich hoffe immer noch, dass der Supreme Court die ganze Sache, auch im Lichte der öffentlichen Diskussion vielleicht doch noch einmal überdenkt. Die öffentliche Stellungnahme von Madam Chief Justice Arroyo lässt diese Hoffnung jedoch langsam aber sicher schwinden.
Aznar Sandoval
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120

Samstag, 3. Januar 2015, 13:56

endgültig und ohne Berufungsmöglichkeit über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, dem keinerlei ordentlicher Hauptsacheantrag zugrunde liegt.

Mr Sandoval, der Supreme Court hat ausdrücklich die Möglichkeit einer Stellungnahme der Antragsgegnerin betont und eine Neuentscheidung aufgrund dieser Stellungnahme in Aussicht gestellt. Das Präsidium des Kongresses prüft derzeit gemeinsam mit der bevollmächtigten Anwältin die Vorgehensweise in der Hauptsache - der Supreme Court hat hier die Eilbedürftigkeit erkannt. Eine gewisse Verzögerung in der weiteren Verfahrensführung sollte mit Blick auf das Datum sicher verständlich sein, da derzeit weiterer Schaden abgewendet ist.
Die anderen Sorgen Ihrer Äußerung lasse ich nun im Raum stehen, ein Urteil über den Supreme Court maße ich mir als Vertreter eines Verfassungsorgans nicht an.

David J. Clark (D-NA)

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