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Office of Homeland Security Act
THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document -Attested Copy
OFFICE OF HOMELAND SECURITY ACT
Inkraftgetreten am:
31.01.2010
Unterschrieben durch President Richard D. Templeton
Geändert am:
n/a
Office of Homeland Security Act
Sec. 1 General
Dieses Gesetz führt das Amt für innere Sicherheit (Office of Homeland Security) ein.
Sec. 2 Consultant
(1) Das Office of Homeland Security ist eine Abteilung des Executive Office of the President.
(2) Der Präsident ernennt den Director des Office of Homeland Security. Gegebenenfalls kann der Präsident einen stellvertretenden Behördenleiter (Deputy Director) und nachgeordnete Amtsträger ernennen.
(4) Das Office berät den Präsidenten und die Administration ressortübergreifend in allen Fragen der inneren Sicherheit.
Sec. 3 Competences
(1) Das Office of Homeland Security berät die Leiter des Federal Bureau of Investigation, des United States Marshal Service und des United States Secret Service sowie der United States Customs and Border Protection.
(2) Das Office of Homeland Security
1. koordiniert die Arbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Staaten sowie des Department of Justice und des Department of Defense in Fragen der inneren Sicherheit.
2. übernimmt die Leitung über den Nationalen Katastrophenschutz. Seine Aufgaben sind die Vorbeugung, die Bekämpfung und die Aufarbeitung von Naturkatastrophen.
(3) In diesen Funktionen kann es den Leitern der Sicherheitsbehörden des Bundes Anweisungen für Ermittlungen und Operationen erteilen, wenn die Leiter der obersten Bundesbehörden, die diesen Sicherheitsbehörden des Bundes jeweils vorstehen, keine anderslautenden Anweisungen erteilt haben.
Sec. 4 Report
Der Director legt dem Präsidenten vierteljährlich einen schriftlichen Bericht über den Zustand der Sicherheitsbehörden vor. Auf Beschluss beider Kammern des Kongresses ist der Bericht dem Kongress in nicht-öffentlicher Sitzung vorzustellen.
Sec. 5 Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.