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Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

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1

Montag, 24. Januar 2011, 12:47

S. 2011-022 Writ of Organisation: U.S. Customs and Border Protection (February 2011)




Honorable Members of Congress:

Der designierte Präsident der Vereinigten Staaten
hat den angefügten Organisationserlass eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 120 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



Vice President of the United States Congress




Writ of Organisation
The White House, February 2011


Der Präsident der Vereinigten Staaten,
gewillt seine ihm durch die Verfassung zustehenden Rechte für die Einrichtung von Behörden und Ämtern zu nutzen,
und somit die Verwaltung auf Bundesebene der Vereinigten Staaten zu strukturieren,
erlässt nachfolgenden
Organisationserlass.


Section 1 Name and basically Assignments
(1) Dieser Organisationserlass dient der Errichtung einer Bundesbehörde.
(2) Die durch diesen Organisationserlass eingerichtete Bundesbehörde trägt den Namen: "United States Customs and Border Protection".
(3) Die Aufgabe der United States Custums and Border Protection ist
die polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, vom Wasser und aus der Luft, die Regelung und Kontrolle des internationalen Handels in und mit den Vereinigten Staaten sowie die Durchsetzung von Einreise- und Handelsgesetzen. Hierzu zählen Tätigkeiten wie:
a) die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
b) die Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt
c) die Verhinderung illegaler Einreise und die Grenzfahndung
d) die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen
e) Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
f) die Kontrolle von Waren, welche in die Vereinigten Staaten ein- oder aus ihnen ausgeführt werden
g) der Einzug von Zöllen aller Art
h) die Verhinderung des Schmuggels von illegalen Drogen und Rauschmitteln in die Vereinigten Staaten

Section 2 Further Assignments
Die Bewältigung der im Regulation of Entering the United States Act hinterlegten Aufgaben, soweit diese im Einklang mit den in diesem Erlass hinterlegten Aufgaben stehen.

Section 3 Head and Appointment Procedure
(1) Der Behördenleiter der United States Customs and Border Protection ist der Commissioner of U.S. Customs and Border Protection.
(2) Der Commissioner of U.S. Customs and Border Protection wird auf Vorschlag des United States Attorney General durch den President of the United States ernannt und ist direkt dem Attorney General nachgeordnet.

Section 4 Senior Department
Die United States Customs and Border Protection untersteht als untergeordnete Bundesbehörde dem Department of Justice, in Person des Attorney General.

Section 5 Junior Departments
None.

Section 6 Subordinated office holder
None.

Section 7 Other subordinated offices
Der Präsident der Vereinigten Staaten darf auf der Organisationsebene unter den in diesem Organisationserlass benannten Junior Departments weitere Behörden zur Unterstützung der durch die Junior Departments zu leistenden Aufgaben errichten, die nicht der Zustimmung des Kongress bedürfen. Dafür hat er dem Kongress der Vereinigten Staaten die Einrichtung dieser Behörde vorher anzuzeigen. Er darf die Behörde ohne zustimmungspflichtigen Organsisationserlass jedoch erst einrichten, wenn binnen achtundvierzig Stunden nach der Anzeige kein Kongressmitglied eine Zustimmung gemäß dem Federal Administration and Authority Act verlangt.

Section 8 Others
Der Commissioner hat die Abteilungsstruktur seiner Behörde selbst festzulegen. Der Amtsleiter der ihm vorgesetzten Behörde hat diese zu bestätigen.

Section 9 Entry into force
Dieser Organisationserlass erlangt Wirkung, wenn er durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, nach erfolgter Genehmigung des Erlasses durch den Kongress der Vereinigten Staaten, unterschrieben und veröffentlicht wurde.


Signature


_____________________________
The President of the United States

Gregory Jameson

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2

Donnerstag, 27. Januar 2011, 12:42

Mr. Speaker,

Art. III ist das Problem und ich kann ich diesem Organisationserlass nicht zustimmen.
Auch wenn der Senat nicht erwähnt ist, steht es dem Repräsentantenhaus nicht zu, in dieser Sache mitzuentscheiden.

Es steht nur dem Senat zu, die Beamten zu bestätigen oder eben der Administration zu erlauben, kategorische oder Einzelbeamte in Eigenregie zu berufen.

Eine Erwähnung in den Organisationserlassen ist damit nicht vereinbar, da den Organisationserlassen auch das Repräsentantenhaus zustimmen muss und damit Erleichterungen beim Ernennungsverfahren nicht vom Senat allein beschlossen werden.
Es steht dem Repräsentantenhaus nicht zu, in Fragen des Personals und der Ernennungsverfahren mitzubestimmen.

Da ein Organisationserlass nicht vom Kongress geändert werden kann, sondern nur gebilligt oder abgelehnt werden kann, bleibt mir nur die Ablehnung aller Organisationserlasse, da diese in ihrer derzeitigen Form die verfassungsmäßigen Rechte des Repräsentantenhauses unzulässig ausdehnen und damit die verfassungsmäßigen Rechte des Senates einschränken.
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
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3

Freitag, 28. Januar 2011, 17:19

Mr. Speaker,

nachfolgend ein neuer Entwurf, in dem Section 3 angepasst wurde. Ich bitte diesen ab sofort als Diskussionsgrundlage heran zu ziehen.



Writ of Organisation
The White House, February 2011


Der Präsident der Vereinigten Staaten,
gewillt seine ihm durch die Verfassung zustehenden Rechte für die Einrichtung von Behörden und Ämtern zu nutzen,
und somit die Verwaltung auf Bundesebene der Vereinigten Staaten zu strukturieren,
erlässt nachfolgenden
Organisationserlass.


Section 1 Name and basically Assignments
(1) Dieser Organisationserlass dient der Errichtung einer Bundesbehörde.
(2) Die durch diesen Organisationserlass eingerichtete Bundesbehörde trägt den Namen: "United States Customs and Border Protection".
(3) Die Aufgabe der United States Custums and Border Protection ist
die polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, vom Wasser und aus der Luft, die Regelung und Kontrolle des internationalen Handels in und mit den Vereinigten Staaten sowie die Durchsetzung von Einreise- und Handelsgesetzen. Hierzu zählen Tätigkeiten wie:
a) die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
b) die Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt
c) die Verhinderung illegaler Einreise und die Grenzfahndung
d) die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen
e) Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
f) die Kontrolle von Waren, welche in die Vereinigten Staaten ein- oder aus ihnen ausgeführt werden
g) der Einzug von Zöllen aller Art
h) die Verhinderung des Schmuggels von illegalen Drogen und Rauschmitteln in die Vereinigten Staaten

Section 2 Further Assignments
Die Bewältigung der im Regulation of Entering the United States Act hinterlegten Aufgaben, soweit diese im Einklang mit den in diesem Erlass hinterlegten Aufgaben stehen.

Section 3 Head and Appointment Procedure
Der Behördenleiter der United States Customs and Border Protection ist der Commissioner of U.S. Customs and Border Protection. Er wird gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen ernannt.

Section 4 Senior Department
Die United States Customs and Border Protection untersteht als untergeordnete Bundesbehörde dem Department of Justice.

Section 5 Junior Departments
None.

Section 6 Subordinated office holder
None.

Section 7 Other subordinated offices
Der Präsident der Vereinigten Staaten darf auf der Organisationsebene unter den in diesem Organisationserlass benannten Junior Departments weitere Behörden zur Unterstützung der durch die Junior Departments zu leistenden Aufgaben errichten, die nicht der Zustimmung des Kongress bedürfen. Dafür hat er dem Kongress der Vereinigten Staaten die Einrichtung dieser Behörde vorher anzuzeigen. Er darf die Behörde ohne zustimmungspflichtigen Organsisationserlass jedoch erst einrichten, wenn binnen achtundvierzig Stunden nach der Anzeige kein Kongressmitglied eine Zustimmung gemäß dem Federal Administration and Authority Act verlangt.

Section 8 Others
Der Commissioner hat die Abteilungsstruktur seiner Behörde selbst festzulegen. Der Präsident der Vereinigten Staaten hat diese anschließend zu bestätigen.

Section 9 Entry into force
Dieser Organisationserlass erlangt Wirkung, wenn er durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, nach erfolgter Genehmigung des Erlasses durch den Kongress der Vereinigten Staaten, unterschrieben und veröffentlicht wurde.


Signature


_____________________________
The President of the United States

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011



Gregory Jameson

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4

Samstag, 29. Januar 2011, 11:15




Honorable Members of Congress:

Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf.
Die Aussprachedauer wird um 96 Stunden ab jetzt verlängert.



Vice President of the United States Congress

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5

Mittwoch, 2. Februar 2011, 23:20




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache ist beendet, die Abstimmungen werden eingeleitet.



(Warren Byrd)
President of Congress

WARREN BYRD
30th President of the US
former Vice President | former Speaker
former Chairman of the Grand Old Party