Mr. Speaker,
ich danke Ihnen für die Klarstellung und möchte nun einige Anmerkungen zu diesem Entwurf verlieren.
1. Ich habe mich in meinem Wahlkampf dafür stark gemacht, dass für Kriegsveteranen eine psychologische Nachsorge eingereichtet wird. Bei der Ausarbeitung eines solchen Entwurfs und nach Gesprächen mit Soldaten in meinem Heimatstaat bin ich jedoch zu der Erkenntnis gelangt, dass eine reine psychologische Nachsorge nicht ausreicht. Das Problem besteht derzeit darin, dass für die Soldaten der Streitkräfte derzeit überhaupt keine medizinische Vor- und Nachsorge praktiziert wird. Manchmal hatte ich sogar das Gefühl, dass die Behandlung von Erkrankungen oder Verletzungen grundsätzlich nur notdürftig geleistet und dann auch noch von den Betroffenen selbst gezahlt werden musste. Dies ist für mich kein Zustand der in dieser Form beibehalten werden darf. Die Soldatinnen und Soldaten sorgen dafür, dass wir uns sicher fühlen. Sie würden jederzeit ihr Leben für die Verteidigung unseres Heimatlandes geben, doch wenn sie dann erkranken und verwundet werden, springt niemand für sie ein, um ihrem Einsatz für die Vereinigten Staaten zu danken. Die Intention meines Entwurfes ist es daher, für alle Mitglieder der Streitkräfte eine umfangreiche gesundheitliche Vor- und Nachsorge zu schaffen, damit ihnen auch der Dank geleistet wird, der ihnen zusteht.
2. Ich gebe an dieser Stelle gerne zu, dass mein Entwurf noch nicht das Non Plus Ultra in dieser Debatte ist und sicher noch durch umfangreiche Verbesserunen optimiert werden kann, sei es durch Spezifikationen, Anpassungen oder Erweiterungen. Ich möchte daher an die Mitglieder des Kongresses appellieren, sich konstruktiv in diese Debatte einzuschalten, auch im Sinne der Soldatinnen und Soldaten. Natürlich stehe ich in diesem Zusammenhang auch Verbesserungsvorschlägen, Änderungswünschen und Fragen offen gegenüber und werde versuchen mögliche Vorbehalte oder Zweifel an diesem Entwurf abzubauen.
Einen ersten Schritt dazu hat der Senator von Hybertina bereits gemacht, wofür ihm erstmal gedankt sein. Ich möchte nun auf seine Kritikpunkte antworten:
In Bezug auf die Übernahme der Behandlungskosten sei angemerkt, dass grundsätzlich nur Behandlungskosten von Krankheiten oder Verletzungen übernommen werden, die sich während der Dienstzeit, also während Einsätzen, Manövern oder der aktiven Arbeitszeit in den Stützpunkten, auftreten bzw. entstehen. Vorerkrankungen - so sie bereits diagnostiziert sind oder diagnostiziert werden - sind von der Kostenübernahme ebenso ausgeschlossen, wie Verletzungen, die in der Frei- oder Urlaubszeit aufgetreten sind. Hier bin ich gerne bereit das Gesetz zu spezifizieren, wobei ich derzeit noch nach einer angemessenen formulierung dafür suche.
In Bezug auf den zweiten Punkt sei angemerkt, dass ich einer Erstdiagnostizierung durch Militärärzten durchaus zustimmen kann, wobei für mich wichtig ist, dass es - ebenso wie in rechtlichen Sachen - eine zweite Instanz existieren muss, die letztlich darüber entscheidet, ob die Erkrankung bzw. Verletzung so aufgetreten ist, dass für sie eine Kostenübernahme in Frage kommt. Auch hier suche ich noch für eine Möglichkeit, dies in das Gesetz mitaufzunehmen.