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Norman Howard Hodges

Elder Statesman

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101

Samstag, 9. Januar 2010, 01:27

Zitat

Original von Jack Daniels
Ich habe zwar nichts zu sagen. Doch möchte ich meine Position anhand eines Zitates wiederspiegeln: „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“


Bitte, brechen Sie diese Diskussion nicht wieder vom Zaun, darüber haben sich hier schon Heerscharen von Politikern zerfleischt. ;)

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102

Samstag, 9. Januar 2010, 10:03

Zitat

„Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“


Oh, ich muss mich übergeben.
  1. Der Staat an sich ist kein Mensch, sondern eine Institution. Allein deshalb frage ich mich, wieIhr Zitat zur Diskussion beitragen können soll.
  2. Dieser Aussage nach würde die Todesstrafe nur einen Teufelskreis vorantreiben, denn sie impliziert, dass auch der Henker den Tod verdient hat.
  3. Sie berufen sich auf Gott? Ich finde es unangebracht, in einer Debatte über Schwerverbrecher ausgerechnet den größten Massenmörder der Geschichte als Kronzeugen zu präsentieren.
    [/list=1]
Weltenbürgerin

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103

Samstag, 9. Januar 2010, 18:44

Das war doch wohl jetzt nicht Ihr Ernst, Madam.
Seine Heiligkeit
Pius XIV.
Heiliger Vater
Stellvertreter Christi
Ehemaliger Metropolit von Astor



Morgan J. Pierpont

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104

Sonntag, 10. Januar 2010, 00:16

Zitat

Original von Richard Grey
Der Land Acquisition Acts hingegen nutzen hier eine rechtliche Grauzone.

Das ist mal eine kreative Beschreibung für "verfassungswidrig", Governor.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
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105

Sonntag, 10. Januar 2010, 00:27

Verfassungswidrig? Welche Verfassungsnorm gibt dem Bund das Recht, gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung eines Bundesstaates auf dessen Territorium zu morden?
Sienna Athena Jefferson (D)
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Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

Morgan J. Pierpont

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106

Sonntag, 10. Januar 2010, 00:31

Wow, das waren 11 Minuten und wir sind wieder bei der Todesstrafe. Aber: Immerhin kein inhaltlicher Widerspruch zu meiner Aussage.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
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107

Sonntag, 10. Januar 2010, 00:37

Ich habe mir erlaubt zu unterstellen, dass es in dieser Diskussion immer noch um die Todesstrafe geht - über das Eigentumsrecht und in welchem Umfang der Bund dessen verfassungsmäßiger Adressat ist, können wir uns bei Interesse gerne an anderer Stelle unterhalten. Meine Frage bleibt insofern bestehen ;)
Sienna Athena Jefferson (D)
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Morgan J. Pierpont

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108

Sonntag, 10. Januar 2010, 00:47

Ich gehe davon aus, dass die Demokraten nach dem Gewinn der Präsidentschaftswahlen die Todesstrafe abschaffen werden, von dem her halte ich diese Diskussionen für inzwischen quasi obsolet. Was eigentlich bedauerlich ist, dann kann man sich gar nicht mehr streiten so emotional streiten - wobei das mit den fast abgestorbenen Republikanern auch keinen Spaß mehr hat. Da bräuchte man sie in einem Bereich mal für etwas Rückendeckung, und auch dann bringen keine Leistung.

Aber: Unterstellt, der Bund darf die Todesstrafe vollstrecken (was Sie bestreiten, ich weiß, aber ohne diese Voraussetzung dreht sich das im Kreis ;), und immerhin können sie die Todesstrafe ja auch nicht wegargumentieren), dann ist es Art. VI, Sec. 5 SSec. 1 sechster Spiegelstrich der Verfassung. Alternativ auch die Loalitätspflicht der Staaten in einem föderalen System könnte man nennen. Oder wir versuchen es mit einer großzügigen Auslegung von Art. VI, Sec. 1 SSec. 1 der Verfassung.

Was das Eigentumsrecht des Bundes angeht: Er hat keins. Aber es gibt ja genug andere Möglichkeiten, mit denen der Bund die Verfassungswidrigkeit geltend machen kann. Wozu ist man Jurist. ;)
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
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Matt Suchard

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109

Sonntag, 10. Januar 2010, 00:49

Inwiefern ein President direkten Einfluss auf die Gesetzgebung hat, muessten Sie mir allerdings schon noch erklaeren. Ansonsten empfehle ich Ihnen die gestrige Ausgabe der Astor Times, in welcher dezidiert aufgefuehrt wird, dass es im Kongress weiterhin keine Mehrheit fuer die Abschaffung der Todesstrafe gibt.
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Morgan J. Pierpont

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110

Sonntag, 10. Januar 2010, 00:52

Zitat

Original von Matt Suchard
Inwiefern ein President direkten Einfluss auf die Gesetzgebung hat, muessten Sie mir allerdings schon noch erklaeren. Ansonsten empfehle ich Ihnen die gestrige Ausgabe der Astor Times, in welcher dezidiert aufgefuehrt wird, dass es im Kongress weiterhin keine Mehrheit fuer die Abschaffung der Todesstrafe gibt.

Nun, es gibt die Möglichkeit eines Vetos, das würde ich dann doch ziemlich direkt bezeichnen. Außerdem gehen mit den Präsidentschaftswahlen Senatswahlen einher, die die Mehrheiten verändern könnten. Und wenn sie es nicht schaffen, nun, mich stört es nicht.

Die Astorian Times wollte ich vorhin schon gerne lesen, aber irgendwas klappt da gerade nicht mit meinem Abo. ;)
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Matt Suchard

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111

Sonntag, 10. Januar 2010, 00:57

Zitat

Original von Morgan J. Pierpont
Nun, es gibt die Möglichkeit eines Vetos, das würde ich dann doch ziemlich direkt bezeichnen.


