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Alternativ könnte der Kongress die Rechtsnorm auch in Ihrem Sinne eindeutiger fassen, ohne dass es einer Anrufung des Supreme Court bedarf. Eben jener hat allerdings bereits für eine alte Fassung dieser Norm entschieden, dass diese "nach Überzeugung des Gerichts eher als Schutzvorschriften für die Mandatsträger und damit das höchste Legislativorgan unseres Landes gedacht [ist], denn als Disziplinierungsvorschrift. Hier werden abschließend ganz konkrete und strik begrenzte Bedingungen festgeschrieben, unter welchen ein Mitglied eines Verfassungsorgan seine Mitgliedschaft verlieren kann. Dies ist ein Stück Garantie für die Freiheit des Mandats und die Unabhängigkeit der Mandatsträger."
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Diesen Verfassungswidrigkeitsgrund muss aber eine Partei vor dem Gericht vorbringen, sonst könnte man vielleicht eine Eigeninitiative des Gerichts vermuten ... oder wie sehen Sie das? Darf das Gericht weitere Gründe suchen, die keine Partei überhaupt erwähnt hat? Einen derartigen Präzedenzfall habe ich nämlich noch nicht gefunden.
Zitat
Nun, ganz ehrlich gesagt - das war ein "Versehen".![]()
Hiermit wird die Einbringung zweier Gesetzesänderungen angekündigt:
Erstens soll die Wiedereinbürgerung von ehemaligen astorischen Bürgern erleichtert und beschleunigt werden.
Warum man etwas, was in den Standing Orders geregelt ist, durch Gesetz ändern will, ist mir schleierhaft - aber bei Ihnen überrascht mich nichts mehr, Mr. Speaker.
Zitat
Zweitens soll eine Fristregelung bei der Wahl des Sprechers des Repräsentantenhauses und des Präsidenten des Senats eingeführt werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Edgar Wilson« (23. August 2011, 01:36)
Zitat
1. derzeit müssen alle Neubürger, auch ehemalige Bürger, 168 Stunden auf ihre Wiedereinbürgerung warten. Eine aus meiner Sicht zu lange Zeit.
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