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John Nathan Hope

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1

Sonntag, 25. Juli 2010, 17:43

Konsultationen zur Justizreform

Handlung:John Nathan Hope hat den Red Room des Weißen Hauses mit Zustimmung des Präsidenten für die Konsultationen zur Erarbeitung einer Justizreform herrichten lassen. Er schaut auf die Liste der Eingeladenen:
Chief Justice Armin Schwertfeger
Rechtsanwalt Paul Cunningham
Rechtsanwalt Chester J. Wirfield
Staatsrechtlerin Sue Long-LeChat

Dann schaut er in die Runde und guckt, wer den Weg in den Red Room gefunden hat...
____________________
John Nathan Hope

Paul Cunningham

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2

Sonntag, 25. Juli 2010, 18:18

Handlung:Cunningham betritt, gut gelaunt und mit einer schwarzen Aktentasche unter dem Arm, den Red Room des Weißen Hauses.


Good evening, Gentlemen.

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011



Sue Long

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3

Sonntag, 25. Juli 2010, 22:00

Auch Ms. Long-LeChat betritt den Red Room des White House.

Guten Abend, die Herren.
Sue Long-LeChat

Justice
U.S. Criminal Court

John Nathan Hope

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4

Sonntag, 25. Juli 2010, 22:19

Willkommen, Frau Long-LeChat, willkommen Mr. Cunningham. Ich bedanke mich für ihr Erscheinen und schlage vor, dass wir noch ein wenig zuwarten, ob sich noch weitere Teilnehmer einfinden, bevor ich einige einführende WOrte sage.
____________________
John Nathan Hope

Armin Schwertfeger

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5

Sonntag, 25. Juli 2010, 22:33

*auch der Chief Justice ist der Einladung des Weißen Hauses gefolgt*

Guten Abend Mr. Attorney General. Guten Abend auch Ihnen Ms. Long-LeChat und Ihnen Mr. Cunningham.
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
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Former US Senator of Astoria State
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

John Nathan Hope

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6

Montag, 26. Juli 2010, 08:34

Auch Ihnen ein herzliches Willkommen, Mr. Schwertfeger,

ich schlage vor, dass wir uns an die Arbeit machen. Mr. Witfield hat noch einen Termin bei Gericht wahrzunehmen und würde sicher allenfalls erst danach zu uns stoßen. Ich danke Ihnen allen herzlich dafür, dass Sie bereit sind, Ihre Expertise einzubringen. Ich glaube es ist mittlerweil allgemein anerkannt, dass wir in Astor eine Justizreform brauchen. Wie die aber genau aussehen soll, dass hat bislang noch niemand erarbeitet.

Mir geht es darum, dass die Justiz als eine der drei Gewalten in Astor durch die Reform gestärkt wird. Im Moment ist sie aus meiner Sicht die deutlich schwächste Gewalt.

Zum Ablauf:
Ich schlage vor, dass wir zunächst identifizieren, was Probleme des Justizsystems sind. Hier gilt es im Verlauf unserer Arbeit immer stärker in die Tiefe zu gehen. Konstatieren wir am Anfang, dass die Prozesse zu lange dauern, so sollten wir im weiteren Verlauf herausarbeiten, warum welche Prozesse lange dauern und ob dieses lange zu lange ist.

Im nächsten Schritt geht es darum, die Ansatzpunkte zu identifizieren, um diese Probleme zu beheben oder abzumildern. Idealerweise ergibt sich dies aus dem ersten Schritt. Hier geht es auch darum zu gucken, welche Passagen in Gesetzen wohl einer Änderung bedürfen.

Die eigentliche Ausformulierung soll nicht mehr en Detail Gegenstand dieser Konsultationen sein. Diese Ausformulierung würde im DoJ erfolgen und dann, nachdem der Erstentwurf hoffentlich einen Weg in den Kongress findet, vom Kongress vorgenommen bzw. dem Abgeordneten, der den Antrag einbringt entsprechend Diskussionsverlauf angepasst. Hier geht es dann auch um Mehrheitsverhältnisse und Taktik. Solche Überlegungen möchte ich aus unserer Arbeit zunächst ganz bewusst ausschließen.

