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i) mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses. Die entsprechende Feststellung ist durch das Kongresspräsidium zu treffen.
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Wer aufgrund der Ausübung eines öffentlichen Amtes zu einer bestimmten Diensthandlung verpflichtet ist und diese absichtlich unterlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
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Original von Norman Howard Hodges
Ich kann Sie vielleicht nicht zwingen, den Entzug vorzunehmen, aber Konsequenzen hat das auf jeden Fall.
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Original von Richard D. Templeton
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Original von Norman Howard Hodges
Ich kann Sie vielleicht nicht zwingen, den Entzug vorzunehmen, aber Konsequenzen hat das auf jeden Fall.
Wie Sie mittlerweile gewahr sind, hat das Kongresspräsidium den Mandatsverlust von Ms. Apatow bereits festgestellt.
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Rein interessehalber - und zur allgemeinen Aufhellung der Stimmung - würde ich aber natürlich gerne wissen, welche Konsequenzen Sie in's Auge gefasst hatten.
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