Mr. President,
ohne mich in eine Nebendebatte verzetteln zu wollen möchte ich dennoch einmal klarstellen, dass es mitnichten etwas "Obskures" an sich hat, wenn der Präsident sich mit Mitgliedern der Kongressfraktion seiner Partei über ein Gesetzgebungsvorhaben unterhält, dabei ein Gesetzentwurf entwickelt und in den Kongress eingebracht wird.
Es ist nicht nur Aufgabe des Kongresses, Gesetze zu beschließen. Sondern auch, Gesetzentwürfe zu analysieren und zu diskutieren. In beiden Häusern des Kongresses sitzen jeweils Republikaner, Demokraten und Unabhängige. Sie können hier, vor den Augen der Öffentlichkeit, der Presse und ihrer Wähler, frei und ungezwungen über alles beraten, verhandeln und streiten.
Es mag seltene Ausnahmefälle geben, in denen die Komplexität einer Materie oder die voraussichtliche Schwierigkeit einen mehrheitsfähigen Vorschlag zu finden es rechtfertigen können, informelle Vorarbeit zu leisten. Aber es ist bestimmt nicht im Sinne der Institution unseres Kongresses, dass jedes größere Gesetzgebungsvorhaben im Wesentlichen im privaten Weinkeller eines Kongressmitgliedes ausgehandelt und dann nur noch in beiden Häusern abgenickt wird. Und erst recht nicht, dass Kongressmitglieder einer Partei regelrecht beleidigt auf einen Gesetzentwurf eines Kongressmitgliedes der anderen Partei reagieren, weil diesem keine überparteiliche Konferenz vorausgegangen ist.
Welche Anmerkungen, Kommentare, Kritiken, Vorschläge usw. könnten nur dort, aber nicht hier im Kongress geäußert werden?
Die Demokraten haben das Thema "Gewaltenteilung" in die Diskussion gebracht und dem gewählten Präsidenten unter Berufung darauf die Ernennung seines kompletten im Wahlkampf vorgestellten und von den Wählern zumindest mittelbar gemeinsam mit ihm legitimierten Kabinetts verweigert.
Danach kam von ihnen nichts mehr, seit bald schon drei Wochen nichts mehr. Auch keine Einladung zu irgend einer "überparteilichen Konferenz". Was sollte der Präsident also tun? Den Demokraten hinterherlaufen und sie anbetteln, ihm doch bitte einen Vorschlag zu machen oder ihre Vorstellungen einmal präzise darzulegen?
Dabei mögen die demokratischen Kongressmitglieder vielleicht insbesondere einmal darüber nachdenken, wie groß die Motivation des Präsidenten noch war, sich in vertraulicher Runde mit gewissen Personen zusammenzusetzen um gemeinsame Gesetzentwürfe mit ihnen zu entwickeln, nachdem diese aus Frust, als Machtdemonstration, Revancheakt oder warum auch immer erst mal dessen gesamtes designiertes Kabinett im Senat haben abblitzen lassen?
Wenn man sich nämlich einen kollegialen Draht zur konkurrierenden Partei bewahren und die Lösung bestimmter Probleme bevorzugt mal in informellem Rahmen mit dieser vorbereiten möchte, dann sollte man daran denken, bevor man sich wie ein Elefant im Porzellanladen aufführt. Die derzeit geringe Motivation der Republikaner, außerhalb des Plenums des Kongresses mit den Demokraten oder diesen nahestehenden Unabhängigen zusammenzuarbeiten, haben diese sich selbst zuzuschreiben.
Zum vorliegenden Gesetzentwurf und den Einwänden betreffend die vertikale Gewaltenteilung: halbe Sachen und faule Kompromisse sind mit uns Republikaner bei diesem Thema leider nicht zu machen. Und dafür sollten die Demokraten uns dankbar sein.