Weiter möchte ich sagen, dass wir uns auch keine Denkverbote auferlegen sollten. Wenn wir es für nötig erachten, die Verfassung anzupassen, dann sollten wir das zubnächst anstreben. Ggf muss das dann im weiteren Verlauf wieder zurückgenommen werden, aber wenn wir nicht wissen wo wir hin wollen, können wir nicht wissen wo wir langgehen sollen.

Zu guter letzt will ich darauf hinweisen, dass dieses Gremium bis längstens 15. August gemeinsam Tagen wird. Dann sollten wir soweit gekommen sein, das eine detailllierte Ausarbeitung durch das DoJ vorgenommen werden kann.

Ladies and Gentlemen, gibt es hierzu Anmerkungen? Ansonsten lassen Sie uns gerne gleich in eine erste Smmlung der Probleme des Justizwesens einsteigen.
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John Nathan Hope

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7

Montag, 26. Juli 2010, 08:48

Wenn Sie gestatten, beginne ich selbst in dem ich meine Überlegungen aus dem Senats-Hearing hier kurz einbringe:

Zitat


Ich sehe zwei Hauptprobleme im Justizsystem Astors: Erstens und vordringlich die Länge der Verfahren. Zweitens und ebenfalls nicht unwichtig die starke Konzentration auf eine einzige Person, die des Chief Justice des Supreme Court. Aus meinen Gesprächen mit den Präsidenten kann ich Ihnen berichten, dass er zumindest auch den erstgenannten Punkt ebenso sieht wie ich.[...]
Ich selbst habe verschiene Ideen, die alle aber nur Teilaspekte sein können und bislang nicht mehr sind als meine persönlichen Ideen: Die Etablierung von untergeordneten Gerichten, an denen auch Neben-IDs richterliche Befugnisse ausüben, soweit keine anderen IDs der selben Person Verfahrensbeteiligt sind, hielte ich für denkbar, soweit eine übergeordnete Instanz (Supreme Court) ggf Urteile revidieren kann. So könnten wir den Justizapparat ausbauen ohne gleichzeitig durch die strikte Gewaltenteilung in Personalprobleme zu geraten. Die Möglichkeit, Gutachten beim Supreme Court einzuholen könnte man abschaffen da sie künftige Urteil präjuziert, und statt dessen die Möglichkeit zu Bedutachtung durch das DoJ schaffen - das selbstredent eben gerade keine richterliche Kompetenz hat. So würde die Rolle des Supreme Court etwas fokussiert.
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Armin Schwertfeger

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8

Montag, 26. Juli 2010, 14:03

Zu einigen Punkten möchte ich gern Stellung nehmen, da sie meine Arbeit am Supreme Court direkt betreffen.

Da wäre einerseits die Länge der Verfahren. Die haben teilweise wirklich ein nachvollziehbares Maß überschritten. Die Gründe sind dabei vielfältig. Zum einen hemmt natürlich ein Personalwechsel bei den Verfahrensbeteiligten jedes mal den Fortgang eines Verfahrens, da z.B. ein neuer Richter oder ein neuer staatlicher Anklagevertreter in Strafprozessen erst bestätigt, ernannt und vereidigt werden muss. Und sobald auch noch ein Hearing im Senat dazwischen kommt. verzögert sich der Wechsel noch mehr. Hier könnte ich mir als Lösung den Grundsatz vorstellen, dass Richter und Staatsanwälte ein Verfahren vor dem Supreme Court immer von Anfang bis Ende durchzuführen haben, egal ob ihre Amtszeit abgelaufen ist oder ein neuer Richter oder Staatsanwalt ins Amt kommt.

Der zweite Punkt, der mir unter den Nägeln brennt ist das Verfahrensrecht, und hier speziell die gesetzlich geregelte Möglichkeit von Fristsetzungen für Äußerungen in der Verhandlung. Nach Aufforderung durch das Gericht hat die aufgeforderte Partei dann eben nur die festzulegende Zeit für Ihr Vorbringen. Nach verstrichener Zeit ohne Äußerung gilt halt dann eine Aussage als nicht gemacht. Die Möglichkeit eines Antrags auf Fristverlängerung kann man ja deswegen trotzdem einräumen. Bisher habe ich mich mangels einer konkreten gesetzlichen Regelung mit derartigen Ausschlussfristsetzungen schwer getan, da man damit auch schnell nachteilige Verfahrensverläufe für die Beteiligten verursachen kann. Wenn es jedoch gesetzlich geregelt wäre, wüsste jeder Verfahrensbeteiligte Bescheid und könnte sich danach richten. Ob man so eine Regelung auch auf solche grundlegenden Vorträge vor Gericht, wie die Plädoyers ausdehnen sollte, da bin ich mir noch im Zweifel.

