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Tünde Mária Varga

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141

Mittwoch, 1. Januar 2014, 17:32

Der Acting Chairman hat eine Frist von drei Tagen um Vorlagen zur Diskussion zu stellen. Insofern sehe ich hier noch kein Problem, allerdings wünsche ich mir ebenfalls das Anträge schnellstmöglich zur Diskussion gestellt werden um einen flüssigen Betrieb zu gewährleisten.

142

Mittwoch, 1. Januar 2014, 17:33

Sicher liegt er innerhalb der vorgegebenen Frist, aber wenn er schon um das Amt des Senators kandidieren kann, sollte man auch erwarten dass er eben bereits ausgeübte Ämter in dieser Zeit ebenfalls wahrnimmt. Die Frist soll ja vor allem bei Abwesenheit einen festen Rahmen vorgeben.
Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

Tünde Mária Varga

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143

Mittwoch, 1. Januar 2014, 17:42

Deputy, ich denke wir sind in dem Bereich grundsätzlich derselben Meinung. ;)

Wo wir uns gerade hier treffen: Hätten Sie einmal Zeit für ein unverbindliches Gespräch im Bereich Sicherheit? Sie sagten ja Sie hätten dort Verbesserungsvorschläge.

144

Mittwoch, 1. Januar 2014, 17:46

Selbstverständlich gerne, Madam Governor. Sagen Sie mir wann und wo, und ich werde da sein.

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Alternativ per PN,wenn nicht jeder die Ideen klauen können soll. ;)
Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

Tünde Mária Varga

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145

Mittwoch, 1. Januar 2014, 17:49

Sie werden von mir hören, Deputy Morgan. :)
SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
PN ist besser. ;) An welche ID soll ich schreiben?

146

Mittwoch, 1. Januar 2014, 17:51

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Am Besten an Quinny. Mit dem bin ich am öftesten eingeloggt.
Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

Eric Baumgartner

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147

Donnerstag, 2. Januar 2014, 00:53

Ich habe den Antrag soeben zur Debatte gestellt. Den Titel habe ich jedoch angepasst damit man die Vorlage auch als Verfassungsamendment erkennt.
Eric Baumgartner
CEO of the First Private Bank of Astor

Tünde Mária Varga

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148

Sonntag, 5. Januar 2014, 12:28

Mr. Chairman,

Ich bitte um Eröffnung einer Debatte zu folgender Vorlage:

Standing Orders Amendment Bill (unique Decision)

Paragraph 4 der Standing Orders wird wie folgt ergänzt:

(5) Innerhalb einer Exekutivperiode sollen Gesetzesentwürfe und Amendments, sowohl Gesetze, die Verfassung als auch die Standing Orders betreffend, welche die selbe Zielsetzung wie ein bereits zuvor eingebrachter Gesetzesentwurf oder ein Amendment haben, der State Assembly nicht zur Diskussion vorgelegt werden, es sei denn der vorhergegangene Entwurf wurde vor Beginn der Abstimmung zurückgezogen oder aus formalen Gründen für ungültig erklärt.

149

Dienstag, 11. Februar 2014, 12:19

Mr. Chairman,

ich beantrage eine Aussprache zu Folgendem:

Economy Bill

Der Assentian Exploitation of Ressources Act wird außer Kraft gesetzt.
Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
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Frankie Carbone

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150

Freitag, 14. März 2014, 09:04

Mr. Chairman,

ich beantrage eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf.

Assentia Agricultural Act

ARTICLE I – GENERAL PROVISIONS

    Section 1 - General Provisions
    (1) Dieses Gesetz sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
    a. - sicheren Versorgung der Bevölkerung;
    b. - Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;
    c. - Pflege der Kulturlandschaft;
    d. - Gewährleistung des Pflanzen- und Tierwohls.
    (2) Es soll zitiert werden als Assentia Agricultural Act

    Section 2 - Department of Agriculture
    (1) Die Republic of Assentia unterhält ein Department of Agriculture
    (2) Der Vorsitz dieses Departments bestimmt der Governor of Assentia
    (3) Das Department of Agriculture führt ein Register aller landwirtschaftlichen Betriebe Assentias

    Section 3 - Definitions
    Die Landwirtschaft umfasst:
    a. - die Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung;
    b. - die Aufbereitung, die Lagerung und den Verkauf der entsprechenden Erzeugnisse auf den Produktionsbetrieben;
    c. - die Bewirtschaftung von naturnahen Flächen.

