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Ashley Fox

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21

Freitag, 11. März 2011, 18:08

Gentlemen, ich freue mich über Ihr vollzähliges Erscheinen und möchte Ihnen vorab nur kurz die einzige "Regel" für diese Konferenz vorstellen: keine Denkverbote! Jede denkbare Idee zur Reform des Kongresses soll vorgeschlagen und offen und unvoreingenommen diskutiert werden können. Ob sie letztlich auf Zustimmung stößt ist eine andere Frage, aber das muss sich eben aus dem Austausch der Meinungen und Argumente ergeben. Nicht daraus, dass irgendwas von vornherein "tabu" ist. ;)

Ansonsten will ich aber gar keine langen Vorreden halten, sondern ihnen gleich einen ersten Vorschlag präsentieren, den der RCC entwickelt hat und der auch an der Basis der Republikanischen Partei bereits auf Zuspruch gestoßen ist.

Dieser Vorschlag geht davon aus, dass der Kongress als Zweikammerparlament erhalten bleiben soll. Speziell in Antica neigt man vielfach dazu, in allen möglichen staatlichen Organen potenzielle Problem- oder gar Gefahrenquellen zu erblicken, nur nicht im Parlament, welches darum, von seiner regelmäßigen Wahl durch die Bevölkerung abgesehen, quasi keiner weiteren Kontrolle unterliegt, sondern alle anderen Zweige der Staatsorganisation kontrolliert.

Demgegenüber hat sich nach Meinung des RCC für die Vereinigten Staaten das Modell bewährt, den Kongress nicht nur - etwa durch das Vetorecht des Präsidenten - verstärkt in von den anderen Staatsgewalten ausgehende Kontrollmechanismen einzubinden, sondern in diesen darüber hinaus durch seine Gliederung in zwei Kammern auch einen echten Selbstkontrollmechanismus einzubauen.

Allein die Aufteilung des Kongresses in eine "Volkskammer" und eine "Staatenkammer" als Unterscheidungsmerkmal der beiden Häuser hat sich nach unserem Dafürhalten nicht bewährt.

Das Repräsentantenhaus als "Volkskammer" ist - trotz eines geänderten Wahlverfahrens, das dem einzelnen Abgeordneten mehr persönliche Verantwortung für sein Mandat übertragen sollte - unattraktiv und Sitze in diesem sind wenig begehrt. So wenig begehrt, dass es in der Vergangenheit schon Wahlen gab, zu denen beide große Parteien zusammen 7 Kandidaten aufgestellt hatten, von denen wiederum nur zwei oder vielleicht drei die ganze Legislaturperiode durchhielten.

Der Senat hingegen fungiert effektiv überhaupt nicht als "Staatenkammer". Schon auf Grund des von unserer Verfassung bestimmten Modells der Gewaltenteilung - Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten von Bund und Staaten sind vollkommen voneinander getrennt und nicht etwa miteinander verzahnt - und dem Zuschnitt der Kompetenzen zwischen und Bund und Staaten ist es für Senatoren vielfach kaum möglich, als solche herausstellbare Interessen ihres Bundesstaates zu vertreten. Überwiegend reden und stimmen sie nach ihren persönlichen Ansichten, und manchmal auch nach Parteilinie.

Dabei unterliegen sie in den allermeisten Fällen letztlich auch keiner wirklichen demokratischen Kontrolle. Tatsächlich alternative Wahlen zum Senator eines Staates gibt es nur ab und zu mal in einzelnen Staaten. Zumeist ist ein Bundesstaat froh, wenn er überhaupt einen langfristig zuverlässigen und aktiven Senator hat. Dessen politischen Ansichten sind dabei nachrangig bis sogar gleichgültig.

Zudem kann sich das Problem ergeben, dass vier Senatoren, die zusammen nur eine deutliche Minderheit der bundesweiten Bevölkerung vertreten, eine für die Stimmung in der Gesamtbevölkerung im Zeitpunkt der letzten Wahlen repräsentative Mehrheit im Repräsentantenhaus sowie die vier übrigen Senatoren, die zusammengenommen ein vielfaches der von den anderen vier vertretenen Bürger repräsentieren, blockieren. Und das lässt sich, wie gesagt, in kaum einem Fall mit den Interessen der von ihnen vertretenen Bundesstaaten begründen. Hier bekommen vielfach höchstpersönliche Ansichten ein im demokratischen Prozess nicht mehr auszugleichendes Gewicht, da die "richtigen" Leute eben gerade in den "richtigen" Staaten gewohnt haben - als diese einen Senator gesucht haben.

Um den Vereinigten Staaten ihr politisches System mit einem Zweikammerparlament, von denen jede Kammer eine eigene Funktion und einen eigenen Charakter hat, zu erhalten und dieses praktisch sinnvoll zu nutzen, möchten wir daher vorschlagen, von einer Volks- und einer Staatenkammer auf eine Parteienkammer und eine Personenkammer mit föderaler Komponente umzustellen.

