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Mr. Chairman
Ich bitte um die Einleitung der Aussprache und darauf folgenden Abstimmung über folgenden Gesetzestext:
4th Constitutional Amendment Bill
Section 1: The Acting Governor
Der Article Two Section 4 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
"Scheiden sowohl der Gouverneur, als auch sein Vertreter aus oder ist keiner ernannt, so wählt die State Assembly aus ihren Reihen einen Verwalter, der mit der Neuwahl des Gouverneurs bauftragt sein soll und die Exekutive leitet, bis ein neuer Gouverneur sein Amt antritt."
Section 2: The State Senator
Der letzte Satz von Article Three Section 1 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
Er darf weder der Exekutive noch der Judikative angehören.
Section 3: Coming into Force
Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg in Kraft.
Anthony Jesse Davenport [R-SE]
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Anthony J. Davenport« (19. November 2010, 09:43)
Mr. Chairman
Ich bitte um die Einleitung der Aussprache und darauf folgenden Abstimmung über folgenden Gesetzestext:
Peninsula Administration Bill
Section 1: General Provisions
Dieses Gesetz definiert den Aufbau der peninsulischen Staatsverwaltung, bestimmt die Rechte, Pflichten und Aufgaben der einzelnen Amtsträger und Beamten, sowie Behörden als Ganzes und regelt die Hierarchie innerhalb der Exekutive.
Section 2: The Government
(1) Die Regierung des Staates Peninsula besteht aus dem Gouverneur, seinem Stellvertreter sowie den Leitern der Obersten Staatsbehörden.
(2) Die Regierung des Staates Peninsula tagt in regelmässigen Abständen in Freeport City.
Section 3: The Governor
(1) Der Gouverneur ist der oberste Staatsbeamte, Regierungschef und Vertreter des Staates Peninsula gegenüber anderen Bundesstaaten, dem Bund und dem Ausland.
(2) Dem Gouverneur obliegt die Ernennung und Entlassung sämtlicher Staatsbeamten, sowie die Schaffung von Staatsbehörden im Staat Peninsula.
Section 4: The Lieutenant Governor
(1) Der Stellvertretende Gouverneur folgt in das Amt des Gouverneurs für die restliche Amtszeit, sobald der amtierende Gouverneur aus dem Amt scheidet.
(2) Die Ernennung des Stellvertretenden Gouverneurs bedarf der Zustimmung der State Assembly.
(3) Der Stellvertretende Gouverneur leitet ein ihm vom Gouverneur zugewiesene Oberste Staatsbehörde.
Section 5: The Acting Governor
(1) Die State Assembly wählt aus ihren Reihen einen Staatsverwalter, sobald der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt scheidet und der Stellvertretende Gouverneur vor der Amtsübernahmen gemäss Sec. 4 (1) dieses Gesetzes ebenfalls aus dem Amt scheidet oder kein Stellvertretender Gouverneur ernannt ist.
(2) Dem Staatsverwalter obliegt die Organisation der Wahl des Gouverneurs für die verbliebene Amtszeit und übernimmt die Leitung der Regierung bis zum Amtsantritt eines neuen Gouverneurs.
(3) Die Ernennung und Entlassung von Staatsbeamten und die Schaffung von neuen Staatsbehörden durch den Staatsverwalter bedarf der Zustimmung der State Assembly. Das Vetorecht des Gouverneurs ist ihm verwehrt.
Section 6: The Departments
(1) Die Staatsverwaltung gliedert sich in folgende Oberste Staatsbehörden:
(a) dem Departement of State, dem der Peninsula State Secretary vorsteht;
(b) dem Department of Justice , dem der Peninsula Attentory General vorsteht;
(c) und dem Department of Treasury, dem der Peninsula State Treasurer vorsteht. (2) Das Department of State ist zuständig für:
(a) die Aufsicht über die verfassungs- und gesetzmäßige Verwaltung der Bezirke und Kommunen durch deren örtliche Behörden;
(b) die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrs und der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wärme und Wasser, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(c) den Schutz von Natur und Umwelt, einschließlich des Tierschutzes, der Naturschutzgebieten der Beseitigung und Aufbereitung des Abfalls, der Reinhaltung der Luft und des Schutzes vor Lärm, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(d) das öffentliche Schulwesen, die staatlichen Hochschulen, die den Interessen von und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kunst, Kultur, Bildung und Sport dienenden Einrichtungen und Strukturen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(e) das Gesundheitswesen, soziale Dienste und Integration, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(f) die Prävention und Abwehr von Gefahren durch und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen. (3) Das Department of Justice ist zuständig für:
(a) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegt;
(b) die Aufsicht über die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf staatlicher Ebene;
(c) das Einwohnerwesen des Staates, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und dem Bundeswahlamt bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates, einschließlich der Feststellung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit;
(d) die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Bürger sowie die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze;
(e) die juristische Beratung und gerichtliche Vertretung der Regierung sowie des Staates Peninsula als Ganzem. (4) Das Department of Treasury ist zuständig für:
(a) die Führung des Haushaltes des Staates Peninsula, den Einzug der von diesem erhobenen Steuern und die Auszahlung der Besoldung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes entsprechend der Gesetze;
(b) das Handels-, Banken- und Kartellwesen;
(c) das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz;
(d) die Förderung des Wirtschaftsstandortes Peninsula. (5) Zusätzlich zu den aufgelisteten Zuständigkeiten, können den Obersten Staatsbehörden durch Gesetze weitere Zuständigkeiten zugewiesen werden.
