Mr. President,
ich sehe sowohl Vorteile, als auch Nachteile des Antrage vom Senator aus Hybertina.
Auf der einen Seite kann mit dieser Änderung darauf hingewirkt werden, dass die Aktivität im Kongress hoch bleibt, da man im Moment wieder einige Fälle gesehen hat, bei denen eine einmalig und unbefristet ausgesprochene Abwesenheitsmeldung als Langzeitschutz für Kongressmitgleder interpretiert wurde, die aber offensichtlich nicht an den Geschäften des Kongresses teilnahmen. Daher sehe ich durchaus die Möglichkeit, Mitglieder, die offensichtlich nicht an den Geschäften Kongresses teilnehmen, durch möglicherweise aktivere Mitglieder zu ersetzen.
Auf der anderen Seite verstehe ich aber auch die Einwände von Representative Cotton. Ist ein Kongressmitglied während seiner Amtszeit aktiv und mit Engagement bei der Arbeit im Kongress dabei, äußert sich zu jedem Thema mit sinnvollen Einwürfen und gibt konstruktive Kritik zu Gesetzentwürfen, kann man ihm nicht vorwerfen, dass er inaktiv ist. Muss dieses Kngressmitglied nun aus welchen Gründen auch immer, einmalig länger als 14 Tage den Geschäften des Kongresses fernbliebe und er dies auch sinnvoll und nachvollziehbar erklären könnte, würde er dennoch seines Mandates verlustig gehen. Ich weiß natürlich, dass sich dieser wieder zur Wahl stellen kann, die Frage, die sich mir stellt, ist jedoch, inwieweit das förderlich ist, für eine Person, die durchgängig aktiv dabei ist und dann wegen einer - vielleicht gar nicht selbstverschuldeten Abwesenheit - aus dem Kongress entfernt wird.
Den Kongressmitgliedern ist bekannt, dass ich im vergangenen Monat einen Antrag eingebracht habe, in dem ich versucht habe, dieses Problem zu lösen, indem ich einen Abmeldungsort festlgelegt habe. In Anbetracht dieses Problems würde ich nun vorschlagen alternativ zum Vorschlag des Senators aus Hybertina, die Formulierung "unangekündigt beizubehalten und stattdessen festzulegen, dass Abwesenheit beim Kongresspräsidium angekündigt werden müssen und bei dieser Anmeldung die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit festgelegt werden muss, sofern sie die 14 Tage überschreiten. Ist dies nicht geschehen oder wird die selbstgewählte Frist überschritten, kann das Mandat entzogen werden. Hierbei müsste dann aber auch eine maximale Abwesenheitsspanne festgelegt werden, die ich auf maximal 20 Tage festsetzen würde.