Das sähe praktisch so aus:

Das Repräsentantenhaus würde wieder nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, für eine Legislaturperiode von nur noch 2 Monaten und idealerweise mit sog. starren Listen. Es soll in erster Linie das möglichst aktuelle bundesweite Stärkeverhältnis der Parteien abbilden und die "treibende" Kraft im Gesetzgebungsverfahren sein, da es eben nur für 2 Monate in einer bestimmten Zusammensetzung zusammenarbeitet und diese sich dann schon wieder ändern kann. Scheiden Mitglieder aus, sollen zunächst die bisher nicht berücksichtigten Kandidaten von deren Liste nachrücken. Im Bedarfsfalle, also wenn es auf einer Liste keinen Nachrücker mehr gibt, könnte zur Mitte der Legislaturperiode ein zentraler Nachwahltermin angesetzt werden, bei dem dann auch das Mehrheitswahlverfahren Anwendung finden könnte (wer die meisten Stimmen auf sich vereint, bekommt das vakante Mandat). Das Repräsentantenhaus soll stets möglichst kurzfristig auf Ereignisse, Stimmungen, Bedürfnisse und Probleme reagieren und auf eine schnelle Lösung drängen.

Die Mitglieder des Senats würden wie gehabt in drei Staffeln für je 6 Monate gewählt, ein Senator aus jedem Bundesstaat. Wahlberechtigt sollen dabei bei der Wahl jedes Senators aber jeweils alle Bürger der Vereinigten Staaten sein, jedoch werden die Stimmen der Einwohner des Staates, dessen Senator gewählt wird, stärker gewichtet - das "Albernische Modell" eben. Im Prinzip kann jeder Bürger als Senator für jeden Staat kandidieren, jedoch muss ein Senator zum Zeitpunkt des Antritts seines Mandats in dem Staat wohnen, für den er gewählt wurde, und dort wohnen bleiben solange er dieses Mandat innehält. Da es selbst bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen in der Bevölkerung niemals einer Partei gelänge, in jedem Staat einen Kandidaten aufzustellen, wären die Wähler gezwungen, stärker auf die Persönlichkeit und persönlichen Ansichten und Ziele der Kandidaten zu schauen und nach diesen ihre Wahlentscheidung zu treffen - oftmals eben auch für einen Unabhängigen oder ein Mitglied der konkurrierenden Partei, mit dem man glaubt gut zusammenarbeiten zu können. Senatoren sollen dadurch unabhängiger sein von den Parteien als die Repräsentantenhausabgeordneten, aber dennoch einer echten demokratischen Kontrolle unterliegen. Der Senat als Ganzes soll die "bremsende" Kraft im Gesetzgebungsverfahren sein, da die Senatoren längere Amtszeiten haben als die Mitglieder des Repräsentantenhauses und weniger eng an die Linie einer der Parteien gebunden sind, soll seine Zusammensetzung längerfristige, parteiübergreifende und eher sachpolitisch bezogene Trends und Stimmungen abbilden und er als Gegengewicht gegen das Repräsentantenhaus wirken.

Zudem stellt er sicher, dass stets mindestens ein Einwohner jedes Bundesstaates im Kongress sitzt, auf dessen Wahl die Bürger dieses Staates zudem einen erhöhten Einfluss haben. Das reicht aus föderalistischer Perspektive eigentlich bereits völlig aus: das Schwergewicht der Gesetzgebungszuständigkeiten liegt nach der Verfassung bei den Bundesstaaten. Der Bund kann nach der Verfassung den Staaten per Gesetz keinerlei Aufgaben übertragen, Kosten verursachen oder Gestaltungs- bzw. Handlungsspielräume begrenzen. Verfassungsergänzungen, die Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Bundesstaaten haben, bedürfen ohnehin der Ratifikation von drei Vierteln der Bundesstaaten.

Als Vertretung der Bundesstaaten fungiert der Senat in der Praxis bisher wie gesagt sowieso auch nicht. Schon deshalb nicht, weil die übergroße Mehrheit der innenpolitischen Themen sowieso alleinige Sache der Bundesstaaten ist, und die Vereinigten Staaten als Bundesstaat längst soweit gefestigt und miteinander verwachsen sind, dass es kaum als solche voneinander unterscheidbare divergierende Interessen etwa in der Außenpolitik gibt. Die Bevölkerung jedes Bundesstaates bleibt mit mindestens einem Mitglied als nächstem Ansprechpartner im Kongress vertreten, das ist gesichert. Aber die durch ihren Einfluss auf Personalentscheidungen des Präsidenten vielleicht "mächtigere" Kammer des Kongresses besteht nicht mehr u. U. mehrheitlich aus Mitgliedern, die ihre Mandate ohne Ansehen ihrer Persönlichkeit und politischen Ziele nur aus Mangel an Mitbewerbern innehaben, ohne dass sie dabei irgendwie nachvollziehbar individuelle Interessen ihres Heimatstaates vertreten.

Soweit der erste Vorschlag des RCC. Die Diskussion ist freigegeben. :)
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Gregory Jameson

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Freitag, 11. März 2011, 20:08

Der Verkürzung der Legislaturperiode des Repräsentantenhauses auf zwei Monate stimme ich absolut zu, mehr muss ich dazu eigentlich nicht sagen, da sich dies auch mit einer von vielen von mir favorisierten Reformen deckt.

Auch dem Gedanken, dass das Repräsentantenhaus das parteiliche Stärkeverhältnis in der Bevölkerung abbilden soll, kann ich mich anschließen. Aber in diesem Punkt möchte anregen, das Prinzip One Man One Vote fallen zu lassen; und dies aus dem Grund, dass man bei einem Gremium, dass nur aus einem Bruchteil der Wählerschaft besteht, derlei Dinge schlecht abbilden kann, Abweichungen von bis 10% nach oben und unten, also bis zu 20% Differenz sind da durchaus möglich und oft auch schon eingetreten.

