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Samstag, 7. Februar 2009, 11:57

Hybertina Standing Orders of Popular Assembly Bill

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 7th, 2009


Dear Assemblyperson,

Governor McNamara hat den Hybertina Standing Orders of Popular Assembly Bill eingereicht.

Die Aussprache dauert 96h und endet somit am Mittwoch, 11.Februar 2009, 12.00 Uhr


Sincerely yours


Governor of the Commonwealth of Hybertina




HYBERTINA STANDING ORDERS OF POPULAR ASSEMBLY BILL

Article I – Generals

Section 1 . Introduction
[1] Dieses Gesetz regelt die Zusammensetzung und die Arbeit der Popular Assembly des Commonwealth of Hybertina.
[2] Es soll fortan als Hybertina Standing Orders of Popular Assembly Act zitiert werden.

Section 2 . The Popular Assembly
[1] Die Popular Assembly tagt öffentlich und kann nicht aufgelöst werden.
[2] Der Sitz der Popular Assembly ist im State Capitol, 820 Skywalker Avenue - Port Virginia.

Section 3 . The Assemblyperson
[1] Mitglieder der Popular Assembly sind Einwohner Hybertinas, die ihren Hauptwohnsitz 14 Tage in diesem Bundesstaat haben.
[2] Vor ihrem Dienstantritt werden die Mitglieder vom Gouverneur vereidigt und dürfen sich fortan Assemblyman oder Assemblywoman nennen.
[3] Jedes Mitglied ist berechtigt, in den Sitzungen der Popular Assembly selbständige Anträge einzubringen.
[4] Jedes Mitglied des Hauses folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.

Article 4 . Chairmanship
[1] Der Gouverneur leitet die Sitzungen der Popular Assembly. Er wahrt die Würde und die Rechte des der Popular Assembly, fördert die parlamentarische Arbeit und sichert die Ordnung im Hause.
[2] Der Gouverneur übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Popular Assembly zugeordneten Gebäuden und auf dem Grundstück 820 Skywalker Avenue, Port Virginia aus.
[3] Ist das Amt des Gouverneurs vakant, oder Gouverneur abwesend, übernimmt sein Stellvertreter die Leitung des Hauses.
[4] Im Fall einer Abwesenheit von Gouverneur und dessen Stellvertreter übernimmt das Mitglied der Popular Assembly die Leitung des Hauses pro tempore, welches am längsten Mitglied ist.

Article II – Course of Business

Section 1 . Motions
[1] Der Gouverneur nimmt an von ihm vorgesehener Stelle die Anträge der Mitglieder der Popular Assembly entgegen.
[2] Der Gouverneur hat das Recht, Anträge, die in grober Form gegen Orthographie und Grammatik der Sprache verstoßen oder mit groben Formfehlern behaftet sind, mit der Bitte um Korrektur einmalig zurückzuweisen.
[3] Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag noch nicht eingeleitet wurde.

Section 2 . Discussion
[1] Auf Wunsch des Antragsstellers kann eine Aussprache entfallen.
[2] Ansonsten hat der Gouverneur zeitnah zur Einreichung des Antrags eine Aussprache zu eröffnen, welche im Normalfalle 96 Stunden dauert.
[4] Vor Beginn der Aussprache wird dem Antragssteller noch Gelegenheit geben, sich zur seinem Antrag zu äußern.
[3] Die Dauer einer Aussprache kann vom Gouverneur bei Bedarf angemessen verlängert oder verkürzt werden, oder wenn dies ein Drittel der Mitglieder fordern.

Section 3 . Votes
[1] Zeitnah zum Ende der Aussprache hat der Gouverneur die Abstimmung einzuleiten, die öffentlich durchgeführt wird und 96 Stunden dauert.
[2] Beim vorzeitigen Erreichen einer unumstößlichen Mehrheit oder im Falle, dass alle Mitglieder der Popular Assembly abgestimmt haben, kann der Gouverneur eine Abstimmung vorzeitig beenden.
[3] Eine Abstimmungsfrage muss so gestellt sein, dass sie mit „Aye“, „Nay“ oder „Abstention" eindeutig zu beantworten ist.
[4] Die Popular Assembly entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Verfassung oder ein Gesetz nicht eine andere Mehrheit bestimmen.
[5] Wir während der Abstimmung eine Stimme verändert, so wird diese als ungültig gewertet
[5] Eine aktive Enthaltung wird ebenso wie die Passiven und ungültigen Stimmen nicht für das Endergebnis gewertet.

