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Zitat
Original von Herb Saigon
Mr. Speaker,
ich begrüße die inhaltlichen Veränderungen von Senator Hodges und werde diese auch im Entwurf einbinden. Allerdings ist m.E. nach Sec. III (4) selbsterklärend genug. Die Formulierung "Rechtsverkehr" weist eindeutig auf die Benutzung der rechten Fahrbahnseite hin. Sowohl bei Fahrbahnen mit und ohne mittlerer Verkehrsführungslinien.
Demnach sehe der aktuelle Entwurf so aus:
[...]
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Former First Lady of the United States
Bundesstaat: Astoria State
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Former First Lady of the United States
Bundesstaat: Astoria State
Zitat
Original von Ulysses Q. Monroe
Mr. Speaker,
ich denke die Senator meinte eher die folgenden beiden Absätze, oder irre ich?
Zitat
Ich habe mir ebenfalls schon Gedanken über die angesprochenen Absätze gemacht, bin jedoch zu dem Schluss gekommen, dass wir es hier mit einer verfassungskonformen Überschneidung zu tun haben.
Ich denke da unser Straßennetzwerk viele Überschneidungen und Übergänge kennt, und es vollkommen verwirrend für die Bürger ist, wenn es 9 verschiedene Autobahnhgattungen gibt, sehe ich hier den speziellen in der Verfassung angesprochenen Fall bundesweiten Interesses.
Zitat
ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS
[...]
Sec. 2. Exclusion Clause.
(1) Dieses Gesetz und die Zuständigkeit der in ihm definierten Behörde gilt ausschließlich für die in ihm definierten Verkehrssysteme.
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf
1. Straßen-, Schienen-, Wasserverkehrswege unter der Verwaltung und Aufsicht von Kommunen, Counties und Bundesstaaten, insbesondere auf solche, die nicht über die Grenze von Bundesstaaten hinausgehen und nicht ganz oder teilweise aus Bundesmitteln finanziert wurden;
2. Verkehrsfahrzeuge zur Beförderung von Personen über den Privatgebrauch hinaus, die ausschließlich oder vorrangig auf Verkehrswegen verkehren, die auf Verkehrswegen nach no. 1 verkehren und nicht ganz oder teilweise aus Bundesmitteln finanziert wurden.
3. Verkehrs- und Transportunternehmen, die ausschließlich Verkehrswege nach no. 1 und Verkehrsfahrzeuge nach no. 2 in ausschließlich einem Bundesstaat produzieren oder betreiben;
4. Verkehrswege und Verkehrsfahrzeuge, insbesondere solche im Dienste der Landwirtschaft, auf Privatbesitz, die ausschließlich privat genutzt werden.
(3) Dieses Gesetz findet abweichend von par. 2 auch dann Anwendung in Kommunen, Counties und Bundesstaaten, wenn der betreffende Bundesstaat keine eigenen Regelungen zur Regulierung der durch dieses Gesetz abgedeckten Bereiche erlassen hat.
(4) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verkehrsfahrzeuge und Verkehrswege, die von militärischen Behörden der Vereinigten Staaten betrieben werden.
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