Nehmen eine zufällige Zahl zum Vorbild, zum Beispiel die 435.
Bei einer solchen Anzahl von Mandaten kann man Abweichungen von weniger 0,25% abbilden.
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Aznar Sandoval

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23

Samstag, 12. März 2011, 00:35

Ms. Fox, meine Herren, die bisher vorgebrachten Vorschläge sind schon sehr interessant. Dann möchte ich auch meine Ideen gern vorstellen.

Mir geht es zuerst weniger um die Legislaturperioden der beiden Kammern des Kongresses und deren Zusammensetzung, sondern eher um deren Aufgaben, Rechte und Pflichten. Der Kongress ist als Legislativorgan ja vorrangig für die Gesetzgebung zuständig, und zwar ausschließlich für die Gesetzgebung des Bundes. Er wirkt also auf alle Bürger Astors gleichermaßen, unabhängig von der Einwohnerzahl eines einzelnen Bundestaates. In Astor gibt es auch keine konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Bundesstaaten und keine Gesetzgebung des Bundes, mit welcher den Bundesstaaten Aufgaben auferlegt werden oder Ausgaben der Bundesstaaten verursacht werden können. Das Repräsentantenhaus wiederspiegelt durch seine bundeseinheitliche Wahl die Zusammensetzung und die politische Stimmungslage der astorischen Wählerschaft recht genau wieder (oder sollte dies zumindest tun), während der Senat das Organ ist, über welches die Bundesstaaten gleichgewichtet an der Gesetzgebung für den Bund mitwirken sollen. Und hier bezweifle ich, ob das so richtig ist. Warum hat eigentlich der Senat ein so großes Mitspracherecht bei der Bundesgesetzgebung, welche die Bundesstaaten, die er vertreten soll grundsätzlich garnicht betrifft? Sollte es nicht besser so sein, dass das Repräsentantenhaus das maßgebliche Gesetzgebungsorgan für Bundesangelegenheiten ist und der Senat eher nur ein korrektives Element darstellt?

Wie könnte ich mir also die Aufgaben- und Rechteverteilung im Kongress vorstellen? Ich würde die Gesetzgebung grundsätzlich in die Hand des Repräsentantenhauses legen und dem Senat nur ein Vetorecht einräumen. Ein solches Veto würde ich immer noch an eine höher qualifizierte Mehrheit im Senat knüpfen. So könnte ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Repräsentantenhauses nur mit eine 2/3 Mehrheit des Senats, ein 2/3-Mehrheitsbeschluss nur mit einer 3/4-Mehrheit und ein 3/4-Mehrheitsbeschluss des Repräsentantenhauses nur einstimmig vom Senat abgelehnt werden. Ein einstimmiger Beschluss des Repräsentantenhauses wäre sogar einem Veto durch den Senat entzogen. Und auch die Aufgaben, die dem Senat derzeit noch zukommen, nämlich der Ernennung von Spitzenbeamten der Administration zuzustimmen, würde ich auf das Vetomodell umstellen und auch hier mit einer qualifizierten Mehrheit.

Damit verliert der Senat zwar an Einflussmöglichkeiten und damit auch an Bedeutung, aber das ist in meinen Augen auch richtig so. Die Bundesstaaten in Person ihrer Vertreter im Senat haben derzeit in meinen Augen einen viel zu großen Einfluss auf Dinge, die sie grundsätzlich garnicht betreffen, und sie zeigen meiner Meinung nach dabei nicht immer das notwendige Verantwortungsbewusstsein. Geben wir alle wesentlichen Bundesangelegenheiten grundsätzlich in die Hände der bundesweit direkt gewählten Repräsentanten und werten damit diese Mandate so auf, wie es ihnen gebührt.

Eine Alternative ganz anderer Art möchte ich kurz noch zur Diskussion stellen. Statt wie bisher getrennte Abstimmungen bei Gesetzesvorhaben oder anderen Beschlüssen des Kongresses wäre auch eine gemeinsame Abstimmung mit gewichteten Stimmrechten denkbar. Mr. Jameson brachte schon eine Stimmgewichtung in Abhängigkeit vom Wahlergebnis für das Repräsentantenhaus in die Diskussion ein. Weitergehend könnte man auch den Senatoren eine Gesamtstimmenzahl zuteilen, welche unter den Senatoren gleichmäßig verteilt wird. Beispielhaft einmal 240 Stimmen für die Senatoren, also 30 für jeden von ihnen und 480 Stimmen für die Repräsentanten, diese verteilt nach den erzielten Wahlergebnissen. Bei gemeinsamen Abstimmungen im Kongress wären dann einfach die Stimmen aller Abstimmenden zusammengezählt. Das würde die Arbeit des Kongresses einfacher gestalten und würde sicher manch interessante Koalition in bestimmten Fragen schaffen.
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Ashley Fox

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24

Samstag, 12. März 2011, 12:23

Repräsentantenhaus

Die Idee, die Stimmen der Repräsentantenhausabgeordneten proportional nach dem Wahlergebnis zu gewichten, gab es bereits auch bei den internen Beratungen der Republikaner.

Denn Senator Jameson hat natürlich Recht, im Verhältniswahlrecht 7 Sitze zu vergeben kann sehr schnell sehr ungerecht werden: bei dieser Sitzzahl braucht es 14,3% der Stimmen für einen Sitz. Erhält Partei A nun in einer Wahl 51% und Partei B 49% der Stimmen, hat man schon ein Problem: beiden stehen laut Wahlergebnis zunächst 3 Sitze zu. Über den siebten und letztlich alles entscheidenden Sitz, entscheiden 2% der Stimmen - etwas weniger als ein Siebtel des Stimmanteils, der für den ersten Sitz erforderlich war.

Andererseits wirft eine solche proportionale Stimmgewichtung aber dann praktisch unlösbare Fragen auf, wenn ein Sitz neu besetzt werden muss. Dann würde ja - je nach Wahlverfahren - entweder ein Nachrücker die von seinem Vorgänger für sich gewonnenen Stimmen "erben", oder sich das Stimmgewicht der anderen Abgeordneten in Relation zur Gesamtzahl erhöhen. Oder ein nachgewählter Abgeordneter erhielte wesentlich mehr Stimmen, als er in einer regulären Wahl erhalten hätte und die Wähler ihm unter normalen Umständen würden geben wollen.

Auch solchen Problemen mit verschiedenen Modellen des Verhältniswahlrechts sollte die von mir angestoßene Umstellung auf ein Mehrheitswahlverfahren begegnen. Ihre eigentlichen Ziele hat die Reform nun bekanntlich nicht erreicht, zudem gab es nach der letzten Repräsentantenhauswahl - der ersten nach dem neuen Wahlverfahren - auch parteiinterne Kritik. Bezogen darauf, dass im Repräsentantenhaus Abgeordnete mit jeweils gleichem Stimmgewicht sitzen, obwohl sie in der Wahl höchst unterschiedliche Stimmanteile erhalten haben.

Ich befürchte fast, hier werden wir keine ideale Lösung finden können. Sondern nur eine mit möglichst vielen Vor- und möglichst wenig Nachteilen.

Senat

Als Schwachstelle einer Abschaffung der Gleichberechtigung beider Häuser des Kongresses zu Gunsten des Repräsentantenhauses sähe ich die Gefahr, dass sich vielfach eine Situation einstellen könnte, wie man sie aus parlamentarischen Systemen kennt: eine Partei stellt sowohl den Präsidenten als auch die Mehrheit im Repräsentantenhaus, der Präsident reicht dort seine Gesetzgebungsvorhaben ein, die Minderheitspartei darf zwar in der Aussprache schimpfen, aber am Ende werden diese eben mit "Präsidialmehrheit" durchgewunken.

Man kann das aktuell etwa in der Demokratischen Union besichtigen - Gewaltenteilung findet dort effektiv nicht statt. Das Unionsparlament nickt ab, was die Unionsregierung ihm vorlegt, als zweites Gesetzgebungsorgan besitzt der Unionsrat ein suspensives Veto, das zwar ab und zu eingelegt, aber quasi jedes mal einfach überstimmt wird.

In eine ganz ähnliche Situation könnten wir jedes mal kommen, wenn der Präsident der gleichen Partei angehört wie die Mehrheit im Repräsentantenhaus. Nur eben dass an die Stelle überstimmter Vetos des Senats die Schwierigkeit tritt, die entsprechenden Quora zu erreichen.

Mir persönlich erscheinen zwei gleichberechtigte Häuser schon unbedingt sinnvoll, nur sehe ich erstens ein krasses Defizit zwischen Einfluss und demokratischer Legitimation der Senatoren, und bezweifle zweitens das Bedürfnis der Bundesstaaten, in dieser Form an der Gesetzgebung beteiligt zu sein. Zum letztgenannten Punkt decken sich meine Argumente ja übrigens mit jenen Mr. Sandovals.
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25

Samstag, 12. März 2011, 13:24

Ms. Fox, ich kann Ihre Bedenken bezüglich eines oder mehrerer Nachrücker im Repräsentantenhaus gut nachvollziehen, sehe sie aber nicht als unlösbares Problem. Entweder wird bei der Mandatsübernahme durch einen bereits gewählten Nachrücker die Stimmenverteilung einfach neu berechnet oder, und diese Lösung würde mir sogar noch eher zusagen, nach einer Verkürzung der Legislaturperiode auf z.B. nur zwei Monate gibt es einfach keine Nachrücker und das Mandat eines vorzeitig ausscheidenden Repräsentanten verfällt mitsamt seiner Stimmen bis zur nächsten Wahl, die ja dann nicht allzu weit entfernt ist. Eine Nachwahl würde ich bei der Verkürzung sowieso nicht befürworten, dann dann kommt Astor möglicherweise aus dem Wählen garnicht mehr heraaus.

Was das Problem der gleichen Parteizugehörigkeit der Mehrheit im Kongress und des Präsidenten betrifft, habe ich dazu eine etwas andere Meinung als Ms. Fox. Wenn sich aus freien und unabhängig voneinander durchgeführten Wahlen eine solche parteipolitische Konstellation ergibt, ist das halt der mehrheitliche Wille des Wählers. Und dieser ist ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Das ist keine Gefahr für die Demokratie, sondern ein Ausfluss derer. Und wenn wie schon angedeutet die Legislaturperiode gerade des Repräsentantenhauses verkürzt wird, hat der Wähler, so er mit einer Parteipolitik nicht zufrieden ist, recht schnell wieder die Macht, diese Mehrheitsverhältnisse zu verändern. Der Vergleich mit der DU hinkt in diesem Zusammenhang, da dort der Regierungschef vom Parlament gewählt wird und damit natürlich immer Exekutive und Legislativmehrheit auf der selben parteipolitischen Seite stehen. Das ist in Astor wegen der unabhängigen und getrennten Wahlen dieser beiden Staatsgewalten direkt durch den Wähler nicht der Fall.

Übrigens, wie ich schon vor längerer Zeit mal anregte, plädiere ich auch für die unabhängige und getrennte Wahl der dritten Staatsmacht direkt durch die Bevölkerung. Aber das ist dann schon wieder ein anderes Thema.
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26

Samstag, 12. März 2011, 15:23

Repräsentantenhaus

Hier wäre zunächst wohl die Frage zu klären, wie ein Wahlverfahren mit proportionaler Gewichtung der den einzelnen Repräsentantenhausabgeordneten jeweils zustehenden Stimmen genau auszusehen hätte? Insbesondere ohne möglicherweise den Fokus zu sehr auf die einzelnen Kandidaten anstatt auf deren Parteien zu legen.

Senat

Gegenüber der Möglichkeit des "Durchregierens" für einen Präsidenten und eine ihm gewogene Mehrheit im stärker gestellten Haus des Kongresses bleibe ich skeptisch. Demokratie ist schließlich nicht nur die Herrschaft der Mehrheit, sondern schließt auch den Schutz und die angemessene Beteiligung der Minderheit mit ein. Ziel sollte es nicht sein, dass die Mehrheit die Minderheit überstimmt, sondern Mehrheit und Minderheit einen Kompromiss finden - zu dessen Zustandekommen die Minderheit natürlich mehr beizutragen hat, im Sinne eines weiteren Entgegenkommens. Aber soweit möglich sollten Streitfragen eben durch Verhandlungen entschieden werden, deren Ergebnisse dann auch längerfristig Bestand haben. Und nicht durch Abstimmungen, deren Ergebnisse wiederum gekippt werden, sobald sich die Mehrheitsverhältnisse einmal ändern.

Rein theoretisch empfinde ich das bestehende System mit zwei gleichberechtigten und nach unterschiedlichen Modi sowie teilweise zeitversetzt gewählten Häusern des Kongresses daher als ausgesprochen sinnvoll und zweckdienlich. Es scheitert in meinen Augen eben nur praktisch daran, dass um die Senatssitze kaum einmal echter Wettbewerb stattfindet und somit effektiv keine wirkliche demokratische Legitimation und Kontrolle der Senatoren besteht, die demgegenüber jedoch einen unverhältnismäßig großen Einfluss ausüben.

Das von Mr. Sandoval vorgeschlagene Modell, den Senat auf eine Mitwirkung an der Gesetzgebung mittels (suspensivem) Vetorecht zu beschränken ziehe ich zwar ganz klar der gegenwärtigen Situation vor, weil diese kaum noch als wirklich demokratisch zu bezeichnen ist. Für besser halte ich dennoch einen, eben durch bundesweite und alternative Wahlen, wirklich demokratisch legitimierten und kontrollierten Senat als gleichberechtigtes Gegengewicht gegen das Repräsentantenhaus.

Durch das Gegenüber dieser beiden unterschiedlich zusammengesetzten und gewählten Kammern sollen die verschiedensten Faktoren Einfluss in die Gesetzgebung finden: aktuelle Mehrheiten ebenso wie eher langfristige Stimmungen und Trends, die Parteien ebenso wie für kompetent und integer befundene Persönlichkeiten.
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27

Samstag, 12. März 2011, 17:43

Wir wollen das Repräsentantenhaus ja interessanter gestalten. Ehrlich gesagt fände ich die Reduktion des Senates auf eine wahrhaft zweite Kammer gut. Ein Weg der Gesetzgebung nach folgendem Prinzip fände ich diesbezüglich förderlich:

Antrag - Debatte im HoR - Abstimmung im HoR - Verabschiedung im HoR
Legen nicht min. ein Drittel der Senatoren binnen einer Woche Einspruch gegen den Beschluss ein, dann wird er dem Präsidenten vorgelegt.
Wird Einspruch erhoben, stimmt der Senat nach einer Debatte darüber ab. Das vetorecht des Präsidenten ist dann noch zu diskutieren.
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Samstag, 12. März 2011, 17:50

Wir sollten aufpassen, dass das, was wir hier als Lösung vorschlagen, auch zu dem passt, was wir als Problem benennen.