Section 4 . Questioning
[1] Jedes Mitglied des Hauses hat das Recht Anfragen an die hybertinische Regierung zu richten.
[2] Dies Anfragen sind durch das betroffene Regierungsmitglied innerhalb von fünf Tagen zu beantworten.
[3] Nachfragen durch den Antragssteller sind zulässig.

Article III - Code of Behavior

Section 1 . Etiquette
[1] Der Gouverneur wird in den Sitzungen der Popular Assembly als Mr.Governor oder Madam Governor angesprochen.
[2] Die Mitglieder des Hauses richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Gouverneur.
[2] Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder der Popular Assembly in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
[3] Über die Einhaltung der Etikette und der Wortwahl wacht der Gouverneur. Der Gouverneur ahndet Verstöße mit vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Section 2 . Rights
[1] Alle Mitglieder der Popular Assembly haben Rederecht, es seiden dies wurde durch richterliche Bestrafung entzogen oder durch vorgesehene Sanktionen.
[2] Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Hybertina haben, kann der Gouverneur im Bedarfsfalle Rederecht erteilen, wenn dies von einem Mitglied des Hauses gewünscht wird.
[3] Ein Mitglied soll für Äußerungen, die er in der Popular Assembly tut, nicht außerhalb des Hauses verantwortlich sein.

Section 3 . Sanctions
[1] Der Gouverneur spricht eine öffentliche Verwarnung aus, wenn ein Mitglied des Hauses oder ein Besucher gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt.
[2] Der Gouverneur kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder bis zu einer Höhe von 1.500A$ verhängen.
[3] Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß ist der Gouverneur berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot bis zu zehn Tage zu erteilen.
[4] Verstößt ein Besucher der Popular Assembly gegen die Geschäftsordnung, so ist der Gouverneur ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.
[5] Die Mehrheit der Mitglieder kann die vom Gouverneur verhängten Sanktionen in einer Abstimmung für unangemessen und damit nichtig erklären.

Article IV - Final Provisions
[1] Abweichungen von den Standing Orders können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder dieses Hauses beschlossen werden.
[2] Der Standing Orders Act tritt mit Beschluss durch die Popular Assembly und der Verkündigung durch den Gouverneur in Kraft und ersetzt die bisherige Geschäftsordnung.


Edit: Änderungen rot makiert

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benjamin McNamara« (24. Februar 2009, 13:21)


Amadeo Visconti

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Sonntag, 8. Februar 2009, 14:15

Dear Mr. Governor,
dear Honourables,

zunächst vielen Dank für diesen ausgereiften Entwurf! :) Ich möchte folgende Ergänzungen vorschlagen:

Article I 2 [3]:
In Krisensituationen kann die Popular Assemly auch an einem anderen Ort tagen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer gesetzlichen Mitglieder anwesend ist.

Begründung: Die Festlegung auf einen einzigen Tagungsort halte ich für bedenklich. Das Parlament ist wesentlich, nicht das Gebäude.

Article I 3:
Ich würde vorschlagen an dieser Stelle noch den Eid der Assemblyperson einzufügen und auch ddavon die Mitgliedschaft abhängig zu machen.

Article I 4:
Wie wird der Stellvertreter bestimmt, beziehungsweise wann wird die Vertretuerfunktion wirksam? Gibt es dazu schon andere Regelungen zur Vertretung des Gouvernors, ganz Grundsätzlich?

Article III 3 [2]:
Ein Verwarngeldkatalog wäre wünschenswert, oder ein anderes Instrument, um Willkür zu verhindern!

Article III 3 [3]:
Ein Auschluss sollte wirklich das finalste Mittel sein und mit hohen Hürden belegt werden!

So weit erstmal von mir. ;)
Amadeo Visconti
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Montag, 9. Februar 2009, 16:53

Dear Assemblyperson,
Mr.Visconti,

vielen Dank für Ihre Einwände, ich werde später auf diese eingehen (und selbst noch ein paar Verbesserungen einbringen) - aber leider habe ich heute noch einige wichtige Termin.

Solange sollte der Kritik der Assemblyperson nichts im Wege stehen :)
Benjamin McNamara
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Dienstag, 10. Februar 2009, 18:40

Dear Assemblyperson,

zuerst möchte ich selber noch einige Koorikturen anregen:

Article II, Section 4:
Benennung der Section auf "Questioning" ändern.

Article III, Section 1 [2]
Die Mitglieder des Hauses richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Gouverneur.

