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Im Verfahren McGuinnes vs. The United States of Astor
wurde die folgende Klage eingereicht:
Die Klage wurde der Klagegegnerin, gemäß Section 7 des Federal Administration Acts vertreten durch den Attorney General, ordnungsgemäß zugestellt.
Die Vertreter der Parteien werden aufgefordert, sich in diesem Gerichtssaal unverzüglich anwesend zu melden.
Die Klagegegnerin erhält die Gelegenheit, innerhalb der nächsten 72 Stunden - ausschließlich schriftlich - auf die Klage zu erwiedern, bevor das Gericht über die Zulassung zur Entscheidung beschließen wird. Das Gericht wird für die Entscheidung über die Erteilung eines Writ of Certiorari ausschließlich Einlassungen zu Zulässigkeitsproblemen berücksichtigen. In der Klageerwiederung vorgebrachte Argumente betreffend der Begründetheit der Klage wird das Gericht im Falle der Erteilung des Writs bei der Entscheidung über die Begründetheit der Klage dann selbstverständlich berücksichtigen.
Für die Stellungnahme des Beklagten über den Antrag auf Erlass einer Preliminary Injunction wurde eine Frist von 24 Stunden gesetzt.
Ulysses S. Finnegan jr.
Former Chief Justice of the United States and of the Free State of New Alcantara
VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General
Ich habe keine formalen Bedenken zu dieser Sache.
Jedoch würde eine Stellungnahme zur Preliminary Injunction leider bereits die Vorwegnahme der Sache verlangen.
Aber ich tue dies, um hier möglichst schnell Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erlangen:
Gemäß dem Citizenship Act bedarf die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ableistung des Staatsbürgereides sowie der Registrierung im Citizens Net als Staatsbürger, beides innerhalb gesetzlicher Fristen.
Zur Ableistung des Eides sieht das Gesetz eine Frist von 7 bis 11 Tagen ab der Beantragung der Staatsbürgerschaft vor.
Diese Bedingung wurde durch den Betroffenen erfüllt.
Zur Registrierung als Staatsbürger im Citizens Net sieht das Gesetz eine Frist von 11 Tagen ab der Beantragung der Staatsbürgerschaft vor.
Die erneute Beantragung der Staatsbürgerschaft erfolgte nach einem gescheiterten Einbürgerungsverfahren am 20.11.2008, insofern man überhaupt von diesem Datum ausgehen kann, da eine ausdrückliche erneute Beantragung der Staatsbürgerschaft wie in diesem Falle durch Mr. McGuinnes nicht erfolgt ist. Zwar schreibt der Citizenship Act keine Form dafür vor, der Wunsch, Staatsbürger zu werden muss jedoch dennoch erkenntlich sein.
Der Stichtag zur Registrierung als Staatsbürger im Citizens Net war demgemäß der 01.12.2008.
Die Registrierung als Staatsbürger erfolgte nach Aussage des Secretary of the Interior aber erst am 02.12.2008.
Damit wurden die gesetzlichen Fristen überschritten, die Staatsbürgerschaft hätte nicht verliehen werden dürfen und damit war der tatsächlich vorläufige Bescheid zur Verleihung der Staatsbürgerschaft unter Hinweis einer hierzu jedoch weiterhin zu erbringenden Pflicht hinfällig, womit der Antrag auf Einbürgerung erneut hätte gestellt werden müssen.
Der Supreme Court hat in einem früheren Verfahren - unter Ihrem Vorsitz - in Abschnitt III der Urteilsbegründung folgendes festgestellt.
Es handelt sich demnach nicht um einen Entzug der Staatsbürgerschaft, sondern um eine Rücknahme der Verleihung, aufgrund dessen, dass eben genau dieser Akt der Verleihung rechtswidrig erfolgte und gemäß dem o.a. Urteil des Supreme Courts vom 26.10.2008 damit ungültig ist und damit keine Rechtskraft entfaltet.
Mr. McGuinnes konnte auch nicht auf die Rechtmäßigkeit der Verleihung vertrauen, weil er mehrmals darauf hingewiesen wurde, dass zur Vollendung der Erlangung der Staatsbürgerschaft eine Registrierung als Staatsbürger im Citizens Net notwendig war. Die schwebende Unwirksamkeit der Verleihung war ihm bekannt.
