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Dieses Amendment behebt einen einzigen Missstand des gegenwärtigen Präsidentschaftswahlrechts, den ich gerne an einem vereinfachten Beispiel beschreiben möchte. Nehmen wir an, im Bundesstaat A lebten drei Wähler von Partei X und zwei Wähler von Partei Y. Für die Ermittlung der Wahlmännerstimmen für die Präsidentschaftswahl ergäbe das dann fünf Electoral Votes für Partei X; Partei Y ginge leer aus, obwohl sie immerhin vierzig Prozent der Stimmen im Bundesstaat A auf sich vereinen konnte. Letztlich wurde Partei Y also dafür bestraft, dass ihre Wähler zur Urne gegangen sind.
Das ist natürlich nicht im Sinne der Verfassungsväter: Eine Wahl ist weniger frei, wenn das Votum eines Wählers seinem bevorzugten Kandidaten am Ende schadet. In mehreren Anläufen ist darüber diskutiert worden, wie diesem Misstand ein Ende gesetzt werden kann, ohne dass die Besonderheiten und die Spannung des astorischen Wahlsystems verloren gehen würden.
Jetzt liegt endlich ein entsprechender Entwurf vor, der im Kongress auf einhellige Unterstützung beider Parteien stößt. Ich rufe die Legislature dazu auf, sich dieser Unterstützung anzuschließen und dieses Amendment, das Wahlen in den Vereinigten Staaten fairer und damit freier macht, zu ratifizieren.
Governor Grey danke ich dafür, dass er im Zuge der Präsidentschaftswahlreform auf Bundesebene eine konstruktive, federführende Rolle übernommen und die Gespräche dauerhaft vorangetrieben hat.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
meine Unterstützung für diesen Verfassungszusatz ist allgemein bekannt. Ich möchte aus den von meiner guten Freundin, der Abgeordneten McGarry, ausgeführten Fairness-Gründen auch in der Legislature unseres Free States für die Ratifikation dieses Zusatzes werben.
Präsident und Manager der Willamsburg Rapids
Former (XXVII.) President of the United States of Astor
ich bin kein intimer Kenner dieser offenkundig schon älteren Debatte und habe auch nicht unmittelbar die entsprechende Diskussion nachvollziehen können - aus der jüngsten Diskussion im Kongress jedenfalls ist lediglich eine formale, nicht aber eine inhaltliche, Auseinandersetzung zu entnehmen. Vielleicht kann mir einer der geschätzten Kollegen einen Hinweis geben?
Inhaltlich verstehe ich, wieso das geltende Recht zu absurden Effekten führen kann, wie von der ehrenwerten Senatorin beschrieben. Ich habe aber auch - wie gesagt in Unkenntnis des vorangegangenen Diskussionsverlaufs auf Bundesebene - Bedenken:
1) führt der Entwurf weg von der Wahl separat in den Bundesstaaten, jedenfalls vom Ergebnis her. Das aber macht ja u.a. unseren Bundesstaat aus und ist Ausdruck unserer föderalen Struktur.
2) wird die Bezeichnung "proportional" im Verfassungstext durch die ungleich weichere und offenere Formulierung "berücksichtigt" ersetzt. Damit wird ein entscheidendes Element für den Ausgang von Präsidentenwahl an die einfache Gesetzgebung delegiert und damit den jeweiligen Mehrheiten überantwortet, ohne das die hohen Hürden des Verfassungsamendements griffen, will man am Modus etwas ändern.
Vielleicht können diese Bedenken ja aber in der Diskussion ausgeräumt werden. Das Handlungsbedarf besteht, ist offenkundig. Dass es nur die Wahl zwischen Status Quo und dem vorliegenden Entwurf gibt, auch.
Original von John Nathan Hope
1) führt der Entwurf weg von der Wahl separat in den Bundesstaaten, jedenfalls vom Ergebnis her. Das aber macht ja u.a. unseren Bundesstaat aus und ist Ausdruck unserer föderalen Struktur.
Einerseits ist das sicher nicht ganz falsch, andererseits wählen wir aber auch den Präsidenten der Vereinigten Staaten und nicht den von New Alcantara, insofern finde ich das vertretbar. Die föderalistische Lösung und damit die Notwendigkeit für die Kandidaten, vor Ort um Stimmen zu werben und sich den Wählern in den Staaten vorzustellen, sehe ich nicht entfallen.
Zitat
2) wird die Bezeichnung "proportional" im Verfassungstext durch die ungleich weichere und offenere Formulierung "berücksichtigt" ersetzt. Damit wird ein entscheidendes Element für den Ausgang von Präsidentenwahl an die einfache Gesetzgebung delegiert und damit den jeweiligen Mehrheiten überantwortet, ohne das die hohen Hürden des Verfassungsamendements griffen, will man am Modus etwas ändern.