Aus meiner Sicht gibt es drei Hauptprobleme:
(1) Fehlende funktionale Differnzierung
(2) Mangelhafte Attraktivität des Repräsentantenhauses
(3) Geringe Repräsentativität des Senats

Die drei Probleme sollten wir lösen.
Zu (1):
Ich rege an dass stärker differnziert wird für was der Senat und für was was das House zuständig ist. Ich könnte mir hierbei vorstellen, den Senat deutlich stärker auf seine Kontrollfunktion zu beschränken und die konstruktiven Impulse für die Gesetzgebung weitestgehend dem House zu überlassen. Also beispielsweise dass ein Gesetzinitiaitvrecht nur bei den Mitgliedern des House liegt, nicht aber bei den Senatoren. Diese "überwachen" nur die Gesetzgebung des House und können diese ggf blockieren. Dafür würde mir allerdings idR eine einfache Mehrheit reichen. Gleichzeitig überwacht der Senat die Besetzung der Exekutive, wie gehabt.
Er ist also eine Kontrollinstanz die aufpasst, dass House und Präsident keinen Mist machen.

Gleichzeitig wäre denkbar, dass der Senat auch ein Reserveinstitution wird. Dieser >Vorschlag ist unabhängig vom ersten zu sehen. Verliert ein Mitglied des House durch Inaktivität, nicht antreten oä sein Mandat während der Legislatur, wählt der Senat aus seinen Reihen ein Mitglied, das fortan im House mitstimmen darf. Sollte also die Situation eitnreten, dass das House personell wegbricht, übernimmt der Senat diese Funktionen. Er wäre eine Kontroll- und Reserveinstanz.

Der Senat könnte flankierend mit eine Vorschlagenden Gesetzgebung für die Staaten beauftragt werden, wie sie in der Amtszeit Grey schonmal diskuttiert wurde. Hier hätte das House nicht mitzureden.

zu (2)
Die mangelnde Attraktivität des Repräsentatenhauses löst sich teilweise dadurch auf, dass es der primäre Ort der Gesetzgebung wird. Wer etwas ins Gesetz schreib en will, muss ins House, sonst kann er das nicht.

Ich glaube nicht dass wir die Attraktivität des House erhöhen, indem wir hochfrequent an die Urnen rufen. Diesen Vorschlag - der hier diskuttiert wird - halte ich für einen falschen Weg. Ebenso halte ich für nicht zielführend, wenn die STimmen irgendwie gewichtet werden. Da blickt dann keiner mehr durch. Das ist eine Kopfgeburt, die in der Praxis nicht funktionieren wird.

zu (3)
Ich mache zum Senat mal einen radikalen Vorschlag. Ich finde es schon wichtig, dass die Bundesstaaten auf die Gesetzgebung des Bundes aufpassen. Sie sollten also vertreten sein. Wieso aber besetzen wir nicht den Senat ganz einfach mit den Gouverneueren? Das klingt radikal, hat aber einiges für sich. Jeder Bundesstaat braucht nur einen Repräsentatnen und dieser vertritt uach defitiv den Staat und dessen Interessen, gerade auch bspw. in Fragen der EcoSim. Die parallel informell etablierte Gouverneurskonferenz könnten wir uns schenken. Und: Es werden personelle Kapazitäten frei, dass sowohl richtung House als auch Richtung Governors den Wettbewerb erhöhen müsste.

Soweit meine ersten Gedanken. Der große Vorteil meiner Überlegung ist dass man am Ende ein relativ einfach zu verstehendes System hat was in sich schlüssig aufgebaut ist. Und man hat endlich einen spürbaren Funktionsunterschied zwischen den Kammern, so dass auch wirklich beide Kammern ihre Berechtigung haben. Der politische Wettbewerb schließelich wird zunehmen - und das ist die entscheidende Dynamik, die Astor braucht.
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29

Samstag, 12. März 2011, 17:51

Wir wollen das Repräsentantenhaus ja interessanter gestalten. Ehrlich gesagt fände ich die Reduktion des Senates auf eine wahrhaft zweite Kammer gut. Ein Weg der Gesetzgebung nach folgendem Prinzip fände ich diesbezüglich förderlich:

Antrag - Debatte im HoR - Abstimmung im HoR - Verabschiedung im HoR
Legen nicht min. ein Drittel der Senatoren binnen einer Woche Einspruch gegen den Beschluss ein, dann wird er dem Präsidenten vorgelegt.
Wird Einspruch erhoben, stimmt der Senat nach einer Debatte darüber ab. Das vetorecht des Präsidenten ist dann noch zu diskutieren.


Dieser Vorstoß ist gut anschlussfähig an meine Überlegungen: Allein: Würde er solo umgesetz, würde der Senat wiederum denkbar unattraktiv. Daher die Idee: Mit Gouverneuren besetzen.
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30

Samstag, 12. März 2011, 20:37

Ladies and Gentleman,

dass wir sowohl einen Senat, als auch ein Repräsentantenhaus haben, welche beide gleichberechtigt sind, ist ja nicht nur eben ein Relikt der Vergangenheit. Die Vereinigten Staaten sind ein Zusammenschluss von Staaten, die auch heute noch für wichtige Kernfelder der Gesetzgebung zuständig sind und auch beispielsweise bei der Präsidentenwahl gesondert berücksichtigt werden.

Als Republikaner stehe ich auch für einen Schutz der Souveränität der Bundesstaaten und damit auch für den Bewahrung des Senates als gleichgestellte Kammer des Kongresses. Wenn man den Senatoren vorwirft, ihre Aufgabe als Vertreter der Bürger des Bundesstaaten nicht anständig wahrzunehmen, dann muss der Wähler seinen Kandidaten auf die Finger schauen und ihren Senatoren während dessen Amtszeit kritisch begleiten.
Aber ein Andersgewichtung des Verhältnisses zwischen HoR und Senat lehne ich ab, das würde einem Umsturz des förderalen Systems Astors bedeuten, der mit mir nicht zu machen ist.

Außerdem: Ist es zu viel verlangt, 4 Monate aktiv als Mitglied einer Kongresskammer zu arbeiten? Wenn uns nach und nach die Abgeorndeten im House of Representatives wegfallen, dann ist das doch nicht die Schuld des Systems, sondern der Mandatsträger, die ihre Aufgabe gegenüber dem Wähler nicht ernst genug nehmen. Ich bin seit einem halben Jahr Mitglied im Repräsentantenhaus und ich habe es nie als nachteilig oder unattraktiv empfunden.
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31

Sonntag, 13. März 2011, 08:05

Ich habe eine gewisse Sympathie für die Grundhaltung von Rep. Byrd.

Allerdings spricht sein Plädoyer für eine Mitwirkung der Staaten an der Gesetzgebung in meinen Augen nicht gegen eine stärkere funktionale DIfferenzierung zwischen Senat und House. Also nicht eine Abwertung des Senats, sondern eine teilweise andere Aufgabenstellung.

Weiterhin hat Rep. Byrd damit recht, dass die Mandatsträger viel auch selbst in der Hand haben und der Wähler dies kontrolliert. Allein: Wenn der Wettbewerbsdruck nicht hoch genug ist - und das gilt sowohl für Senatsposten als auch fürs House, dann hat der Wähler keine adäquate Auswahl. Deshalb will ich nochmals auf den Ansatz verweisen, die Zahl der politischen Ämter signifikant zu verkleinern und so den Druck auf die weiterhin vorhandenen Ämter zu erhöhen.
Hierzu war mein Vorschlag, den Senat mit den Gouverneuren zu besetzen und diese Ämter zu fusionieren. Dann habe ich mit einem Schlag eine ganze Zahl von Ämtern/Mandaten abgeschafft - ohne das ihre Funktion eingebüßt würde. Denn die Governors vertreten defitiv die Ansichten ihren Bundesstaates - wie man immer wieder sehen kann.

Vielleicht wäre Rep. Byrd so freundlich und würde skizzieren ob und wenn ja wo er Änderungsbedarf im System sieht bzw. sich Änderungen vorstellen kann.
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Sonntag, 13. März 2011, 23:47

Ich halte die Vermengung von exekutiven Staatenämtern und legislativer Bundesgewalt für gefährlich und im astorischen System für deplaziert. Die Öffentliche Meinung pocht zur Zeit verstärkt auf die Trennung der Gewalten, die prinzipiell Element unserer Verfassung ist und auch vertikal beibehalten werden sollte - dass ein Exektuivbeamter gesetzgebende Befugnisse auf der übergeordneten Ebene, wenn ich den Bund so bezeichnen darf, hat, widerspricht in meinen Augen der Logik und wird von mir als falsch empfunden.

Nennen Sie mich einen verstaubten Konservativen, aber ich bin der Meinung dass wir nicht immer gleich das ganze System reformieren wollen müssen, wenn sich ein Problem abzeichnet. Das politische System der USA ist ja kein Produkt des Zufalls, sondern fundierte Niederschrift astorischer Verhältnisse, die sich in diesem Wesen in den letzten Jahren nicht geändert haben. Wir sind ein starker Staatenbund, der nah am Bürger befindliche Bundesstaat ist immernoch wichtigstes Glied Astors und das sollte auch so bleiben.
Vom Prinzip her, dass der Senat auf die Befindlichkeiten der Staaten und das HoR auf die der gesamten Nation schaut, ist das System richtig.

Die einzigen Änderungen die ich vorschlagen würde, wäre die Verkürzung das Legislaturperiode des HoR auf 2 Monate und die Wiedereinführung von Listenwahlrecht und Nachwahl - grundsätzliche Kompetenzänderungen halte ich jedoch für nicht notwendig.
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33

Montag, 14. März 2011, 14:11

Ich befürworte eine Verkürzung der Wahlperiode des HoR. In vier Monaten haben wir es bisher immer erlebt, dass das House zusammenschrumpft. Dass das Engagement der Congressmen unterschiedlich ist und immer wieder Mandatssträger ausscheiden. Auch befürworte ich eine Änderung des Wahlssystems für den Senat. Ich kann mich jedoch nicht mit der Idee anfreunden, die Gouverneure der Staaten in den Senat zu schicken. Das wäre eine Vermischung, die mir Bauchschmerzen bereitet. Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, inwiefern eine Veränderung des Gesetzgebungsprozesses die Attraktivität einer der beiden Kammern steigern kann, ohne die andere Kammer unattraktiv zu machen.

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011



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Montag, 14. März 2011, 14:37

Mr. President, man kann in der Tat nicht die eine Kammer aufwerten, ohne die andere (relativ) abzuwerten. Das Problem ließe sich dadurch lösen, dass der Senat aus den Gouverneuren bestünde, so dass die Tätigkeit imSenat nicht die einzige wäre die einen zur Kandidatur bewegt. Soch ich gestehe dass dieser Vorschlag etwas radikal ist - vielleicht zu radikal.

