Senator Hodges,
Ihren Bitten folge ich gerne - mit einer Ausnahme: Die Standing Orders sehen vor, dass "[a]ndere Personen [...] beim Kongresspräsidium Rederecht beantragen" müssen (Sec. 5 Art. 9 (3) Standing Orders of Congress).
Insofern muss ich Attorney General Hope bitten, das Rederecht selbst zu beantragen, und dafür einen "ausführlichen Grund" (nicht ich, sondern erneut die Standing Orders, ebd.) vorzubringen. Ich kann bereits ankündigen, dass ein bloßes "Er hat ihn geschrieben" mir nicht ausreicht. Es muss unzweifelhaft deutlich werden, dass nur er diesen Entwurf begründen kann, und gerade zum Anfang der Debatte habe ich erhebliche Zweifel daran, dass Sie oder ein anderes Kongressmitglied das nicht könnte.
Ich sage Ihnen gern, warum ich so skeptisch bin, Senator Hodges: Ein Rederecht für die Regierungsmitglieder sieht die Verfassung aus gutem Grund nicht vor. Kongressmitglieder haben schließlich auch kein Rederecht in der Regierung; für die Judikative gilt das analog. Wir müssen uns davor hüten, ein solches Rederecht durch die Hintertür einzuführen.