ARTICLE II – SECTOR ORGANISATION

    Section 1 - Sector Associations
    (1) Zur Förderung der Qualität und des Absatzes sowie der Anpassungen der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes, können Branchenorganisationen gegründet werden.
    (2) Als Branchenorganisation gilt der Zusammenschluss von Produzenten einzelner Produkte oder Produktgruppen mit den Verarbeitern und gegebenfalls mit dem Handel.
    (3) Branchenorganisationen können für einzelne Produkte oder Produktgruppen Richtpreise herausgeben, auf die sich die Lieferanten und Abnehmer geeinigt haben. Diese sind nach Qualitätsabstufung differenziert festzulegen.
    (4) Das einzelne Unternehmen kann nicht zur Einhaltung der Richtpreise gezwungen werden.
    (5) Für Konsumentenpreise dürfen keine Richtpreise festgelegt werden.

    Section 2 - Incomes
    (1) Mit den Massnahmen dieses Gesetzes wird angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen, regionalen, erwerbstätigen Bevölkerung vergleichbar sind.
    (2) Sinken die Einkommen wesentlich unter das vergleichbare Niveau, so ergreift das Department of Agriculture befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation.
    (3) Auf die anderen Wirtschaftszweige, die ökonomische Situation der nicht in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung sowie der Finanzlage der Republic of Assentia ist Rücksicht zu nehmen.

ARTICLE III - QUALITY AND SUSTAINABILITY

    Section 1 Authority Support
    (1) Das Department of Agriculture unterstützt gemeinschaftliche Massnahmen von Produzenten, Verarbeitern und Händlern, die zur Verbesserung oder Sicherung der Qualität und der Nachhaltigkeit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten und den Prozessen beitragen.
    (2) Die Unterstützung kann finanzieller und/oder beratender Natur sein und wird individuell festgelegt.

    Section 2 - Quality Labeling
    (1) Im Interesse der Glaubwürdigkeit und zur Förderung von Qualität und Absatz erlässt das Department of Agriculture Vorschriften zur Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten, die:
    a. - sich aufgrund ihrer geographischen Herkunft auszeichnen;
    b. - nach besonderen Kriterien der nachhaltigen Entwicklung hergestellt werden.
    (2) Die Kennzeichnung dieser Produkte nach diesen Vorschriften ist freiwillig.

    Section 3 - Research
    (1) Das Department of Agriculture arbeitet eng mit den assentischen Hochschulen zusammen und unterstützt finanziell deren Forschungen, welche;
    a. - wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Grundlagen und Verbesserungen für die landwirtschaftliche Praxis erarbeiten;
    b. - wissenschaftliche Grundlagen für agrarpolitische Entscheide erarbeiten;
    c. - agrarpolitische Entscheide begleiten und evaluieren.

    Section 4 - Breeding
    (1) Das Department of Agriculture kann die Züchtung von Nutzpflanzen fördern, die:
    a. - ökologisch hochwertig sind;
    b. - qualitativ hochwertig sind; oder
    c. - den Verhältnissen der verschiedenen Landesgegenden angepasst sind.

    (2) Das Department of Agriculture kann die Züchtung von Nutztieren fördern, die:
    a. - den natürlichen Verhältnissen des Landes angepasst sind.
    b. - gesund, leistungs- und widerstandsfähig sind; und
    c. - eine auf den Markt ausgerichetete und kostengünstige Erzeugung hochwertiger viehwirtschaftlicher Produkte ermöglichen.

