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Craig Hsiao

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1

Dienstag, 29. Dezember 2009, 12:02

2009/12/006 Regulation of Traffic Bill

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | December 29th, 2009


Honorable Members of Congress,

der Senator von Savannah, Mr.Herb Saigon hat den folgenden Antrag in den Kongress eingebracht, der zur Diskussion gestellt wird.

Die Aussprache dauert bis Dienstag, den 05.01.2010 - 12:00 Uhr


signed

Speaker of the House of Representatives




Regulation of Traffic Bill


Section I - General

Zweck dieses Gesetzes soll es sein, die Ordnung im Straßenverkehr von Astor, dort insbesondere auf den staatlichen Highways und anderen Bundesstraßen zu regeln.


Section II - Designation of Roads

Folgende Bezeichnungen sollen für die einzelnen Straßen gelten:

(1) "Interstate Highways (Freeways)" für nationale (landesweite) Autobahnen

(2) "Highways" für nationale (landesweite) Landstraßen

(3) "State Highways" für bundesstaatliche Autobahnen

(4) "State Roads" für bundesstaatliche Landstraßen


Section III - General Traffic Regulations

(1) Jeder Verkehrsteilnehmer soll sich an den Regulation of Traffic Act halten, auf andere Rücksicht nehmen und sich dementsprechend verhalten.

(2) Zum Führen eines Fahrzeugs ist ein jeder berechtigt der das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine gültige Fahrerlaubnis seines Heimatstaates besitzt.

(3) Es dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.

(4) Grundsätzlich gilt in Astor Rechtsverkehr.

(5) Die laut dem "Manual of Traffic Signs" ausgewiesenen Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen sind bindend.


Section IV - Special Arrangements

(1) Für Fahrzeuge der State Police und der Fire Departments gelten die bestehenden Verkehrsregeln nicht bzw. beschränkt, sofern sich diese in einem Einsatz befinden.

(2) Für die Eskortierung von Personen (z. B. Mitglieder der Administration) können durch die State Police unter Berücksichtigung der Gefährdung der betreffenden Person Straßensperren errichtet werden um eventuelle Gefahren abzuwehren.


Section V - Astorian Highway Police

(1) Die Astorian Highway Police untersteht der Federal Highway Administration.

(2) Die Astorian Highway Police hat die Aufgabe alle unter Art. II aufgeführten Straßen polizeilich zu überwachen. Für die Subsec. (3) und (4) ist eine Zusammenarbeit mit der State Police erforderlich.


Section VI - Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Craig Hsiao
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Former Speaker of the House of Representatives


Herb Saigon

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2

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 00:18

Mr. Speaker,

durch den Regulation of Traffic Bill sollen grundlegendste Regeln im astorischen Straßenverkehr festgelegt werden, die bisher noch keiner näheren Definition unterlagen. Zusätzlichen wird die Namensgebung aller Landstraßen und Autobahnen eingeführt.
Bundesstaatliche Regelungen, die später zusätzlich zu dieser Bill getroffen werden können, sollten sich formlos daran orientieren.

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3

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 00:34

Mr. Speaker,

der Entwurf in dieser Form findet meine Zustimmung. Ich danke dem Senator aus Savannah für seine Arbeit.
Weltenbürgerin

Norman Howard Hodges

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4

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 02:38

RE: 2009/12/006 Regulation of Traffic Bill

Mr. Speaker,

ich begrüße den Entwurf von Senator Saigon. Ich habe mir jedoch erlaubt, ihn der gängigen Formatierung von Bundesgesetzen anzupassen. Außerdem habe ich einige Umformulierungen vorgenommen, welche im Entwurf (bis auf Korrekturen von Zeichensetzungsfehlern) rot markiert sind.

Regulation of Traffic Bill

Sec. 1 Purpose
Zweck dieses Gesetzes ist die Regelung des Straßenverkehrs in den Vereinigten Staaten von Astor, insbesondere auf den Highways und den anderen Bundesstraßen.

