Mr. Governor, Art. IV, Sec. 7, SSec. 4 der New Alcantara Constitution bezieht sich leider explizit nur auf "den Fall einer
vorzeitigen Erledigung des Senatorenamtes", d.h. einer Vakanz während der Amtszeit. Es liegt hier jedoch keine "vorzeitige" Erledigung vor, sondern eine Nichtbesetzung. Die entsprechende Passage Ihrer Verfassung wird damit nicht greifen.
Vielmehr besteht hier offensichtlich eine gesetzliche Lücke in den Regelungen des
Election of Congress Act.
Es könnte meines Erachtens nicht einmal Art. III, Sec. 3, SSec. 1 des Election of Congress Act analog angewendet werden, denn: Zwar gab es (nur) einen Kandidaten, so dass man theoretisch eine Stichwahl konstruieren könnte. Da das Gesetz aber normiert, dass zwischen den "beiden Kandidaten [...], die im ersten Wahlgang die meisten Wahlstimmen auf sich vereinigen konnten" eine Stichwahl stattzufinden hat, kann Mr. McQueen nicht Kandidat einer solchen Stichwahl sein; er hat nämlich keine Wählerstimme, also auch nicht "die meisten" auf sich vereinigt.
Somit bliebe nur noch Art. III, Sec. 2, SSec. 4 des Election of Congress Act, der aber lediglich den Fall regelt, dass es keinen Kandidaten gibt. Hier wäre aber ein Weg aus dem Dilemma zu finden, da das Gesetz ebenfalls regelt, dass jeder "Kandidat [...] zu jeder Zeit das Recht [hat], von seiner Kandidatur zurückzutreten". Mr. McQueen könnte also jetzt noch von seiner Kandidatur zurücktreten, es gäbe somit keinen Kandidaten und eine Neuausschreibung könnte durch das USEO erfolgen. Der Wille des Gesetzgebers dürfte hierdurch nicht ganz getroffen werden, aber eine elegantere Lösung kann ich momentan nicht sehen.
Aber vielleicht gibt es ja andere Rechtskundige, die sich hierzu eine Meinung bilden wollen.