ARTICLE IV - FINAL PROVISIONS

Section 1 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)

Tünde Mária Varga

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151

Sonntag, 27. April 2014, 17:23

Mr. Chairman,

Ich beantrage die Eröffnung einer Aussprache zu folgendem Entwurf:

Regulation of Intoxicants Bill

Article I - Fundamental Provisions

Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Rauschgiften im Staat Assentia.
(2) Es soll zitiert werden als Regulation of Intoxicants Act.

Section 2 - Statutory Definitions
(1) Rauschgifte im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben, sowie abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
(2) Alkohol und Nikotin fallen nicht unter die in Art. I, Sec. 2, Ssec. 1 genannten Substanzen und werden daher von diesem Gesetz nicht tangiert.

Section 3 - Basic Rule
(1) Rauschgifte dürfen nur zu jenen Zwecken angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden, die dieses Gesetz besonders bestimmt.
(2) Der Anbau, die Herstellung, die Zubereitung, die Verarbeitung, der Erwerb, die Veräusserung, die Abgabe und der Besitz von Rauschgiften bedarf der staatlichen Genehmigung.

Section 4 -Assentia Department of Intoxicants
Die Erteilung und der Widerruf von Genehmigungen nach diesem Gesetz, sowie die Aufsicht über den erlaubten und genehmigten Verkehr mit Rauschgiften, obliegt einem staatlichen Amt für Rauschgift (Assentia Department of Intoxicants).

Article II - Licit and Licensable Use of Intoxicants

Section 1 - Licit Medical Use
(1) Rauschgifte dürfen ärztlich verabreicht oder verschrieben werden, sofern dies entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst und Ethik angezeigt ist, um bei einem Menschen oder einem Tier einen pathologischen Zustand zu heilen, oder zu lindern, oder von einem pathologischen Zustand bei einem Menschen oder einem Tier verursachte körperliche Schmerzen zu lindern.
(2) Zur Verabreichung oder Verschreibung von Rauschgiften befugt sind ausschliesslich staatlich zugelassene Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Auf Anweisung des Arztes dürfen im Rahmen einer stationären Therapie oder einer Notfallversorgung Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen auch von staatlich zugelassenem medizinischem Assistenzpersonal (Paramedics und Registered Nurses) verabreicht werden.
(3) Zur Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen befugt sind neben dem verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt selbst auch staatlich zugelassene Apotheker.

Section 2 - Medical Administration and Prescription
(1) Die Verabreichung oder Verschreibung von Rauschgiften zu medizinischen Zwecken ist von dem verabreichenden oder verschreibenden Arzt in einem besonderen Register des Krankenhauses oder seiner Praxis unter Angabe des Namens des Patienten, des Befundes und der Diagnose, der verschriebenen oder verabreichten Substanz, der Dauer der Therapie und der Dosierung zu verzeichnen.
(2) Bei Abgabe ärztlich verschriebener Rauschgifte unmittelbar durch ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis ist dem Patienten eine besondere Bescheinigung als Nachweis der Berechtigung zum Besitz der verschriebenen Rauschgifte in entsprechender Art und Menge auszuhändigen. Bei Abgabe ärztlich verschriebener Rauschgifte durch eine Apotheke ist die entsprechende Bescheinigung durch den Apotheker auszugeben.
(3) Bei Verschreibung von Rauschgiften im Rahmen einer ambulanten Therapie für eine Person unter 18 Jahren sind das Rezept und die Bescheinigung nach Sec. 2, SSec. 2, auf den Personensorgeberechtigten des Patienten auszustellen, diesem auszuhändigen und von ihm zu verwahren. Die Verabreichung der Betäubungsmittel oder der psychotropen Substanzen erfolgen in diesem Fall ebenfalls durch den Personensorgeberechtigten.

Section 3 - Licensable Scientific and Industrial Use
(1) Rauschgifte dürfen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung, der industriellen Herstellung von Arznei- und Heilmitteln, oder der industriellen Herstellung oder Verarbeitung nicht für den menschlichen Konsum bestimmter und geeigneter Substanzen mit staatlicher Genehmigung angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden.
(2) Die Genehmigung zum entsprechenden Verkehr mit Rauschgiften ist ausschliesslich Personen mit einer anerkannten wissenschaftlichen Ausbildung in den Disziplinen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Biologie, Physik, Chemie oder Psychologie zu erteilen, die die zuverlässige Gewähr für einen sachgerechten Umgang mit den Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bieten.