(6) Oberste Staatbehörden ohne eigenen Leiter unterstehen unmittelbar der Leitung des Gouverneurs.
Section 7: The State Secretaries
(1) Die Leiter der Obersten Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Obersten Staatsbehörden unabhängig und führen die Aufsicht über die ihnen untergeordneten Staatsbehörden. Sie haben dem Gouverneur jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Obersten Bundesbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Amtszeit der Leiter der Obersten Bundesbehörden endet spätestens mit dem Amtsantritt eines neuen oder wiedergewählten Gouverneurs. Davon ausgenommen ist die Amtsübernehme durch den Stellvertretenden Gouverneur und die Einsetzung eines Staatsverwalters durch die State Assembly.
Section 8: The State Agencies
(1) Eine Staatsbehörde kann aufgrund eines Gesetzes oder eines Erlasses des Gouverneurs geschaffen werden, wobei eine klare Definition des Aufgabenbereiches zwingend ist.
(2) Staatsbehörden unterstehen der Aufsicht des Gouverneurs, sofern sie Aufsicht nicht explizit einer Obersten Staatsbehörde zugewiesen ist.
Section 9: The Chief Officers
(1) Die Leiter der Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Staatsbehörden unabhängig. Sie haben dem Gouverneur und dem ihnen übergeordneten Leiter einer Obersten Staatsbehörde jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Staatsbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Leiter der Staatsbehörden stehen in einem Anstellungsverhältnis mit dem Staat Peninsula, worin sie grundsätzlich bis zu ihrem Rücktritt oder ihrer Entlassung verbleiben, ausser in den Fällen, bei denen der Gouverneur diese ausdrücklich auf einen begrenzten Zeitraum ernennt.
Section 10: Final Provisions
Dieses Gesetz tritt auf dem von der peninsulischen Verfassung vorgesehenem Wege in Kraft.
Anthony Jesse Davenport [R-SE]
Gemäß Art. 2, Sec. 4 der Verfassung von Peninsula beantrage ich die Wahl eines Verwalters für den Staat Peninsula durch die State Assembly.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat
Mr. Chairman
Die Regierung des State of Peninsula legt hiermit das bisher fehlende Budget für die vergangenen 3 Monate der State Assembly vor.
$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$
$ PENINSULA STATE BUDGET FOR SEP - NOV 2O1O
$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$
Balance on 1st of Sep. ...... + 28,974.65 A$
Income
Rohstoffverkauf .............. + 6,344.75 A$
Konzessionen ................. + 6,000.00 A$
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Overall ..................... + 12,344.75 A$
Outgoings
Produktionskosten ............ - 7,396.94 A$
Investitionen .................... - 0.00 A$
--------------------------------------------
Overall ...................... - 7,396.94 A$
Profit ....................... + 4,947.81 A$
============================================
Balance on 30th of Nov. ..... + 33,922.46 A$
============================================
Aus dem vorliegenden Budget wird ersichtlich, dass sich in den vergangenen Monaten nicht viel getan hat. Die Regierung kann dazu jedoch keine genaueren Aussagen geben, da nach monatelanger Vernachlässigung der Staatskonten, sie sich zuerst einen Überblick verschaffen muss. Wir hoffen spätestens bis zum nächsten Budget genauere Aussagen machen zu können.
