Honorable Assemblymen,
die Standing Orders besagen ausdrücklich "Im Falle der Verwaisung des Amtes, werden durch den Governor unverzüglich Neuwahlen für das Amt des Präsidenten durchgeführt." (Art. 3/1 der
Standing Orders)
Dabei hat der Governor keinen Entscheidungsspielraum. Wenn das Amt verwaist ist, muss er Neuwahlen durchführen (was sich ja auch aus Art. 2/3 b) der Standing Orders ergibt). Die Verwaisung eines Amtes ist aber ein Faktum: Ist das Amt nicht besetzt, so ist es verwaist. Ist das Amt besetzt (unabhängig davon, ob die Person, die es besetzt, aktiv ist oder nicht), so ist es nicht verwaist. Tertium non datur.
Ich bestreite nicht, dass Ms. Lanter-Davis inaktiv ist, und das es sich dabei um einen Zustand handelt, bei dem Abhilfe geschaffen werden muss.
Aber das Amt ist nicht verwaist, denn Ms. Lanter-Davis ist ja noch President of the Assembly. Und so lange sie das ist, können Neuwahlen nur durch Beschluss der Assembly mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angeordnet werden, wie dies in Art. II/3 c) der Standing Orders dies vorsieht.
Ich teile die Ansicht der ehrenwerten Assemblymen, dass es Neuwahlen dringend braucht.
Wenn diese Neuwahlen aber sowieso schon verfassungsrechtlich höchst Zweifelhaft sind, weil unsere Verfassung keine Amtsenthebung des President of the Assembly vorsieht, da dort nur festlegt ist, dass ein President of the Assembly "alle vier Monate" gewählt wird (Art. II, Sec. 3 der Verfassung) und ein Amtsenthebungsverfahren nur für den Governor vorsieht, so bin ich doch der Meinung, dass man hier nicht willkürlich Dinge feststellen, beschließen und anderweitig herumfuhrwerken kann, sondern eine solche Neuwahl wenigstens gemäß den Bestimmungen der Standing Orders noch möglicherweise recht- und verfassungsmäßig durchführen.
Verfahren wir rechtmäßig, werde ich die Bemühungen zur Neuwahl unterstützen, um dieses Haus wieder arbeitsfähig zu machen, und anschließend eine Reform der Verfassung und der Standing Orders herbeiführen zu können.