Sec. 2 Designation of Roads
Folgende Bezeichnungen sollen für die einzelnen Straßen gelten:
(1) "Interstate Highways (Freeways)" für nationale (landesweite) Autobahnen;
(2) "Highways" für nationale (landesweite) Landstraßen;
(3) "State Highways" für bundesstaatliche Autobahnen;
(4) "State Roads" für bundesstaatliche Landstraßen.

Sec. 3 General Traffic Regulations
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer ist zur Einhaltung der Verkehrsregeln und zur Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet.
(2) Zum Führen eines Fahrzeugs ist jeder berechtigt, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und eine gültige Fahrerlaubnis seines Heimatstaates besitzt.
(3) Es dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.
(4) Fahrzeuge haben auf in beiden Richtungen befahrenen Straßen mit Spurmarkierung die rechte Spur zu verwenden. Sind keine Spuren vorgegeben, so ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet, so weit wie möglich am rechten Straßenrand zu fahren.
(5) Die laut dem "Manual of Traffic Signs" ausgewiesenen Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen sind bindend.

Sec. 4 Special Arrangements
(1) Für Fahrzeuge der State Police und der Fire Departments gelten die bestehenden Verkehrsregeln nicht bzw. beschränkt, sofern sich diese in einem Einsatz befinden.
(2) Für die Eskortierung von Personen (z. B. Mitglieder der Administration) können durch die State Police unter Berücksichtigung der Gefährdung der betreffenden Person Straßensperren errichtet werden um eventuelle Gefahren abzuwehren.

Sec. 5 Astorian Highway Police
(1) Die Astorian Highway Police untersteht der Federal Highway Administration.
(2) Die Astorian Highway Police hat die Aufgabe alle unter Art. II aufgeführten Straßen polizeilich zu überwachen. Für die Subsec. (3) und (4) ist eine Zusammenarbeit mit der State Police erforderlich.

Sec. 6 Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Herb Saigon

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5

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 21:43

Mr. Speaker,

ich begrüße die inhaltlichen Veränderungen von Senator Hodges und werde diese auch im Entwurf einbinden. Allerdings ist m.E. nach Sec. III (4) selbsterklärend genug. Die Formulierung "Rechtsverkehr" weist eindeutig auf die Benutzung der rechten Fahrbahnseite hin. Sowohl bei Fahrbahnen mit und ohne mittlerer Verkehrsführungslinien.

Demnach sehe der aktuelle Entwurf so aus:

Regulation of Traffic Bill


Section I - General

Zweck dieses Gesetzes ist die Regelung des Straßenverkehrs in den Vereinigten Staaten von Astor, insbesondere auf staatlichen Highways und anderen Bundesstraßen.


Section II - Designation of Roads

Folgende Bezeichnungen sollen für die einzelnen Straßen gelten:

(1) "Interstate Highways (Freeways)" für nationale (landesweite) Autobahnen

(2) "Highways" für nationale (landesweite) Landstraßen

(3) "State Highways" für bundesstaatliche Autobahnen

(4) "State Roads" für bundesstaatliche Landstraßen


Section III - General Traffic Regulations

(1) Jeder Verkehrsteilnehmer ist zur Einhaltung der Verkehrsregeln und zur Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet.

(2) Zum Führen eines Fahrzeugs ist ein jeder berechtigt der das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine gültige Fahrerlaubnis seines Heimatstaates besitzt.

(3) Es dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.

(4) Grundsätzlich gilt in Astor Rechtsverkehr.

(5) Die laut dem "Manual of Traffic Signs" ausgewiesenen Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen sind bindend.


Section IV - Special Arrangements

(1) Für Fahrzeuge der State Police und der Fire Departments gelten die bestehenden Verkehrsregeln nicht bzw. beschränkt, sofern sich diese in einem Einsatz befinden.

(2) Für die Eskortierung von Personen (z. B. Mitglieder der Administration) können durch die State Police unter Berücksichtigung der Gefährdung der betreffenden Person Straßensperren errichtet werden um eventuelle Gefahren abzuwehren.