Section 4 - Security Precautions
(1) Personen, die am gesetzlich erlaubten Verkehr mit Rauschgiften nach diesem Artikel teilnehmen, haben in jeder Phase des Verkehrs adäquate Sicherheitsvorkehrungen dagegen zu treffen, dass die Rauschgifte in unbefugte Hände fallen.
(2) Der Verbleib mit staatlicher Genehmigung angebauter, hergestellter oder zubereiteter Rauschgifte ist über jeden Schritt ihrer Weitergabe bis zum Endverbrauch oder der Vernichtung von den jeweils beteiligten Personen lückenlos schriftlich zu dokumentieren.
(3) Der Vorrat an Rauschgiften in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken, wissenschaftlichen Laboratorien und industriellen Betrieben zum gesetzlich erlaubten Gebrauch ist zu jeder Zeit auf ein angemessenes Mass des zeitnahen Bedarfs zu beschränken. Nicht mehr benötigte oder nicht mehr verwendbare Rauschgifte sind unverzüglich zu vernichten.

Article III - Other Use of Intoxicants

Section 1 - Non-Medical Private Consumption
(1) Rauschgifte dürfen zum nicht ärztlich verordneten Eigenverbrauch nicht angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben oder besessen werden.

Section 2 – Drug Withdrawal
(1) Assentia gewährleistet ein für seine Bürger kostenloses Entzugsprogramm welches auf den Einsatz von Ersatzdrogen verzichtet. Zu diesem Zweck ist in jedem County eine Entzugsklinik zu realisieren. Die Nachbetreuung der Patienten ist durch fachkundiges Personal zu gewährleisten.
(2) Zu diesem Zweck sucht die Regierung auch die Zusammenarbeit mit privaten Institutionen.

Article IV - Penal Provisions

Section 1 - Sanctions
(1) Der unerlaubte Anbau, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Zubereitung, die unerlaubte Verarbeitung, der unerlaubte Erwerb und der unerlaubte Besitz von Rauschgiften zum Zwecke der Abgabe oder Veräusserung, sowie die unerlaubte Abgabe und unerlaubte Veräusserung von Rauschgiften, ist ein Verbrechen der Klasse C gemäss Federal Penal Code, eine Wiederholungstat ein Verbrechen der Klasse B gemäss Federal Penal Code.
(2) Der Verstoss gegen Dokumentationspflichten bei der Verschreibung von Rauschgiften nach Art. II, Sec. 3, dieses Gesetzes, sowie der Verstoss gegen Sicherheitsvorkehrungen im Verkehr mit Rauschgiften nach Art. II, Sec. 4 dieses Gesetzes ist ein Vergehen der Klasse A gemäss Federal Penal Code, eine Wiederholungstat ein Verbrechen der Klasse D gemäss Federal Penal Code.
(3) Der nicht ärztlich verordnete Konsum von Rauschgiften ist ein Vergehen der Klasse D gemäss Federal Penal Code, eine Wiederholungstat ein Vergehen der Klasse C gemäss Federal Penal Code. In Abweichung dazu ist von einer Bestrafung abzusehen sofern sich der Täter zur Behandlung in eine Entzugsklinik begibt.

Article V - Final Provisions

Section 1 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

Tünde Mária Varga

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152

Montag, 9. Juni 2014, 13:53

Mr. Chairman,

Ich beantrage die Eröffnung einer Aussprache zu folgendem Entwurf:
Security Service Act Revision Bill



ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS

Section 1 Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Aufgaben, den Aufbau und die Stärke der Sicherheitskräfte in der Republic of Assentia.
(2) Dieses Gesetz soll als "Security Service Act" (SSA) zitert werden.

