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Section 4
Der Gouverneur soll sein Amt für einen Zeitraum von vier Monaten ab dem Tage seiner Einsetzung innehalten; der Staatssekretär, der Schatzmeister und der Generalstaatsanwalt sollen ihre Ämter längstens bis zum Ende des Zeitraumes, für welchen der Gouverneur welcher sie ernannt hat gewählt wurde, innehalten.
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Section 13 Im Falle eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Gouverneur, seiner Entfernung aus dem Amt, seines Todes, des Verlustes seiner Wählbarkeit, oder seines Rücktrittes sollen in dieser Reihenfolge der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister und das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatssenates die Amtsgeschäfte des Gouverneurs übernehmen und die Wahl eines neuen Gouverneurs veranlassen; der neu gewählte Gouverneur führt die Amtszeit zu Ende; die die Amtsgeschäfte des Gouverneurs wahrnehmende Person soll dies jedoch bis zur regulär angesetzten Wahl eines neuen Gouverneurs tun, wenn zwischen dem Ausscheiden des Gouverneurs aus dem Amt und diesem Zeitpunkt weniger als sechs Wochen liegen. Im Falle der vorübergehenden Abwesenheit oder Verhinderung des Gouverneurs sollen in dieser Reihenfolge der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister und das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatssenates dessen Amtsgeschäfte für die Dauer der Abwesenheit oder Verhinderung übernehmen.
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Section 1 - Date of elections
(1) Die Wahlen zum Gouverneur des Staates Savannah finden in den Monaten Januar, Mai und September statt.
(2) Sie dauern fünf Tage und enden am dritten Sonntag des Wahlmonats.
(3) Fällt das Amt des Gouverneurs im Laufe einer Amtszeit vakant, hat der nach der Verfassung des Staates Savannah kommissarisch an dessen Stelle stretende amtierende Gouverneur unverzüglich nach Übernahme der Amtsgeschäfte eine Nachwahl zu veranlassen.
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Section 4 - Inauguration into office
(1) Der neugewählte Gouverneur tritt sein Amt am ersten Tag des auf den Monat der Wahl folgenden Tages mit der Leistung des Amtseides vor dem Staatssenat an.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Republican Party« (28. August 2010, 16:06)
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Verstehe ich den Vorschlag richtig das es dann keine Nachwahlen mehr geben soll für das Amt sondern wie auf Bundesebene dann diverse Nachrücker drankommen?
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Section 13
Im Falle eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Gouverneur, seiner Entfernung aus dem Amt, seines Todes, des Verlustes seiner Wählbarkeit, oder seines Rücktrittes sollen in dieser Reihenfolge der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister und das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatssenates die Amtsgeschäfte des Gouverneurs übernehmen und die Wahl eines neuen Gouverneurs veranlassen; der neu gewählte Gouverneur führt die Amtszeit zu Ende; die die Amtsgeschäfte des Gouverneurs wahrnehmende Person soll dies jedoch bis zur regulär angesetzten Wahl eines neuen Gouverneurs tun, wenn zwischen dem Ausscheiden des Gouverneurs aus dem Amt und diesem Zeitpunkt weniger als sechs Wochen liegen. Im Falle der vorübergehenden Abwesenheit oder Verhinderung des Gouverneurs sollen in dieser Reihenfolge der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister und das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatssenates dessen Amtsgeschäfte für die Dauer der Abwesenheit oder Verhinderung übernehmen.
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