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Doug Hayward

Former U.S. President

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1

Donnerstag, 2. Dezember 2010, 18:08

2010/12/03 Weapon and Ammunition Controll Bill


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
D. Hayward, Chairman
2nd of December, 2010
Freeport City, PA




Honorable Assemblymen,

zur Abstimmung steht der angehängt Entwurf von Assemblyman Douglas Hayward.


Stimmberechtigt sind:

Mr. Jeffrey Voerman-Fillmore
Mr. Douglas C. Hayward
Mr. J. Edward Mullenberry
Mr. Anthony J. Davenport



Bitte stimmen sie mit Aye (Zustimmung) oder Nay (Ablehnung).
Abstention (aktive Enthaltung) ist zulässig.


Die Abstimmung dauert 48 Stunden, bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben.




Antrag:

Weapon and Ammunition Controll Bill


Section 1 - Validity
(1) Dieses Gesetz regelt den Ankauf, Verkauf sowie die Kontrolle von Waffen und Munition in den Grenzen des Staates Peninsula.

Section 2 – Definitions
(1) Waffen im Sinne dieses Gesetzes sind Schussswaffen jeder Art.
(2) Es wird unterschieden zwischen
a) leichten Waffen, die mit einer Hand zu bedienen sind und
b) schweren Waffen, die mit zwei Händen oder der Hilfe einer weiteren Person zu bedienen sind.
(3) Zudem wird unterschieden zwischen
a) halbautomatischen Waffen, die bei der einmaligen Betätigung des Abzugs genau einen Schuss abgeben und
b) vollautomatischen Waffen, die bei der einmaligen Betätigung des Abzugs mehrere Schüsse abgeben.

Section 3 – License
(1) Für den Ankauf und Verkauf von Waffen und Munition ist eine Waffenlizenz notwendig.
(2) Eine Waffenlizenz wird erworben durch
a) den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Sachkundeprüfung bei der State Police oder
b) den Nachweis einer Grundausbildung bei einer Nationalgarde der Bundesstaaten oder der Streitkräfte des Bundes.
(3) Die Waffenlizenz wird durch die State Police verliehen.
(4) Die Aushändigung einer Waffenlizenz kann verweigert werden, wenn der Antragssteller Vorstrafen gemäß der Sections 1-4, 6, 10 und 11 des USPC hat.
(5) Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Gesetz kann die Waffenlizenz durch die State Police entzogen werden.

Section 4 - Selling of Weapons
(1) Der Verkauf von leichten sowie schweren, halbautomatischen Waffen kann nur von Händlern vorgenommen werden, die bei der State Police registriert sind.
(2) Der Verkauf von vollautomatischen Waffen an Privatpersonen ist verboten.
(3) Die Polizeistellen vor Ort haben die Regelungen aus Sec. 3 in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
(4) Bei jedem Verkauf von Waffen durch registrierte Händler müssen
a) die Personalien des Käufers festgestellt und registriert,
b) die Seriennummer der verkauften Waffe registriert und
c) sämtliche obengenannten Informationen an die State Police weitergeleitet werden.
(5) Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Kauf von Waffen nur unter Aufsicht und der ausdrücklichen Zustimmen des gesetzlichen Vormunds gestattet.

Section 5 – Selling of Ammunition
(1) Der Verkauf von Munition für leichte und schwere, halbautomatische Waffen kann nur von den in Section 4, Subsection 1 genannten Händlern vorgenommen werden.
(2) Der Verkauf von Munition für vollautomatische Waffen ist verboten.
(3) Jeder Munitionskauf muss wie in Section 3, Subsection 4 registriert werden.
(4) Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Kauf von Munition nur unter Aufsicht und der ausdrücklichen Zustimmung des gesetzlichen Vormunds gestattet.

Section 6 - Unusable Weapons
(1) Nicht funktionstüchtige oder antiquarische Waffen unterliegen nicht weder dem Waffenverbot, noch der Registrierungspflicht.
(2) Nicht funktionstüchtige Waffen dürfen nicht repariert werden.

Section 7 - Weapons for Hunting
(1) Waffen und Munition, die für die Jagd genutzt werden, unterliegen nicht den Verboten von Sec. 4, Ssec. 2 sowie Sec. 5, Ssec. 2.
(2) Die Jagdbeschäftigung ist beim Waffen- und Munitionskauf nachzuweisen.

Section 8 - Weapons for Sports
(1) Waffen und Munition, die für das Sportschießen genutzt werden, unterliegen nicht dem Verboten von von Sec. 4, Ssec. 2 sowie Sec. 5, Ssec. 2.
(2) Die sportliche Betätigung ist beim Waffen- und Munitionskauf nachzuweisen.

Section 9 - Storing of Weapons
(1) Jedwede Waffe und Munition ist sicher innerhalb des Hauses in einem abschließbaren Sicherheitsschrank aufzubewahren.
(2) Die Schlüssel des Schranks sind für Jugendliche unter 18 jahren unzugänglich aufzubewahren.

Section 10 - Final Provisions
(a) Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundsätze in Kraft.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat

Doug Hayward

Former U.S. President

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2

Freitag, 3. Dezember 2010, 10:51

Aye
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat

JVF

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3

Freitag, 3. Dezember 2010, 12:40

Abstention

Anthony J. Davenport

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4

Freitag, 3. Dezember 2010, 13:48

Abstention
Anthony Jesse Davenport [R-SE]

J. Edward Mullenberry

Moderate Republican

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Beruf: Politiker

Wohnort: Freeport

Bundesstaat: Serena

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5

Freitag, 3. Dezember 2010, 14:23

Nay
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

"That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

Doug Hayward

Former U.S. President

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6

Freitag, 3. Dezember 2010, 15:46


Honorable Assemblymen,

die Abstimmung ist beendet.
Es steht folgendes Ergebnis fest:

4 von 4 Stimmberechtigten haben abgestimmt.

Es gab ein Aye-Vote, ein Nay-Vote, sowie zwei Abstentions.

Ich stelle fest, dass die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde.

Damit ist der Antrag durch die State Assembly abgelehnt.

Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat