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Norman Howard Hodges

Elder Statesman

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1

Mittwoch, 4. August 2010, 14:55

Introduction of Legislative Proposals to the States Amendment Bill

Hohes Präsidium,

ich beantrage eine Aussprache zu folgendem Entwurf. Ich bitte darum, die Debatte erst nach der Konstituierung des Repräsentantenhauses zu eröffnen. Außerdem beantrage ich die Erteilung des Rederechts an den amtierenden Attorney General Mr. John Nathan Hope für diese Debatte, da er den Entwurf in der Administration hauptverantwortlich erarbeitet hat und seine Komplexität am besten erklären kann.


Introduction of Legislative Proposals to the States Amendment Bill

Section 1 - Introduction of a Constitutional Amendment
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird das Folgende hinzugefügt:

    (1) Der Senat soll ermächtigt sein, im gleichen Verfahren wie bei der Gesetzgebung aber ohne Mitwirkung des Repräsentantenhauses Gesetzesvorschläge für die Staaten zu beschließen und zu ändern.
    (2) Gesetzesvorschläge für die Staaten sollen wie Gesetze formulierte Vorschläge des Bundes an die gesetzgeberischen Körperschaften der Staaten sein, die diese durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umwandeln können.
    (3) Gesetzesvorschläge für die Staaten können sich auf alle Regelungsgegenstände beziehen, für die den Staaten die Gesetzgebung obliegt.
    (4) Gesetzesvorschläge für die Staaten sind kein Bestandteil des Bundesrechts. Durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelte Gesetzesvorschläge für die Staaten sind Teil des Staatenrechtes.
    (5) Ist ein Gesetzesvorschlag für die Staaten durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelt, so ist in geltendes Recht umgewandelt die Fassung des Gesetzesvorschlags für die Staaten, die am Tage des Inkrafttretens des Ratifikationsgesetzes Beschlusslage des Senates war, sofern das Ratifikationsgesetz nichts anderes bestimmt.
    (6) Es ist zulässig, wenn ein Ratifikationsgesetz bestimmt, dass es die jeweils aktuelle Beschlusslage des Senates hinsichtlich eines Gesetzesvorschlags für die Staaten zu geltendem Recht erklärt. Solch ein Ratifikationsgesetz soll dynamisches Ratifikationsgesetz heißen.
    (7) Ist ein Gesetzesvorschlag für die Staaten durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelt, so kann die gesetzgeberische Körperschaft des Staates im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses eine Änderung dieses geltenden Rechtes herbeiführen, wie sie auch eine Änderung an anderen Gesetzen des Staatenrechtes herbeiführt. Hierfür ist keine Aufhebung des Ratifikationsgesetzes erforderlich. Ist ein dynamisches Ratifikationsgesetz beschlossen, so kann eine Änderung des geltendes Rechtes nur durch Aufhebung des dynamischen Ratifikationsgesetzes auf dem Wege der Gesetzgebung und Verabschiedung eines neuen Gesetzes des Staates erfolgen.
    (8 ) Steht ein durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelter Gesetzesvorschlag für die Staaten nach Auffassung des zuständigen Gerichts umfassend in Widerspruch zur Verfassung des Staates, so sollen das Ratifikationsgesetz sowie die Regelungen des durch es in geltendes Recht umgewandelten Gesetzesvorschlags für die Staaten nichtig sein. Steht ein durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelter Gesetzesvorschlag für die Staaten nach Auffassung des zuständigen Gerichts teilweise in Widerspruch zur Verfassung des Staates, so sollen das Ratifikationsgesetz sowie die Regelungen des durch es in geltendes Recht umgewandelten Gesetzesvorschlags für die Staaten, die nicht in Widerspruch zur Verfassung stehen, gültig bleiben. Die Regelungen des durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelten Gesetzesvorschlags für die Staaten, die nach Auffassung des Gerichtes in Widerspruch zur Verfassung stehen, sollen nichtig sein.


Section 2 - Final Provision
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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2

Mittwoch, 4. August 2010, 15:15

Senator Hodges,

Ihren Bitten folge ich gerne - mit einer Ausnahme: Die Standing Orders sehen vor, dass "[a]ndere Personen [...] beim Kongresspräsidium Rederecht beantragen" müssen (Sec. 5 Art. 9 (3) Standing Orders of Congress).

Insofern muss ich Attorney General Hope bitten, das Rederecht selbst zu beantragen, und dafür einen "ausführlichen Grund" (nicht ich, sondern erneut die Standing Orders, ebd.) vorzubringen. Ich kann bereits ankündigen, dass ein bloßes "Er hat ihn geschrieben" mir nicht ausreicht. Es muss unzweifelhaft deutlich werden, dass nur er diesen Entwurf begründen kann, und gerade zum Anfang der Debatte habe ich erhebliche Zweifel daran, dass Sie oder ein anderes Kongressmitglied das nicht könnte.

Ich sage Ihnen gern, warum ich so skeptisch bin, Senator Hodges: Ein Rederecht für die Regierungsmitglieder sieht die Verfassung aus gutem Grund nicht vor. Kongressmitglieder haben schließlich auch kein Rederecht in der Regierung; für die Judikative gilt das analog. Wir müssen uns davor hüten, ein solches Rederecht durch die Hintertür einzuführen.
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Norman Howard Hodges

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3

Mittwoch, 4. August 2010, 18:52

Madam President,

entschuldigen Sie meine Unkenntnis der Standing Orders. Ich bin sicher, Mr. Hope wird das Rederecht selbst beantragen und das auch ausführlich begründen. Die Entscheidung ist dann Ihre Sache.

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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4

Mittwoch, 4. August 2010, 19:21

Offen gestanden wusste ich bisher auch nicht, dass die Passage eine Eigeninitiative bei der Beantragung des Rederechts erfordert. ;)
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Norman Howard Hodges

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5

Mittwoch, 4. August 2010, 19:24

Zitat

Original von Charlotte McGarry
Offen gestanden wusste ich bisher auch nicht, dass die Passage eine Eigeninitiative bei der Beantragung des Rederechts erfordert. ;)


Wenn Sie erlauben, Madam President, dass auch Sie nur ein Mensch sind, ist nichts Neues für mich. ;)

Charlotte McGarry

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6

Mittwoch, 4. August 2010, 19:30

Für mich auch nicht, aber wie Frauen so sind: Das weniger Gute versucht man zu kaschieren, so gut es eben geht. :D
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Norman Howard Hodges

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7

Freitag, 20. August 2010, 00:52

Mr. Speaker,

ich bitte Sie, auch die Abstimmung im Senat zu eröffnen, da Madam President McGarry abwesend gemeldet ist.

JVF

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8

Montag, 30. August 2010, 17:43

Mister Speaker,

ich weise darauf hin, dass auch bei der zweiten Abstimmung im Senat keine 2/3-Mehrheit erreicht wurde.

William E. Mulligan

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9

Montag, 30. August 2010, 18:27

Senator Fillmore,

ich interpretiere das Abstimmungsergebnis von 2:1 eigentlich exakt als Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen. Aus Art. IV, Sec. 3 der Constitution geht m.E. nicht deutlich hervor, ob hier eine relative oder absolute Zweidrittelmehrheit gefordert ist.

JVF

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10

Montag, 30. August 2010, 18:57

Mister Speaker,

es ist gefordert, dass 2/3 der Kammer zustimmen, nicht nur die 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei 8 Senatoren sind das 6 Zustimmungen. Daher sind 2 Zustimmungen nicht annähernd genug. Dies wurde bereits in der Vergangenheit immer so gehandhabt.

William E. Mulligan

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11

Dienstag, 31. August 2010, 00:20

Senator Fillmore,

vielen Dank für den Hinweis, ich werde das Abstimmungsergebnis entsprechend korrigieren. Für den Ausgang der Sache ist das Ganze ohnehin weniger von Bedeutung, da sich das House eindeutig dagegen ausgesprochen hat.