Einer Etablierung von untergeordneten Gerichten, an welchen auch Neben-ID richterliche Befugnisse haben, stehe ich offen gesagt eher skeptisch gegenüber. Zumal eine Kontrolle, ob und wieviele Verfahrensbeteiligte die selbe Haupt-ID betreffen, äußerst schwer ist. Eher würde ich mich für die Nominierung weiterer Richter am Supreme Court mit der daraus folgenden Möglichkeit, Revisionen von einem anderen Richter entscheiden zu lassen, stark machen wollen.

Wenn es zu einer zeitlichen Straffung der Verfahren kommen sollte, könnte ich mir gut vorstellen, dass der Supreme Court mit 2 oder 3 besetzten Richterstellen das Verfahrensvolumen abdecken und die Revisionsmöglichkeit garantieren kann.
Armin Schwertfeger
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Sue Long

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9

Montag, 26. Juli 2010, 14:24

Die Übertragung von richterlichen Befugnissen auf Neben-IDs sehe auch eher skeptisch. Die Unabhängigkeit ist ein so hohes Gut der Justiz, dass es schon sehr unvermeidbar sein müsste, damit man so etwas machen sollte.

Bei dem Setzen von Fristen, wie hier skizziert, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass das Recht des Angeklagten, sich zu verteidigen und damit sein Recht auf einen fairen Prozess beeinträchtigt wird. Dennoch scheint auch mir grundsätzlich vorstellbar, Fristen einzuführen. Ich möchte jedoch anregen dies zu flankieren durch Maßnahmen die geeignet sind, das Recht auf Verteidigung zu wahren.
Denkbar wäre etwar die Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn die Partei des Angeklagten sich nicht äußert, der dann die Verteidigung übernimmt - nach besten Kräften und auf Grundlage der Informationen, die ihm eben zugänglich sind.

Bei Verfahren zwischen Verfassungsorganen dürfte nach meiner Einschätzung das Problem wegbrechender Aktivität einer Prozesspartei nicht in gleicher Form vorliegen.
Sue Long-LeChat

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John Nathan Hope

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Montag, 26. Juli 2010, 14:37

Vielen Dank für Ihre Wortmeldungen.

Ich möchte kurz den Gedankengang zu den Neben-ID-Richtern erläutern: Aus meiner Sicht wird es nahezu unmöglich sein, mehr als eine Haupt-ID für die Justiz zu gewinnen, da die strikte Ämtertrennung/Gewaltenteilung führt, dass diese Person an der Teilnahme des politischen Lebens in Astor weitgehend gehindert ist. Da ich aber andererseits nicht ganz zufrieden damit bin, das es de facto nur eine einzige Instanz mit nur einem einzigen Richter gibt, sah ich keinen anderen Asuweg als die Neben-IDs ins Spiel zu bringen.

Eventuell müsste die Neben-ID bei der Eidesleistung ihre Unabhängigkeit von den Prozessbeteiligten versichern, damit man sie zulassen könnte?
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John Nathan Hope

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Dienstag, 27. Juli 2010, 20:59

Mr. Cunningham, wollen Sie sich ebenfalls mit einer ersten Bewertung der Lage äußern?

Mr. Schwertfeger, vielleicht können Sie aus Ihrer Erfahrung genauer benennen, bei welchen Verfahrensschritten die größten Verzögerungen auftreten.
Würde es u.U. Sinn machen den Zeugen die Möglichkeit zu geben, vor der Befragung alles Sachdienliche zu Protokoll zu geben, so dass die Befragung dann schon auf einer ausführlichen Grundlage stattfinden könnte?

