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[Press conference] Legislative Action now!

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Liam Aspertine

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61

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:06

Nicht wirklich, zeigt es doch, dass ich mit meiner Kritik an Ihrer nicht vorhandenen Kritikfähigkeit leider vollkommen recht habe.

62

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:08

Mit mir wird alles besser.

Da alle anderen nichts besser können als Dreck werfen was sie dann versuchen als "dem im Matsch steckenden Karren ausbuddeln" zu tarnen. Und das auch noch sehr unerfolgreich.
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J. Edward Mullenberry

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63

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:09

Zitat

Original von Doug Hayward
Ich glaube, diese Frage wurde mittlerweile zur Genüge diskutiert. Da sie uns aber in keinster Weise weiterbringt, würde ich vorschlagen, dass wir uns jetzt an die Arbeit machen, um nicht auf die Betonwand, wie es Mr. Silberman formulierte, aufzuschlagen.

Das, Senator Hayward, wäre aber auch ein Durchbruch. ;)

Ich lade zur finalen Besprechung am kommenden Mittwoch Abend in Freeport City zu mir nach Hause, wenn es genehm ist. Im Kongress werden wir das offiziell und der Geschäftsordnung entsprechend nicht mehr organisiert bekommen.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
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Doug Hayward

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64

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:21

Wenn es die Zustimmung der Beteiligten findet, würde ich den Zeitplan gerne ewas nachhinten verlegen. Mir ist dabei bewusst, dass die Zeit drängt, ich bin mir jedoch nicht sicher, ob die Rechtsberater hier quasi Dauerarbeit fahren wollen.

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Natürlich spielen da auch SimOff-Zeitgrunde rein. So werde ich zum Beispiel morgen den ganzen Tag in der Uni sein und höchstens für eine halbe Stunde online kommen können.


Ich schlage daher den Donnerstag vor, sodass wir dann hoffentlich bis Montag oder Dienstag alles zusammenfassen können unnd dann bis zum Ende der nächsten Woche einen Antrag in den Kongress einbringen können.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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65

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:28

Mister Sandoval,

Oberstes Prinzip der Anwendung von Gesetzesnormen ist das Einhalten der Verhältnismässigkeit. Kann es überhaupt im Sinne der Verfassung der United States of Astor sein, selbige in eine Bananenrepublik zu verwandeln?

Der Supreme Court hat mit besagtem Urteil ganz massiv gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit und damit selbst gegen die Verfassung der United States of Astor verstossen. Es kann nie und nimmer im Sinne der Verfassung sein, dass wegen eines Problemchens gleich grosse Teile der bestehenden Rechtsordnung in Frage gestellt werden.

Der Supreme Court besteht aus einer einzigen Person, deren Urteil dann bindend und nicht zu kassieren ist. Es darf nie wieder geschehen, dass wegen eines Problemchens ein Richter auf die Idee kommt, gleich 36 Gesetze zu kassieren und dem Kongress Hunderte von Arbeitsstunden aufdrückt, weil besagter Richter ein Problemchen höher wertet als das Funktionieren der gesamten Rechtsordnung.

Darum geht es, um das Funktionieren der gesamten astorischen Rechtsordnung, nicht um Spitzfindigkeiten in Gesetzen, die man so oder anders auslegen kann. Der Supreme Court fackelt uns die Rechtsordnung ab, weil er irgendwo was zu erkennen glaubt, oder mit anderen Worten: Der Supreme Court sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.

Machen Sie doch, Mister Sandoval, am besten gleich mit Mister Schwertfeger zusammen, dem Kongress die konkreten Vorschläge zur Änderung von 36 Gesetzen in den nächsten zwei Wochen. Machen Sie sich doch oder Mister Schwertfeger diese ganze Arbeit. Los, an die Arbeit!!
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J. Edward Mullenberry

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66

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:28

Zitat

Original von Doug Hayward
Ich schlage daher den Donnerstag vor, sodass wir dann hoffentlich bis Montag oder Dienstag alles zusammenfassen können unnd dann bis zum Ende der nächsten Woche einen Antrag in den Kongress einbringen können.


Einverstanden. Wenn wir bis zur Einbringung des Pakets alle etwaig strittigen Fragen klären können, gehe ich ohnehin von einer eher zügigen Annahme im Kongress aus.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »J. Edward Mullenberry« (5. Dezember 2010, 16:28)


J. Edward Mullenberry

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67

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:42

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Was war im September eigentlich geschehen? Der Supreme Court hat auf die Klage des damals amtierenden Präsidenten ein Grundsatzurteil gefällt, welches die Gesetzgebung Astors wieder auf die verfassungsrechtliche Grundlage stellte und die in der Bundesverfassung festgeschreibene Gewaltenteilung bezüglich die Staatsverwaltung des Bundes wieder herstellt. Dabei wurden bereits eingerichtete Behörden und Verwaltungen in ihrem Bestand bestätigt und Zuständigkeiten der Exekutive blieben erhalten.

Der Supreme Court in Person Schwertfeger hat es mehr als übertrieben. Nur wegen einer einzigen Passage, die nach dem Urteil ohnehin gegenstandslos war und nur noch bis zu einem Organisationserlass des Präsidenten anzuwenden war, soll jetzt beispielwesie der Citizenship Act außer Kraft treten? Oder allen Ernstes der Federal Reserve Bank Act oder der Armed Forces Act? Soll unser Land also tatsächlich im Chaos versinken?

Zitat

Das Gericht konnte sicher nicht davon ausgehen, dass die Aufzählung in der Klageschrift vollständig ist.

Und der Kongress soll das können, nachdem das Gericht es nicht einmal wusste? Der Kongress war mit dem Urteil nicht einmal einverstanden, wie soll er es dann ohne konkrete Vorhaltung, was rechtswidrig sein soll, umsetzen können!

Warum will der Supreme Court Gesetze außer Kraft setzen, ohne dass er konkret im Einzelfall die Verfassungsmäßigkeit überhaupt geprüft hat? Genau das hat er nämlich getan und hIhr Beitrag macht uns ganz sicher nicht schlauer.

Zitat

Anstatt also hier öffentlich gegen die Kläger von damals und das Gericht zu polemisieren sollten die Kongressmitglieder ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe nachkommen und Astor ein Gesetzeswerk geben, welches der Bundesverfassung entspricht. Diese Aufgabe können sie auch mit noch so vielen Angriffen gegen die anderen Staatsgewalten nicht von sich weisen.

Holen Sie endlich Mr. Schwertfeger her, damit er den von ihm verursachten Misthaufen beseitigen kann!
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »J. Edward Mullenberry« (5. Dezember 2010, 16:42)


68

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:48

Die Rechtsordung wird von der Verfassung diktiert, die Gesetze sind nicht die Rechtsordnung sondern Ausdruck dieser.
Gehen Sie zu ihren Zinnmännern.
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Aznar Sandoval

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69

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:48

Aber Mr. Colten, gleuben Sie wirklich das, was Sie hier von sich geben?

Der Verfassungsstreit zwischen zwei Staatsgewalten, nämlich dem Präsidenten als Cherf der Exekutive und dem Kongress als Bundeslegislative über die Gesetzgebungshoheit sei ein "Problemchen"? Und eine verfassungsgemäße Entscheidung darüber sei unverhältnismäßig? Wo fangen denn da bei Ihnen wirkliche Probleme an?

Und wieso redet hier mancher davon, dass die Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit der Bundesgesetzgebung Astor in eine Bananenrepublik verwandeln würde? Der Kongress hatte bisher schon über zwei Monate Zeit, sich den wichtigsten Gesetzetn und der Anpassung der darin stehenden Regeln zum Aufbau der Staatsverwaltung zu widmen. Und das ist keine fakultative Aufgabe des alleinigen Bundesgesetzgebers, nein dass ist seine ureigenste und unübertragbare Pflicht.

Mr. Colton, machen Sie bitte nicht den Supreme Court dafür verantworltich, wenn der Kongress seinen Aufgaben nicht nachkommt.
Aznar Sandoval
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Former President of the Peoples Council of Freeland

70

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:50

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Aber Mr. Colten, gleuben Sie wirklich das, was Sie hier von sich geben?

Der Verfassungsstreit zwischen zwei Staatsgewalten, nämlich dem Präsidenten als Cherf der Exekutive und dem Kongress als Bundeslegislative über die Gesetzgebungshoheit sei ein "Problemchen"? Und eine verfassungsgemäße Entscheidung darüber sei unverhältnismäßig? Wo fangen denn da bei Ihnen wirkliche Probleme an?

Und wieso redet hier mancher davon, dass die Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit der Bundesgesetzgebung Astor in eine Bananenrepublik verwandeln würde? Der Kongress hatte bisher schon über zwei Monate Zeit, sich den wichtigsten Gesetzetn und der Anpassung der darin stehenden Regeln zum Aufbau der Staatsverwaltung zu widmen. Und das ist keine fakultative Aufgabe des alleinigen Bundesgesetzgebers, nein dass ist seine ureigenste und unübertragbare Pflicht.

Mr. Colton, machen Sie bitte nicht den Supreme Court dafür verantworltich, wenn der Kongress seinen Aufgaben nicht nachkommt.


Ich mag Sie, wo kann man sie wählen?
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J. Edward Mullenberry

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71

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:54

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Der Verfassungsstreit zwischen zwei Staatsgewalten, nämlich dem Präsidenten als Cherf der Exekutive und dem Kongress als Bundeslegislative über die Gesetzgebungshoheit sei ein "Problemchen"? Und eine verfassungsgemäße Entscheidung darüber sei unverhältnismäßig? Wo fangen denn da bei Ihnen wirkliche Probleme an?

Die vollkommen nichtssagende und damit umso folgenschwerere Feststellung, alle der Verfassung zuwiderlaufende Gesetze seien nach dem 31.12.2010 außer Kraft, ohne überhaupt konkret geprüft zu haben, welche der durch die Klage angegriffenen Normen verfassungswidrig sein könnten (oder eben nich), ist unverhältnismäßig und sogar selbst latent verfassungswidrig. Wollen Sie das nicht verstehen?
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »J. Edward Mullenberry« (5. Dezember 2010, 16:55)


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72

Sonntag, 5. Dezember 2010, 16:58

Könnten Sie Ihre Behauptungen bitte auf Grundlage der Verfassung detailliert nachweisen, Mr. Mullenberry?

J. Edward Mullenberry

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73

Sonntag, 5. Dezember 2010, 17:07

Zitat

Original von Liam Aspertine
Könnten Sie Ihre Behauptungen bitte auf Grundlage der Verfassung detailliert nachweisen, Mr. Mullenberry?

Lesen Sie doch mal Art. V, Sec. 3, SSec. 3 der Bundesverfassung und entdecken Sie dort die Worte "Kommt der Oberste Gerichtshof zum Ergebnis, dass ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme mit der Verfassung der Vereinigten Staaten formal und sachlich nicht vereinbar ist, so soll die betreffende Norm nichtig sein."

Eine entsprechende Prüfung hat der Supreme Court in keinem Fall konkret vorgenommen, also hätte er nicht einfach willkürlich anordnen dürfen, dass "Bundesgesetze, welche [...] noch Bestimmungen enthalten, welche in die Gliederung der Staatsverwaltung eingreifen, [...] nach dem 31.12.2010 außer Kraft" treten. Denn der Supreme Court hat die konkrete formale oder sachliche Vereinbarkeit nicht einmal geprüft!
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Gregory Jameson

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74

Sonntag, 5. Dezember 2010, 17:07

RE: Legislative Action now!

So recht Sie mit den Ausführungen hinsichtlich der gebotenen Eile haben mögen,
so gut finde ich Ihr öffentliches Engagement in diesem wirklich wichtigen Punkt der Kongressarbeit.

Leider zeigen Sie jedoch eine etwas eingeschränkte Sichtweise.

1. Ich bin in Ermangelung einer Klagebefugnis nicht derjenige geklagt hat, das war President Grey.
2. President Grey hat nicht geklagt, um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen, sondern um die Gesetzeslage einmal einem genaueren Blick hinsichtlich Verfassung der Verfassung zu überprüfen.
3. Auch wenn der Präsident damals Grey heißt, so klagte die Person nicht als Person und bürger, sondern in ihrer Eigenschaft als Präsident. Der Bütger Grey hätte ein solches Organstreitverfahren nämlich gar nicht anstellen können.

4. Die Entscheidung, die nach der gerichtlichen Überprüfung erging, erging durch das Gericht und nicht durch die Klageseite.
5. Der Oberste Gerichtshof hat eine Frist von ca. 100 Tagen errichtet, womit der Verfassung und Gesetz gerecht wird:
Art. V Sec. 3 Ssec. 3: Kommt der Oberste Gerichtshof zum Ergebnis, dass ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme mit der Verfassung der Vereinigten Staaten formal und sachlich nicht vereinbar ist, so soll die betreffende Norm nichtig sein. Stünde die Nichtigkeit jedoch in stärkerem Widerspruch zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Stabilität des Gemeinwesens als die Gültigkeit, so soll der Oberste Gerichtshof den Urheber der Norm unter Setzung einer angemessenen Frist zur Änderung ebendieser auffordern. Während jenes Zeitraumes soll die Norm Geltung behalten.

Am 17.10.2010 hieß es im im Kongress dazu:

Zitat

Madam President,

ich denke, wenn diese ganze Diskussion uns eines zeigt, dann dass der vorliegende Entwurf völlig überhastet und unausgegoren daherkommt.

Es ist zwar richtig, dass die Reform Commission ihre Sacharbeit bislang [Antrag vom 18.08.2010 auf Errichtung am 27.08.2010 angenommen, am 22.09.2010 zur Kosntituierung zusammengekommen] noch nicht aufgenommen hat [am 17.10.2010]. Aber unter welchem Druck steht denn der Kongress? Meines Erachtens unter gar keinem. Die bis zum 12.08.2010 durch Gesetz eingerichteten Ämter und Behörden gelten als verfassungskonform und mit Zustimmung des Präsidenten eingerichtet. Änderungen kann der Präsident sowieso nicht ohne Zustimmung des Kongresses verfügen.

Sollte es dazu kommen, dass mit Ablauf des 31.12.2010 bestimmte Verfahrensvorschriften außer Kraft treten, trifft das Risiko einer eintretenden Rechtsunsicherheit die Bundesverwaltung, nicht den Kongress. Aber auch davon sind wir noch weit entfernt, es sind noch rund 2 1/2 Monate bis dahin.

Anstatt jetzt panisch einen mit heißer Nadel gestrickten Entwurf duchzuwinken, sollte der Kongress sich die notwendige Zeit nehmen, die Entscheidung des Supreme Court wohlabgewogen und bedachtvoll umzusetzen.

Diese Worte sprach Senatorin Ashley Fox aus Assentia,
die den Kongress im Organstreitverfahren mit Monarchie- und Tyranneibestrebungen vertrat,
die der Reformkommission agehörte, welche bis zum heutigen Tage immer noch nichts hervorgebracht hat.

Eine wahre Feindin einer demokratischen Präsidentenschaft, die ja nach dem Urteil in Monarchie und Tyrannei umschlagen musste, aber eine zu liebe Freundin eines Präsidenten, der selbst nominell kein Republikaner ist, dessen Kabinett und dessen Vize (seit neuem) aber durchweg aus Republikanern besteht.
Senatorin Fox, ich warte diesbezüglich auf Ihre Darlegungen, die aber nicht Hauptthema in dieser Sache sein sollen.

Ich lehne meine Verantwortung in der Umstellung der Gesetze nicht ab, ich nehme diese auch war, aber ich für meinen Teil habe eine Prioritätenliste. Der FedAdmAct war eine solche, der Senate Hearing Procedure Act ist die nächste, sobald die wichtigen Aufgaben bzgl. der Konstituierung des Hauses und der Wahl eines Sprechers abgeschlossen sind.