Die Ermangelung des notwendigen erneuten ausdrücklichen Wunsches Mr. McGuinnes', Staatsbürger zu werden, unterstreicht überdies die Rechtswidrigkeit der Verleihung der Staatsbürgerschaft und die damit einhergehende gebotene Rücknahme dieser Verleihung.
Aus diesen Gründen beantrage ich festzustellen:
1. dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft rechtswidrig erfolgte und damit nichtig ist und
2. dass Mr. Roger McGuinnes nicht Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist.
Former Chief Justice of the United States and of the Free State of New Alcantara
VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General
Former Chief Justice of the United States and of the Free State of New Alcantara
VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General
Der Supreme Court Marshall klopft mit seinem Hammer zweimal auf den Tisch und ruft, während sich die Anwesenden erheben:
Der ehrenwerte oberste Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten. Höret, höret, höret: Alle Personen, die vor dem Ehrenwerten obersten Gerichtshof ein Anliegen zu unterbreiten haben, sind aufgefordert vorzutreten und sich mit der Sache zu befassen, denn die Sitzung dieses Gerichtshofes ist nun eröffnet. Gott schütze die Vereinigten Staaten und dieses Ehrenwerte Gericht.
Chief Justice Finnegan betritt in der Robe den Verhandlungssaal, geht an seinen Platz und setzt sich hin.
Bitte setzen Sie sich. Die Sitzung des Supreme Court ist eröffnet. Ich rufe auf den Fall Roger McGuiness vs. The United States of Astor. Der Kläger wird vor Gericht vertreten durch Mr. Jacob A. Wirtz, Attorney-at-Law - eine Vollmacht ging dem Gericht auf dem Postwege zu -, die Klagegegnerin wird durch den United States Attorney General, Mr. Alexander Xanathos, vertreten.
Zur Sache erteile ich das Wort dem Kläger zu weiteren mündlichen Ausführungen über die Begründetheit der Klage in den durch den Writ of Certiorari, Teil III der Begründung, zur Hauptverhandlung zugelassenen Punkten.
Für die Ausführungen zur Sache setze ich eine Frist bis zum 12.01.2009 20.00 Uhr.
Ulysses S. Finnegan jr.
Former Chief Justice of the United States and of the Free State of New Alcantara
VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General
Die Verfassung bestimmt in Section 1 des Article I, dass in den Vereinigten Staaten von Astor „das Volk allein durch das Volk zum Besten des Volkes herrschen“ soll. Gemeint ist ein Volk von Bürgern – von Staatsbürgern.
Man kann unser Staatssystem nicht verstehen ohne zu begreifen, wer Staatsbürger ist und wer nicht. Dem Willen der Verfassung nach braucht es also klare, eindeutige und endgültige Entscheidungen über die Verleihung und den Entzug einer Staatsbürgerschaft.
Das Department of the Interior hat meinem Mandanten am 28. November die Staatsbürgerschaft verliehen – das hat auch das Gericht in seiner Begründung zur Erteilung des Writ anerkannt. Der dazu ergangene Bescheid ist auflagen- und einschränkungsfrei.
Am 31. Dezember – also mehr als einen Monat später – erging ein weiterer Bescheid, dessen Gegenstand die Aufhebung des Bescheides vom 28. November war. Zur Begründung war angegeben, dass das zuständige Department of the Interior inzwischen festgestellt hatte, dass der Bescheid zur Erteilung der Staatsbürgerschaft in dieser Form nicht hätte ergehen dürfen, da zum betreffenden Zeitpunkt nicht alle Bedingungen zur Erteilung der Staatsbürgerschaft vorlagen. Tatsächlich lag die betreffende Voraussetzung, der Eintrag im Citizens Net, zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem vor: Mein Mandant hatte dies am 2. Dezember nachgeholt und damit alle bestehenden Mängel an der Verleihung der Staatsbürgerschaft endgültig behoben.
Das Verhalten des Department of the Interior, Your Honor, wirft daher gewichtige Fragen auf. Allem voran: Wie hätte sich mein Mandant verhalten sollen? Hätte er selbst merken sollen, dass der ergangene Bescheid fehlerhaft ist? Wer dies ernsthaft verlangt, negiert nicht nur den Vertrauensschutz für den Bürger, sondern auch die Verantwortung der Bundesregierung für die Rechtsverbindlichkeit ihres eigenen Handelns.