Article III, Section 2:
Benennung der Section auf "Rights" ändern.


Zu den Anmerkungen von Mr.Visconti:

Zitat

Article I 2 [3]:
In Krisensituationen kann die Popular Assemly auch an einem anderen Ort tagen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer gesetzlichen Mitglieder anwesend ist.

Begründung: Die Festlegung auf einen einzigen Tagungsort halte ich für bedenklich.

Durch Artilce I, 2 [3] wird nicht geregelt, dass die Popular Assembly (PA) nur in der 820 Skywalker Avenue in Port Virginia hat - sondern nur dort ihren Sitz hat.
Die Einschränkung auf eine gewisse Anzahl von Mitglieder halte nicht für gut. Wer sich zu einem Thema nicht äußern möchte, oder bei einer Abstimmung nicht aktiv teilnehmen möchte (also auch keine Enthaltung) der soll nicht dazu gezwungen werden.
Es könnte auch die Arbeitsfähigkeit der PA auf Dauer schädigen, wenn Mitglieder auf irgendeine Weise nicht anwesend sein können (Simoff: Inaktivität eines Spielers).

Zitat

Article I 3:
Ich würde vorschlagen an dieser Stelle noch den Eid der Assemblyperson einzufügen und auch ddavon die Mitgliedschaft abhängig zu machen.


Der Eid wurde bereits in Aricle I, 3 [2] verarbeitet, welchen nach dem Pledge Act dieser für alle Beamte und Diener in Hybertina vorgeschrieben ist.

Zitat

Article I 4:
Wie wird der Stellvertreter bestimmt, beziehungsweise wann wird die Vertretuerfunktion wirksam?

Innerhalb der PA sollten wir flexibel bleiben, damit die Arbeit der PA nicht gehindert wird. Dh., dass der Stellvertreter, oder das älteste Mitglied die Arbeit übernehmen kann, wenn der Gouverneur einige Tage untätig geblieben ist.

Zitat

Gibt es dazu schon andere Regelungen zur Vertretung des Gouvernors, ganz Grundsätzlich?


In der Verfassung ist folgendes zu lesen:
Article III - Executive
Section 6. Scheidet der Governor aus dem Amt, bevor ein Nachfolger gewählt ist, so soll ein dafür designierter Beamter oder sonstiger Amtsträger kommissarisch die Amtsgeschäfte führen, und im Falle des Fehlens eines solchen soll diese Aufgabe an den ältesten in Hybertina lebenden Bürger übertragen werden. ...


Zitat

Article III 3 [2]:
Ein Verwarngeldkatalog wäre wünschenswert, oder ein anderes Instrument, um Willkür zu verhindern!

Ich denke soviel Objektivität sollte man dem Gouverneur zutrauen - es bleibt der PA auch die Möglichkeit des Einspruches, der eventuell in die Geschäftsordnung einbaut werden kann.

Zitat

Article III 3 [3]:
Ein Auschluss sollte wirklich das finalste Mittel sein und mit hohen Hürden belegt werden!

Auch hier sollte man dem Gouverneur vertrauen, angemessen auf Verfehlungen zu reagieren.
Ich möchte nicht alles ins letzte Detail regeln, aber wenn die Mehrheit der Mitglieder dafür ist, dürfen Sie, Mr.Visconti - oder ein anderer Freiwilliger gerne einen Verwarngeldkatalog erstellen :)


Ich hoffe ich konnte auf Ihre Einwände eingehen. Ansonsten wünsche ich mir noch ein paar Kommentare bzw. auch gerne Ideen von den anderen Assemblyperson
Benjamin McNamara
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Donnerstag, 12. Februar 2009, 18:25

RE: Hybertina Standing Orders of Popular Assembly Bill

''Audemus jura nostra defendere''

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Port Virginia | February 12th, 2009


Dear Assemblyperson,

hiermit wird die Aussprache bis Samstag, 14.02.2009, 18.30 Uhr verlängert da noch Aussprachebedarf besteht.