Bleibt die Frage inwieweit eine Verkürzung der Amtszeit problemadäquat ist. Ich habe hier große Bedenken. Die Attraktivität des House wird dadurch weiter abnehmen. Vermutlich wird die Quote dejenigen, die eine ganze Amtszeit durchhalten steigen, aber mehr Konstanz m House, mehr Arbeiten an Sachfragen, wird man dadurch nicht generieren.

Ich möchte nochmal einfach die Frage in den Raum stellen: Welches Problem des Congress wollen wir eigentlich lösen? Denn die Lösung müsste ja zum Problem passen.
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John Nathan Hope

Gregory Jameson

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35

Montag, 14. März 2011, 17:50

Ich denke, der Senat wird immer attraktiv bleiben, da es wohl aus unerfindlichen, vielleicht aber im kollektiven Bewusstsein der Menschheit verankerten Gründen stets eine Ehre ist, den Titel Senator zu tragen. Außerdem ist dies ein Amt auf sechs Monate und man kann lange "mitmischen". Ich denke nicht, dass der Senat jemals eine unattraktive Kammer wäre.

Ich könnte mir sehr gut folgendes vorstellen:

I. Organisationsrecht:
1. Das Repräsentantenhaus wird auf 2 Monate gewählt.
2. Seine 300 Sitze (willkürliche Zahl) werden auf die Kandidaten entsprechend ihrer Stimmen in der Wahl verteilt. Es wird berücksichtigt, wer min. 5 oder 10% (willkürliche Zahlen) der Mandate erreicht hat. Dies kann dazu führen, dass das HoR weniger als 300 Mandate hat. Sollte jemand ausscheiden und ein anderer nachrücken, greift die Hürde nicht mehr; die Nachrücker rücken mit den Mandaten nach, die sie bei der Wahl erreicht haben.
3. Der Vizepräsident der Vereinigten Staaten wird Vorsitzender des Senates von Amts wegen. Er hat nur Stimmrecht bei Patt-Situationen.

II. Zuständigkeiten:
1. Gesetze und Haushalt: Das Repräsentantenhaus macht die Gesetze allein. Der Senat hat das Recht, einen Gesetzentwurf mit einer absoluten Mehrheit zu verwerfen.
2. völkerrechtliche Verträge und Personal: Der Senat stimmt hier allein zu.
3. Organisationserlasse, Kriegserklärungen und Friedensschlüsse: Beide Kammern müssen zustimmen, bei OEs mit einfacher Mehrheit, bei Krieg und Frieden mit einfacher Zweidrittelmehrheit.
Gregory Jameson M.D.
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Dienstag, 15. März 2011, 17:37

Gentlemen, Sen. Fox?
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37

Dienstag, 15. März 2011, 21:53

Grundsätzlich kann ich mich der Stoßrichtung des von Sen. Jameson Gesagtem anschließen.

Zu I.2: Es wäre ein Schritt in Richtung der Parlamentssimulation wie beispielsweise in Dreibürgen oder anderen Staaten, in denen (jaja SimOff) ein Bürgerer mehrere Stimmen innehat, allerdings dann auch ein Abgeordneter mehr Stimmen haben kann, als ein anderer. Ich weiß nicht was ich davon halten soll, war ich doch auch immer damit zufrieden, dass wir es hier anders handhaben - ein Mandat, eine Stimme.

Zu I.3: Wo läge der Vorteil davon, den Vizepräsidenten zum Vorsitzenden des Senates zu machen? Und warum bekommt er legislative Kompetenzen zugesprochen?

Zu II.1: Würde das bedeuten, dass der Senat auch von den Aussprachen ausgeschlossen ist?
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38

Mittwoch, 16. März 2011, 12:49

Die Antworten auf Speaker Byrds Fragen interessieren mich auch. Ansonsten halte ich den Vorschlag von Sen. Jameson für einen diskussionswürdigen Ansatz.

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Gregory Jameson

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Mittwoch, 16. März 2011, 12:57

Zu I.2. Ich denke, dies ist eine reine Gusto-Entscheidung. Ich kann mit beidem Leben, präferiere aber eine Lösung, die Wahlergebnisse eben besser abbilden kann.

Zu I.3. Das ist nur ein Vorschlag. Der Vizepräsident würde dann die Reserveposition einnehmen, die ihm auch jetzt bereits angedacht ist.

Zu II.1. Wenn die Zuständigkeiten und die Zustimmungserfordernisse getrennt würden, dann würden auch die Aussprachen damit getrennt.

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Mittwoch, 16. März 2011, 17:25

Zu I.2: Ich habe mir wohlgefühlt, wie wir es bisher handhaben, bin aber grundsätzlich offen. Mich würde hier interessieren, was die Mehrheit hier denkt.

Zu I.3: Aber als Reserve für den Präsidenten und für dieses exekutive Amt gewählt, ich würde mich hier gegen aussprechen. Dass der Senatspräsident irgendwie überflüssig und Ursache irgendeines exsistenten Problems ist, ist auch nicht zu erkennen ;) Hier sehe ich keinen Reformbedarf.

Zu II.1: Auf der einen Seite würde das die gesammelte Kompetenz aller Kongressmitglieder trennen, das ist meine Sorge. Man müsste parallel Diskussionen zum gleichen Thema führen, danach stehen dann wahrscheinlich Schiedsaussprachen an der Tagesordnung. Ich würde das eher negativ sehen, wir machen es uns hier nur umständlicher als es sein muss.
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