Section V - Astorian Highway Police

(1) Die Astorian Highway Police untersteht der Federal Highway Administration.

(2) Die Astorian Highway Police hat die Aufgabe alle unter Art. II aufgeführten Straßen polizeilich zu überwachen. Für die Subsec. (3) und (4) ist eine Zusammenarbeit mit der State Police erforderlich.


Section VI - Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Norman Howard Hodges

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6

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 22:07

Zitat

Original von Herb Saigon
Mr. Speaker,

ich begrüße die inhaltlichen Veränderungen von Senator Hodges und werde diese auch im Entwurf einbinden. Allerdings ist m.E. nach Sec. III (4) selbsterklärend genug. Die Formulierung "Rechtsverkehr" weist eindeutig auf die Benutzung der rechten Fahrbahnseite hin. Sowohl bei Fahrbahnen mit und ohne mittlerer Verkehrsführungslinien.

Demnach sehe der aktuelle Entwurf so aus:

[...]


Mr. Speaker,

ich habe die Formatierung des Gesetzentwurfes nicht angepasst, damit danach erneut eine Version aufkommt, die so formatiert ist wie der ursprüngliche Entwurf ;)

Davon abgesehen ist das Wort "Rechtsverkehr" mitnichten juristisch definiert, wohingegen meine Formulierung absolut eindeutig ist.

Georges Laval

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Freitag, 1. Januar 2010, 12:45

Mr Speaker,
Ich möchte Senator Saigon für seinen Gesetzesvorschlag danken, dem ich grundsätzlich zustimmen kann. Ich bitte jedoch darum, die sinnigen Änderungen und Formatierung von Senator Hodges beizubehalten.

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Ulysses Q. Monroe

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8

Freitag, 1. Januar 2010, 13:20

Mr. Speaker,

ich unterstütze den Entwurf und Mr. Saigon und Mr. Hodges.

Samantha Cunningham

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9

Freitag, 1. Januar 2010, 18:11

Mr. Speaker,

ich bitte den Antragsteller dahingehend, dass er seinen Entwurf entsprechend der Änderung des Sehr Ehrenwerten Kollegen Hodges ändert.

Darüber hinaus möchte ich ansprechen, dass dieses Gesetz teilweise in die Gesetzgebung der Bundesstaaten eingreift.

Sec. 2 Designation of Roads
Folgende Bezeichnungen sollen für die einzelnen Straßen gelten:
(1) "Interstate Highways (Freeways)" für nationale (landesweite) Autobahnen;
(2) "Highways" für nationale (landesweite) Landstraßen;


Bereits diese beiden Absätze schreiben den Ländern vor, wie ihre Autobahnen und Landstraßen zu bezeichnen sind. Die Verfassung gibt dem Bund zwar die gesetzgeberische Aufgabe über die Infrastruktur, aber nur, "sofern [sie] von bundesweiter Bedeutung [sind]".

Sec. 4 Special Arrangements
(1) Für Fahrzeuge der State Police und der Fire Departments gelten die bestehenden Verkehrsregeln nicht bzw. beschränkt, sofern sich diese in einem Einsatz befinden.


Auch dies tangiert die Vorschriftengebung der Bundesstaaten. Diese entscheiden über Ausnahmen ihrer Straßenverkehrsordnungen. In diesem Falle besonders, da hier von zwei Behörden der Bundesstaaten tangiert werden.

Dieses Gesetz kann in dieser Form meine Zustimmung daher nicht finden.

Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
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Ulysses Q. Monroe

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10

Freitag, 1. Januar 2010, 18:22

RE: 2009/12/006 Regulation of Traffic Bill

Mr. Speaker,

ich denke die Senator meinte eher die folgenden beiden Absätze, oder irre ich?


Sec. 2 Designation of Roads
Folgende Bezeichnungen sollen für die einzelnen Straßen gelten:
[...]
(3) "State Highways" für bundesstaatliche Autobahnen;
(4) "State Roads" für bundesstaatliche Landstraßen.