Na dann erklaeren Sie mir doch auch noch bitte, wie durch ein praesidiales Veto bestehendes Recht geaendert werden kann?

Zitat

Außerdem gehen mit den Präsidentschaftswahlen Senatswahlen einher, die die Mehrheiten verändern könnten. Und wenn sie es nicht schaffen, nun, mich stört es nicht.


Siehe Astor Times oder aufmerksames Verfolgen des politischen Geschehens.
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112

Sonntag, 10. Januar 2010, 01:47

Nicht, weil ich die juristische Auseinandersetzung scheue, sondern weil ich die Diskussion für breitestmögliche Bevölkerungsteile zugänglich halten möchte, juristische Klärungen stets für gegenüber dem Volkswillen suboptimal (wenngleich in gewissen Fällen für notwendig) halte und letztlich auch in Remineszenz an Mr. Pierponts Lob für die Aufforderung des Supreme Courts, die politische Diskussion über die Todesstrafe aufrecht zu erhalten, erlaube ich mir, das Thema einmal wieder auf die rein politische Ebene zu ziehen:

Wenn der Bund morden will, kann er sich als Tatorte dafür ja Bundesstaaten suchen, die das gutheißen. Das einstmals ausgeprägt liberale Peninsula scheint sich dafür geradezu anzubieten, ist die Verabschiedung der Anti-Todesstrafen-Resolution dort doch jüngst durch einen - für die Republikaner, nicht für Todesstrafenbefürworter an sich - peinlichen "Paul Franklin-Effekt" gescheitert.

Betrachtet man die nahezu geschlossene Opposition der Bevölkerungen etwa Freelands oder New Alcantaras gegen die Todesstrafe, stellt sich schon die Frage, ob der Bund sie unbedingt auf deren Territorium vollstrecken muss. Dem Opfer dürfte der Ort sowieso herzlich egal sein, vom Bund aber kann man durchaus erwarten, im Geiste des Föderalismus und des mit diesem einhergehenden Pluralismus zu akzeptieren, dass einzelne Bundesstaaten mit der Todesstrafe nichts zu tun haben wollen. Die vorsätzliche Tötung wehrloser Menschen ausgerechnet in diesen Staaten könnte ihren provokativen Charakter nur schwerlich hinter juristischen Formalia - der Bund ist zur Entscheidung über die Todesstrafe berufen, die Bundesstaaten haben seine Wahl zu akzeptieren - verbergen.

Sollte es eines Tages soweit kommen, dass ich keiner Bundesstaaten mehr als Tatort für dieses Geschehen hergeben mag, sich die Todesstrafe aber dennoch nicht aus den Bundesgesetzen entfernen lässt - dann haben wir wohl ein Problem mit unserem politischen System...
Sienna Athena Jefferson (D)
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Jack Daniels

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113

Sonntag, 10. Januar 2010, 13:10

Zitat

Die vorsätzliche Tötung wehrloser Menschen...


Sie tun ja gerade so als würde man einen Menschen mit der Giftspritze bestrafen nur weil dieser einen Apfel gestohlen hat. Menschen mit Todesstrafe bekommen diese bewusst weil sie entweder selbst gemordet oder sonst ein Verbrechen in diesem Maße begangen haben. Von ''wehrlosen Menschen'' kann und darf dabei nicht die Rede sein.

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114

Sonntag, 10. Januar 2010, 14:03

Ein Mensch, der in Hand- und Fußfesseln von einer Gruppe Gefängniswärter in eine kleine Kammer geführt und dort mit zahlreichen Riemen auf einer Liege festgeschnakllt wird, um ihn - zumeist nachts und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, vermutlich, wel man so stolz auf das ist, was man tut - umzubringen, ist nun mal wehrlos, egal welche Verbrechen er in der Vergangenheit begangen hat.

Und er wäre auch ungefährlich, verwahrte man ihn in einer Gefängniszelle, böte ihm dort sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten und hälfe ihm dabei, soziale Bedürfnisse im Kontakt mit Mitgefangenen sowie seiner Familie zu stillen.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Jack Daniels

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115

Sonntag, 10. Januar 2010, 14:12

Hoffen wir für unsere Gesellschaft das sie nie die Möglichkeit bekommen Verbrecher zu verurteilen. Ihr warmes und weichgespültes Herz würde wahrscheinlich dem Verbrecher und nicht dem Opfer zugute kommen.

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116

Sonntag, 10. Januar 2010, 14:26

Es geht nicht um warme und weichgespülte Herzen, es geht darum, den moralischen Ansprüchen, die man aus der Berufung auf sein Menschsein ableitet, gerecht zu werden.

Es gibt keine verwerflichere Tat, als vorsätzlich das Leben eines Menschen auszulöschen. Und es gibt nichts, das weiter davon entfernt wäre, das wiedergutzumachen, als noch einen Menschen umzubringen.

Die Todesstrafe ist nichts als eine für ausgewählte Menschen tödliche Symbolik: der eine Mörder wird hingerichtet. Der andere Mörder, der ebenso ein Menschenleben unwiederbringlich ausgelöscht, die Angehörigen seines Opfers in Trauer, Wut und Verzweiflung und die Gesellschaft in Fassungslosigkeit ob seiner Tat gestürzt hat, bleibt am Leben, weil ein Gericht Umstände als gegeben befindet, die eine Freiheits- anstatt der Todesstrafe gebieten.

Das führt sämtliche Argumente von gerechter Vergeltung, Genugtuung für die Hinterbliebenen und die Gesellschaft und was Todesstrafenbefürworter sonst so alles aufzählen, ad absurdum.
Sienna Athena Jefferson (D)
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