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gebilligt durch den Congress of the United States am 21.02.2010
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
(Ulysses Quentin Monroe) President of the United States
Freedom of Marriage Bill
An Act to establish the Recognition of Marriage Equality throughout the United States.
Sec. 1 - Intention
Dieses Gesetz sichert die Anerkennung rechtmäßig geschlossener Ehen durch die Vereinigten Staaten von Astor.
Sec. 2 - Forms of Marriage
(1) Eine Ehe gilt als rechtmäßig unter astorischem Recht geschlossen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Ehe wurde gemäß dem Recht eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten geschlossen.
2. Die Eheschließung wurde in einem durch das Recht eines Bundesstaates bestimmten Register ordnungsgemäß verzeichnet.
(2) In Abweichung von Subsection 1 gilt eine Ehe auch dann als rechtmäßig geschlossen, wenn sie in einem ausländischen Staat gemäß der dortigen Gesetze rechtmäßig zu Stande gekommen ist, die beiden Ehepartner das ordnungsgemäße Zustandekommen ihrer Ehe anders nachweisen können und die Ehe durch den Bundesstaat, in welchem die Eheleute ihren Wohnsitz haben, anerkannt wurde.
Sec. 3 - Recognition of Marriage
Die Einrichtungen des Bundes erkennen in der Beurteilung von Rechten und Pflichten der Ehepartner gegen einander und gegen andere jede Ehe als rechtmäßig geschlossen an, die den Erfordernissen von Sec. 2 genügt.
Sec. 4 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses Q. Monroe« (22. Februar 2010, 06:57)
gebilligt durch den Congress of the United States am 14.03.2010
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
(Ulysses Quentin Monroe) President of the United States
Anti-Personnel Mines Ban Bill
Sec. 1 - Ratification
(1) Die Vereinigten Staaten ratifizieren die Erklärung über die Ächtung von Antipersonenminen in ihrer angehängten Form.
(2) Antipersonenminen im Sinne dieses Gesetzes sind Landminen, die zur Tötung oder Verletzung von Personen ausgelegt und nicht ausschließlich zum Einsatz für Fahrzeuge aber zweihundertundfünfzig Kilogramm geeignet sind.
Sec. 2 - Ban
(1) Die Entwicklung und Herstellung, die Einfuhr und Ausfuhr, der Erwerb und die Weitergabe sowie der Einsatz von Antipersonenminen ist untersagt.
(2) Wer rechtswidrig mit Antipersonenminen handelt, solche herstellt, ein- oder ausführt oder einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter vier Monaten bestraft.
Sec. 3 - Destruction
(1) Antipersonenminen, die sich im Besitz des Bundes befinden, sind binnen eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu vernichten.
(2) Antipersonenminen, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtswidrig hergestellt oder weitergegeben werden, sind durch die Bundesbehörden zu beschlagnahmen und umgehend zu vernichten.
(3) Die Zurückbehaltung einer beschränkten Anzahl von Antipersonenminen durch staatliche Einrichtungen bleibt gestattet, soweit diese zur Entwicklung von Verfahren zur Minensuche, Minenräumung und Minenvernichtung oder zur Ausbildung in diesen Verfahren notwendig sind. Diese Zurückbehaltung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Secretary of Defense.
(4) Verminte Gebiete, die auf astorischem Territorium gelegen sind, sind binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes von Minen zu räumen.
Sec. 4 - Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Erklärung über die Ächtung von Antipersonenminen | Declaration of the Proscription of Anti-Personnel Mines
ERKENNEND, dass durch Antipersonenminen unvorhersehbares Leiden und Sterben von Menschen und Kindern begünstigt wird,
ENTSCHLOSSEN, solche menschenverachtenden und grausamen Mittel nicht mehr einsetzen, herstellen oder verkaufen zu wollen,
ZUVERSICHTLICH, dass sich viele Völker der Erde diesem Aufruf anschließen werden,
ERKLÄREN die unterzeichnenden Staaten zu diesem Zwecke das Folgende:
1. Als Antipersonenminen werden alle solche Minen betrachtet, die für den Einsatz gegen menschliche Personen und nicht ausschließlich für den Einsatz gegen Fahrzeuge ab einem Gewicht von 250 kg geeignet sind.
