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Original von Richard Grey
Das Undergraduate-Studium soll also 4 Jahre dauern, das Postgraduate-Studium 2 Jahre.
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Kommen wir zu weiteren Regelungen, wie zum Beispiel Promotionen. Soll hier eine Maximalzeit festgelegt werden?
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Original von Scott A. Cheung
Chan Sen unterstützt dieses Vorhaben. Wie unterteilt sich dann ein Studienjahr?
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Dies könnte wohl in jedem BS anders gehalten werden, oder ist auch hier eine Angleichung notwendig?
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Original von Richard Grey
Natürlich könnte das unterschiedlich gehandhabt werden, nur müssten dann die übrigen Bundesstaaten gegenseitig die Abschlüsse anerkennen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Herb Saigon« (2. April 2010, 23:41)
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Original von Herb Saigon
Ich würde Mr. Cheung's Vorschlag zur Umsetzung befürworten. So könnte man es problemlos zu geltendem Recht machen.
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