Ich habe mir ebenfalls schon Gedanken über die angesprochenen Absätze gemacht, bin jedoch zu dem Schluss gekommen, dass wir es hier mit einer verfassungskonformen Überschneidung zu tun haben.
Ich denke da unser Straßennetzwerk viele Überschneidungen und Übergänge kennt, und es vollkommen verwirrend für die Bürger ist, wenn es 9 verschiedene Autobahnhgattungen gibt, sehe ich hier den speziellen in der Verfassung angesprochenen Fall bundesweiten Interesses.

Was die Ausnahmeregelung für die Police und die Fire Departments angeht, stimme ich der Senator in jedoch vollkommen zu.

Samantha Cunningham

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11

Freitag, 1. Januar 2010, 18:27

RE: 2009/12/006 Regulation of Traffic Bill

Zitat

Original von Ulysses Q. Monroe
Mr. Speaker,

ich denke die Senator meinte eher die folgenden beiden Absätze, oder irre ich?


Sec. 2 Designation of Roads
Folgende Bezeichnungen sollen für die einzelnen Straßen gelten:
[...]
(3) "State Highways" für bundesstaatliche Autobahnen;
(4) "State Roads" für bundesstaatliche Landstraßen.


Mr. Speaker, ich danke dem Representative Monroe. Selbstverständlich meine ich diese beiden Absätze.

Zitat

Ich habe mir ebenfalls schon Gedanken über die angesprochenen Absätze gemacht, bin jedoch zu dem Schluss gekommen, dass wir es hier mit einer verfassungskonformen Überschneidung zu tun haben.
Ich denke da unser Straßennetzwerk viele Überschneidungen und Übergänge kennt, und es vollkommen verwirrend für die Bürger ist, wenn es 9 verschiedene Autobahnhgattungen gibt, sehe ich hier den speziellen in der Verfassung angesprochenen Fall bundesweiten Interesses.


Leider muss diese Meinung auch von allen anderen geteilt werden. Sobald nur ein Bundesstaat diesbezüglich Zeter und Mordio schreit, wird dieses Gesetz zu einem Problem. Die Verfassung mutet es den Bürgern schließlich auch zu, dass es acht verschiedene Gesetze zum Jugenschutz geben kann. Oder acht verschiedene Gesetze zur Gesundheitsvorsorge. Oder acht verschiedene Gesetze zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Oder acht verschiedene Gesetze zur Rohstoffförderung. Und trotzdem muss ich mich darum kümmern zu wissen, welches Gesetz nun wo gilt, wenn ich mich einmal in einem anderen Staat aufhalten möchte.

In diesem Zusammenhang sei erneut erwähnt, dass ich eine Vertretungsgesetzgebung in den Vereinigten Staaten für überfällig halte!

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Ulysses Q. Monroe

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12

Freitag, 1. Januar 2010, 18:28

Mr. Speaker,

ich kann die Argumentation der Senatorin nachvollziehen und schließe mich ihren Verbesserungsvorschlägen an.

Herb Saigon

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13

Freitag, 1. Januar 2010, 20:56

Mr. Speaker,
Ms. Cunningham,

ich teile ihre Sorge um die Namensgebung der bundesstaatlichen Autobahnen. Jedoch möchte ich in diesem Zusammenhang den Einwand von Representative Monroe anführen, daß eine einheitliche Benennung der Autobahnen sowohl für den nationalen als auch internationalen Tourismus zum Beispiel der Einfachheit halber so zu belassen sein sollte.

Zu Sec. IV (1): Hier denke ich ist es eine bundesweite Notwendigkeit es so hand zu haben. Sicherlich greift der Entwurf in bundesstaatliche Gesetzgebung ein, aber um die Sicherheit der gesamten Bevölkerung zu gewährleisten ist dieser Punkt unumgänglich.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, diesen Gesetzentwurf zuerst in den verschiedenen Parlamenten der Bundestaaten einzubringen um so eine bundeseinheitliche Variante zu gestalten.