Chief of Staff to the Governor of the State of Peninsula & Peninusla State Treasurer
Mr. Chairman
Ich bitte um die Einleitung der Aussprache und darauf folgenden Abstimmung über folgenden Gesetzestext:
Peninsula Administration Bill
Section 1: General Provisions
Dieses Gesetz definiert den Aufbau der peninsulischen Staatsverwaltung, bestimmt die Rechte, Pflichten und Aufgaben der einzelnen Amtsträger und Beamten, sowie Behörden als Ganzes und regelt die Hierarchie innerhalb der Exekutive.
Section 2: The Government
(1) Die Regierung des Staates Peninsula besteht aus dem Gouverneur, seinem Stellvertreter sowie den Leitern der Obersten Staatsbehörden.
(2) Die Regierung des Staates Peninsula tagt in regelmässigen Abständen in Freeport City.
Section 3: The Governor
(1) Der Gouverneur ist der oberste Staatsbeamte, Regierungschef und Vertreter des Staates Peninsula gegenüber anderen Bundesstaaten, dem Bund und dem Ausland.
(2) Der Gouverneur wird gemäss den Bestimmungen der Verfassung gewählt. Er scheidet vorzeitig mit Rücktritt, Tod oder einer 21-Tägigen unentschuldigten Abwesendheit aus dem Amt.
(3) Dem Gouverneur obliegt die Ernennung und Entlassung sämtlicher Staatsbeamten, sowie die Schaffung von Staatsbehörden im Staat Peninsula.
Section 4: The Lieutenant Governor
(1) Der Stellvertretende Gouverneur folgt in das Amt des Gouverneurs für die restliche Amtszeit, sobald der amtierende Gouverneur aus dem Amt scheidet.
(2) Die Ernennung des Stellvertretenden Gouverneurs bedarf der Zustimmung der State Assembly.
(3) Der Stellvertretende Gouverneur leitet ein ihm vom Gouverneur zugewiesene Oberste Staatsbehörde.
Section 5: The Acting Governor
(1) Die State Assembly wählt aus ihren Reihen einen Staatsverwalter, sobald der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt scheidet und der Stellvertretende Gouverneur vor der Amtsübernahmen gemäss Sec. 4 (1) dieses Gesetzes ebenfalls aus dem Amt scheidet oder kein Stellvertretender Gouverneur ernannt ist.
(2) Dem Staatsverwalter obliegt die Organisation der Wahl des Gouverneurs für die verbliebene Amtszeit und übernimmt die Leitung der Regierung bis zum Amtsantritt eines neuen Gouverneurs.
(3) Die Ernennung und Entlassung von Staatsbeamten und die Schaffung von neuen Staatsbehörden durch den Staatsverwalter bedarf der Zustimmung der State Assembly. Das Vetorecht des Gouverneurs ist ihm verwehrt.
Section 6: The Departments
(1) Die Staatsverwaltung gliedert sich in folgende Oberste Staatsbehörden:
(a) dem Governor’s Office, dem der Chief of Staff to the Governor vorsteht,
(b) dem Departement of State, dem der Peninsula State Secretary vorsteht;
(c) dem Department of Justice , dem der Peninsula Attentory General vorsteht;
(d) und dem Department of Treasury, dem der Peninsula State Treasurer vorsteht. (2) Das Governor’s Office ist zuständig für:
(a) die Organisation der Termine des Gouverneurs;
(b) die Vorbereitung der Regierungssitzungen;
(c) die Kommunikation zwischen der Regierung und der State Assembly;
(c) die Organisation der Pressearbeit des Regierung;
(d) die Organisation des Personalwesens der Staatsverwaltung.
(3) Das Department of State ist zuständig für:
(a) die Aufsicht über die verfassungs- und gesetzmäßige Verwaltung der Bezirke und Kommunen durch deren örtliche Behörden;
(b) die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrs und der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wärme und Wasser, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(c) den Schutz von Natur und Umwelt, einschließlich des Tierschutzes, der Naturschutzgebieten der Beseitigung und Aufbereitung des Abfalls, der Reinhaltung der Luft und des Schutzes vor Lärm, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(d) das öffentliche Schulwesen, die staatlichen Hochschulen, die den Interessen von und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kunst, Kultur, Bildung und Sport dienenden Einrichtungen und Strukturen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(e) das Gesundheitswesen, soziale Dienste und Integration, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(f) die Prävention und Abwehr von Gefahren durch und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen. (4) Das Department of Justice ist zuständig für:
(a) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegt;
(b) die Aufsicht über die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf staatlicher Ebene;
(c) das Einwohnerwesen des Staates, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und dem Bundeswahlamt bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates, einschließlich der Feststellung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit;
(d) die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Bürger sowie die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze;
(e) die juristische Beratung und gerichtliche Vertretung der Regierung sowie des Staates Peninsula als Ganzem. (5) Das Department of Treasury ist zuständig für:
(a) die Führung des Haushaltes des Staates Peninsula, den Einzug der von diesem erhobenen Steuern und die Auszahlung der Besoldung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes entsprechend der Gesetze;
(b) das Handels-, Banken- und Kartellwesen;
(c) das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz;
(d) die Verwaltung und Vergabe von Konzessionen;
(e) die Förderung des Wirtschaftsstandortes Peninsula. (6) Zusätzlich zu den aufgelisteten Zuständigkeiten, können den Obersten Staatsbehörden durch Gesetze weitere Zuständigkeiten zugewiesen werden.