An einer Form von Fristsetzung kommen wir m.E. nicht vorbei, danke hierzu für den Vorstoß, Mr. Schwertfeger. Die Idee mit den Pflichtverteidigern finde ich interessant, weil sie uns die Möglichkeit gebe, den ganzen Przess deutlich zu prfessionalisieren und damit die Grundlage, ihn zu straffen, ohne das die Rechte der Verfahrensbeteiligtren in Gefahr sind.

Was die Pflicht zur Fortführung der angefangenen Verfahren angeht, so könnte ich mir hinsichtlich des Richters dies als Obtion für seinen Nachfolger gut vorstellen: Wenn ein Personalwechsel stattfindet, entscheidet der neu gewählte, ob er nur die neuen oder auch noch die alten Prozesse fortführt. Sollte der former CHief Justice allerdings eine Position annehmen, die mit dem Amt des CHief Justice unvereinbar ist, so müsste er wohl dennoch die AUfgaben abgeben.
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Paul Cunningham

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12

Dienstag, 27. Juli 2010, 21:53

Ich werde frühestens morgen zu einem ersten Statement kommen. Verzeihung.

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011



John Nathan Hope

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13

Samstag, 7. August 2010, 11:19

Ich erinnere nochmal an meine Fragen

Zitat


Mr. Cunningham, wollen Sie sich ebenfalls mit einer ersten Bewertung der Lage äußern?

Mr. Schwertfeger, vielleicht können Sie aus Ihrer Erfahrung genauer benennen, bei welchen Verfahrensschritten die größten Verzögerungen auftreten.
Würde es u.U. Sinn machen den Zeugen die Möglichkeit zu geben, vor der Befragung alles Sachdienliche zu Protokoll zu geben, so dass die Befragung dann schon auf einer ausführlichen Grundlage stattfinden könnte?


Darüber hinaus wäre relevant, bei welchen Prozessschritten Fristen gesetzt werden können sollten? Wäre darüber hinaus vielleicht auch eine Regelung sinnvoll, die definiert das ein Prozess innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden soll? Gewissermaßen als Soll-Zielgröße für den Richter, der die Fristen ja in der Praxis bestimmt?
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John Nathan Hope

Paul Cunningham

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14

Samstag, 7. August 2010, 12:26

Zitat

Original von Sue Long
Die Übertragung von richterlichen Befugnissen auf Neben-IDs sehe auch eher skeptisch. Die Unabhängigkeit ist ein so hohes Gut der Justiz, dass es schon sehr unvermeidbar sein müsste, damit man so etwas machen sollte.

Bei dem Setzen von Fristen, wie hier skizziert, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass das Recht des Angeklagten, sich zu verteidigen und damit sein Recht auf einen fairen Prozess beeinträchtigt wird. Dennoch scheint auch mir grundsätzlich vorstellbar, Fristen einzuführen. Ich möchte jedoch anregen dies zu flankieren durch Maßnahmen die geeignet sind, das Recht auf Verteidigung zu wahren.
Denkbar wäre etwar die Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn die Partei des Angeklagten sich nicht äußert, der dann die Verteidigung übernimmt - nach besten Kräften und auf Grundlage der Informationen, die ihm eben zugänglich sind.

Bei Verfahren zwischen Verfassungsorganen dürfte nach meiner Einschätzung das Problem wegbrechender Aktivität einer Prozesspartei nicht in gleicher Form vorliegen.


Das sehe ich auch so. Neben-IDs in Richterämtern müssten stark reglementiert werden. Darüber hinaus bin ich sehr FÜR Fristen in den Prozessen. Bis wann muss die Staatsanwaltschaft z.B. die Anklage vorgetragen haben? Bis wann muss eine der beiden Seiten einen Zeugen befragt haben. Bis wann muss ein Zeuge geantwortet haben. Was passiert, wenn jemand eine solche Frist verstreichen lässt? Bis wann sind Pladoyers zu halten? Bis wann hat das Gericht sein Urteil zu sprechen? Und so weiter. Natürlich muss die Verteidigung des Angeklagten gewahrt sein. Als ersten Vorschlag könnte ich mir vorstellen, dass alle Juristen sich in ein Verzeichnis registrieren müssen und im Bedarfsfall das Gericht per Auslosung einen dieser Juristen als Pflichtverteidiger beistellt.