"Berücksichtigt" ist sicherlich ein Wort, das so oder so interpretiert werden kann. Ich denke jedoch, dass die Intention des Gesetzgebers für kommende Generationen, die das auslegen werden, klar ist. Es gibt dazu eine Reihe von Protokollen. Ich verweise dabei insbesondere auf das Presidential Election Reform Council.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
in zwei Punkten hatte ich Bedenken geäußert. Im ersten halte ich nach den Ausführungen unserer Senatorin den gewählten Weg für beschreitbar und besser als der Status Quo.
im zweiten Punkt habe ich weiterhin Bedenken, die sich eher noch verstärkt haben. Es ist nämlich mitnochten so, dass die uneindeutige semantische Auslegung von "Berücksichtigt" durch eine klarer definierte Regelungsabsicht, also einem klar erkennbaren Sinn und Zweck, geheilt würde. Erstens ergibt sich aus den Protokollen, dass es eben genau Teil des Kompromisses ist, das das Amendement hier vage bleibt. Zeitens - und entscheidend - ist es nicht eine Frage der Auslegung etwa durch Gerichte, die die Protokolle heranziehen müssten, sondern die Ausgestaltung wird dem Gesetzgeber überantwortet, der selbstredent die gesamte Handlungsbreite nutzen darf, die ihm die Semantik bietet.
Im Ergebnis bedeutet dies, das eine Kernfrage unserer Demokratie - nämlich die Frage wie unser Staatsoberhaupt gewählt wird - in gewissen Grenzen an die gewöhliche Gesetzgebung delegiert wird und damit stärker dem Einfluss wechselnder und parteitaktisch denkender Mehrheiten ausgeliefert sein wird als das bislang je denkbar war.
Das halte ich für in höchstem Maße problematisch und ich bin nicht überzeugt, dass diese handwerkliche Ungeschicklichkeit in ihrer Tragweite bislang hinreichend beleuchtet wurde.
ich vermag mich der Sichtweise des geschätzten Kollegen nicht anzuschließen. Darüber zu spekulieren, ob es andere Möglichkeiten gegeben hätte, diesen Sachverhalt zum Ausdruck zu bringen, halte ich für müßig. Im Amendment wird klar genannt, welche Faktoren zu welchem Faktor ins Verhältnis zu setzen sind. Für eine Verfassung, die ein Grund- und kein Ausführungsgesetz ist, halte ich damit einen ausreichend strengen Rahmen gesetzt. Insofern sehe ich hier keine Ungeschicklichkeit, sondern ein Zugeständnis an die Tatsache, dass eine Verfassung eben nicht jeden Einzelfall regeln kann oder sollte.
Dieses Amendment stärkt den Grundsatz "one man, one vote" im Vergleich zum Status quo. Kein Gesetz und im Zweifel auch kein Urteil werden dahinter zurückfallen können. Ich sehe da keine juristische Auseinandersetzung am Horizont, ich sehe aber gleichfalls keinen Grund, eine solche zu fürchten.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
die verehrte Senatorin und ich sind hier unterschiedlicher Auffassung: Wäre es für eine Verfassung zu detailreich, den Modus der Wahl des Staatsoberhauptes präzise zu definieren? Ich glaube nicht.
Die angestrebte Regelung nennt zwei Faktoren, die bei der Ermittlung eines dritten Faktors "berücksichtigt" werden. Schon die Grundrechenarten erlauben uns, uns verschhiedene - gar nicht per se unsinnvolle - Verfahren vorzustellen, wie diese Faktoren "berücksichtigt" werden können, die unterschiedliche Ergebnisse produzieren. Treffen nun also die die Möglichkeiten der Grundrechenarten mit der Möglichkeit parteitaktischer Einflussnahme zusammen, die sich daraus ergibt dass es nicht die Verfassung wäre, die den Modus vorschreibt, dann droht das Präsidentenwahlrecht zum Spielball der Parteien zu werden.
Einen Rechtsstreit befürchte auch ich nicht - sondern ganz "normalen" Parteieinzank, dem die Frage des Wahlmodus zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor nach meiner Überzeugung jedoch nicht ausgeliefert sein sollte.
Die Formulierung der "Ungeschicklichkeit" habe ich bewusst gewählt. Sicher ebenso bewusst, wie die Senatorin gleich zu Beginn ihres Wortbeitrages die Spekulation über geschicktere Formulierungen für müßig erklärt. Denn auch ihr ist aufgefallen: Bislang hat noch niemand - soweit ersichtlich auch nicht in der bundesstaatlichen Diskussion - dargelegt, wieso gerade der Begriff "berücksichtigt" für besonders geeignet gehalten wurde. So das doch die Vermutung nahe liegt, dass in der besten Absicht die Wahl des Begriffes ungeschickt erfolgte.
solange die allgemeinen Wahlgrundsätze gewahrt bleiben, ist die Art der Berücksichtigung in meinen Augen nicht allzu relevant. Jedoch anzunehmen, wie es der geschätzte Kollege offenbar vorhat, parteitaktische Einflussnahme könne auf Dauer einseitig bleiben, halte ich für eine Illusion. In der zehnjährigen Geschichte dieser Republik hat keine Partei sich dauerhaft in der Mehrheit halten können. Sie würde also auch nicht dauerhaft eine einseitige Beeinflussung der genauen Berücksichtigung vornehmen können. Offen gestanden ist mir auch vollständig unklar, wie eine solche Berücksichtigung ausfallen sollte: Wie lange wird sich wohl eine Partei in der Mehrheit halten, die ihre Bevölkerung derartig betrügt und damit alle wahlunabhängigen Unabhängigen verprellt? Ich habe, allen Misstrauen in Parteien zum Trotz, ein Grundvertrauen in die astorischen Wähler. Ich sehe jedoch, dass wir zu einer Einigung gelangen werden.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA