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Original von Doug Hayward
Ich glaube, diese Frage wurde mittlerweile zur Genüge diskutiert. Da sie uns aber in keinster Weise weiterbringt, würde ich vorschlagen, dass wir uns jetzt an die Arbeit machen, um nicht auf die Betonwand, wie es Mr. Silberman formulierte, aufzuschlagen.
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Original von Doug Hayward
Ich schlage daher den Donnerstag vor, sodass wir dann hoffentlich bis Montag oder Dienstag alles zusammenfassen können unnd dann bis zum Ende der nächsten Woche einen Antrag in den Kongress einbringen können.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »J. Edward Mullenberry« (5. Dezember 2010, 16:28)
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Original von Aznar Sandoval
Was war im September eigentlich geschehen? Der Supreme Court hat auf die Klage des damals amtierenden Präsidenten ein Grundsatzurteil gefällt, welches die Gesetzgebung Astors wieder auf die verfassungsrechtliche Grundlage stellte und die in der Bundesverfassung festgeschreibene Gewaltenteilung bezüglich die Staatsverwaltung des Bundes wieder herstellt. Dabei wurden bereits eingerichtete Behörden und Verwaltungen in ihrem Bestand bestätigt und Zuständigkeiten der Exekutive blieben erhalten.
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Das Gericht konnte sicher nicht davon ausgehen, dass die Aufzählung in der Klageschrift vollständig ist.
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Anstatt also hier öffentlich gegen die Kläger von damals und das Gericht zu polemisieren sollten die Kongressmitglieder ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe nachkommen und Astor ein Gesetzeswerk geben, welches der Bundesverfassung entspricht. Diese Aufgabe können sie auch mit noch so vielen Angriffen gegen die anderen Staatsgewalten nicht von sich weisen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »J. Edward Mullenberry« (5. Dezember 2010, 16:42)
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Original von Aznar Sandoval
Aber Mr. Colten, gleuben Sie wirklich das, was Sie hier von sich geben?
Der Verfassungsstreit zwischen zwei Staatsgewalten, nämlich dem Präsidenten als Cherf der Exekutive und dem Kongress als Bundeslegislative über die Gesetzgebungshoheit sei ein "Problemchen"? Und eine verfassungsgemäße Entscheidung darüber sei unverhältnismäßig? Wo fangen denn da bei Ihnen wirkliche Probleme an?
Und wieso redet hier mancher davon, dass die Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit der Bundesgesetzgebung Astor in eine Bananenrepublik verwandeln würde? Der Kongress hatte bisher schon über zwei Monate Zeit, sich den wichtigsten Gesetzetn und der Anpassung der darin stehenden Regeln zum Aufbau der Staatsverwaltung zu widmen. Und das ist keine fakultative Aufgabe des alleinigen Bundesgesetzgebers, nein dass ist seine ureigenste und unübertragbare Pflicht.
Mr. Colton, machen Sie bitte nicht den Supreme Court dafür verantworltich, wenn der Kongress seinen Aufgaben nicht nachkommt.
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Original von Aznar Sandoval
Der Verfassungsstreit zwischen zwei Staatsgewalten, nämlich dem Präsidenten als Cherf der Exekutive und dem Kongress als Bundeslegislative über die Gesetzgebungshoheit sei ein "Problemchen"? Und eine verfassungsgemäße Entscheidung darüber sei unverhältnismäßig? Wo fangen denn da bei Ihnen wirkliche Probleme an?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »J. Edward Mullenberry« (5. Dezember 2010, 16:55)
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Original von Liam Aspertine
Könnten Sie Ihre Behauptungen bitte auf Grundlage der Verfassung detailliert nachweisen, Mr. Mullenberry?
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Madam President,
ich denke, wenn diese ganze Diskussion uns eines zeigt, dann dass der vorliegende Entwurf völlig überhastet und unausgegoren daherkommt.
Es ist zwar richtig, dass die Reform Commission ihre Sacharbeit bislang [Antrag vom 18.08.2010 auf Errichtung am 27.08.2010 angenommen, am 22.09.2010 zur Kosntituierung zusammengekommen] noch nicht aufgenommen hat [am 17.10.2010]. Aber unter welchem Druck steht denn der Kongress? Meines Erachtens unter gar keinem. Die bis zum 12.08.2010 durch Gesetz eingerichteten Ämter und Behörden gelten als verfassungskonform und mit Zustimmung des Präsidenten eingerichtet. Änderungen kann der Präsident sowieso nicht ohne Zustimmung des Kongresses verfügen.
Sollte es dazu kommen, dass mit Ablauf des 31.12.2010 bestimmte Verfahrensvorschriften außer Kraft treten, trifft das Risiko einer eintretenden Rechtsunsicherheit die Bundesverwaltung, nicht den Kongress. Aber auch davon sind wir noch weit entfernt, es sind noch rund 2 1/2 Monate bis dahin.
Anstatt jetzt panisch einen mit heißer Nadel gestrickten Entwurf duchzuwinken, sollte der Kongress sich die notwendige Zeit nehmen, die Entscheidung des Supreme Court wohlabgewogen und bedachtvoll umzusetzen.
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Original von J. Edward Mullenberry
Der Supreme Court in Person Schwertfeger hat es mehr als übertrieben. Nur wegen einer einzigen Passage, die nach dem Urteil ohnehin gegenstandslos war und nur noch bis zu einem Organisationserlass des Präsidenten anzuwenden war, soll jetzt beispielwesie der Citizenship Act außer Kraft treten? Oder allen Ernstes der Federal Reserve Bank Act oder der Armed Forces Act? Soll unser Land also tatsächlich im Chaos versinken?
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Original von J. Edward Mullenberry
Und der Kongress soll das können, nachdem das Gericht es nicht einmal wusste? Der Kongress war mit dem Urteil nicht einmal einverstanden, wie soll er es dann ohne konkrete Vorhaltung, was rechtswidrig sein soll, umsetzen können!
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Original von J. Edward Mullenberry
Warum will der Supreme Court Gesetze außer Kraft setzen, ohne dass er konkret im Einzelfall die Verfassungsmäßigkeit überhaupt geprüft hat? Genau das hat er nämlich getan und Ihr Beitrag macht uns ganz sicher nicht schlauer.
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Original von J. Edward Mullenberry
Holen Sie endlich Mr. Schwertfeger her, damit er den von ihm verursachten Misthaufen beseitigen kann!
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Original von Aznar Sandoval
Die Klage begehrte die Entscheidung in einer verfassungsrechtlichen Grundsatzfrage, und diese ist entschieden worden, ob das nun dem unterlegenen Kongress passt oder nicht.
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Original von Aznar Sandoval
Natürlich muss der Kongress wissen, was er für Gesetze verabschiedet und verabschiedet hat. ER ist der Gesetzgeber. Und mit der Grundsatzentscheidung an der Hand kann und muss er SEIN Gesetzeswerk halt überprüfen. Und ob der Kongress mit dem Urteil einverstanden ist oder nicht, spielt keine Rolle. Wo kämen wir bei der Rechtsprechung hin, wenn der Verfahrensunterlegene einfach mit einem Gerichtsurteil nicht zufrieden sein braucht und damit ist das Urteil hinfällig.
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Original von Aznar Sandoval
Und der Supreme Court will sicher keine Gesetze außer Kraft setzen, sondern hat den Kongress beauflagt, und hier wiederhole ich noch einmal den Zeitreum - vor über 2 Monaten, alle verfassungswidrigen Passagen aus SEINEM Gesetzeswerk zu entfernen. Sollte der Kongress dieser Aufgabe nicht nachkommen, erst dann treten diese Gesetze außer Kraft.
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Original von Aznar Sandoval
Und was soll der Chief Justice Ihrer Meinung nach tun?
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Original von Rube John Silbermann
Seien sie lieber froh, dass eine Instanz über unsere Gesetze wacht!
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