2. Die Entwicklung, die Herstellung, der Handel und der Einsatz von Antipersonenminen wird geächtet und unterbunden.
3. Vorhandene Antipersonenminen werden nicht eingesetzt und nach Möglichkeit vernichtet.
gebilligt durch den Congress of the United States am 19.03.2010
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
(Ulysses Quentin Monroe) President of the United States
First Clarification Act
Sec. 1. Amending the Supreme Court of the United States Act
Art. IV Sec. 4 SCOTUS Act wird wie folgt neu gefasst:
(1) Auf Antrag des Präsidenten der Vereinigten Staaten, des Kongresses der Vereinigten Staaten oder seines Präsidenten sowie eines Hauses des Kongresses oder dessen Vorsitzenden erstellt der Supreme Court Gutachten in allen Angelegenheiten verfassungsrechtlicher Art.
(2) Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass eine durch das Gutachten behandelte Frage für einen konkreten Fall notwendig und ratsam ist. Diese Voraussetzung ist beispielsweise erfüllt, wenn diese Frage für ein laufendes Gesetzgebungsverfahren relevant ist.
(3) Ein Gutachten bindet den Supreme Court bei einer spätere Entscheidung über die im Gutachten behandelte Frage nicht.
Sec. 2. Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses Q. Monroe« (20. März 2010, 14:56)
gebilligt durch den Congress of the United States am 19.03.2010
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
(Ulysses Quentin Monroe) President of the United States
Imperial Federation Sanctions Act
Sec. 1 - Basic Provisions
(1) Dieses Gesetz verhängt Sanktionen gegen die Imperial Federation.
(2) Die Sanktionen sind die politische Antwort auf das aggresive Auftreten offizieller Vertreter des Staates gegenüber den Vereinigten Staaten sowie der Ausweisung offizieller Vertreter der Vereinigten Staaten aus der Imperial Federation.
Sec. 2 - Diplomatic Relations
(1) Offizielle diplomatische Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Imperial Federation finden nicht statt.
(2) Vertretern der Exekutive ist es untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Präsidenten der Vereinigten Staaten berufliche Beziehungen zu Vertretern der Imperial Federation zu pflegen.
(3) Ein Verstoß gegen Abs. 2 ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 6 des United States Penalty Code strafbar.
Sec. 3 - Prohibition of Weapons Exports
(1) Es ist untersagt, Kriegswaffen, Munition oder Einzelteile von Kriegswaffen in die Imperial Federation auszuführen.
(2) Es ist ebenfalls untersagt, Pläne zur Herstellung solcher Waffen oder Waffenteile in die Imperial Federation auszuführen.
(3) Ein Verstoß gegen Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.
Sec. 4 - Prohibition of Exports of Goods Supporting Weapons Production
(1) Es ist untersagt, Produkte in die Imperial Federation auszuführen, die zum potenziellen Einsatz als Kriegswaffen geeignet sind. Darunter zählen vor allem:
1. Verkehrsflugzeuge;
2. Schiffe mit einer Tonnage von über 10.000 Tonnen;
3. Gepanzerte Fahrzeuge aller Art;
4. Fahrzeuge mit einer Nutzlast von über fünf Tonnen;
5. Handfeuer- und halbautomatische Waffen.
(2) Es ist untersagt, Rohstoffe in die Imperial Federation auszuführen, die zur Herstellung von Waffen oder Munition dienen können, oder die bei der Durchführung eines Krieges eine strategische Bedeutung haben können. Darunter zählen vor allem:
1. Rohöl und weiterverarbeitete Produkte wie Benzin oder Kerosin;
2. Rohstahl;
3. Eisen;
4. Kohle.
(3) Ein Verstoß gegen Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.
Sec. 5 - Prohibition of Exports of Goods Supporting the Production of Atomic, Chemical and Nuclear Weapons
(1) Es ist untersagt, Produkte in die Imperial Federation auszuführen, die zur Entwicklung oder Fertigung von atomaren Sprengkörpern geeignet sind.
(2) Es ist untersagt, Viren- und Bakterienstämme in die Imperial Federation auszuführen, die nach der Gefahrenklassifikation des Department of Interior in den Stufen C4 und C5 bewertet werden.
(3) Es ist untersagt, Rohstoffe in die Imperial Federation auszuführen, die zur Herstellung von Gasen geeignet sind, die als Kampfstoff im Krieg eingesetzt werden können.
(4) Es ist untersagt, Pläne zur Herstellung von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen in die Imperial Federation auszuführen.
(5) Ein Verstoß gegen Abs. 1 bis 4 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.
Sec. 6 - Supervision of Export Prohibitions
(1) Jede Ausfuhr in die Imperial Federation muss beim Department of Trade and Treasury beantragt werden. Dieses entscheidet unter Einbeziehung des Department of Defense, ob die auszuführenden Waren unter die Restriktionen dieses Gesetzes fallen.
(2) Nur wenn das Department of Trade and Treasury dem Antrag auf Ausfuhr zustimmt, darf die Ausfuhr der deklarierten Waren in die Imperial Federation erfolgen.
Sec. 7 - Import Ban
(1) Die Einfuhr von Waren, die in der Imperial Federation gefertigt wurden, ist untersagt.
(2) Das Department of Trade and Treasury kann durch Erlass die Zulässigkeit der Einfuhr bestimmter Warengruppen festlegen, wenn diese für die Gesamtwirtschaft der Vereinigten Staaten unabdingbar sind.
Sec. 8 - Exports via Transit Countries
Wird festgestellt, dass Waren, die nach diesem Gesetz nicht in die Imperial Federation ausgeführt werden dürfen, über ein Drittland in die Imperial Federation ausgeführt werden, kann das Department of Trade and Treasury per Erlass die Ausfuhr der betroffenen Waren an das Drittland untersagen.
Sec. 9 - Travel Ban
(1) Die Ein- und Ausreise von Personen mit einer Staatsbürgerschaft der Imperial Federation in die Vereinigten Staaten oder aus den Vereinigten Staaten ist untersagt.
(2) Davon unberührt sind Verpflichtungen der Vereinigten Staaten aus dem Vertrag über den Status des Geländes und der Gebäude des Rates der Nationen innerhalb der Vereinigten Staaten von Astor. Entsprechend eingereiste Personen mit Schutzstatus haben die Vereinigten Staaten unverzüglich nach Erledigung ihrer Angelegenheiten beim Rat der Nationen zu verlassen.
(3) Direkte Flüge zwischen Flughäfen in den Vereinigten Staaten und der Imperial Federation sowie Flüge mit Zwischenstop in einem der beiden Länder sind untersagt.
Sec. 10 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtliche Bestimmungen in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses Q. Monroe« (20. März 2010, 14:56)
2010/04/04 United States Penalty Code Amendment Act
The White House
April 4th, 2010
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Der United States Penalty Code Amendment Bill
gebilligt durch den Congress of the United States am 31.03.2010
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
(Ulysses Quentin Monroe) President of the United States
United States Penalty Code Amendment Act
Section 1
Chapter II Article III Section 3 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft."
Section 2
Chapter II Article III Section 4 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:
" Wer einen anderen rechtswidrig einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft."
Section 3
Chapter II Article I Section 5 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:
"Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen, oder wer sich als Mitglied an einer solchen Vereinigung beteiligt, für sie wirbt oder unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft."
Section 4
Chapter II Article III Section 2 Subsection 2 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:
"Führt die Körperverletzung zum Tode, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat."
Section 5
Chapter II Article III Section 5 Subsection 2 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft."
