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aus dem vorgeschlagenen Verfassungszusatz
(4) Im Falle der Vakanz des Amtes des Gouverneurs der Republik Assentia soll die State Assembly unverzüglich einen neuen Gouverneur mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen wählen. Der Gewählte soll die Amtszeit des aus dem Amt ausgeschiedenen Gouverneurs zu Ende führen. Eine Neuwahl durch die State Assembly soll jedoch nicht stattfinden, wenn diese nicht vor Beginn des Monats einer regulären Gouverneurswahl beginnen kann.
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aus der Verfassung
Section 4 Vacancy
(1) Ist das Amt des Gouverneurs vorzeitig erledigt oder geht aus einer ordentlichen Wahl kein Gewählter hervor, so wird binnen zwei Wochen in einer außerordentlichen Wahl durch die Staatsversammlung ein Gouverneur gewählt, es sei denn, der Monat, in dem ordentliche Gouverneurswahlen durchgeführt werden sollen, ist bereits angebrochen.
(2) Die Wahl beginnt frühestens fünf und spätestens zehn Tage nach der Erledigung des Amtes und dauert höchstens vier Tage.
(3) Gewählt ist, wer bei der außerordentliche Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Gleichstand gibt die Stimme des Vorsitzenden der Staatsversammlung den Ausschlag.
(4) Der Gouverneur ist bis zur Vereidigung seines Nachfolgers verpflichtet, die Amtsgeschäfte fortzuführen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Frankie Carbone« (6. Oktober 2010, 14:27)
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