(7) Oberste Staatbehörden ohne eigenen Leiter unterstehen unmittelbar der Leitung des Gouverneurs.
Section 7: The State Secretaries
(1) Die Leiter der Obersten Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Obersten Staatsbehörden unabhängig und führen die Aufsicht über die ihnen untergeordneten Staatsbehörden. Sie haben dem Gouverneur jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Obersten Bundesbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Amtszeit der Leiter der Obersten Bundesbehörden endet spätestens mit dem Amtsantritt eines neuen oder wiedergewählten Gouverneurs. Davon ausgenommen ist die Amtsübernehme durch den Stellvertretenden Gouverneur und die Einsetzung eines Staatsverwalters durch die State Assembly.
Section 8: The State Agencies
(1) Eine Staatsbehörde kann aufgrund eines Gesetzes oder eines Erlasses des Gouverneurs geschaffen werden, wobei eine klare Definition des Aufgabenbereiches zwingend ist.
(2) Staatsbehörden unterstehen der Aufsicht des Gouverneurs, sofern sie Aufsicht nicht explizit einer Obersten Staatsbehörde zugewiesen ist.
Section 9: The Chief Officers
(1) Die Leiter der Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Staatsbehörden unabhängig. Sie haben dem Gouverneur und dem ihnen übergeordneten Leiter einer Obersten Staatsbehörde jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Staatsbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Leiter der Staatsbehörden stehen in einem Anstellungsverhältnis mit dem Staat Peninsula, worin sie grundsätzlich bis zu ihrem Rücktritt oder ihrer Entlassung verbleiben, ausser in den Fällen, bei denen der Gouverneur diese ausdrücklich auf einen begrenzten Zeitraum ernennt.
Section 10: Identities
(1) Das Amt des Gouverneurs, des stellvertretenden Gouverneurs und des Staatsverwalters können nur durch Hauptidentitäten ausgeübt werden.
(2) Alle anderen Ämter in der Staatsverwaltung stehen Nebenidentitäten grundsätzlich offen.
Section 11: Final Provisions
Dieses Gesetz tritt auf dem von der peninsulischen Verfassung vorgesehenem Wege in Kraft.
Anthony Jesse Davenport [R-SE]
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Anthony J. Davenport« (21. Dezember 2010, 15:58)
Original von Samantha Young
Mr. Chairman
Die Regierung des State of Peninsula legt hiermit das bisher fehlende Budget für die vergangenen 3 Monate der State Assembly vor.
Zu Kenntnis genommen.
Original von Anthony J. Davenport
Ich bitte um die Einleitung der Aussprache und darauf folgenden Abstimmung über folgenden Gesetzestext.
Aussprache wird eröffnet.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat
Mr. Chairman
Ich bitte um die Einleitung der Aussprache und darauf folgenden Abstimmung über folgenden Gesetzestext:
Economy & Budget Act
Section I [Fundamentals]
(1) Der Zweck dieses Gesetzes ist, die Förderung von Rohstoffen im Staat Peninsula neu zu regeln. Zudem regelt es die Budgethoheit durch die State Assembly.
(2) Ein Rohstoff im Sinne dieses Gesetzes, ist jede Ware, die nicht ihrerseits aus anderen Waren hergestellt wird und sich im Besitz des State of Peninsula befindet.
(3) Der Abbau und Verkauf von Rohstoffen erfolgt durch den Staat Peninsula, oder durch private Unternehmer, die Konzessionen hierzu erworben haben.
(4) Bei der Vergabe von Konzessionen und Abnahmeverträgen sollen Unternehmen aus Peninsula vorrangig bedacht werden.
