Mr. Chairman,
ich bedanke mich ueber die Initiative Mr. Xanathos', befuerchte jedoch, dass er mit der Bill etwas ueber das Ziel hinausgeschossen hat. Viele der Regulierungen sehe ich als zu enges Korsett fuer Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich. Oft sehe ich auch Probleme mit der Vereinbarkeit der freiheitlichen Grundsaetze der USA. Stichwort: Entfaltungsfreiheit.
Im Folgenden gehe ich gerne einzeln auf die verschiedenen Punkte ein.
Art. II, Sec. 1 und 2
Bei den Regelungen zur Einschraenkung der monatlichen und woechentlichen Arbeitszeit sehe ich grosse Probleme. Wenn man einmal durch rechnet sind 200 Stunden pro Monat nicht sehr viel. Es wuerde bedeuten, dass in manchen Monaten nicht mehr als 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden duerfte. Je nach Einkommenssituation laesst sich dies aber fuer einzelne Arbeitnehmer finanziell gar nicht durch setzen. Die Forderung einer solchen Regelung wuerde nicht nur die Entfaltungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht von Arbeitnehmern einschraenken, sondern auch potentiell Schwarzarbeit foerdern.
Gleiches gilt fuer die 50-Stunden pro Woche Regelung. Dies wuerde bedeuten, dass ein Arbeitnehmer max. 7 Stunden und 9 Minuten pro Tag arbeiten duerfte. Ich sehe dabei die selben Bedenken wie bei der 200-Stunden Regelung.
Art. III, Sec. 1
Dies ist wahrscheinlich der Hoehepunkt der Einschraenkung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ein faktisches Arbeitsverbot ist eine antiquierte Regel aus den Zeiten des Mittelalters. Jeder Mensch hat das Recht sich frei zu entfalten und sein Leben selbst zu bestimmen. Wer ist der Staat, um dieses Recht einer muendigen Person abzunehmen? Meiner Meinung nach kollidiert diese Passage auch mit den Verfassungsgrundsaetzen.
Art. III, Sec. 2
Und wieder eine Bestimmung, die von Staats wegen nicht gefordert werden darf. In Arbeitsvertraegen kann jegliche Bestimmung selbst getroffen werden, es darf jedoch nicht durch das Gesetz aufoktroyiert werden.
Art. IV
Hier wuerde ich noch gerne eine Passage sehen, dass eine Lohnfortzahlung im Streikfall einzig im Ermessen des Arbeitgebers liegt, es darauf aber keinen rechtlichen Anspruch gibt.
Das war's auch schon.