Section 2 State Police
(1) Die State Police hat die Aufgabe, die Landesgesetze durchzusetzen. Sie deckt sämtliche Sicherheitsbereiche ab, die nicht von den verschiedenen Bundesbehörden abgedeckt werden.
(2) Der Governor ist der oberste Dienstherr der State Police. Er kann jedoch für einzelne Countys oder das gesamte Staatsgebiet der Republic of Assentia Bevollmächtigte für die State Police ernennen. Diese sind als "Captain" zu bezeichnen.
(3) Die State Police verfügt über Einrichtungen zur sicheren Verwahrung von Tatverdächtigen und Verurteilten.
(4) Zur Wahrnehmung der Aufgaben erwirbt die Republic of Assentia die notwendige Ausrüstung. Dazu zählen Schusswaffe, Schutzweste, Streifenwagen, sowie die notwendigen elektronischen Hilfsmittel und Less Lethal Weapons. Die Details legt der Governor per Verordnung fest.
(5) Die State Police unterhält eine Abteilung Special Weapons and Tactics (SWAT). Die Aufgabe der SWAT-Abteilung liegt vorwiegend in Einsätzen wie Geiselnahmen, Terrorismus und Einsätzen gegen das organisierte Verbrechen.
(6) SWAT verfügt zu diesen Zwecken über spezialisierte Waffen und Ausrüstungen, sowie über gepanzerte Fahrzeuge und Helikopter. Details regelt der Gouverneur per Verordnung.

Section 3 National Guard
(1) Die National Guard hat folgende Aufgaben:
1. die Bevölkerung im Katastrophen- und Kriegsfall zu schützen und zu versorgen,
2. bei Großveranstaltungen spezifische Objekte und Personen zu schützen,
3. die State Police bei Grosseinsätzen zu unterstützen.
(2) Zu diesen Zwecken verfügt die National Guard über leichtes Armeematerial wie Sturmgewehre, leichte Flugabwehrwaffen, Radschützenpanzer, Mannschaftstransporter, Transportlastwagen, sowie über Helikopter zu Transport-, Rettungs- und Aufklärungszwecken.
(3) Der Governor ist der oberste Dienstherr der National Guard.
(4) Die National Guard besteht aus Freiwilligen und ist als Miliz organisiert.
(5) Die National Guard umfasst Gesamthaft 20‘000 Mann, wobei jeweils 4‘000 im aktiven Dienst stehen. Die 16‘000 Reservisten werden bei Bedarf aufgeboten.
(6) Die Führungsstruktur entspricht jener der US Army.
(7) Die Reservisten werden zu Friedenszeiten zweimal pro Jahr für je eine Woche zu Ausbildungs- und Auffrischungszwecken einberufen.
(8) Dienstleistende erhalten eine Entschädigung von 150 Dollar pro Diensttag. Abhängig vom Dienstgrad ist eine höhere Besoldung möglich, die Einzelheiten hierzu regelt der Gouverneur per Verordnung.
(9) Eine Mobilmachung (inkl. Einberufung der Reservisten) kann nur vom Governor befohlen werden. 50 % der Reservisten werden automatischen einberufen, wenn für die komplette Republic of Assentia der Notstand verhängt wird. Nach spätestens vierzehn Tagen ist eine Mobilmachung von der State Assembly zu bestätigen oder aufzuheben. Werden die Vereinigten Staaten angegriffen tritt automatisch die Generalmobilmachung ein.
(10) Militärische Einsätze im Ausland sind ausgeschlossen.