Weiter: Wie lange ist die Verleihung einer Staatsbürgerschaft vorläufig und jederzeit durch einfachen Bescheid widerrufbar? Es wäre wohl akzeptabel, Your Honor, wenn das zuständige Department seinen Irrtum innerhalb von Minuten oder Stunden bemerkt und korrigiert hätte. Aber nach über einem Monat? Müssen wir demnächst damit rechnen, dass die Staatsbürgerschaft unseres Präsidenten fehlerhaft ist, weil in seiner Geburtsurkunde eine Angabe fehlt?
Im Sinne des Vertrauensschutzes kann es nur sein, dass bei der Feststellung eines Irrtums nach derart langer Zeit – mein Mandant hatte sich inzwischen in Astor einen Wohnort und eine Tätigkeit im Staatsdienst gesucht, außerdem bewirbt er sich um ein hohes Amt – zunächst die Heilung des Mangels gefordert wird, bevor blindlings alle ergangenen Bescheide umgestoßen werden. Dies war hier nicht einmal notwendig, da mein Mandant bereits selbst – nur gut 40 Stunden nach Ablauf der Frist – die erforderliche Anmeldung nachgeholt und damit alle Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft geschaffen und alle Mängel selbsttätig geheilt hatte.
Your Honor, ich möchte bereits an dieser Stelle zusammenfassend bemerken: Dass sich (a) eine fehlerhafte Entscheidung einer Behörde (b) nach über einem Monat (c) und obwohl der Grund für die Fehlerhaftigkeit bereits behoben wurde (d) noch zum Schaden des betroffenen Bürgers auswirken soll, stellt für den Betroffenen eine unzumutbare Härte dar.
Es liegt, zu guter letzt, keinerlei anderweitige gesetzliche Voraussetzung vor, nach der meinem Mandanten die Staatsbürgerschaft entzogen werden könnte.
Wenn der nun erfolgte Entzug der Staatsbürgerschaft also rechtmäßig wäre, dann könnte er das nur aus vier Gründen der Fall sein:
a. Jeder Bürger muss alle ihm gegenüber ergangenen amtlichen Bescheide selbst auf Rechtmäßigkeit überprüfen, darf nicht vertrauen und muss gegebenenfalls selbst anfechten, auch zu seinen Ungunsten.
b. Jede Staatsbürgerschaft wird nur vorbehaltlich einer in beliebig entfernter Zukunft auszuführenden erneuten Prüfung der Voraussetzungen verliehen.
c. Irrtümer staatlicher Stellen zugunsten eines Bürgers werden diesem zur Last gelegt.
d. Bei der stark verspäteten Entdeckung eines Rechtsmangels ist nicht Heilung, sondern ersatzlose Rücknahme des betroffenen Rechtsaktes Ziel staatlichen Handelns.
Keine dieser Gründe kann vorliegen. Daher kann der mit Bescheid vom 31. Dezember erfolgte Entzug der Staatsbürgerschaft nicht rechtens sein.
Die Wahrung von Recht und Gesetz ist ein hohes Gut unserer Verfassung, doch ab einem gewissen Zeitpunkt und in gewissen Situationen muss das Vertrauen des Bürgers auf die Endgültigkeit einer Entscheidung einen höheren Stellenwert erhalten. Es kann nicht im Sinne der Verfassung sein, Recht und Gesetz ohne Rücksicht auf Verluste auch in völlig unsinnigen Situationen über das Vertrauen des Bürgers auf die Beständigkeit und Richtigkeit seiner Rechte zu stellen.
Der Supreme Court Marshall klopft mit seinem Hammer zweimal auf den Tisch und ruft, während sich die Anwesenden erheben:
Der ehrenwerte oberste Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten.
Chief Justice Schwertfeger erscheint in seiner Robe im Verhandlungssaal, geht zum Richtertisch und setzt sich
Bitte setzen Sie sich. Als neu berufener Chief Justice übernehme ich das Verfahren McGuiness versus The United States of Astor und setze hiemit die mündliche Verhandlung fort. Die Schriftsätze der Parteien und das Protokoll über den bisherigen Verhandlungsverlauf liegen mir vor.