Die anderen Gesetze sind für mich persönlich nachrangig.
Wenn andere Kongressmitglieder andere Prioritäten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben, dann ist das eben so.
Aber kein Kongressmitglied und über die neue republikanische Fraktion auch kein Regierungsmitglied in mittelbarer Täterschaft soll daran gehindert werden, sich hier einzufinden.
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
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Aznar Sandoval

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75

Sonntag, 5. Dezember 2010, 17:08

Zitat

Original von J. Edward Mullenberry
Der Supreme Court in Person Schwertfeger hat es mehr als übertrieben. Nur wegen einer einzigen Passage, die nach dem Urteil ohnehin gegenstandslos war und nur noch bis zu einem Organisationserlass des Präsidenten anzuwenden war, soll jetzt beispielwesie der Citizenship Act außer Kraft treten? Oder allen Ernstes der Federal Reserve Bank Act oder der Armed Forces Act? Soll unser Land also tatsächlich im Chaos versinken?

Wieso sollen die von Ihnen zitierten Gesetze außer Kraft treten? Der Kongress als alleiniger Gesetzgeber hatte es schon 2 Monate und hat es immer noch in der Hand, mit einfachen Änderungen diese Gesetze in Kraft zu belassen. Und von Übertreibung kann keine Rede sein. Die Klage begehrte die Entscheidung in einer verfassungsrechtlichen Grundsatzfrage, und diese ist entschieden worden, ob das nun dem unterlegenen Kongress passt oder nicht.

Zitat

Original von J. Edward Mullenberry
Und der Kongress soll das können, nachdem das Gericht es nicht einmal wusste? Der Kongress war mit dem Urteil nicht einmal einverstanden, wie soll er es dann ohne konkrete Vorhaltung, was rechtswidrig sein soll, umsetzen können!

Natürlich muss der Kongress wissen, was er für Gesetze verabschiedet und verabschiedet hat. ER ist der Gesetzgeber. Und mit der Grundsatzentscheidung an der Hand kann und muss er SEIN Gesetzeswerk halt überprüfen. Und ob der Kongress mit dem Urteil einverstanden ist oder nicht, spielt keine Rolle. Wo kämen wir bei der Rechtsprechung hin, wenn der Verfahrensunterlegene einfach mit einem Gerichtsurteil nicht zufrieden sein braucht und damit ist das Urteil hinfällig.

Zitat

Original von J. Edward Mullenberry
Warum will der Supreme Court Gesetze außer Kraft setzen, ohne dass er konkret im Einzelfall die Verfassungsmäßigkeit überhaupt geprüft hat? Genau das hat er nämlich getan und Ihr Beitrag macht uns ganz sicher nicht schlauer.

Ich bin auch nicht dafür da, Sie als Vertreter der Bundeslegislative schlauer zu machen. Das sollten Sie in diesem wichtigen Amt schon selber machen. Und der Supreme Court will sicher keine Gesetze außer Kraft setzen, sondern hat den Kongress beauflagt, und hier wiederhole ich noch einmal den Zeitreum - vor über 2 Monaten, alle verfassungswidrigen Passagen aus SEINEM Gesetzeswerk zu entfernen. Sollte der Kongress dieser Aufgabe nicht nachkommen, erst dann treten diese Gesetze außer Kraft.

Zitat

Original von J. Edward Mullenberry
Holen Sie endlich Mr. Schwertfeger her, damit er den von ihm verursachten Misthaufen beseitigen kann!

Und was soll der Chief Justice Ihrer Meinung nach tun? Die Aufgabe des Gesetzgebers übernehmen? Das steht ihm nach der Bundesverfassung nicht zu. Das Urteil revidieren? Wieso? Auch nach meiner Meinung ist die Grundsatzentscheidung richtig.

Wenn der Kongress einfach nicht in der Lage ist, innerhalb von über drei Monaten die verfassungswidrigen Bestimmungen aus dem Bundesgesetzeswerk zu entfernen sollten sich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mal überlegen, wen sie in das höchste Exekutivorgan entsandt haben. Führen sie sich hier einfach nicht auf wie störrische Kinder, sondern machen Sie lieber ihre Arbeit.
Aznar Sandoval
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76

Sonntag, 5. Dezember 2010, 17:17

Ich bezweifle ...
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77

Sonntag, 5. Dezember 2010, 17:24

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Die Klage begehrte die Entscheidung in einer verfassungsrechtlichen Grundsatzfrage, und diese ist entschieden worden, ob das nun dem unterlegenen Kongress passt oder nicht.

Die Klage nannte auch 86 Normen, die Gegenstand des Verfahrens waren. Das hat der Supreme Court aber verpennt und einfach mal alles über einen kamm geschert.

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Natürlich muss der Kongress wissen, was er für Gesetze verabschiedet und verabschiedet hat. ER ist der Gesetzgeber. Und mit der Grundsatzentscheidung an der Hand kann und muss er SEIN Gesetzeswerk halt überprüfen. Und ob der Kongress mit dem Urteil einverstanden ist oder nicht, spielt keine Rolle. Wo kämen wir bei der Rechtsprechung hin, wenn der Verfahrensunterlegene einfach mit einem Gerichtsurteil nicht zufrieden sein braucht und damit ist das Urteil hinfällig.

Wo kommen wir denn hin, wenn niemand weiß, was das Gericht überhaupt will? Oh, warten Sie: Wir kommen ins Astor vom 21.09.2010.

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Und der Supreme Court will sicher keine Gesetze außer Kraft setzen, sondern hat den Kongress beauflagt, und hier wiederhole ich noch einmal den Zeitreum - vor über 2 Monaten, alle verfassungswidrigen Passagen aus SEINEM Gesetzeswerk zu entfernen. Sollte der Kongress dieser Aufgabe nicht nachkommen, erst dann treten diese Gesetze außer Kraft.

Welche Gesetze denn? Darum geht es doch! Ich habe die Neuronen des Chief Justice nicht gefrühstückt, um zu wissen, welche ungefähren Vorstellungen er hat, was verfassungsmäßig ist und was nicht. Das hat kein Mitglied des Kongresses. Ergo ist die eventuelle Verfassungswidrigkeit irgendeines Gesetzes in keinem Fall klar, da das Gericht eine solche Prüfung nicht angestellt hat.

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Und was soll der Chief Justice Ihrer Meinung nach tun?

Seine Arbeit, dann aber auch richtig.

Wie er dazu kommt, Gesetze einfach außer Kraft zu setzen, sie aber weiterhin anwenden zu lassen, um sie hinterher dann doch vollständig wegfallen zu lassen, sollte er uns mal erklären. Wie er somit dazu kommt, entgegen der Verfassung die Normen, für deren Änderung er gem. Art. V, Sec. 3, SSec. 3 Satz 3 der Bundesverfassung dem Kongress eine Übergangsfrist zur Anpassung gesetzt hat, verfassunsgwidrig nicht gelten zu lassen, obwohl die Verfassung genau das bestimmt, genau dafür brauchen wir seine Weisheit.
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Sonntag, 5. Dezember 2010, 17:39

Mister Sandoval,

Ich habe den Eindruck, Sie haben kein Wort von dem verstanden, was ich ausführte. Mir ist die Zeit zu schade, weiter mit einem juristischen Technokraten zu diskutieren, der nicht in der Lage ist, Prioritäten zu erkennen und verweise auf die Ausführungen von Mister Mullenberry.
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79

Sonntag, 5. Dezember 2010, 17:43

Der genau so einen undemokratischen Stuss von sich gibt wie sie.
In unserem Land herrscht Gewaltenteilung, wenn Ihnen das nicht passt müssen Sei beide auswandern.
Seien sie lieber froh, dass eine Instanz über unsere Gesetze wacht!
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80

Sonntag, 5. Dezember 2010, 17:44

Zitat

Original von Rube John Silbermann
Seien sie lieber froh, dass eine Instanz über unsere Gesetze wacht!

Mir wäre wohler, wenn es diese erst nach konkreter Prüfung abschafft. Das würde jedenfalls der Kongress tun.
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