Section 4 Civil Defense
(1) Die Civil Defense hat folgende Aufgaben:
1. die Bevölkerung im Katastrophenfall zu schützen und zu versorgen,
2. Beschädigte öffentliche Infrastruktur wie beispielsweise Brücken, Strassen, Elektrizitätswerke, Wasserversorgung, Telekommunikation und dergleichen instand zustellen,
3. die Kulturgüter der Republic of Assentia durch Inventarisierung, Dokumentation und Evakuationsvorbereitungen zu schützen,
3. Schutz- oder obdachlose Personen zu versorgen,
4. allgemeine Einsätze zum Wohle der Gemeinschaft, z.B. Aufklärungskampagnen zu verschiedenen Themen.
(2) Die zu diesen Zwecken notwendige Ausrüstung ist der Civil Defense zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Governor ist der oberste Dienstherr des Civil Defense.
(4) Die Civil Defense umfasst 25'000 Vollzeitmitglieder und mindestens 50'000 weitere Mitglieder, die einen beliebigen Stundensatz in der Woche ableisten und deren Entlohnung auf Stundenbasis anhand des Monatslohnes der Vollzeitmitglieder berechnet wird.
(5) Im Notstandsfall wird die Civil Defense in die Befehlsstruktur der National Guard eingebettet. Ansonsten ist es eine von anderen Sicherheitskräften unabhängige Institution.

Section 5 State of Emergency
(1) Ein Notstand wird vom Governor für einzelne Countys oder das gesamte Staatsgebiet der Republic of Assentia verhängt. Er endet mit einer entsprechenden Erklärung des Governors.
(2) Ein Notstand kann im Katastrophen- oder Kriegsfall verhängt werden.
(3) Notstandsübungen sind countyweit mindestens einmal jährlich durchzuführen.
(4) Die Sicherheitskräfte sind dazu verpflichtet Notfallpläne für eine Notstandserklärung für verschiedene Szenarien auszuarbeiten und regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.


ARTICLE II - FINAL PROVISIONS

Section 1 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Bestätigung durch die State Assembly in Kraft und ersetzt den Security Service Act vom April 2009.

Tünde Mária Varga

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153

Montag, 21. Juli 2014, 12:45

The Republic of Assentia
The Governor


All for your Country!


NOMINATION

Hiermit nominiere ich Mr. Bruno Gardner als State Treasurer und erbitte die Eröffnung eines Hearings.


Tünde Mária Varga
Governor

154

Sonntag, 26. Oktober 2014, 16:23

Mr. Chairman,

Ich beantrage die Eröffnung einer Aussprache zu folgendem Entwurf:

Regulation of Intoxicants Act Amendment Bill

Article I - Amendments

Article I, Section 2 des Regulation of Intoxicants Act wird wie folgt geändert:
Section 2 - Statutory Definitions
(1) Rauschgifte im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin oder Kokain sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben, sowie abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
(2) Alkohol, Cannabis und Nikotin fallen nicht unter die in Art. I, Sec. 2, Ssec. 1 genannten Substanzen und werden daher von diesem Gesetz nicht tangiert.

Article II - Final Provisions

Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
John Mulder
Middleburg

Erika Varga

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155

Dienstag, 4. November 2014, 14:05

Mr. Chairman,

Ich beantrage die Eröffnung einer Aussprache zu folgender Bill:

Assentia Investment Bank Bill


Section 1 - Fundamentals
(1) Durch dieses Gesetz wird die staatliche Assentia Investment Bank, kurz AIB gegründet.
(2) Die AIB hat den Zweck, assentinischen Unternehmern mit günstigen Krediten zu helfen, neue Unternehmen zu gründen, oder bestehende Unternehmen auszuweiten.
(3) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Assentia Investment Bank Act.

Section 2 - The Director
(1) Die AIB wird von einem Director geleitet, der für eine zeitlich unbegrenzte Dauer gewählt wird..
(2) Der Director wird, auf Vorschlag des Governors, durch die State Assembly, mit einfacher Mehrheit, gewählt oder abgewählt.
(3) Ist kein Director im Amt, soll die AIB kommissarisch durch den Governor geleitet werden.

Section 3 - Financials
(1) Das Grundkapital der AIB soll durch die Staatskasse aufgebracht werden. Es beträgt 50'000'000 Dollar.
(2) 50% des monatlichen Gewinnes der Republic of Assentia sollen, nach Einreichung des Budgets, als Kapital an die AIB überwiesen werden.
(3) Bei Bedarf soll die AIB der Republic of Assentia zinsfreie Kredite zur Verfügung stellen.

