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Original von Andrew Madison
Eine Einrichtung von Ministerien durch den Kongress wäre m.A. nach nicht praktikabel.
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Original von Matthew McKanzie
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Original von Georg A. Custer
Kein Problem - die Minister bleiben einfach, nur der Präsident wechselt.
Das bedeutet ein z.B. republikanischer Präsident hatte ein demokratisches Kabinett.
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Original von Alan Stanliss
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Original von Andrew Madison
Eine Einrichtung von Ministerien durch den Kongress wäre m.A. nach nicht praktikabel.
Es ist aber m.A. nach geltendes Recht, dass der (gesamte) Kongress der Einrichtung von Ministerien zustimmen muss.
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Beruf: Betriebsleiter Anderson Company Ultd. Albernia / Nationaltrainer der astorischen Fußballnationalmannschaft
Wohnort: Northwood, Peninsula
Bundesstaat: Serena
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Original von George W. Hayes
Ich stimme den Kritikern ja durchaus zu, dass es vielleicht ein Gesetz bedarf, dass die Kompetenzen eines Heimatschutz-Ministeriums umreißt, aber sich jetzt an diesem Ministerium aufzuhängen, wo vorher (bei anderen Ministerien und Behörden) kein Problem bestanden zu haben scheint, finde ich in der Tat unpassend.
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Original von Matthew McKanzie
Wenn ein neuer Präsident sein Amt übernimmt, endet dan auch die Amtszeit der Minister des vorigen Präsidenten oder nicht?
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Original von Merkin D. Muffley
Ich hatte mal die Idee vorgebracht, dass der Senat einen dreiköpfigen Ausschuss einsetzt, der die Nominierungen des Präsidenten bestätigt. So ein Ausschuss würde schneller eine Bestätigung über die Bühne bringen als das siebenköpfige Plenum, und da der Ausschuss ja vom Senat gewählt wird, aus Senatoren besteht und dem Senatsplenum gegenüber verantwortlich ist, blieben die Rechte des Senats gewahrt. So eine Regelung könnte der Senat durch ein einfaches Gesetz, das nicht einmal der Zustimmung des RH bedarf, erlassen.
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Original von Merkin D. Muffley
Ich hatte mal die Idee vorgebracht, dass der Senat einen dreiköpfigen Ausschuss einsetzt, der die Nominierungen des Präsidenten bestätigt. So ein Ausschuss würde schneller eine Bestätigung über die Bühne bringen als das siebenköpfige Plenum, und da der Ausschuss ja vom Senat gewählt wird, aus Senatoren besteht und dem Senatsplenum gegenüber verantwortlich ist, blieben die Rechte des Senats gewahrt. So eine Regelung könnte der Senat durch ein einfaches Gesetz, das nicht einmal der Zustimmung des RH bedarf, erlassen.
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Original von Matthew McKanzie
Außerdem besteht die Gefahr das wenn eine Partei die Mehrheit im Senat besitzt nur ihre Senatoren in den Ausschuss wählt. Damit hatten die Senatoren der andren Partei keinen Einfluss mehr auf die Bestätigung von Ministern.
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Original von Floyd Lennox
Wäre es nicht etwas lächerlich ein Gremium von 7 Leuten auf drei Leute zu projezieren?^^
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Original von Merkin D. Muffley
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Original von Floyd Lennox
Wäre es nicht etwas lächerlich ein Gremium von 7 Leuten auf drei Leute zu projezieren?^^
Bei Bundestagswahlen wird ein Volk von 82 Millionen auf 600 Leute projiziert. Diese 600 Leute werden ihrerseits wieder auf Ausschüsse verschiedener Grüße projiziert. In unserem Stadtrat zuhause werden die 24 Stadträte ebenfalls auf eine Reihe verschiedener Ausschüsse projiziert, darunter ein ƒltestenrat von drei Leuten. Was ist daran lächerlich?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mitch Harris« (4. November 2006, 20:00)
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Original von Matthew McKanzie
Ich meine dass durch die Übertragung der Rechte auf die Bestätigung eines Ministers vom Senat auf einen Ausschuss hätten besonders neue Senatoren in ihrer erste Amtszeit keine Chance in diesen Ausschuss zu kommen. Und dadurch keine Chance haben ihre Meinung oder die ihrer Wähler einzubringen.
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