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RE: 2o1o/o2/oo1 Reform of the Federal Prosecution Bill
Mr. President pro Tempore,
mit dieser Bill möchte ich eine grundlegende Reform des Vertretung des Bundes vor Gericht erreichen. Das bisherige System erscheint mir kompliziert, kaum praktikabel und außerdem nicht wirklich stimmig oder sinnig.
Es macht keinen Sinn, die Aufteilung der gerichtlichen Vertretung künstlich zu erzwingen, in dem man die Befugnisse verschiedenen Amtsträgern überträgt. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, was an dem System sinnvoll sein soll, dass der Attorney General - der als Mitglied des Kabinetts nun wirklich genug zu tun hat - auch noch persönlich für die Strafverfolgung zu tun hat, während der Solicitor General lediglich mit einem ihm unterstellten Stab für Verwaltungsverfahren zuständig ist. Womit sich auch eine Lücke auftut: Was ist mit verfassungsrechtlichen Verfahren, die offensichtlich und unstreitig nicht verwaltungsrechtlicher Natur ist. Auch die Gliederung des Mitarbeiterstabes durch die Aufteilung auf Staaten ist nicht wirklich sinnvoll, denn ein solcher Mitarbeiter - sei er Attorney oder Solicitor - wird nach gegenwärtiger Lage niemals so viel zu tun haben, dass er wirklich beschäftigt wäre.
Mit dieser Neuregelung werden die Regelungen zur gerichtlichen Vertretung völlig umgestellt. Bei der Erarbeitung des Entwurfes habe ich mich mit Senator Cunningham eng abgestimmt, im Ergebnis sind wir auf folgende Kernpunkte der Reform gekommen:
1) Der Solicitor General wird die Kernperson der gerichtlichen Vertretung der USA. Für den Fall, dass es einen Solcitor General gibt - was derzeit nicht der Fall ist, wo ich aber hoffe, dass sich in kürze Änderungen ergeben -, ist der Attorney General komplett aus der gerichtlichen Vertretung und der Zuständigkeit für diese ausgenommen. Selbstverständlich verbleibt ihm natürlich die Oberaufsicht über die gerichtliche Vertretung, alles weitere wird jedoch auf den Solicitor General übertragen. Persönlich übernimmt der AG gerichtliche aber nur noch im Falle der Vakanz des Amtes.
2) Die gerichtliche Vertretung wird zusammengefasst und gleichzeitig flexibler gestaltet. Eine Aufspaltung in "United States Attorneys" und "United States Solcitors" gibt es nicht mehr. Sämtliche Vertreter des Bundes verwenden den Titel "United States Attorney" (oder vergleichbare Untertitel) und sind dem SG unterstellt. Selbstverständlich bedeutet es nicht, dass es nicht organisatorische Trennungen in verschiedene Abteilungen geben kann, wonach ein Attorney auch nur für den einen oder den anderen Bereich zuständig sein kann, aber dies ist nicht mehr erforderlich, was die Flexibilität der Arbeit ermöglicht.
Daneben wird gleichzeitig durch die Anpassung verschiedener gesetzlicher Normen dafür gesorgt, dass sich die durch dieses Gesetz geschaffenen neuen Regelungen gut in die bisherige Rechtslage einpassen und Widersprüche nach Möglichkeit ausbleiben.
Zudem möchte ich noch auf einen Fehler in der Formatierung hinweisen, der meinem Büro vor der Einreichung des Antrages bedauerlicherweise passiert ist, und um Korrektur bitten. So muss Section IV in richtiger Formatierung lauten:
Vielen Dank.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
United States Senator for Astoria State
President of the Assembly of Astoria State
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Morgan J. Pierpont« (3. Februar 2010, 15:16)
da die vorliegende Bill in meinem Büro bereits im Vorfeld des parlamentarischen Prozesses gesichtet wurde, kann ich sagen, dass ich sie für nützlich und zielführend halte und ihr zustimmen werde.
Ich bin zwar kein Jurist und daher in den Details des Entwurfs nicht so bewandert. Aber seine Zielsetzung erscheint mir sinnvoll und ich werde ihm daher zustimmen.
ich werde den hier vorliegenden Antrag unterstützen.
sig.
Jenson Wakaby Shenghei Tigers - ABA-Champions 2007/II and 2008/I
- Winner of the Superbowl III 2008 - Winner of the FBA-Trophy 2008 & 2009 Owner of the "Three Lions" in Shenghei