Section 6
Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
gebilligt durch den Congress of the United States am 04.04.2010
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
(Ulysses Quentin Monroe) President of the United States
Election of Congress Conformance Act
Article I – Changing Article 6
(1) Section 6, Subsection (1), Absatz i) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
“i) mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses. Die entsprechende Feststellung ist durch das Kongresspräsidium zu treffen. Der Entzug gilt rückwirkend zu dem Tag, an dem die Frist nach Section 6 (1i) dieses Gesetzes vollendet ist. Wortmeldungen, die nach Vollendung der Frist im Kongress geschrieben werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluss auf den Entzug des Mandats.“
(2) Section 6 wird eine neue Subsection 2 angefügt:
“(2) Der Mandatsverlust auf Grund von Inaktivität ist nur möglich, wenn es innerhalb dieser vierzehn Tage mindestens eine ordentliche Sitzung des Kongresses oder der Kammer, welcher der Betreffende angehört, gegeben hat. Eine ordentliche Sitzung ist dabei jedwede Diskussion, Abstimmung, jedwedes Hearing oder Questioning und jedweder andere gesetzmäßige Vorgang, bei dem die Angehörigen des Kongresses im Plenum oder in ihren Kammern zur Beratung zusammentreten.“
(3) Section 6 wird eine neue Subsection 3 angefügt:
“(3) Abstimmungen einer oder beider der Kammern des Kongresses, an denen ein Mandatsträger, der sein Mandat gemäß diesem Gesetz bereits verloren hat, teilnimmt, sind erst zu beenden, wenn der Verlust des Mandates rückwirkend festgestellt wurde. Die Abstimmungsoption des Mandatars, der sein Mandat für verlustig erklärt wurde, ist nicht zu beachten.“
(4) Die Subsection 2 wird gemäß der neuen Reihenfolge in Subsection 4 umdeklariert.
(5) Die Subsection 3 wird gemäß der neuen Reihenfolge in Subsection 5 umdeklariert und wie folgt geändert:
“(5) Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses während der Wahlperiode sein Mandat, so rückt der Listennachfolger auf den freien Sitz nach. Fehlt ein solcher Listennachfolger, hat dieser inzwischen das Wählbarkeitsrecht verloren oder erklären sämtliche Listennachfolger ihren Verzicht, gilt das Mandat als vakant und soll gemäß Article II, Section 1 Subsection (4) dieses Gesetzes neu besetzt werden.“
Article II – Changing Article II
(1) Section 1 (2), des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
“(2) Des Repräsentantenhaus besteht gemäß den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus mindestens 5 Abgeordneten. Es werden je zwei Mandate hinzugezählt wenn:
a) die Zahl der Staatsbürger größer oder gleich 30 ist (= 7 Mandate)
b) die Zahl der Staatsbürger größer oder gleich 50 ist (= 9 Mandate)
c) die Zahl der Staatsbürger größer oder gleich 70 ist (= 11 Mandate).
Bei der Bestimmung der Mandatszahlen gilt die Zahl der Staatsbürgerschaften, die am ersten Tag der Wahl gemäß der Staatsbürgerschaftsliste vorliegt.“
Article III – Coming into Force
Das Gesetz tritt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
gebilligt durch den Congress of the United States am 11.04.2010
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
(Ulysses Quentin Monroe) President of the United States
March & April 2010 Budget Act
Article 1
Dem Haushaltsplan des Department of Trade and Treasury wird in der im Anhang niedergelegten Fassung zugestimmt. Der Kongress der Vereinigten Staaten ermächtigt die Bundesregierung, alle darin aufgeführten Ausgaben zu tätigen
Article 2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
gebilligt durch den Congress of the United States am 20.04.2010
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
(Ulysses Quentin Monroe) President of the United States
1st Transition Act Amendment Act
Sec. 1. Amending the Transiton Act.
(1) In Section 2 wird die folgende Subsection 5 eingefügt:
"(5) Führt ein Amtsträger im Sinne von Article IV, Section 2 der Bundesverfassung die Amtsgeschäfte des Präsidenten, so obliegen diesem die Pflichten nach diesem Gesetz für den Zeitraum der Geschäftsführung."
Die bisherige Subsection 5 wird zur Subsection 6.
(2) Section 4 wird zur Subsection 1 der Section 4. In Section 4, Subsection 1 wird
a) nach den Worten "Ein Präsident der Vereinigten Staaten, der seinen Pflichten nach diesem Gesetz" das Wort "schuldhaft" eingefügt und
b) ein zweiter Satz mit folgendem Wortlaut angefügt: "Satz 1 gilt ebenso für einen Amtsträger im Sinne von Section 2, Subsection 5 dieses Gesetzes, der die Amtsgeschäfte des Präsidenten im Zeitraum der Transition für mindestens drei Tage geführt hat."
(3) Section 4 wird die folgende Subsection 2 angefügt:
"(2) Schuldhaft gemäß Subsection 1 handelt, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig die entsprechende Amtshandlung unterlassen hat."
Sec. 2. Entry Into Force.
