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dieser Passus ist der notwendige Ausgleich dafür, dass der Kongress nach dem Urteil des Supreme Court nicht mehr wie bisher aus eigener Initiative seiner Einschätzung überflüssig gewordene Behörden restrukturieren, fusionieren oder abschaffen kann.
Er zwingt jeden neugewählten Präsidenten, die von ihm gewünschte Struktur der Bundesverwaltung vor dem Kongress zu rechtfertigen und gibt letzterem die Möglichkeit, auf Entwicklungen und Erfahrungen zu reagieren.
Ließe man eine einmal erteilte Zustimmung zur Einrichtung einer Bundesbehörde unbefristet gelten, könnten Präsidenten in Versuchung geraten, auch ineffiziente oder überflüssige Behörden einfach weiterbestehen zu lassen, die sich in der Praxis gar nicht bewährt haben.
Ashley Fox
Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader
der Kongress kann bei Geld- und Personalentscheidungen dem Präsidenten signalisieren, dass er die Behörde später für überflüssig hält, wenn er einmal seine gegebene Zustimmung zurückziehen will. Aber ich möchte noch einmal erwähnen: Die Gewalten sollten auch getrennt bleiben und nicht zu sehr verschränkt werden.
Ich habe durchaus Vertrauen in den gewählten Präsidenten der Vereinigten Staaten, überflüssige Behörden abzuschaffen, zumal sich doch mit einem Entbürokratisierungsvorhaben immer gut Politik machen lässt.
Auch besteht die Gefahr, dass der Präsident zum kleinen Waisenkind Oliver degradiert wird, dass vor dem Kongress brav fragt: "Bitte Sir, dürfte ich noch etwas mehr haben."
Alle reden immer nur von Vertrauen, Verantwortung und Integrität, aber niemand ist bereits es vorzuleben. Ich stelle einen wirklichen beginnenden Verfall der politischen und sittlichen Moral fest-
Gregory Jameson M.D. I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (9. November 2010, 22:01)
ich finde nicht, dass der Kongress leichtfertig auf Kompetenzen verzichten sollte, die die Verfassung ihm einräumt. Denn die Verfassung hat eben kein unbeschränktes Vertrauen in den Präsidenten bei Ausübung der Organisationsgewalt über die Bundesverwaltung. Sie räumt ihm zwar eine Einschätzungsprärogative ein, welcher Behörden er bedarf, um das Bundesrecht getreulich auszuführen. Aber sie bindet ihn auch an die Bestätigung dieses Urteils durch den Kongress.
Dieser Kontrollmechanismus läuft effektiv leer, wenn der Kongress sich selbst verpflichtet, einmal Zustimmungen zu erteilen die er dann niemals wieder aus eigener Initiative revidieren kann.
Ich sehe den vorgeschlagenen Weg in der Praxis als unproblematisch an: wenn eine bestehende Behörde in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet hat, dann wird der Kongress ihrem unveränderten Fortbestehen auch problemlos zustimmen.
Wenn sich seine Einschätzung, die ihn zur Zustimmung zur Einrichtung dieser Behörde bewogen hat, jedoch als falsch erwiesen haben sollte, dann sollte der Kongress auch die Möglichkeit haben, diese Entscheidung zu revidieren.
Alles andere wäre eine freiwillige Selbstentmachtung des Kongresses, die die Verfassung so nicht vorsieht.
Ashley Fox
Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader
es tut mir leid, aber wenn allein der Präsident das Initiativrecht für die frei Gestaltung der Staatsverwaltung hat, dann sowohl über die Einrichtung einer Behörde als auch über deren Auflösung. Aber lediglich bei der Einrichtung hat der Kongress als Ganzes gem. der Entscheidung mitzureden. Die Entscheidung selbst besagt, dass die Auflösung einer Behörde nicht der Zustimmung des Kongresses bedarf.
Die Kompetenzen stehen fest.
Wenn der Kongress gesetzlich bestimmt, dass die Behörden nur temporär eingerichtet gelten, dass also jedesmal neue alle Organisationserlasse bestätigt werden müssen, dann ist das ein Winkelzug des Kongresses, um die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in der Kompetenzverteilung zu unterminieren.
Der Kongress hat nicht die Kompetenz auf die Struktur einer eingerichteten Verwaltung einzuwirken, da diese Komptenz nur dem Präsidenten zusteht!
Das Haushalts- und das Personalbilligungsrecht ist davon unabhängig und eine verfassungsmäßig ganz anders gelagerte, da eben expilizit den Kammern des Kongresses zugeteilte Kompetenz.
Gregory Jameson M.D. I was: Member and Chairman of the Democratic Party
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Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana
ohne jedes Anerkenntnis der juristischen Richtigkeit Ihrer staatsrechtlichen Erwägungen ändere ich meinen Vorschlag im Interesse eines mehrheitsfähigen Kompromisses wie folgt:
Ashley Fox
Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader
der neuerliche Entwurf ist schon geeigneter. Es geht dann meinerseits vorerst nur noch um Section 7.
Ssec. 1 ist meiner Meinung nach überflüssig, da dies die Verfassung gebietet.
Bei Ssec. 3 möchte ich Sen. Fox fragen, ob diese Regelungen nicht vielleicht in einer aktualisierten Fassung des Senate Hearings Procedure Act besser aufgehoben wären, welcher ja ohne Mitwirkung des Repräsentantenhauses beschlossen werden kann.
Da der Senate Hearings Procedure Act ja sowohl Materie, Form als auch Verfahren der Senatsanhörungen bestimmt, möchte ich dies ergebnisoffen anfragen.
Gregory Jameson M.D. I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
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Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana
Section 7, Paragraph 1, kann meinetwegen auch wegfallen. Diese wiederholt in der Tat nur eine Verfassungsbestimmung, ich hatte diese Wiederholung in den Gesetzestext aufgenommen, da es hierzulande ja auch üblich ist, den Inhalt eines Gesetzes in dessen erstem Gliederungsabschnitt zusammenzufassen.
Wenn der Senat darauf verzichten will, einzelne Bundesbeamte einem Hearing zu unterziehen sowie ihre Ernennung zu bestätigen, dann kann er diese Entscheidung zum Beispiel in den Senate Hearings and Procedure aufnehmen.
Dass er grundsätzlich auf dieses Recht verzichten kann, sollte aber meines Erachtens aus systematischen Gründen im Federal Administration and Authority Act fixiert werden.
Neuerlich geändert Vorschlag ohne den bisherigen Paragraph 1 der Section 7:
Ashley Fox
Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader
zu diesem fortgeschrittenenen Zeitpunkt sehe ich alle Kritikpunkte meiner Person als erledigt an.
Sofern ich bis zum anberaumten Ausspracheende keine anderweitige Krtik anbringe, werde ich dem Entwurf Sen. Fox zustimmen und meinen eigenen zurückziehen.
Ich lasse michdabei vom Leitsatz leiten: "Lieber schielen als blind sein."
[Edit: Autsch ... Rechtschreibung ... :]
Gregory Jameson M.D. I was: Member and Chairman of the Democratic Party
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (11. November 2010, 14:16)
zur Klarstellung angesichts der gegen 18:00 Uhr auslaufenden Aussprachefrist erkläre ich meinen Antrag als zurückgezogen. Ich schließe mich dem Antrag Senator Fox' an.
Gregory Jameson M.D. I was: Member and Chairman of the Democratic Party
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