Ich ersuche um Aussprache und Abstimmung.
9th Election of Congress Act Amendment Bill
Article 1
Article I, Section 3 (1) des Election of Congress Act wird der folgende Satz angefügt:
„Ist der Wahlamtsleiter offiziell abgemeldet, so kann die Ankündigung der Wahl auch später oder früher erfolgen, jedoch nicht um mehr als 5 Tage Abweichung.“
Article 2
Article I, Section 5 (1) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
“(1) Das Wahlergebnis wird durch die Wahlleitung öffentlich verkündet. Beschwerde oder Klage gegen das Ergebnis ist bis eine Woche nach Ergebnisbekanntgabe beim Obersten Gerichtshof zulässig.“
Article 3
Article I, Section 6 (1i) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
“i) mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses. Die entsprechende Feststellung ist durch das Kongresspräsidium zu treffen.“
Article 4
Article II, Section 2 (1) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
“(1) Die Listen werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich, an vom USEO vorgesehenem Ort bekannt gegeben. Die Kandidaturen müssen zudem separat beim Electoral Office als PN eingereicht werden.“
Article 5
Article III, Section 2 (1) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
“(1) Kandidaturen für das Senatorenamt werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich, an vom USEO vorgesehenem Ort bekannt gegeben.. Die Kandidaturen werden zudem separat beim Electoral Office als PN eingereicht werden.“
Article 6
Article III, Section 3 (1) des Election of Congress Act wird der folgende Satz angehangen:
“In diesem Fall ist ein Wählerverzeichnis vom Tage der Ergebnisverkündung an bis zwei Tage vor der Stichwahl im betreffenden Bundesstaat auszulegen.“
Article 7
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.