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Ulysses Q. Monroe

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14

Freitag, 1. Januar 2010, 21:30

Mr. Senator,

die Frage ist leider nicht, was das praktisch am effizientesten ist, sondern was wir im Rahmen der Verfassung machen können. Ich teile ihre Bedenken, wie ich schon gesagt habe, sehe aber dass wir damit unsere Kompetenzen übertreten würden.

Charlotte McGarry

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15

Freitag, 1. Januar 2010, 21:32

Mister Speaker,

die Vorgaben der Verfassung sind verbindlich. Die Interpretation hat sich dabei nicht nach unseren Wünschen zu richten, sondern nach den Buchstaben dieses Grundgesetzes. Ich kann nicht erkennen, aus welcher Bestimmung der Verfassung sich ein Bundeszwang zur Benennung bundesstaatlicher Verkehrswege ableiten ließe. Ich darf in diesem Zusammenhang auf den Transportation Infrastructure System and Authorities Act von 2008 verweisen und aus diesem kurz die Einschränkungen zitieren, die vom Gesetzgeber damals für notwendig erachtet wurden:

Zitat

ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS

[...]

Sec. 2. Exclusion Clause.
(1) Dieses Gesetz und die Zuständigkeit der in ihm definierten Behörde gilt ausschließlich für die in ihm definierten Verkehrssysteme.
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf
1. Straßen-, Schienen-, Wasserverkehrswege unter der Verwaltung und Aufsicht von Kommunen, Counties und Bundesstaaten, insbesondere auf solche, die nicht über die Grenze von Bundesstaaten hinausgehen und nicht ganz oder teilweise aus Bundesmitteln finanziert wurden;
2. Verkehrsfahrzeuge zur Beförderung von Personen über den Privatgebrauch hinaus, die ausschließlich oder vorrangig auf Verkehrswegen verkehren, die auf Verkehrswegen nach no. 1 verkehren und nicht ganz oder teilweise aus Bundesmitteln finanziert wurden.
3. Verkehrs- und Transportunternehmen, die ausschließlich Verkehrswege nach no. 1 und Verkehrsfahrzeuge nach no. 2 in ausschließlich einem Bundesstaat produzieren oder betreiben;
4. Verkehrswege und Verkehrsfahrzeuge, insbesondere solche im Dienste der Landwirtschaft, auf Privatbesitz, die ausschließlich privat genutzt werden.
(3) Dieses Gesetz findet abweichend von par. 2 auch dann Anwendung in Kommunen, Counties und Bundesstaaten, wenn der betreffende Bundesstaat keine eigenen Regelungen zur Regulierung der durch dieses Gesetz abgedeckten Bereiche erlassen hat.
(4) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verkehrsfahrzeuge und Verkehrswege, die von militärischen Behörden der Vereinigten Staaten betrieben werden.


Die einschränkenden Regelungen wurden damals auf Forderung der republikanischen Partei eingebracht, wenn ich den geschätzten Kollegen Saigon kurz daran erinnern darf.

Die betreffende Regelung im aktuellen Entwurf ist demzufolge zu streichen, wünschenswert hin oder her. Offen gestanden bin ich nicht einmal sicher, dass der Bund irgendeine Form von Autorität hat, um in die Verkehrsregelungsgesetzgebung außerhalb von Bundesstraßen - definiert nach dem obigen Auszug - einzugreifen.
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Herb Saigon

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16

Samstag, 2. Januar 2010, 19:18

Mr. Speaker,

eventuell könnte man Sec. II, Satz 1 insofern ändern, daß eine Verallgemeinerung herrscht, also kein Zwang zur Benutzung der Namensgebung.

