Honorable Senators, Mr. President,
Ich werde sofort zu Ihren Fragen kommen, würde aber noch gerne etwas sagen. Ich stehe hier und heute zum zweiten Mal vor Ihnen und das nicht ohne Grund. Es gab beim letzten Hearing ein paar Missverständnisse, zu deren Auflösung ich selbst auch nicht viel beigetragen habe. So muss ich gestehen, ein paar kleine Fehler von persönlicher Natur gemacht zu haben und möchte mich in diesem Zuge auch entschuldigen, falls sich ein paar von Ihnen angegriffen oder gekränkt gefühlt haben. Es war keineswgs meine Absicht jemandem von Ihnen, geschätzte Senatoren, zu nahe zu treten oder gar zu kränken. Ich schätze den Senat sehr und trete, wie schon beim letzten Mal, mit Ehrfurcht vor Sie. Als ein schwergewichtiges Entscheidungsorgan sind sie ein großer Teil des Machtapparates in unserem geweihten Land und tragen dementsprechend viel Verantwortung auf Ihren Schultern.
Doch nun zu Ihren Fragen, Mr. President.
Wo sehen Sie Reformbedarf in dem Ihnen zugedachten Department?
Um Im groben meine künftigen Pläne zu umreissen, ich denke an eine Regelung der Geheimdienstarchive, die Schaffung eines eigenen Geheimdienststrafrechts für kollaborierende oder straffällig gewordene Agenten, eine konkrete Regelung über die Zulassung von Informationen für die Öffentlichkeit (Transparenz) und eventuell eine Ausgliederung des Customs Service aus dem Tätigkeitsbereich des USSS. Zu letzterem muss ich sagen, dass ich mir diese Überlegung noch genauer durchsehen muss, da dies eine gröbere, departmentübergreifende Veränderung implizieren würde.
Des Weiteren halte ich es natürlich für unabdingbar unser Agentenrekrutierungssystem unter die Lupe zu nehmen und zu reformieren. Es ist ein attraktives sowie interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld, in welchem wir wirklich nur die Besten brauchen können. Das heisst ein gesondertes Aufnahmeverfahren für Agenten wäre ebenso eine Erfwiterungsmöglichkeit für unsere Geheimdienstregelung.
Sie kündigten im ersten Hearing Gesetzesarbeit in Bezug auf die Geheimdienste an. Was planen Sie konkret?
Nun können wir auf die Einzelheiten eingehen:
Die von mir geplante Regelung des Geheimdienstarchives würde die Veröffentlichung von erlangtem Informationsmaterial einteilen. Das Gesetz sollte eine mindestens achtmonatige Frist vorsehen, in der die Informationen unter Verschluss und strengster Geheimhaltung verwahrt werden sollten. Erst nach dieser Frist dürfen die von den astorischen Geheimdiensten erlangten Informationen an die Öffentlichkeit gegeben werden. Bis zur Freigabe der Informationen darf ausnahmslos keinerlei Einsicht in die Informationen genommen werden. Die Regelung über die Schaffung eines speziellen Geheimdienstarchives sollte die Rahmenbedingungen dafür schaffen.
Wenn man sich ebenso unsere Gesetzgebung in Hinsicht auf die Pflichten und Rechte unserer Agenten genauer ansieht, bemerkt man dass es keinerlei gesonderte, vor allem interne, Regelung zu Strafverfahren gegenüber diesen gibt. Ein kollaborierender Agent hat somit einen Freifahrtsschein in die Kriminalität und muss sich vor keinerlei Strafsenat rechtfertigen. Da in solchen Verfahren ebenso sehr heikle Informationen ans Licht kommen, denke ich ist es nicht gerechtfertigt solche Strafverfahren in einem „herkömmlichen“ Gericht unserer Nation zu führen und deshalb sehe ich da ein Gesetz über einen internen, bei Bedarf tagenden, Strafsenat als notwendig. So wird erstens die Bestrafung und Rechtsfolge der straffällig gewordenen Geheimdienstmitarbeiter sowie die Geheimhaltung bestimmter, u.a. brisanter, Informationen gewährleistet. Dies alles verlangt ebenso eine konkrete Abgrenzung von Rechten und Pflichten unserer Agenten, die zudem verfasst werden müsste.
Halten Sie es für falsch, der sich der Kongress der Vereinigten Staaten in geheimen Sitzungen über die Arbeiten der Geheimdienste in regelmäßigen Abständen unterrichten lässt?
Nein. Es ist jedoch fraglich ob alle vom Geheimdienst erlangten Informationen an den Kongress ohne Zeitverzögerung weitergegeben werden sollten. Wie bereits erwähnt, möchte ich zwar die Transparenz der Tätigkeiten der Geheimdienste ermöglichen, andererseits jedoch die nötige Sicherheit durch Geheimhaltung bestimmter Informationen wahren. Es ist wichtig dass der Kongress die wichtige Kontrollfunktion, die er inne hat, behält und zwar in allen Bereichen der Staatspolitik. Darin besteht kein Zweifel. Doch, dass dies auch die Einsicht in streng geheime Informationen nationaler sowie internationaler Sicherheit beinhaltet, lehne ich streng ab. Ich würde es für verantwortungslos halten, wenn wir Informationen über unsere Agenten, die Art wie wir an Informationen kommen und nähere Berichte sowie Auskünfte zu unseren Missionen ohne Ausnahme an die Öffentlichkeit weitergeben würden. Mit der Öffentlichkeit ist auch der Senat im gesamten inbegriffen. Ein eigens geschaffenes Gremium, der Öffentlichkeit nicht bekannt, könnte die Aufgabe der Koordination von internen Angelegenheiten sowie denen des Strafsenats übernehmen. Ich möchte meinen, dass dies eine sehr komplexe Angelegenheit ist und ich jetzt im Moment nichts Näheres zu meinen Plänen sagen kann, da alles noch in der Anfangsphase steht. Doch ist, glaube ich, erkennbar dass dies Potenzial zu einem sehr großen Projekt hat und, wenn es gelingt, ein entscheidender und wichtiger Schritt für unsere nationale Sicherheit sein kann.
Wie stehen Sie zu Folter gegenüber Terrorverdächtigen um wichtige Informationen zu erhalten?
Foltermethoden die bleibende physische Schäden verursachen, sind abzulehnen. Ich bin da eher für die Psychologische Folter mit Methoden wie Schlafentzug, etc.
In Ihrem ersten Hearing betonten Sie, dass Ihnen die dem USSS zugedachten Aufgaben nicht "passen". Welche würden Ihnen denn "passen"?
Nun, ich muss gestehen, diese Formulierung war in der Tat eine sehr unglückliche. Was ich sagen wollte war, dass es zu überdenken wäre, ob sich durch die Nebenainandersiedlung von „Personen- und Objektschutz“ und der „Verfolgung von Finanzkriminalität“ günstige Synergie- oder eher nachteilige Koordinationseffekte ergeben. Es ist da sehr schwierig den Fokus auf beiden Aufgabenbereichen gleichrangig zu setzen. Ich werde mir den Sachverhalt genauer ansehen und überdenken, ob eine derartige Reformierung dieser Gesetzeslage angemessen wäre.