Es sieht für besonnene Betrachter schon nicht allzu schön, im Sinne von glaubwürdig und konsequent aus, wenn Gouverneurs-Senatoren ihren Kollegen die Billigung als Minister versagen, weil sie auf Gewaltenteilung bestehen. Noch hässlicher würde es, wenn vielleicht schon nach der nächsten Präsidentschaftswahl Gouverneurs-Senatoren seelenruhig und unbesorgt Gouverneurs-Minister durchwinken, ohne vom Standpunkt der Gewaltenteilung irgendwas daran finden zu können.
Die Väter unserer Verfassung haben nur sehr wenige personelle Unvereinbarkeiten in dieser vorgesehen: dem Präsidenten und Vizepräsidenten sind die Mitgliedschaft im Kongress sowie der Exekutive eines Bundesstaates untersagt. Dabei hat man sich seinerzeit etwas gedacht, und dieses System funktioniert nun seit Jahren insgesamt eigentlich einwandfrei!
Warum die Demokraten auf einmal unzufrieden damit sind und Änderungen einfordern, leuchtet uns Republikanern offen gesagt überhaupt nicht ein. Aber wir nehmen zur Kenntnis, dass die Demokraten diese Veränderung wünschen, und verschließen uns dem nicht.
Unsere einzige Bedingung ist: wenn, dann aber logisch und konsequent! Nicht nach der Vorgabe der demokratischen Personalstrategen, die sich vielleicht oder nicht einen Vorteil davon ausrechnen, ihre Kongressmitglieder als Ministerkandidaten zu opfern um den Republikanern selbiges Handicap zu bescheren, während sie ihre Gouverneure weiterhin in Kongress und Bundesregierung platzieren wollen. Ich weiß nicht, ob das der Hintergrund ist, kann es aber auch nicht ganz ausschließen.
Dass eine solche strikte Gewaltenteilung ein immenser personeller Kraftakt ist, ist uns wohlbewusst. Ebenso wie es auch den Vätern unserer Verfassung bewusst war, die sie darum in dieser Form auch nicht vorgesehen haben.
Ob und wie die Vereinigten Staaten das stemmen können - wir wissen es nicht. Wir hätten auch kein Problem mit einem Festhalten am Status Quo, wie er sich bis einschließlich der letzten Exekutivperiode darstellte.
Verständigerweise haben wir jedoch keine Lust, dass die Konsequenz der Gewaltenteilung von der Zusammensetzung des Senats sowie der Parteizugehörigkeit des Präsidenten abhängt - ist der Senat mehrheitlich demokratisch und der Präsident Republikaner, wird peinlich darauf geachtet, ist der nächste Präsident Demokrat und der Senat nach wie vor demokratisch dominiert, erkennen demokratische Senatoren (und Gouverneurs-Senatoren) dann plötzlich "außergewöhnliche Umstände" o. ä., die es rechtfertigen, für ihre eigene Ernennung zu Ministern zu votieren.
Wir können und wollen natürlich nicht behaupten, dass es so käme. Schließlich können wir weder hell-, noch anderen Menschen in den Kopf sehen. Aber wir können es eben auch nicht ganz ausschließen. Und bieten den Demokraten darum vorsorglich und kollegialiter unseren Arm an, um sie sicher an der Versuchung vorbeizuführen. In Gestalt eines Verfassungszusatzes, der eine saubere, konsequente, für alle gleichermaßen geltende und niemanden bevorteilende oder benachteiligende Regelung trifft.
Einzige Bedingung: wenn wir es machen, machen wir es aber richtig! Die Verfassung schließt den Präsidenten und Vizepräsidenten derzeit von der Mitgliedschaft im Kongress sowie in bundesstaatlichen Regierungen aus - sie trennt die Gewalten horizontal und vertikal. Wenn wir diese Regelung ausdehnen wollen, dann gleich weit in beide Richtungen. Oder eben gar nicht.
Die Demokraten und ihnen nahestehenden Unabhängigen haben alle Freiheit, es sich zu überlegen.