Section 4 - Credits
(1) Berechtigt einen Kredit bei der AIB aufzunehmen, ist grundsätzlich jeder Besitzer einer Unternehmung in Assentia, der noch keinen Kredit bei der AIB aufgenommen hat.
(2) Der Director entscheidet über jeden Kredit einzeln. Er soll sich hierzu über die wirtschaftliche Lage des Unternehmers bzw. dessen Unternehmung und den vorgesehenen Verwendungszweck des Kredites informieren.
(3) Über die Kreditbedingungen entscheidet der Director in der Regel frei.
(4) Der Zinssatz der zur Anwendung kommt, soll den durch die Federal Reserve Bank festgelegten Leitzinssatz für Kredite (+ 1%) nicht überschreiten.
(5) Die Summe eines Kredites darf 1'000'000 Dollar nicht übersteigen. Ausgenommen hiervon sind Kredite gemäss Sec. 3 Ssec. 3 dieses Gesetzes.
(6) Zur Vergabe eines Kredites ist ein Vertrag notwendig, der alle Einzelheiten festhält und von beiden Parteien unterzeichnet werden muss.

Section 5 [Coming into Force]
(1) Die AIB soll nach Inkrafttreten dieses Gesetzes durch den Governor bei der Banking Supervisory Authority gemeldet werden.
(2) Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

Erika Varga

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156

Dienstag, 4. November 2014, 18:57

Mr. Chairman,

Ich würde gerne Erfahren wie Sie zur Feststellung dieses Ergebnisses gekommen sind? Es kann sich nur um einen Fehler handeln, da ich Mr. Ford persönlich in der State Assembly angetroffen habe.

Bruno Gardner

Golden Boy

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157

Dienstag, 4. November 2014, 19:14

Deputy Varga,

ich glaube Sie irren. Mir wurde vom Astoria State University Hospital versichert, dass Deputy Ford zum fraglichen Zeitpunkt noch im Koma lag.

158

Sonntag, 23. November 2014, 16:52

Antrag

Mr. Chairman,

Ich beantrage die Eröffnung einer Aussprache zu folgendem Entwurf:

Health Insurance Bill

ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS

    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die finanzielle Absicherung der Bürger im Krankheitsfall.
    (2) Dieses Gesetz soll als "Health Insurance Act" (HSA) zitert werden.

ARTICLE II - HEALTH INSURANCE

    Section 1 Compulsory Health Insurance
    (1) Alle Bürger müssen krankenversichert sein und haben das Recht, die Krankenversicherung frei zu wählen.
    (2) Die Krankenversicherungen müssen grundsätzlich jeden Beitrittswilligen aufnehmen.
    (3) Die Krankenversicherung erstattet die Kosten für alle medizinisch notwendigen und wirksamen Behandlungen, Medikamente sowie Hilfs- und Heilmittel.

    Section 2 Financing
    (1) Bürger und Unternehmen zahlen eine Health Tax in Höhe von 10 Prozent Einkünfte und Gewinne in einen Health Care Fund. Für die Einziehung dieser Beiträge ist die Steuerbehörde verantwortlich.
    (2) Jeder Versicherte zahlt zudem einen Pauschalbeitrag, dessen Höhe sich nach dem Umfang der versicherten Leistung und der vereinbarten Selbstbeteiligung richtet. Der Beitrag ist unabhängig von persönlichen Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen.
    (3) Die Versicherungsgesellschaften erhalten zum Ausgleich des nach Alter, Geschlecht und Krankheit unterschiedlichen Versorgungsbedarfs Zuweisungen aus dem Health Care Fund. Der Fonds übernimmt zudem die Beiträge für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Zuschüsse für Versicherte, wenn deren Beitragshöhe und Selbstbeteiligung 10 Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt.

ARTICLE III - FINAL PROVISIONS

    Section 1 Entry into Force
    Das Gesetz tritt mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.