Ich danke dem Klägerverträter Mr. Wirtz für seine Ausführungen und erteile nun dem Vertreter der Klagegegnerin, Mr. Xanathos das Wort für seine Erwiderung. Für die Ausführungen setze ich eine Frist bis zum 18.01.2009 20:00 Uhr.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General
"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
Ich möchte mich bemühen, so wenig wie möglich aus der Erwiderung zu wiederholen.
Was die Heilung mangelhafter Verwaltungsakte anbelangt, so kann man ganz einfach sagen:
Eine Heilung mangelhafter Verwaltungsakte sieht kein Bundesgesetz dieser Nation vor!
Art. V Sec. 1 SSec. 2 US Constitution bestimmt, dass die Richter unabhängig, vor allem jedoch dem Gesetze unterworfen sind.
Auch diesem Gerichte steht es nicht zu, den Rahmen des Gesetzestextes zu überschreiten!
Und der Gesetzestext besagt nuneinmal, dass für die Verleihung der Staatsbürgerschaft zwei Bedingungen bis zum Ablauf einer bestimmten Frist erfüllt sein müssen. Fehlt ein auch nur eine, darf die Staatsbürgerschaft nich verliehen werden.
Dennoch ist es richtig, das Versäumnisse sowohl auf Seiten des Klägers wie auch auf Seiten der Behörde aufgetreten sind.
Die Behörde hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Staatsbürgerschaftsverleihung nichtig wird, wenn sich der Kläger nicht im C-Net als Staatsbürger registriert. Ob das im Bescheid erwähnt ist oder in einem parallel zugestellten schriftlichen Hinweis erfolgt, ist unerheblich. Der Hinweis auf die noch nicht erfüllte Bedingung ist ergangen und zugestellt.
Schwierig jedoch ist der zeitliche Widerruf des Verleihungsbescheides.
In der Tat ist dies erst sehr spät passiert.
Dennoch ist das Datum der Zustellung des Aufhebungsbescheides unerheblich für Rechtskraft des Verleihungsbescheides, denn dieser war ja an Bedingungen geknüpft.
Fakt ist: Die Bedingungen lagen innerhalb der Frist nicht vor.
Daraus folgt, die Staatsbürgerschaftsverleihung wurde wegen Nichterfüllung gesetzlicher Bedingungen vernichtet.
Dies hätte durch die Behörde zeitnah erfolgen müssen.
Der Kläger hat ja beantragt, dass Mr. McGuinnes seit dem 28. November 2008 als Staatsbürger der Vereinigten Staaten gelten soll.
Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage!
Weiterhin beantragt der Kläger, dass der Entzug der Staatsbürgerschaft des Klägers aufgrund angeblicher Unrechtmäßigkeit der Erteilung als unzulässig und unwirksam gelten soll.
Dafür gibt es ebenfalls keine gesetzliche Grundlage!
Jedoch wäre es in der Tat wegen des langen Zeitraumes, der zwischen dem schwebend unwirksamen Verleihungsbescheid und dem Aufhebungsbescheid liegt, eine besondere Härte für den Kläger.
Dennoch muss das Gesetz geachtet werden.
Dies ist folgend möglich und beachtet auch alle Rechte und Pflichten beider Seiten:
- Da am 01. Dezember die Frist verstrichen ist, hätte an diesem Tage das Einbürgerungsverfahren erfolglos beendet und durch den Kläger erneut eingeleitet werden müssen.
- Am 02. Dezember lag die Registrierung im C-Net vor. Wäre ein Bescheid ergangen, hätte Mr. McGuinnes dann sieben Tage später seinen Eid leisten können.
- Die Staatsbürgerschaft wäre dann verliehen worden, was mit Wirkung vom 09.12. geschehen wäre. Dass der Eid hier nicht vorliegt, ist unerheblich, weil Mr. McGuinnes den Eid bereits geleistet hat und sich darauf berufen könnte.
- Das Wahlrecht hätte Mr.McGuinnes dann zwei Wochen nach Verleihung der Staatsbürgerschaft erhalten, also am 23.12. Für die derzeit laufenden Wahlen wäre dies unkritisch gewesen.
Ich beantrage daher:
a) die Klage vollumfänglich abzuweisen,
b) festzustellen, dass Mr. McGuinnes, wenn überhaupt dann frühestens ab dem 09.12. als Staatsbürger der Vereinigten Staaten gilt.
Ich danke dem Vertreter Klagegegnerin für seine Ausführungen.