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
gebilligt durch den Congress of the United States am 21.04.2010
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
(Ulysses Quentin Monroe) President of the United States
ECONOMY REORGANIZATION Act
Article I: General Provisions (1) Dieses Gesetz dient der Reform der astorischen Unternehmensformen und der Profit Tax. (2) Nachfolgend werden folgende Abkürzungen oder Synonyme verwendet:
DoTT entspricht dem Department of Trade & Treasury;
TB entspricht dem aktuellen technischen Betreiber;
BsEcoSim und WiSim werden synonym verwendet.
Article II: Astorian Companies & Accounts Act
Das in Appendix I angeführte Gesetz wird geltendes Recht.
Article III: Temporary Provisions (1) Jedes nach dem Federal Enterprise Act gegründete Unternehmen
muss nach dem Astorian Companies Act neu gegründet werden. Die Neugründung ist beim DoTT bekannt zu geben. Ein Neuanlegen des Kontos ist dabei nicht notwendig. Das DoTT soll sich, mit Unterstützung des TB, um die Umtragung der Kontentypen neu gegründeter Unternehmen innerhalb der BsEcoSim kümmern.
gilt als geschäftsunfähig, falls es zwei Monate nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes nicht nach Punkt a dieses Absatzes neu gegründet wurde. Die Geschäftsunfähigkeit ist durch das DoTT festzustellen und das betroffene Konto durch den TB gesperrt werden, bis die Neugründung durchgeführt wurde, oder das Unternehmen aufgelöst wird. Geschäftsunfähige Unternehmen haben ihre Arbeit einzustellen. Der TB soll diesbezüglich die Produktion des betreffenden Unternehmens innerhalb der BsEcoSim einstellen.
wird aufgelöst, falls es nach Eintreten der Geschäftsunfähigkeit, seit 2 Monaten nicht nach Punkt a dieses Absatzes neu gegründet wurde. Betriebe und lagernde Güter werden durch das DoTT öffentlich an den Meistbietenden versteigert. Der daraus resultierende Gewinn, sowie alle auf dem Konto vorhandenen Geldmittel, werden - nach Bezahlung etwaiger Gläubiger - zwischen dem Bund (5%), dem Volk (20%) und dem Heimatstaat des Unternehmens (75%) aufgeteilt.
welches nach Punkt c dieses Absatzes aufgelöst wurde, kann innerhalb von zwei Monaten durch seinen Besitzer laut Punkt a dieses Absatzes neu gegründet werden. Geschieht dies, soll der Besitzer alle Betriebe und lagernden Güter - die noch nicht versteigert wurden - sowie die vom Bund einbehaltenen Geldmittel, zurück erhalten. Hierzu muss der Antragsteller beweisen können, dass er der legitime Besitzer der Unternehmung ist (exakte Nennung der eingetragenen E-Mail-Adresse). Die Entsperrung des Kontos ist auf Antrag des DoTT durch den TB zu veranlassen. Wird ein Unternehmen nicht nach diesem Punkt neu gegründet, soll das betroffene Konto auf Antrag des DoTTs durch den TB endgültig gelöscht werden.
(2) Staatliche Konten müssen laut Astorian Companies & Accounts Act Article II (1) c als Governmental Account neu gegründet werden. Absatz (1) a dieses Artikels findet sinngemäß Anwendung. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle in Appendix II aufgeführten Konten. (3) Für Vereins- und Parteikonten findet Absatz 1 dieses Artikels sinngemäß Anwendung. Betroffene Konten müssen als Society Account laut Astorian Companies & Accounts Act Article II (1) d neu gegründet werden. Als Legitimation nach Punkt d Satz 3 des genannten Absatzes wird abweichend davon auch die offizielle Bestätigung der Partei bzw. des Vereins anerkannt. (4) Alle angeordneten Maßnahmen laut Absatz 1 dieses Artikels müssen durch das DoTT öffentlich bekannt gegeben werden. Die Bekanntmachungen müssen, sofern es sich um Maßnahmen laut Absatz 1 c oder d dieses Artikels handelt, stets alle relevanten Geldsummen beinhalten. (5) Die ungültig gewordenen Kontenformen sind durch den TB entsprechend zu kennzeichnen und nach komplettem Übergang aller Konten zu entfernen. (6) Ein Unternehmen, das nach dem ACAA (neu-)gegründet wurde, ist kein Steuerschuldner laut Federal Coporate Profit Tax Act.