John Mulder
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Erika Varga

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Montag, 24. November 2014, 21:40

Mr. Chairman,

Ich beantrage eine Aussprache zu folgender Vorlage:

Forth Amendment to the Constitution of the Republic of Assentia

Section 1 - Introducing of an Amendment to the Constitution
Dieses Gesetz ändert die Verfassung der Republik Assentia in Bezug auf die Regelungen zur Besetzung eines vakanten Senatssitzes.

Section 2 - Amendment to the Constitution
Article IV, Section 3 der Constitution of the Republic of Assentia wird wie folgt neugefasst:

    (1) Fällt das Amt des Senators vakant, so ist binnen 72 Stunden nach eintreten der Vakanz eine Ersatzwahl durchzuführen. Die Wahl soll wenn möglich durch das United States Electoral Office geleitet werden, lehnt dieses die Durchführung der Wahl ab, so hat die Wahl durch ein Bürgerforum zu erfolgen.
    (2) Das Bürgerforum wird durch die in Assentia wohnhaften Federal-IDs gebildet. Die Wahlleitung obliegt dabei dem Gouverneur.
    (3) Die Frist für die Einreichung von Kandidaturen soll 120 Stunden betragen.
    (4) Der Wahlgang soll 120 Stunden Dauern. Eine abgegebene Stimme darf im Nachhinein nicht verändert werden.
    (5) Tritt die Vakanz im Monat der regulären Wahlen ein, ist auf eine Nachwahl zu verzichten.


Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

Riley Rushton

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Montag, 8. Dezember 2014, 14:56

Assentia Public Broadcasting Act Amendment Bill
Article I - Amendments

Article I, Section 3 des Assentia Public Broadcasting Act wird wie folgt geändert:

(1) Der APBS unterteilt sich in folgende Spartensender:
a) Assentia One. Dieser Televisionssender hat primär die Aufgabe, Unterhaltungsformate und Spielfilme zu senden. Er darf maximal zehn Minuten Werbung pro Stunde senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist von 23.00-05.00 Uhr gestattet.
b) Assentia Two. Dieser Televisionssender soll kulturelle Großereignisse übertragen und auch anderweitig über Kultur berichterstatten. Es ist ihm nicht erlaubt, Werbung zu senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
c) Assembly TV. Dieser Televisionssender hat alle öffentlichen Sitzungen der Assembly zu übertragen und über andere politische Ereignisse zu berichten. Es ist ihm nicht erlaubt, Werbung zu senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
d) Radio Assentia. Dieser Hörfunksender soll sich nach den Hörwünschen der Hauptzielgruppe richten. Das Senden von Werbung ist ihm für fünf Minuten pro Stunde erlaubt. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist von 23.00-05.00 Uhr gestattet.
e) Radio Assentia Two. Dieser Hörfunksender soll sich nach den Hörwünschen der älteren Bevölkerung richten. Das Senden von Werbung ist ihm für fünf Minuten pro Stunde erlaubt. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
(2) Der APBS wird von einem Director geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird. Sollte kein Direktor im Amt sein, übernimmt diese Aufgabe der Secretary of the Republic. Sollte ein solcher ebenfalls nicht im Amt sein, hat der Governor diese Funktion zu übernehmen.
(3) Der APBS wird durch die Republic of Assentia finanziert. Das halbjährliche Budget muss bei der State Assembly eingereicht und von dieser mit der einfachen Mehrheit der abstimmenden Mitglieder bestätigt werden.
(4) Eventuell vorhandene Werbeeinnahmen sind in der Budgetplanung anzugeben.
(5) Das Programm wird von dem APBS nach Article 1, Section 3, Paragraph 1 selbst festgelegt. Allerdings ist jeder Sender des APBS dazu verpflichtet, drei mindestens zehnminütige Nachrichtensendungen pro Tag auszustrahlen.
(6) Die APBS control commission hat die Aufgabe, die Arbeit des APBS auf Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Ihre Mitglieder werden von der State Assembly ernannt.
(7) Das gesamte Bundesgebiet der Vereinigten Staaten von Astor muss mit Funk- und Fernsehsignalen abgedeckt sein.


Article I, Section 4 entfällt.

Article II – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.