Darüber hinaus bin ich sehr für die von der Verfassung in Strafprozessen vorgesehenen Geschworenengerichte. Auch hierfür muss man natürlich zunächst alle notwendigen Regelungen treffen, das dürfte aber meiner Meinung nach kein Problem darstellen.

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011



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Dienstag, 17. August 2010, 16:19

Handlung:Bestellt sich beim Roomservice ein Glas Wasser und harrt der Dinge die da kommen.

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011



Armin Schwertfeger

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Dienstag, 17. August 2010, 18:41

Zitat

Original von John Nathan Hope
...
Mr. Schwertfeger, vielleicht können Sie aus Ihrer Erfahrung genauer benennen, bei welchen Verfahrensschritten die größten Verzögerungen auftreten.
Würde es u.U. Sinn machen den Zeugen die Möglichkeit zu geben, vor der Befragung alles Sachdienliche zu Protokoll zu geben, so dass die Befragung dann schon auf einer ausführlichen Grundlage stattfinden könnte?
...

Es gibt da aus meiner Erfahrung heraus keine einzelnen Verfahrensschritte, bei welchen größere Verzögerungen auftreten. Das Fehlen einer gesetzlich fixierten Möglichkeit, für jeden einzelnen Schritt im Verfahren erforderlichenfalls eine konkrete Frist zu setzen, betrifft leider alle Teile der Verfahren. Ich könnte mir vorstellen, für jeden Schritt, also jede verfahrensordnungsmäßig vorgeschriebene Äußerung einer Partei (von der Klageerwiderung über Anträge, Zeugenaussagen und Stellungnahmen bis hin zu den Plädoyers und dem letzten Wort des Angeklagten) jeweils eine Frist von grundsätzlich maximal 5 bis 7 Tagen festzulegen. Beim Vorliegen wichtiger Gründe kann ja dann immer noch eine Fristverlängerung beantragt werden. Auch wenn das Gericht dies derzeit in Strafverfahren oftmals so praktiziert, wäre eine gesetzliche Grundlage für ein solches Verfahren wünschenswert.

Zeugenaussagen vor einem Strafverfahren bereits zu Protokoll zu nehmen kann man sicher machen und ist für die Strafverfolgungs- und vor allem die Anklagebehörde ein wesentlicher Teil ihrer klagevorbereitenden Arbeiten. In Strafverfahren sollte jedoch der Grundsatz der Mündlichkeit, also die vollständige Aussage vor dem Gericht nicht abgewichen werden.

Was in bestimmten Fällen sicherlich zu einer enormen Verkürzung der Verfahren, und hier vor allem der Strafverfahren führen dürfte, wäre die Möglichkeit von Plea Bargains, also die Aushandlung eines geringeren Strafmaßes gegen ein umfassendes Geständnis mit voller Schuldanerkenntnis. Ich könnte mir diese Möglichkeit recht gut vorstellen. Zumindest könnte man mal darüber nachdenken.
Armin Schwertfeger
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Sonntag, 22. August 2010, 09:54

Ms Long-LeChat, werte Herren,

ich danke Ihnen für die weiteren konstruktiven Impulse: Geschworenengerichte, Plea Bargains... das sind Ansätze, über die es sich nachzudenken lohnt. Die Möglichkeit zur Fristsetzung so denke ich, wird Dreh- und Angelpunkt der Verkürzung von Prozessen, flankiert vielleicht durch die Möglichkeit, Pflichtverteidiger zu berufen. Und die Idee mit den Neben-IDs würde ich nach dieser Konsultation dann erstmal abhaken.

Ich hatte am Anfang dieser Konsultationen eine "Deadline" bis 15. August gesetzt. Diese ist nun verstrichen und so bleibt mir, mich bei Ihnen aufrichtig zu bedanken für Ihre Zeit und Ihre Arbeit in diesem Gremium. Danke dafür.

Das Department wird nun die verschiedenen Impulse aufgreifen und dies in einen Entwurf einfließen lassen. Ich bin überzeugt, dass diese Konsultationen einen wesentlichen Beitrag geleistet haben, dass dieser Entwurf das astorische Justizwesen und damit ganz Astor zum besseren verändert.
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John Nathan Hope

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Sonntag, 22. August 2010, 18:18

Es war mir eine Freude.

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