Article IV: Final Provisions (1) Die Verordnung "Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies" wird aufgehoben. (2) Alle nach dem Article 2 (3) Federal Enterprise Act eingezahlten Sicherheitsbeträge werden zurückbezahlt. (3) Der Federal Enterprise Act tritt außer Kraft. (4) Der Federal Corporate Profit Tax Act tritt, zwei Monate nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes, außer Kraft. (5) Dieses Gesetz tritt laut den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.
Appendix I: Astorian Companies & Accounts Act
ASTORIAN COMPANIES & ACCOUNTS ACT
Article I: Introduction (1) Jede Person kann Unternehmensgründungen im gesamten Bundesgebiet vornehmen und Vereinskonten anlegen. (2) Das Department of Trade & Treasury wird im Folgenden als DoTT, der derzeitige technische Betreiber als TB abgekürzt.
Article II: Account Types (1) Neben den Privatkonten gibt es innerhalb der United States folgende Kontenformen:
Manufacturing Company (MC): Ein Unternehmen das Rohstoffe fördert, Güter erzeugt oder weiterverarbeitet;
Service Company (SC): Ein Dienstleistungs-, Handels- oder Holding-Unternehmen;
Governmental Account (GA): Ein Konto im Besitz des Bundes oder eines Bundesstaates;
Society Account (SA): Ein Vereins- oder Parteikonto.
(2) Ein Unternehmen wird, mit der Eröffnung eines Kontos und Wahl des entsprechenden Kontentyps innerhalb der WiSim, gegründet. (3) Nur MCs und GAs dürfen in der WiSim Betriebe errichten und führen. (4) Jedes Unternehmen, dass nach diesem Gesetz gegründet wird, haftet mit der vollen Höhe des Unternehmenswertes. (5) Der Kontotyp eines Unternehmens kann auf Antrag des Besitzers beim DoTT - von MC auf SC oder umgekehrt - durch den TB geändert werden. Bei einer Änderung einer MC in eine SC sind verbliebene Betriebe durch das DoTT einzuziehen. Auf Antrag des Eigentümers werden die Betriebe auf eine angegebene MC übertragen. Geschieht dies nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt dies als Verzicht des Besitzers und die Betriebe verbleiben vollends dem Bund. (6) GAs dürfen nur von dazu legitimierten Personen gegründet werden. Neu gegründete GAs müssen beim DoTT gemeldet werden, welches die Legitimation überprüft. GAs ohne Legitimation können auf Antrag des DoTTs ohne vorherige Warnung durch den TB gesperrt werden. Die Sperrung ist öffentlich bekannt zu geben. Wird die Legitimation ab dem Zeitpunkt der Sperrung nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen, soll das DoTT alle Waren, Betriebe und Geldmittel einziehen und öffentlich an den Meistbietenden versteigern. Der Gewinn und allfällige Geldmittel sollen - nach Bezahlung etwaiger Gläubiger - zwischen dem Bund (5%), dem Volk (20%) und dem Heimatstaat des Unternehmens (75%) aufgeteilt werden. Das betroffene Konto ist danach durch den TB zu löschen. Wer einen GA anlegt, ohne dazu legitimiert zu sein, erfüllt den Tatbestand von Article II, Section 6 (1) des USPC.
Article III: Profit Tax (1) Jedes Unternehmen, das als MC nach diesem Gesetz gegründet wurde, muss 5% seines monatlichen Gewinns an den Staat abführen. (2) Jedes Unternehmen, das als SC nach diesem Gesetz gegründet wurde, muss 5% seines monatlichen Gewinns an das Volk abführen. (3) Von jedem SA müssen monatlich 5% seines Gewinns an das Volk abgeführt werden. (4) Der Einzug der Profit Tax ist durch das DoTT zu gewährleisten. (5) Wer unter Umgehung technischer oder gesetzlicher Grenzen oder im Wege der Verbringung von Geld in das Ausland Steuern nach diesem Gesetz verkürzt, vollendet den Tatbestand von Article III, Section 5 (2) des USPC.
Article IV: Closure (1) Auf Antrag des Eigentümers beim DoTT können MCs, SCs, GAs und SAs aufgelöst werden. Betroffene Konten sind auf Antrag des DoTTs durch den TB zu löschen. (2) Der Antrag auf Löschung ist durch das DoTT öffentlich zu bestätigen. Die Löschung soll zwei Wochen nach öffentlicher Bestätigung erfolgen. Verbliebene Waren, Betriebe und Geldmittel sind zuvor durch das DoTT einzuziehen. Bis dahin kann der Antrag zurückgezogen werden.
Article V: Final Provisions (1) Bei Anträgen nach Article II (5) oder Article IV dieses Gesetzes, muss der Betroffene nachweisen können, dass er der legitime Besitzer des Kontos ist (exakte Nennung der eingetragenen E-Mail-Adresse). (2) Steuern nach diesem Gesetz werden das erste mal am ersten Tag des Monats, nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes, für den vorherigen Monat eingezogen.
gebilligt durch den Congress of the United States am 27.04.2010
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
(Ulysses Quentin Monroe) President of the United States
May 2010 Budget Act
Article 1
Dem Haushaltsplan des Department of Trade and Treasury wird in der im Anhang niedergelegten Fassung zugestimmt. Der Kongress der Vereinigten Staaten ermächtigt die Bundesregierung, alle darin aufgeführten Ausgaben zu tätigen
Article 2
Dieses Gesetz tritt laut den Regelungen der Verfassung in Kraft.
gebilligt durch den Congress of the United States am 07.05.2010
erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.
(Ulysses Quentin Monroe) President of the United States
Armed Forces Jurisdiction Abrogation Act
An act to restore constitutional conformity to the U.S. Armed Forces Jurisdiction.
Sec. 1. Abrogation of the Armed Forces Jurisdiction Act.
Der Armed Forces Jurisdiction Act wird aufgehoben.
Sec. 2. Amending the Supreme Court of the United States Act
Art. I, Sec. 3 Ssec. 2 des Supreme Court of the United States Act wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren."
Sec. 3. Amending the Federal Institutions' Police Act.
(1) Nach dem Article IV mit der Überschrift "Federal Reserve Bank Police" wird der folgende Article V in den Federal Institutions' Police Act eingefügt:
Article V - Military Police
Section 1: Fundamentals
(a) Die Military Police (MP) sorgt für die Sicherheit aller militärischen und zivilen Anlagen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten.
Section 2: Jurisdiction of the Military Police
(a) Der ausschließliche Zuständigkeitsbereich der MP umfasst alle nach Gesetz oder Verordnung den Streitkräften der Vereinigten Staaten zugewiesenen Anlagen, einschließlich der diesen Anlagen zugehörigen militärischen Sperrgebiete.
(b) Die MP nimmt die Aufgaben einer ordentlichen Polizeibehörde in den in der Subsection (a) genannten Gebieten wahr, sorgt für die Sicherheit der Personen, welche sich in diesem Gebiet aufhalten, unterbindet Straftaten und ermittelt Straftäter. Insbesondere ist die MP ausschließlich für die Überwachung von Kriegsgefangenen und für den Betrieb militärischer Gefängnisse, für die Verkehrsregelung auf den in der Subsection (a) genannten Gebieten sowie für die Suche nach Fahnenflüchtigen zuständig.
(c) Die MP besorgt den Schutz und gewährleistet die Sicherheit der Angehörigen sowie der zivilen Angestellten der Streitkräfte im gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten.
Section 3: Organisation
(1) Die MP untersteht dem Chairman of the Joint Chiefs of Staff.
(2) Der Chairman beruft und entlässt einen Angehörgen der Streitkräfte, der mindestens im Rang eines Brigadier General dient, einen Chief of the Military Police. Der Chief of the Military Police führt die täglichen Geschäfte der MP.
(3) Der Chairman of the Joint Chiefs of Staff erlässt im Einvernehmen mit den anderen Joint Chiefs of Staff die weiteren Regelungen für die Festlegung der Untergliederung der MP, die genaue Organisation der MP und sämtliche, die Beamten und Mitarbeiter der MP betreffenden Angelegenheiten.
(2) Der bisherige Article IV des Federal Institutions' Police Act mit der Überschrift "Final provisions" wird zu Article VI.
Sec. 4. Entry Into Force.
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.