Section II - Designation of Roads

Folgende Bezeichnungen könnten zum besseren Verständnis für die einzelnen Straßen gelten:

(1) "Interstate Highways (Freeways)" für nationale (landesweite) Autobahnen

(2) "Highways" für nationale (landesweite) Landstraßen

(3) "State Highways" für bundesstaatliche Autobahnen

(4) "State Roads" für bundesstaatliche Landstraßen

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Charlotte McGarry

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Samstag, 2. Januar 2010, 19:28

Mister Speaker,

der zuständige Secretary sollte seine Vorschläge für die bundesstaatlichen Autobahnen den Gouverneuren im Rahmen der NGC oder in einem Brief mitteilen, das Bundesgesetz dagegen die Bezeichnungen für Bundesstraßen vereinheitlichen. Das läuft auf die Streichung der Nummern 3 und 4 hinaus, was ich nicht als das größte Problem empfinde.
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Herb Saigon

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Samstag, 2. Januar 2010, 19:50

Mr. Speaker,

ich werde der Bitte Senatorin McGarry's nachkommen und den Entwurf dahingehend ändern. Ebenfalls werde ich die Formatierung von Senator Hodges einpflegen, obwohl es beim Penal Enforcement Act nicht an der Formatierung scheiterte.

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Herb Saigon

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Sonntag, 3. Januar 2010, 22:24

Mr. Speaker,

der vorläufige Entwurf unter Berücksichtigung der Einwände.

Regulation of Traffic Bill


Section 1 - General
Zweck dieses Gesetzes ist die Regelung des Straßenverkehrs in den Vereinigten Staaten von Astor, insbesondere auf staatlichen Highways und anderen Bundesstraßen.

Section 2 - Designation of Roads
Folgende Bezeichnungen sollen für die einzelnen Straßen gelten:
(1) "Interstate Highways (Freeways)" für nationale (landesweite) Autobahnen.
(2) "Highways" für nationale (landesweite) Landstraßen.

Section 3 - General Traffic Regulations
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer ist zur Einhaltung der Verkehrsregeln und zur Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet.
(2) Zum Führen eines Fahrzeugs ist ein jeder berechtigt der das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine gültige Fahrerlaubnis seines Heimatstaates besitzt.
(3) Es dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.
(4) Grundsätzlich gilt in Astor Rechtsverkehr.
(5) Die laut dem "Manual of Traffic Signs" ausgewiesenen Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen sind bindend.

Section 4 - Special Arrangements
(1) Für Fahrzeuge im Einsatz gelten die bestehenden Verkehrsregeln nicht bzw. beschränkt, sofern sich diese in einem Einsatz befinden.
(2) Für die Eskortierung von Personen (z. B. Mitglieder der Administration) können unter Berücksichtigung der Gefährdung der betreffenden Person Straßensperren errichtet werden um eventuelle Gefahren abzuwehren.


Section 5 - Astorian Highway Police
(1) Die Astorian Highway Police untersteht der Federal Highway Administration.
(2) Die Astorian Highway Police hat die Aufgabe alle unter Sec. 2 aufgeführten Straßen polizeilich zu überwachen. Für bundesstaatliche Autobahnen und Landstraßen ist eine Zusammenarbeit mit der State Police erforderlich.

Section 6 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Ich habe mir erlaubt Sec. IV zu verallgemeinern.

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Montag, 4. Januar 2010, 11:54

Mr. Speaker,

Sec. 4 (1) scheint mir nicht nur unbeholfen, sondern vor allem auch unklar formuliert zu sein. Der Gesetzgeber sollte schon definieren, was er unter "im Einsatz" versteht; auch so mancher Tierarzt sieht sich selbst unter Umständen als Einsatzfahrzeug. Ich bitte den Antragsteller hier um einen Vorschlag, da ich nicht wissen kann, was er darunter versteht.

Ich rege darüber hinaus an, das "Manual of Traffic Signs" als Anhang in das Gesetz aufzunehmen. Ansonsten wäre ein Herausgeber und die Form der Verordnung des Manuals zu bestimmen.

Abschließend beantrage ich eine Verlängerung der Aussprache, damit diese nicht vor der Klärung offener Fragen endet.
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