Sincerely yours


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Amadeo Visconti

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Freitag, 13. Februar 2009, 13:33

Zitat

Zitat

Article I 2 [3]: In Krisensituationen kann die Popular Assemly auch an einem anderen Ort tagen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer gesetzlichen Mitglieder anwesend ist. Begründung: Die Festlegung auf einen einzigen Tagungsort halte ich für bedenklich.
Durch Artilce I, 2 [3] wird nicht geregelt, dass die Popular Assembly (PA) nur in der 820 Skywalker Avenue in Port Virginia hat - sondern nur dort ihren Sitz hat. Die Einschränkung auf eine gewisse Anzahl von Mitglieder halte nicht für gut. Wer sich zu einem Thema nicht äußern möchte, oder bei einer Abstimmung nicht aktiv teilnehmen möchte (also auch keine Enthaltung) der soll nicht dazu gezwungen werden. Es könnte auch die Arbeitsfähigkeit der PA auf Dauer schädigen, wenn Mitglieder auf irgendeine Weise nicht anwesend sein können (Simoff: Inaktivität eines Spielers).


Trotzdem sollte nachvollziehbar sein, wer die aktuellen Mitglieder sind. Man könnte auch die Inaktivitätsregelungen strenger fassen. So können Inaktive ab 2 Wochen unentschuldigten Fehlens als "beurlaubt" gelten und somit nicht mehr als formale Mitglieder.

Zitat

Zitat

Article I 3: Ich würde vorschlagen an dieser Stelle noch den Eid der Assemblyperson einzufügen und auch davon die Mitgliedschaft abhängig zu machen.
Der Eid wurde bereits in Aricle I, 3 [2] verarbeitet, welchen nach dem Pledge Act dieser für alle Beamte und Diener in Hybertina vorgeschrieben ist.


Dieses Gesetz soll allein die Assembly betreffen, warum sollten wir die betreffenden Rechtsquellen derart zergliedern?!

Zitat

Zitat

Article I 4: Wie wird der Stellvertreter bestimmt, beziehungsweise wann wird die Vertretuerfunktion wirksam?
Innerhalb der PA sollten wir flexibel bleiben, damit die Arbeit der PA nicht gehindert wird. Dh., dass der Stellvertreter, oder das älteste Mitglied die Arbeit übernehmen kann, wenn der Gouverneur einige Tage untätig geblieben ist.


Inaktivität ist sicherlich ein dramatisches Problem, trotzallem kommen wir nicht um eine formale Stellvertreterregelung, gerade um die Parlamentsarbeit am Leben zu erhalten. Meinetwegen wirklich das älteste, anwesende Mitglieder oder eine kurze Abstimmung bei Bedarf einer neuen Sitzungsleitung.

Zitat

Zitat

Article III 3 [2]: Ein Verwarngeldkatalog wäre wünschenswert, oder ein anderes Instrument, um Willkür zu verhindern!
Ich denke soviel Objektivität sollte man dem Gouverneur zutrauen - es bleibt der PA auch die Möglichkeit des Einspruches, der eventuell in die Geschäftsordnung einbaut werden kann.


Ich traue Ihnen diese Objektivität zu, aber Gesetze sind etwas abstraktes und Demokratie lässt auch die Wahl ungeeignter Amtsträger zu! ;)

Zitat

Zitat

Article III 3 [3]: Ein Auschluss sollte wirklich das finalste Mittel sein und mit hohen Hürden belegt werden!
Auch hier sollte man dem Gouverneur vertrauen, angemessen auf Verfehlungen zu reagieren. Ich möchte nicht alles ins letzte Detail regeln, aber wenn die Mehrheit der Mitglieder dafür ist, dürfen Sie, Mr.Visconti - oder ein anderer Freiwilliger gerne einen Verwarngeldkatalog erstellen :)


Ist dies der Fall?
Amadeo Visconti
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Donnerstag, 19. Februar 2009, 19:32

RE: Hybertina Standing Orders of Popular Assembly Bill

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

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Port Virginia | February 19th, 2009


Dear Assemblyperson,

hiermit wird die Aussprache bis Samstag, 21.02.2009, 19.30 Uhr verlängert da noch Aussprachebedarf besteht.


Sincerely yours


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Samstag, 21. Februar 2009, 10:28

Dear Assemblyperson,
dear Mr.Visconti,

Zitat

Original von Amadeo Visconti
Trotzdem sollte nachvollziehbar sein, wer die aktuellen Mitglieder sind. Man könnte auch die Inaktivitätsregelungen strenger fassen. So können Inaktive ab 2 Wochen unentschuldigten Fehlens als "beurlaubt" gelten und somit nicht mehr als formale Mitglieder.


Aktuelle Mitglieder sind alle Bürger Hybertina´s die zwei Wochen in Staat leben. Inaktivität ist kein Grund, dass man nicht mehr Mitglied ist.
Natürlich kann man eine Inaktivenregel einbauen, aber was ist die Folge: Mehrarbeit des Vorsitzenden.
Von daher halte ich eine Mindestgrenze an abstimmenden Mitglieder nicht für glücklich.
Somit wäre eine Inaktivität eines oder mehrer Mitglieder kein Schaden für die PA.

