- The Director -
Amada | August 17th, 2010
Ladies and Gentlemen,
gemäß
Election of Congress Act, Article I, Section 2 (3) ist durch das Electoral Office ein Wählerverzeichnis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts auszulegen.
Aktives Wahlrecht kann nur erlangen, wer seine Staatsbürgerschaft spätestens zum 19.10.2010 erhalten hat und sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Alle Wählerinnen und Wähler, die aktiv an der Wahl teilnehmen wollen, werden damit aufgefordert sich unter
Angabe ihres vollen Namens und
ihres vollen Geburtsjahres
hier einzutragen.
Zudem ist der Bundesstaat aufzuführen, in dem der Wähler am 02. Oktober 2010 wohnhaft war. Ist der Wähler erst nach diesem Datum Bürger geworden, so hat er den Bundesstaat aufzuführen, den er bei seiner Ankunft als Wohnort ausgewählt hat.
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Gesetzliche Grundlage: Election of Congress Act, Article I, Section 2 (2) -
Das Wählerverzeichnis bleibt
120 Stunden geöffnet.
Wer sich innerhalb dieser Frist nicht in das Verzeichnis einträgt, verliert für die Wahl das aktive Wahlrecht gemäß dem Election of Congress Act.
Ist es jemandem innerhalb der Fristen aufgrund von entschuldigter Abwesenheit nicht möglich sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, so kann er die Eintragung nach seiner Rückkehr bis 24 Stunden vor Wahlbeginn vornehmen.
Wer sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt, erlangt automatisch das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum House of Representatives und zu eventuell in seinem Heimatstaat parallel stattfindenden Senatswahlen.
Das Wählerverzeichnis wird am
Sonntag, den 31.10.2010 um 22:12 Uhr geschlossen.
Sincerely yours
Charles Han
Director of the Electoral Office