(5) Der State of Peninsula verfügt über folgende Rohstoffe (Menge pro Tag, maximale Qualitätsstufe):
Schweine (6 Stück, Q4) Rohreis (115 Kg, Q5) Fisch (30 Kg, Q3) Tabak (50 Kg, Q10) Holz (456 kg, Q6) Sand (100 Kg, Q6) Öl (238 Liter, Q4) Kupfer (168 Kg, Q9) Eisenerz (399 Kg, Q8) Weintrauben (66 Kg, Q3) Obst (25 Kg, Q3)
Section II [State Budget]
(1) Die Regierung des State of Peninsula ist dazu verpflichtet, der State Assembly jedes Monat ein Budget für den vergangenen Monat vorzulegen.
(2) Das Budget soll alle Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Monats beinhalten, sowie den Kontostand zu Monatsbeginn und Monatsende.
(3) Die Budgetangaben sollen im Peninsula State Archive, öffentlich einsehbar, aufbewahrt werden.
Section III [State-owned Enterprises]
(1) Die Regierung ist zuständig für die Errichtung und Führung von staatseigenen Betrieben.
(2) Staatseigene Betriebe dürfen nur zur Förderung von Rohstoffen nach diesem Gesetz Verwendung finden.
(3) Die gewonnenen Rohstoffe sollen auf dem öffentlichen Markt verkauft werden.
(4) Der Staat soll nie mehr als 2 Betriebe, zur Förderung desselben Rohstoffes, zur gleichen Zeit in Betrieb haben.
(5) Die Gewinne fließen der Staatskasse zu.
Section IV [Concessions]
(1) Der Abbau von Rohstoffen durch Unternehmen ist möglich, erfordert jedoch eine Konzession durch die Regierung.
(2) Konzessionen sollen öffentlich ausgeschrieben und durch Auktionen vergeben werden.
(3) Eine Auktion beginnt mit dem Mindestgebot von 21% des Betriebswertes und dauert ab diesem Zeitpunkt 96 Stunden. Die Konzession geht an den Höchstbietenden, der im Folgenden als Konzessionsnehmer bezeichnet wird.
(4) Die Überweisung des Höchstbetrags durch den Konzessionsnehmer berechtigt diesen, die Abbau des betreffenden Rohstoffes für die Dauer von 3 Monaten. Konzessionsbeginn ist grundsätzlich der Tag nach der Betriebsübergabe, spätestens jedoch am 3. Tag nach Auktionsende, wenn die die Verzögerung durch den Konzessionsnehmer verschuldet ist.
(5) Ein Rücktritt von der Konzession ist möglich, der gebotene Betrag bleibt jedoch auf jeden Fall geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet. Ein Rücktritt hat öffentlich zu erfolgen.
(6) Spätestens 3 Tage nach Ablauf der Konzession, muss der Betrieb zurück an die Regierung gehen. Geschieht dies nicht, soll der Betrieb, auf Antrag der Staatsregierung, durch die technische Administration an diese übertragen werden. Der Konzessionsnehmer hat in diesem Fall einen Strafbetrag von 7 Prozent des Betriebswerts an den Staat Peninsula zu entrichten.
(7) Erweiterungen von staatseigenen Betrieben durch den Konzessionsnehmer sind verboten.
(8) Die Erlöse durch Konzessionen gehen an die Staatskasse.
Section VI [Final Provisions]
(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes, wird der bisherige Economy & Budget Act aufgehoben.
(2) Das Gesetz tritt nach den Bestimmungen der peninsulischen Verfassung in Kraft.
Anthony Jesse Davenport [R-SE]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Anthony J. Davenport« (21. Dezember 2010, 19:01)
Mr. Chairman
Die Regierung des State of Peninsula legt hiermit das Budget für den Dezember letzten Jahres vor.
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$$$ PENINSULA STATE BUDGET FOR DEZ 2O1O $$$$
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Balance on 1st of Dez. ...... + 33,922.46 A$
Income
Rohstoffverkauf .............. + 1,011.36 A$
Konzessionen ..................... + 0.00 A$
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Overall ...................... + 1,011.36 A$
Outgoings
Produktionskosten .............. - 168.56 A$
Investitionen .................... - 0.00 A$
--------------------------------------------
Overall ........................ - 168.56 A$
Profit ......................... + 842.80 A$
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Balance on 31th of Dez. ..... + 34,765.26 A$
============================================
Chief of Staff to the Governor of the State of Peninsula & Peninusla State Treasurer
Ich beantrage eine Aussprache mit anschließender Abstimmung zu folgendem Gesetzesentwurf:
Second Environment Protection Act Amendment Bill
Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz ändert den Environment Protection Act gemäß den folgenden Maßnahmen.
