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weshalb sollte man Ihererserachtens die 48-Stunden-Verlängerungsfrist streichen? Ich sehe hier eher die Gefahr der willkürlichen Verlängerung seitens des Chairmans.
die Erfahrung hat gezeigt, dass Aussprachen die verlängert werden, dies meist um weit mehr als 48 werden (man siehe hierzu die Discussion zur Exploitation of Resources Bill die sich seit November letzten Jahres zieht). Hier jedes Mal aufs Neue um 48 Stunden zu verlängern ist leider sehr unpraktisch.
(die 48 Stundenfrist habe ich selbst damals vorgeschlagen, da ich damas noch dachte es würde reichen).
Um ihre Bedenken auszuräumen möchte ich noch folgende Erweiterung vorschlagen:
Section V [Discussions]
(1) Der Chairman eröffnet zu jedem Antrag eine Aussprache.
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden.
(3) Auf Eigeninitiative oder Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der State Assembly kann der Chairman die Aussprache um bis zu 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich. (4)Auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder der State Assembly, kann die Aussprache vorzeitig beendet werden. (4)(5) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Chairman, falls nötig, die Abstimmung ein. (5)(6) Aussprachen sind mit dem folgen Präfix zu kennzeichnen: [Discussion] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.
Ich denke 1/4 ist zu niedrig. In Fällen in denen die State Assembly nur 4 oder weniger Mitglieder zählt (was in der Vergangenheit oftmals der Fall war) könnte schon 1 einziges Mitglied dafür sorgen eine Aussprache vorzeitig zu beenden.
Bzgl. des "willkürlichen Verlängerns":
Das ist auch mit dem 48 Stundenlimit wie es jetzt angewandt wird möglich.
Original von Jeffrey Fillmore
Ich denke 1/4 ist zu niedrig. In Fällen in denen die State Assembly nur 4 oder weniger Mitglieder zählt (was in der Vergangenheit oftmals der Fall war) könnte schon 1 einziges Mitglied dafür sorgen eine Aussprache vorzeitig zu beenden.
Bzgl. des "willkürlichen Verlängerns":
Das ist auch mit dem 48 Stundenlimit wie es jetzt angewandt wird möglich.
Nun, dann kann man auch von "mdt. 2 Mitgliedern" sprechen.
Ich schließe mich dem Vorschlag von Mr. Darling an:
Section V [Discussions]
(1) Der Chairman eröffnet zu jedem Antrag eine Aussprache.
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden.
(3) Auf Eigeninitiative oder Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der State Assembly kann der Chairman die Aussprache um bis zu 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich. (4) Auf Antrag von mindestens 3 Mitgliedern der State Assembly, kann die Aussprache vorzeitig beendet werden. (4)(5) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Chairman, falls nötig, die Abstimmung ein. (5)(6) Aussprachen sind mit dem folgen Präfix zu kennzeichnen: [Discussion] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.