Sie beantragen zwar die Klage abzuweisen, bieten aber gleichzeitig an, festzustellen, dass der Kläger mit Wirkung vom 09.12.2008 die Staatsbürgerschaft erhalten könne.
Unter der Voraussetzung, dass die Klagegegnerin zu diesem Angebot steht, möchte das Gericht folgenden Vergleich anbieten:
Wenn sich die Vertreter beider Parteien darüber bitte mit Ihren Mandanten beraten und hier bis zum 24.01.2009 20:00 Uhr dazu Stellung nehmen.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General
"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
Verzeihen Sie mein Auftreten, aber ich weiß aus Gesprächen mit dem Attorney General, dass sein Antrag zu b) lediglich hilfsweise gilt, sollte der Antrag zu a) abgewiesen werden.
Setzt sich dann wieder auf seinen Stuhl neben den Platz, auf dem sonst Xanathos sitzt.
Mr. Witfield, das hatte ich schon richtig verstanden.
Mein Vergleichsvorschlag soll ja den Versuch einer gütliche Einigung darstellen. Und die Klagegegenerin bringt ja, wenn auch nur hilfsweise, den 09.12.2008 ins Gespräch.
Unter der Bedingung, dass man der Argumentation, und damit dem Hilfsantrag, der Klagegnerin bezüglich eines möglichen späteren Eintritts der Wirksamkeit der Staatsbürgerschaft folgt, ist mit dem 09.12.2008 erst einmal ein Zeitpunkt in der Diskussion, der eventuell von der Klagegegnerin selber unter Beachtung möglicher Versäumnisse und Fehler des Registration Office akzeptiert werden kann.
Ob die Klägerseite damit auch leben kann, ist trotzdem vollkommen offen.
Das Gericht hofft jedoch auf die Einsicht und Kompromissbereitschaft beider Parteien und sieht den Vergleichsvorschlag als für beide akzeptabel an.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
Ich möchte dem Gericht zu bedenken geben, dass eine Heilung von Verwaltungsakten nicht vorgesehen ist.
Genau deswegen beantragte ich ja eine Abweisung der Klage und brachte das neue Datum als eigenen Antrag ein, da nur dieser auf dem Gesetz fußt,
denn überpositivistischer Naturrechtsdogmatik entspricht dem Prinzip, dass die Gerichte der Vereinigten Staaten dem Gesetz unterworfen sind!
Ein Vergleich ist das eigentlich nicht, aber wenn Euer Ehren das so sehen wollen.
Einzig der Sinn der Aufhebung beider Bescheide erschließt sich mir nicht, denn
wird der Verleihungsbescheid aufgehoben, ist der Aufhebungsbescheid eh überflüssig
bzw. der Aufhebungscheid hebt ja gerade den Verleihungsbescheid auf und entfaltet sonst keine andere Rechtswirkung.
Da das Endergebnis jedoch das selbe wäre, stimme ich einem Vergleich über das von mir eingebrachte Datum der Verleihung zu.
Alexander Xanathos one of a few good men
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Alexander Xanathos« (21. Januar 2009, 22:25)
Sehr erfreulich, Mr. Xanathos. Nun warten wir ab, wie sich die Klägerseite dazu positioniert.
Dass jeder Bescheid einzeln aufgehoben wird, ist nun mal meiner etwas bürokratischen Ader geschuldet. Besser alle angegriffenen Verwaltungsakte explizit aufgehoben als später möglicherweise wieder irgendwelche, vielleicht auch konstruierten, Rechtsprobleme auf dem Tisch zu haben.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General
"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
Ich bedaure sehr, dass es erst zu dieser Verhandlung kommen musste, ehe eine gütliche Einigung möglich war. Die Gegenseite hatte derartige Angebote im Vorfeld des Prozesses ignoriert.
Umso zufriedener bin ich nun, dass eine Einigung gefunden werden konnte, die alle Ziele meines Mandanten im Kern verwirklicht.
Werter Mr. Xanathos, ich hatte Ihnen nicht das Wort zu Diskussionen mit der Gegenseite erteilt. Wenn Sie etwas mit Mr. Wirtz zu besprechen haben, tun Sie das bitte außerhalb des Gerichtssaales. Danke.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General
"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
Chief Justice Schwertfeger schlägt dreimal mit dem Hammer, die Anwesenden erheben sich und der Richter verlässt den Verhandlungssaal.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General
"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)