Section 2 - Amendment
(1) Nach Section 8 wird eine neue Section 9 eingefügt:
Section 9 - Environment Protection Groups (EPG)
(1) Die Environment Protection Groups sind dezentrale Organisationsgruppen, die sich beim Department of State anmelden müssen.
(2) Die Environment Protection Groups können ihre interne Struktur selbstständig festlegen.
(3) Die Environment Protection Groups sind für den Schutz von Naturschutzgebieten, Naherholungsgebieten und Naturdenkmälern verantwortlich.
(4) Für Besuchergrupen richten sie in Naturschutzgebieten und bei Naturdenkmälern Informations- und Bildungsstätten ein.
(5) Environment Protection Groups erhalten für Projekte Förderungen von Seiten des Department of State. Förderungen dürfen nur für geplante Projekte genutzt werden. Wird eine Förderung nicht für geplante Projekte genutzt, kann sie zurückgefordert werden.
(2) Die Zählung der folgenden Sections wird angepasst.
Section 3 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat
Ich beantrage eine Aussprache zur folgenden Resolution.
Resolution of the State Assembly
Die State Assembly möge beschließen:
Die State Assembly fordert die Staatsregierung auf, die Küste von New Sen zwischen Sen City und Marin Hills zum Naturdenkmal gemäß Section 6, Subsection 1 des Environment Protection Act zu erklären.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat
Original von Doug Hayward
Ich beantrage eine Aussprache mit anschließender Abstimmung zu folgendem Gesetzesentwurf:
Second Environment Protection Act Amendment Bill
Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz ändert den Environment Protection Act gemäß den folgenden Maßnahmen.
Section 2 - Amendment
(1) Nach Section 8 wird eine neue Section 9 eingefügt:
Section 9 - Environment Protection Groups (EPG)
(1) Die Environment Protection Groups sind dezentrale Organisationsgruppen, die sich beim Department of State anmelden müssen.
(2) Die Environment Protection Groups können ihre interne Struktur selbstständig festlegen.
(3) Die Environment Protection Groups sind für den Schutz von Naturschutzgebieten, Naherholungsgebieten und Naturdenkmälern verantwortlich.
(4) Für Besuchergrupen richten sie in Naturschutzgebieten und bei Naturdenkmälern Informations- und Bildungsstätten ein.
(5) Environment Protection Groups erhalten für Projekte Förderungen von Seiten des Department of State. Förderungen dürfen nur für geplante Projekte genutzt werden. Wird eine Förderung nicht für geplante Projekte genutzt, kann sie zurückgefordert werden.
(2) Die Zählung der folgenden Sections wird angepasst.
Section 3 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
Ich ändere meinen Entwurf wie folgt:
Environment Protection Act
Section 1 - Ziele
Aus der Verantwortung für künftige Generationen sind die Natur und Landschaft Peninsulas im besiedelten und unbesiedelten Raum als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung zu schützen, zu pflegen, zu erhalten und - soweit erforderlich - wiederherzustellen.
Section 2 - Grundsätze
(1) Mit Grund, Wasser und natürlichen Ressourcen Peninsulas muss sparsam und schonend umgegangen werden.
(2) Ungestörte, großflächige und unzerschnittene Landschaftsräume sind zu erhalten.
(3) Verkehrswege, oberirdische Energieleitungen und ähnliche Vorhaben haben sich in Natur und Landschaft schonend einzufügen; dies ist insbesondere bei Standortentscheidungen zu berücksichtigen.
(4) Bestehende Lebensstätten und Lebensräume der Flora und Fauna Peninsulas sind zu schützen. Dies gilt insbesondere für gefährdete Arten.
(5) Die Natur ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch als Erlebnis- und Erholungsraum für eine naturnahe, landschaftsgebundene Erholung des Menschen zu sichern.
Section 3 - Naturschutz
(1) Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu unterlassen.
(2) Teile von Natur und Landschaft können durch Rechtsverordnung zum
a) Naturschutzgebiet,
b) Naherholungsgebiet oder
c) Naturdenkmal
erklärt werden.