Zitat


Dieses Gesetz soll allein die Assembly betreffen, warum sollten wir die betreffenden Rechtsquellen derart zergliedern?!


Nun in dieser Section werden die Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft in der PA geregelt - nun da gehört auch der Eid dazu, auch wenn er bereits im Pledge Act gefordert wird.

Zitat

Inaktivität ist sicherlich ein dramatisches Problem, trotzallem kommen wir nicht um eine formale Stellvertreterregelung, gerade um die Parlamentsarbeit am Leben zu erhalten. Meinetwegen wirklich das älteste, anwesende Mitglieder oder eine kurze Abstimmung bei Bedarf einer neuen Sitzungsleitung.


Ich denke, dass man mit der Regelung des Chairman pro tempore (ältestes Mitglied) am Besten fährt. Es können soviele Mitglieder ausfallen - irgend ein aktives Mitglied ist immer das älteste :)

Zitat

Ich traue Ihnen diese Objektivität zu, aber Gesetze sind etwas abstraktes und Demokratie lässt auch die Wahl ungeeignter Amtsträger zu! ;)


Nun gut, man könnte ein Veto der anderen Mitglied einbauen, sollte der Gouverneur unangemessene Sanktionen verhängen.
Wie wäres es damit, Mr.Visconti?
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Montag, 23. Februar 2009, 11:15

RE: Hybertina Standing Orders of Popular Assembly Bill

''Audemus jura nostra defendere''

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Port Virginia | February 23rd, 2009


Dear Assemblyperson,

hiermit wird die Aussprache bis Mittwoch, 25.02.2009, 18.15 Uhr verlängert da noch Aussprachebedarf besteht.


Sincerely yours


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Edit: Datum

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benjamin McNamara« (23. Februar 2009, 11:36)


Amadeo Visconti

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Dienstag, 24. Februar 2009, 11:18

Beim letzten Punkt stimme ich ihn zu. Ungefähr so: "Die Mehrheit der Mitglieder kann die vom Governor verhängten Sanktionen in einer Abstimmung für unangemessen und damit nichtig erklären."

Bei den anderen Punkten werden wir offensichtlich keine Einigung erzielen. Die Argumente wiederholen sich, auch wenn sich die Formulierungen ändern. Eine weitere Verlängerung des Debattenzeitraums scheint mir daher nicht notwendig.
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Dienstag, 24. Februar 2009, 13:16

Dear Assemblyperson,
Mr.Visconti,

Zitat

Original von Amadeo Visconti
Beim letzten Punkt stimme ich ihn zu. Ungefähr so: "Die Mehrheit der Mitglieder kann die vom Governor verhängten Sanktionen in einer Abstimmung für unangemessen und damit nichtig erklären."


Einverstanden. Bau das in den Antrag ein

Zitat

Bei den anderen Punkten werden wir offensichtlich keine Einigung erzielen. Die Argumente wiederholen sich, auch wenn sich die Formulierungen ändern. Eine weitere Verlängerung des Debattenzeitraums scheint mir daher nicht notwendig.


Wenn Sie zu den anderen Punkten auch einen Vorschlag machen, könnte ich zustimmen :)
Benjamin McNamara
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Dienstag, 24. Februar 2009, 23:57

Waren meine Anregungen zu unkonkret? ?(
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Donnerstag, 26. Februar 2009, 13:36

''Audemus jura nostra defendere''

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Port Virginia | February 26th, 2009


Dear Assemblyperson,

hiermit wird die Aussprache bis Sonntag, 01.03.2009, 14.00 Uhr verlängert da noch Aussprachebedarf besteht.


Sincerely yours


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Donnerstag, 26. Februar 2009, 13:41

Mr.Visconti,

wir streichen in Article I . Section 2 ganz und in Section 4 (nicht Article - wird geändert) wird der Teil "820 Skywalker Avenue - Port Virginia" gestrichen. Damit würde der Sitzungssaal nicht festgelegt und der Popular Assembly kann in andere Räume/Gebäude/Städte im Notfall ausweichen.

Im Gegenzug belassen wir Article I . Section 3 wie er ist
Benjamin McNamara
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Mittwoch, 4. März 2009, 15:18

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | March 4th, 2009


Honorable Assemblyperson,

die Aussprache ist beendet.
Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.


Sincerely yours


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