(3) Ein Nationalpark wird durch den Beschluss der State Assembly errichtet und in einer Karte definiert. Der Gouverneur kann gegen die Aufhebung eines Nationalparks sein Veto einlegen.
Section 4 - Naturschutzgebiet
(1) Gebiete Peninsulas, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
1. zur Erhaltung oder Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen,
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit,
4. zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungs- oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter oder
5. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
erforderlich ist, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naturschutzgebieten erklärt werden.
6. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können.
Section 5 - Naherholungsgebiet
Gebiete Peninsulas, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzung für die naturverträgliche Erholung besonders eignen oder für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naherholungsgebieten erklärt werden.
Section 6 - Naturdenkmäler
(1) Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart, Schönheit oder repräsentativen Bedeutung in einem Landschaftsraum erforderlich ist, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naturdenkmalen erklärt werden. Soweit es zum Schutz des Naturdenkmals erforderlich ist, kann seine Umgebung mit einbezogen werden.
(2) Die Beseitigung des Naturdenkmals und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten.
Section 7 - Gewässerschutz
(1)Die Gewässer Peninsulas, auch die künstlicher Natur, sind zu schützen. Abwässer dürfen nur nach Klärung eingeleitet werden. Vor der Meeresküste müssen Abwässer einen Kilometer entfernt eingeleitet werden. Dabei ist darauf zu achten, das die vorherrschenden Meereströmungen die Abwässer nicht an die Küste zurücktreiben.
(2)Müllhalden sind so anzulegen, dass eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen ist.
Section 8 - Maßnahmen
(1) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind verpflichtet, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschriften zu dulden.
(2) Dem Land steht ein Vorkaufsrecht zu an einem Grundstück, das ganz oder teilweise in einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet liegt. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Grundstück für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden soll.
Section 9 - Environment Protection Groups (EPG)
(1) Die Environment Protection Groups sind dezentrale Organisationsgruppen, die sich beim Department of State anmelden müssen.
(2) Die Environment Protection Groups können ihre interne Struktur selbstständig festlegen.
(3) Die Environment Protection Groups sind für den Schutz von Naturschutzgebieten, Naherholungsgebieten und Naturdenkmälern verantwortlich.
(4) Für Besuchergrupen richten sie in Naturschutzgebieten und bei Naturdenkmälern Informations- und Bildungsstätten ein.
(5) Environment Protection Groups erhalten für Projekte Förderungen von Seiten des Department of State. Förderungen dürfen nur für geplante Projekte genutzt werden. Wird eine Förderung nicht für geplante Projekte genutzt, kann sie zurückgefordert werden.
Section 10 - Verstöße
(1) Verstöße gegen Rechtsverordnungen, die zur Zerstörung, Schädigung oder nachhaltigen Störung eines Nationalparks, Naherholungsgebietes, Naturparks oder Naturdenkmals führen, werden mit bis zu zwei Wochen Haftstrafe oder einer Geldstrafe in Höhe von 200A$ bestraft.
(2) Alle sonstigen Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einer Geldbuße bis zu 100A$ bestraft.
(3) Die Bußgelder sollen durch den Governor eingefordert werden und gehen an den Staat Peninsula.
Section 11 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft und ersetzt den Environment Protection Act vom 17 August 2008.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat
Mr. Chairman
Die Regierung des State of Peninsula legt hiermit das Budget für den letzten Monat vor.
Ich möchte noch anmerken ob es nicht sinnvoll wäre, einen zusätzlichen Therad zu eröffnen, wo jeweils die Budgets abgelegt werden können.
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$$$ PENINSULA STATE BUDGET FOR Jan 2O11 $$$$
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Balance on 1st of Jan. ...... + 34,765.26 A$
Income
Rohstoffverkauf .............. + 1,514.59 A$
Konzessionen ..................... + 0.00 A$
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Overall ...................... + 1,514.59 A$
Outgoings
Produktionskosten .............. - 575.06 A$
Investitionen .................... - 0.00 A$
--------------------------------------------
Overall ........................ - 575.06 A$
Profit ......................... + 939.53 A$
============================================
Balance on 31st of Jan. ..... + 35,704.79 A$
============================================
Chief of Staff to the Governor of the State of Peninsula & Peninusla State Treasurer
Mr. Chairman
Ich beantrage eine allgemeine Aussprache über die personelle Trennung zwischen Senatorenamt und Chairman of the State Assembly.
Anthony Jesse Davenport [R-SE]
Mr. Chairman
Ich beantrage eine Allgemeinte Aussprache über die Verlängerung der Amtszeit des Gouverneurs von 4 auf 6 Monate.
Anthony Jesse Davenport [R-SE]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Anthony J. Davenport« (3. Februar 2011, 14:46)
Original von Samantha Young
Ich möchte noch anmerken ob es nicht sinnvoll wäre, einen zusätzlichen Therad zu eröffnen, wo jeweils die Budgets abgelegt werden können.
Dem Wunsch wurde entsprochen.
Original von Anthony J. Davenport
Mr. Chairman
Ich beantrage eine Allgemeinte Aussprache über die Verlängerung der Amtszeit des Gouverneurs von 4 auf 6 Monate.
Original von Anthony J. Davenport
Mr. Chairman
Ich beantrage eine allgemeine Aussprache über die personelle Trennung zwischen Senatorenamt und Chairman of the State Assembly.
Die Debatten wurden eröffnet.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat
Mr. Chairman,
ich beantrage die Eröffnung der Abstimmung zum Environment Protection Act, wie
hier bereits von Ihnen angekündigt.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena
"That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt
Danke für den Hinweis.
Die Abstimmung wurde eingeleitet.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat
Ich beantrage eine Aussprache zu folgendem Antrag:
Standing Orders Amendment
On the Clarification of the Vote Procedure
Section 1 - Purpose
Dieser Antrag ändert die Standing Orders der State Assembly von Peninsula.
Section 2 - Amendment
Sec. VI, Ssec 3 wird wie folgt neu gefasst:
Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Enthaltungen zählen wie nicht abgegebene Stimmen
Section 3 - Final Provisions
Dieses Amendment tritt gemäß der verfassungsgemäßen Grundlagen in Kraft
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Doug Hayward« (21. Februar 2011, 18:37)
Hiermit beantrage ich eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf.
Peninsula Fire, Rescue and Disaster Relief Service Act
Section 1 [Generals]
Dieses Gesetz regelt die Feuerwehr-,Rettungs- und Katastrophenschutzkräfte Peninsulas.
Section 2 [Fire Departments]
(1) Die Feuerwehren (Fire Departments) in Peninsula werden von den Gemeinden verwaltet.
(2) Jede Gemeinde kann entweder eine Berufs- oder eine freiwillige Feuerwehr unterhalten. Ab einer Einwohnerzahl von 2000, ist eine Berufsfeuerwehr verpflichtend. Das Unterhalten einer gemeinsamen Feuerwehr, durch mehrere Gemeinden, ist gestattet.
(3) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung und Umfang der Feuerwehren obliegen der jeweiligen Gemeinde.
(4) Jede Gemeinde kann finanzielle Unterstützung für den Erhalt der eigenen Feuerwehr beim zuständigen Bezirksverwalter (County Administrator) beantragen.
Section 3 [Rescue Services]
(1) Die Rettungskräfte (Rescue Services) in Peninsula werden von den Gemeinden verwaltet.
(2) Jede Gemeinde, mit einer Einwohnerzahl von mehr als 1500, ist verpflichtet, eigene Rettungskräfte zu unterhalten. Das Unterhalten gemeinsamer Rettungskräfte, durch mehrere Gemeinden, ist zulässig.
(3) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung und Umfang der Rettungskräfte obliegen den jeweiligen Gemeinden.
(4) Jede Gemeinde kann finanzielle Unterstützung, für den Erhalt der eigenen Rettungskräfte, beim zuständigen Bezirksverwalter beantragen.
Section 4 [Disaster Relief Service]
(1) Die Katastrophenschutzkräfte unterstehen dem Governeur von Peninsula.
(2) Die Organisation der Katastrophenschutzkräfte obliegt dem Büro des Governeurs.
Section 5 [Final Provisions]
Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft und ersetzt den Fire, Rescue and Police Service Act vom 21. Januar 2008.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Doug Hayward« (27. Mai 2011, 11:37)
Hiermit beantrage ich eine Aussprache über folgenden Gesetzesentwurf.
National Guard Act Repeal Bill
Section 1 [Fundamentals]
Dieses Gesetz hebt den National Guard Act vom 25. August 2009 auf.
Section 2 [Repeal]
Der National Guard Act vom 25. August 2009 tritt außer Kraft.
Section 3 [Personal Transition]
Die Angestellten der Nationalgarde können in die Feuerwehr-. Rettungs- oder Katastrophenschutzkräfte übertreten.
Section 5: Final Provisions
Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat